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Geschwister-Scholl-Oberschule Driverstraße 12, Tel.: 04441 999790, Fax: 04441 99979-20 e-mail: info@gsovechta.de Internet: www.gsovechta.de Anmeldung Klasse 6 9 OBS M i t s c h ü l e r w ü n s c h e Name: Vorname: von Schule/in Klasse: Name: Vorname: Geb.-Datum: Geb.-Ort.: Geschlecht: m w Konfession: rk ev islam sonst. ohne Aussiedler Flüchtling Staatsangehörigkeit: In Deutschland seit: Straße: PLZ/Ort: Telefon 1: Telefon 2: Besonderheiten der Kinder (z. B. Asthma, LRS, Nichtschwimmer etc.) Nimmt Ihr Kind regelmäßig Medikamente ein? ja nein Wenn ja, welche? Erziehungsberechtigte(r) Sorgeberechtigte(r) Vorname Mutter: Name Mutter: Straße: PLZ/Ort: Erziehungsberechtigte(r) Sorgeberechtigte(r) Vorname Vater: Name Vater: Straße: PLZ/Ort: E-Mail-Adresse: Bei Unterbringung in einem Wohnheim Name der Einrichtung: Straße: PLZ/Ort: Jahr der Einschulung in die Grundschule: Vorzeitige Einschulung: ja Nein Aufnahme Geschwister-Scholl-Oberschule Französisch WPK Klasse: Mittagessen ja nein Aufnahmetag: Bitte wenden!

Teilnahme am Religionsunterricht bzw. Unterricht in Werte und Normen: (Bitte ankreuzen!) Mein Kind nimmt am katholischen Religionsunterricht teil. evangelischen Religionsunterricht teil. Unterricht in Werte und Normen teil. Falls angeboten, nimmt mein Kind am islamischen Religionsunterricht teil. Wiederholte Klasse(n): (Bitte Zahlen eintragen) Name der abgebenden Schule: Anschrift der abgebenden Schule: Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind in die Klasse mit einem ausgebildeten Schulhund kommt. Wir sind nicht damit einverstanden, dass unser Kind in die Klasse mit einem ausgebildeten Schulhund kommt. Ich bin leistungsberechtigt nach dem Bundessozialhilfegesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch Heim u. Pflegekinder-. Der Nachweis ist im Sekretariat zu erbringen durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers. Nachweis/Bescheinigung liegt vor wird nachgereicht Wird eine Busfahrarte benötigt? Ja, der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule bzw. Haltestelle beträgt mehr als 4 km Ja, der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule bzw. Haltestelle beträgt weniger als 4 km Nein Antrag auf Schülerbeförderung ausgehändigt (zwecks Überprüfung Weiterleitung an den LK Vechta) Folgende Unterlagen habe ich erhalten: (Bitte ankreuzen!) Falls erforderlich: Bücherliste Erklärung zur Sorgeberechtigung Schreiben über Waffenerlass liegt vor wird nachgereicht Schreiben über AMOK-Lagen in der Schule Bei Teilnahme am Mittagessen: Elterninfo Trainingsraum Schreiben über Mittagsverpflegung liegt vor wird nachgereicht Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Driverstraße 12 Telefon: 04441 99979-0 Telefax: 04441 99979-20 E-Mail: info@gsovechta.de Web: www.gsovechta.de Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, geben Sie bitte das beiliegende Formular "Anmeldung zu der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln für das Schuljahr 2018/19" unterschrieben beim Klassenlehrer zurück. Das Entgelt für die Ausleihe muss für das Schuljahr 2018/19 bis zum 01.06.2018 entrichtet werden. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Zahlung ist wie folgt vorzunehmen: - per Bankeinzahlung auf das Konto der Geschwister-Scholl-Oberschule IBAN: DE77 2805 0100 0000 9913 64 BIC: SLZODE22XXX - per Bankeinzugsverfahren (anliegende Ermächtigung für Einzug durch Lastschrift). Die jährlichen Ausleihgebühren pro Schüler/in betragen 70,00. Ab dem dritten schulpflichtigen Kind reduziert sich die Ausleihgebühr jeweils um 10,00 : Der Nachweis ist durch entsprechende Bescheinigungen bis zum 01.06.2018 beim Klassenlehrer zu erbringen. Bedingungen für die entgeltliche Ausleihe: Die Lernmittel werden nur entsprechend der Bücherliste im Paket ausgeliehen (Paketausleihe), einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden. Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des neuen Schuljahres ausgehändigt. Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich (innerhalb der ersten zwei Schulwochen) der Schule mitgeteilt werden. In diesem Fall meldet sich Ihr Kind beim Lernmittelbeauftragten (Herr Krohn, Raum D 017) Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Termin in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden. Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegen werden, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet. Mit freundlichem Gruß Eisleb, Schulleiterin

Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtiger Name, Vorname Anschrift, Telefon Anmeldung zu der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln für das Schuljahr 2018/19 Name, Vorname des Schülers - der Schülerin Klasse im jetzigen Schuljahr 2017/18: Bitte Zutreffendes ankreuzen! Ich melde mich hiermit bei der Geschwister-Scholl-Oberschule Vechta verbindlich zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln im Schuljahr 2018/19 an. Ich verzichte hiermit auf die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln im Schuljahr 2018/19 und werde die Schulbücher selbst beschaffen. Ich bin erziehungsberechtigt für drei oder mehr schulpflichtige Kinder und beantrage eine Ermäßigung des Entgelts für die Ausleihe. Die Nachweise für die schulpflichtigen Kinder, die nicht die Geschwister-Scholl-Oberschule besuchen, werden mit dem Anmeldeformular eingereicht. Hinweis: Wenn Ihre Kinder unsere Schule besuchen, tragen Sie bitte die entsprechenden Angaben in die Tabelle ein. Für alle anderen schulpflichtigen Kinder erbringen Sie bitte termingerecht den Nachweis. Name, Vorname des Schülers - der Schülerin Klasse im jetzigen Schuljahr 2017/18 an der Geschwister-Scholl-Oberschule Ich beantrage die Befreiung von der Zahlung des Entgeltes für die entgeltliche Ausleihe Wichtig: Zutreffendes ankreuzen! Der Nachweis ist bis zum 01.6.2018 im Sekretariat zu erbringen (durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers)! Ich war am 01.06.2018 (Stichtag) leistungsberechtigt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeit Suchende) SGB VIII (Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird. Im wesentlichen Heim- und Pflegekinder) SGB XII (Sozialhilfe) Asylbewerberleistungsgesetz 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des 9 SGB II oder des 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird (siehe 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG) Ich erkenne hiermit die Bedingungen für die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln an. Ort, Datum Unterschrift

Driverstraße 12 Telefon: 04441 99979-0 Telefax: 04441 99979-20 E-Mail: info@gsovechta.de Web: www.gsovechta.de Liste der für die entgeltliche Ausleihe vorgesehenen Lernmittel Schuljahr 2018/19 Klasse: 6 Die folgenden Lernmittel, die mit einem Ladenpreis aufgeführt sind, werden von unserer Schule gegen Entgelt ausgeliehen: Ladenpreise Deutsch: Praxis Sprache 6 26,95 Verlag Westermann, ISBN 978-3-14-120776-7 Englisch: Blue Line 2 20,50 Verlag Klett, ISBN 978-3-12-547872-5 Mathematik: Schlüssel zur Mathematik 6 21,50 Verlag Cornelsen, ISBN 978-3-06-008376-3 Französisch: Tous ensemble 1 21,25 Klett-Verlag, ISBN 978-3-12-623501-3 Biologie: Prisma Biologie 5/6 25,25 Verlag Klett, ISBN 978-3-12-068330-8 Chemie: Prisma Chemie 5/6 21,95 Verlag Klett, ISBN 978-3-12-068522-7 Physik: Prisma Physik 5/6 21,50 Verlag Klett, ISBN 978-3-12-068850-1 Erdkunde: Unsere Erde 5/6 23,25 Verlag Cornelsen, ISBN 978-3-06-064431-5 Geschichte: Zeitreise 1 22,95 Verlag Klett, ISBN 978-3-12-454040-9 Kath. Religion: 20,95 Leben gestalten 1 Verlag Klett, ISBN 978-3-12-006230-1 oder Ev. Religion: 22,95 Kursbuch Religion Elementar 1 Calwer Verlag, ISBN 978-3-7668-4330-2 oder Werte und Normen: 24,40 Lebenswert 1 Verlag C. C. Buchner, ISBN 978-3-7661-6671-5 Entgelt für die Ausleihe: 70,00 Die hier aufgeführten Bücher werden nur als Ganzes ausgeliehen. Eine Ausleihe von einzelnen Büchern ist nicht möglich. Folgende Lernmittel müssten in jedem Falle selbst angeschafft werden: Deutsch: Duden Die deutsche Rechtschreibung Verlag Duden, ISBN 978-3-411-04017-9 Englisch: Blue Line 2 Workbook mit Audio-CD und Übungssoftware Verlag Klett, ISBN 978-3-12-547882-4 Französisch: Cahier d`activites Verlag Klett, ISBN 978-3-12-623502-0 oder 978-3-12-623607-2 (mit Vokabeltrainer) Erdkunde: Diercke Weltatlas - Ausgabe Niedersachsen - Verlag Westermann, ISBN 978-3-14-100754-1 Religion: Gute Nachricht (Bibel für evangelische SchülerInnen) Deutsche Bibelgesellschaft, ISBN 978-3-438-01692-8 oder Die Bibel -Einheitsübersetzung- (Bibel für katholische SchülerInnen) Verlag Katholisches Bibelwerk GmbH, ISBN 978-3-460-33007-8

Liebe Eltern, mit diesem Schreiben geben wir Ihnen einige Hinweise zur Anmeldung für das Ganztagsangebot für das Schuljahr 2018/19. Anmeldeverfahren Mit dem anliegenden Meldebogen können Sie Ihr Kind für das Nachmittagsangebot einschließlich Mittagessen für das kommende Schuljahr verbindlich anmelden. Die Meldebögen müssen bis spätestens Freitag, den 27.04.2018 wieder in der Schule abgegeben werden. Mittagessen Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule haben die teilnehmenden Kinder die Möglichkeit ein Essen einzunehmen. Die Anlieferung erfolgt durch die CUROM Dienstleistungs-GmbH. Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass wir eine Teilnahme der Kinder am Mittagessen bei Anmeldung für das Nachmittagsangebot unbedingt empfehlen. Bei eventuellen Unverträglichkeiten oder Allergien ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Die Teilnahme am warmen Mittagessen ist kostenpflichtig. Die Kosten für das Essen je Kind betragen 3,50 Euro. Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben die Möglichkeit über das Jobcenter bzw. die Stadt Vechta durch das Bildungs- und Teilhabepaket nachträglich finanzielle Unterstützung für das Mittagessen zu erhalten. Die CUROM Dienstleistungs-GmbH zieht per SEPA-Basislastschriftverfahren den monatlichen Essensbeitrag am 01. des Monats im Voraus ein. Mit der Unterschrift bei der Anmeldung zur Mittagsverpflegung erklären Sie sich dazu bereit, dass der CUROM Dienstleistungs-GmbH personenbezogene Daten übermittelt werden. Kann der monatliche Beitrag nicht eingezogen werden, erfolgt eine Mahnung durch die CUROM Dienstleistungs-GmbH. Sind die Kosten durch die Erziehungsberechtigten nicht innerhalb eines Monats bezahlt, muss ein Ausschluss vom Mittagessen erfolgen. Die Gesamtsumme aller Mittagessen im Schuljahr wird auf eine durchschnittliche Monatsrate berechnet und ab August 2018 monatlich von Ihrem Konto abgebucht. Für auftretende Krankheitstage des Kindes während des Anmeldezeitraumes wird allen Eltern ein pauschaler Nachlass von 3% gewährt. Damit sind die durchschnittlich anfallenden Krank- bzw. Abwesenheitstage abgegolten. Eine Erstattung für die Erkrankungstage ist nicht möglich. Bei voraussichtlich länger andauernder Krankheit kann das Kind mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende von der Schulverpflegung abgemeldet werden. Die Zahlungsverpflichtung endet mit Wirksam werden der Abmeldung. Beispiel: Ihr Kind nimmt Dienstag und Donnerstag an der Schulverpflegung teil. Im Schuljahr 2017/2018 gibt es 39 Dienstage und 38 Donnerstage, verteilt auf elf Monate im Schuljahr (August 2018 - Juni 2019) ergeben sich Verpflegungskosten von 24,50 EUR pro Monat. Abzüglich 3% Nachlass für Krankheitstage verbleiben netto 23,77 EUR pro Monat. Es besteht die Möglichkeit, einen Monat vor Beginn des neuen Schulhalbjahres das SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen und das Kind für das kommende Schulhalbjahr von der Mittagsverpflegung abzumelden. Getränke Für die Kinder, die am Ganztagsangebot teilnehmen, werden zum Mittagessen Karaffen mit Wasser bereitgestellt. Eigene Getränke sollen nicht mitgebracht werden. Mit freundlichen Grüßen M. Eisleb Schulleiterin

Mittagsverpflegung Für die CUROM Dienstleistung-GmbH Dammer Straße 4a 49434 Neuenkirchen-Vörden Geschwister-Scholl-Oberschule Driverstraße 12 SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID: DE86ZZZ00001939197 für wiederkehrende Zahlungen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Mandatsreferenz-Nr.: (wird von der CUROM Dienstleistungs-GmbH ausgefüllt) Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für die kostenpflichtige Teilnahme an der Mittagsverpflegung im Rahmen der offenen Ganztagsschule für den Schüler /die Schülerin Name: Vorname: Kontoinhaber/in: Name: Vorname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Ich ermächtige die CUROM Dienstleistungs-GmbH, die von mir zu entrichtenden, monatlich wiederkehrenden Beträge, für die Mittagsverpflegung bei Fälligkeit mittels Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich meine Bank an, die von der CUROM Dienstleistungs-GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. BIC IBAN: DE - - - - - Die monatlich fällig werdenden Beträge werden am 01. des Monats eingezogen. Fällt der 01. auf einen Sonn- oder Feiertag dann erfolgt die Abbuchung am nächsten Bankarbeitstag. Wurde diese Ermächtigung zwischenzeitlich widerrufen oder ist ein Lastschrifteinzug nicht möglich, besteht kein Anspruch auf die Mittagsverpflegung. Bei nicht eingelösten Lastschriften erhält die Schule von der CUROM Dienstleistung-GmbH eine entsprechende Information. Ich erkläre mich in diesem Fall mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten bzw. der Information an die Schule ausdrücklich einverstanden. Kontoänderungen sind der Schule unverzüglich mitzuteilen! Der Unterzeichner verpflichtet sich zur Erstattung etwaiger, durch nicht eingelöste Lastschriften entstehenden, Gebühren. Ort, Datum Unterschrift

Geschwister-Scholl-Oberschule Driverstraße 12 Driverstraße 12 Telefon: 04441 99979-0 Telefax: 04441 99979-20 E-Mail: info@gsovechta.de Web: www.gsovechta.de Ansprechpartner/-in: Frau Eisleb Datum: 23. April 2018/ho Einwilligungserklärung IServ Mit meiner/unserer Unterschrift erkenne/n ich/wir die Regeln zur Nutzung des Schulservers IServ der Geschwister-Scholl-Oberschule an 1. Verstöße führen zu sofortigen befristeten, in gravierenden Fällen zur dauernden Sperrung der Nutzungsrechte. Ich/wir weiß/wissen, dass die Schule technisch bedingt das Sperren von Web-Seiten mit strafrechtlich relevanten Inhalten nicht garantieren kann. Ich/wir haben meinem/unserem Kind den Zugriff auf solche Seiten ausdrücklich verboten. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir diese Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann/können. Stimmen Sie dieser Einwilligungserklärung nicht zu, kann ihr Kind nur eingeschränkte Benutzerrechte auf den lokalen Rechnern erhalten. Internetzugang und Zugang zu IServ müssen dann gesperrt bleiben. Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt zu uns auf. Schülername (in Druckbuchstaben) Klasse: Datum 1. Unterschrift der/des Schülers/-in (vertretungsweise die der Erziehungsberechtigten) Datum 2. Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten 1 Vollstä dige Be utzerord u g u ter For ularce ter auf u serer Ho epage www.gsovechta.de. Einen Auszug hat ihr Kind zusammen mit den persönlichen Anmeldedaten erhalten.

Geschwister-Scholl-Oberschule Driverstraße 12 An die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Oberschule Driverstraße 12 Telefon: 04441 99979-0 Telefax: 04441 99979-20 E-Mail: info@gsovechta.de Web: www.gsovechta.de Ansprechpartner/-in: Frau Eisleb Datum: 23. April 2018/ho Information zu sogenannten AMOK-Lagen in der Schule Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, sicher haben Sie davon gehört, dass es in Deutschland an vereinzelten Schulen zu gewalttätigen Übergriffen durch Amoktäter gekommen ist. Auch wenn solche Ereignisse seltene Ausnahmen sind, darf eine Schule das Thema nicht ignorieren. Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass an unserer Schule in enger Zusammenarbeit mit der Polizei konkrete Vorkehrungen zur Sicherheit Ihres Kindes für einen solchen unwahrscheinlichen Fall getroffen wurden. Aber auch Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte tragen in einer derartigen Situation eine große Verantwortung, damit die Lage beherrschbar bleibt. Darum bitten wir Sie in Abstimmung mit der Polizei um folgendes Verhalten: Rufen Sie Ihr Kind im Notfall nicht per Handy an! Das Handy Ihres Kindes soll vielleicht gerade für eine wichtige Information an die Polizei genutzt werden. Die Netzkapazitäten im AMOK-Fall sind schnell ausgeschöpft und können dann auch die Polizei behindern. Betreten Sie nicht das Schulgelände oder gefährdete Nahbereiche! Täter können auch auf Personen außerhalb der Schule einwirken oder sich gar außerhalb der Schule aufhalten. Bitte bedenken Sie, dass Sie durch die Beachtung der o. g. Hinweise zur Abwehr der Gefahr beitragen. Ich bedanke mich für Ihre Mitarbeit. Mit freundlichen Grüßen M. Eisleb Schulleiterin

Geschwister-Scholl-Oberschule Driverstraße 12 An die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Oberschule Driverstraße 12 Telefon: 04441 99979-0 Telefax: 04441 99979-20 E-Mail: info@gsovechta.de Web: www.gsovechta.de Ansprechpartner/-in: Frau Eisleb Datum: 23. April 2018/ho Sehr geehrte Eltern! An unserer Schule ist das Trainingsraum-Programm eingeführt. Wir erhoffen uns von der Durchführung des Programms eine Verbesserung der Disziplin und eine Entspannung des Klassen- und Schulklimas und mehr Spaß und Erfolg für alle Schülerinnen und Schüler. Die Hauptidee des Trainingraum-Programms besteht darin, dass alle Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht stören, verantwortliches Denken und Handeln in einem besonderen Raum dem Trainingsraum unter Anleitung eines Lehrers vorbereiten können. Sie können hier in Ruhe über ihr Verhalten nachdenken. Sie haben so eher die Möglichkeit einzusehen, dass ihr Störverhalten auch die Rechte der anderen Schülerinnen und Schüler beeinträchtigt. Alle auch sie selbst- sollen lernen, die Klassenregeln einzuhalten. Sobald eine Schülerin oder ein Schüler gelernt hat, verantwortlich für sich und andere zu handeln, kann sie/er mit dieser neuen Fähigkeit auch zu Hause in der Freizeit Probleme besser bewältigen. Beachten Sie bitte besonders Folgendes: Falls ein Kind auch im Trainingsraum wiederholt stört, muss es aus der Schule abgeholt werden bzw. es wird auch vor Unterrichtsende nach Hause geschickt. Wir würden die betroffenen Eltern mit dem Schüler dann zu einem Gespräch am darauf folgenden Unterrichtstag bitten, in dem wir gemeinsam dieses Problem besprechen. Der Schüler darf erst nach diesem Gespräch wieder am Unterricht teilnehmen. Auf Wunsch können Sie sich im persönlichen Gespräch über dieses Programm informieren lassen. Zu diesem Gespräch stehen Ihnen die Klassenlehrerteams sowie die Schulleitung nach Terminabsprachen zur Verfügung. Sie finden außerdem Informationen in dem Buch Die Spielregeln im Klassenzimmer, Karoi Verlag, Bielefeld. Die Schüler bestätigen die Kenntnisnahme im Schulplaner. Mit freundlichen Grüßen Maria Eisleb Schulleiterin

Geschwister-Scholl-Oberschule Driverstraße 12 An die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Oberschule Driverstraße 12 Telefon: 04441 99979-0 Telefax: 04441 99979-20 E-Mail: info@gsovechta.de Web: www.gsovechta.de Ansprechpartner/-in: Frau Eisleb Datum: 23. April 2018/ho Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen RdErl. d. MK v. 1.4.2008-35-306-81-701/04 (Nds.MBl. Nr.24/2008 S.679; SVBl. 11/2008 S.388) - VORIS 22410 - Bezug: Erl. v. 29.6.1977 (SVBl. S.180), geändert durch RdErl. v. 15.1.2004 (SVBl. S.133) - VORIS 22410 00 00 00 011-1.Es wird untersagt, Waffen i.s. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen). 2.Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.b. Gassprühgeräte), Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer. 3.Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.b. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.s. des Waffengesetzes verwechselt werden können. 4.Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.b. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. 5.Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. 6.Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.b. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf. 7.Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. 8.Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben. 9. Dieser RdErl. tritt am 1.1.2009 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben. (Bitte Rückseite beachten!)

Das Grundlagentraining wird in Zusammenarbeit mit unseren drei Sozialpädagoginnen vorbereitet und durchgeführt. Im Rahmen der Wochenplanarbeit setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Aufgaben aus den drei Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch auseinander und üben und festigen da ei wesentli he Inhalte. Dur h das Offene Türen -Konzept steht ihnen bei der Wochenplanarbeit stets ein Hauptfachlehrer für Hilfestellungen zur Verfügung. Darüber hinaus können montags und mittwochs zusätzliche Angebote wie AG s oder Hausaufgabenbetreuungskurse gewählt werden. Folgende Kurse werden regelmäßig angeboten: Mofaführerschein Basketball Fußball Schwimmen Natur und Umwelt Musical AG (Ali Baba) Kreativ AG Hausaufgabenbetreuung in Englisch, Deutsch und Mathematik Weitere Informationen Sie finden weitere Informationen auf unserer Internetseite: www.gsovechta.de Kontakt: Geschwister-Scholl-Oberschule Vechta Driverstraße 12 Tel.: 04441/99979-0 Fax: 04441/99979-20 Schulleiterin: Maria Eisleb Struktur der Geschwister-Scholl-Oberschule Vechta Die Geschwister-Scholl-Oberschule Vechta besteht seit dem Schuljahr 2014/2015 und umfasst die Jahrgänge 5 bis 10. Ziel der Oberschule ist es, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln. Dabei soll jedes einzelne Kind individuelle Schwerpunkte bilden können. Die Arbeit ist in der Oberschule auf die gesamte Persönlichkeitsentwicklung ausgerichtet. Dabei stehen vor allem die Fähigkeiten des selbstständigen und sozialen Lernens durch ein gemeinsames Schulleben im Vordergrund. Das Hauptziel der Geschwister-Scholl-Oberschule ist es, dass unsere Schülerinnen und Schüler fit für eine Berufsausbildung bzw. für ein Studium gemacht werden. Unterricht in der Oberschule Der Unterricht wird in der Geschwister-Scholl-Oberschule jahrgangsbezogen erteilt. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler gemeinsam in einem Klassenverband unterrichtet werden. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase werden im 5. Jahrgang in den Fächern Mathematik und Englisch Leistungskurse gebildet. Für das Fach Deutsch werden im 8. Jahrgang, für ein naturwissenschaftliches Fach werden ab Klasse 9 Leistungskurse gebildet. Der Unterricht findet in den Leistungskursen auf zwei unterschiedlichen Niveaus statt: - G-Kurs: Kurs mit grundlegenden Anforderungen, Basis ist Hauptschulcurriculum - E-Kurs: Kurs mit erweiterten Anforderungen, Basis ist Realschulcurriculum Eine Zuweisung zu einem bestimmten Leistungskurs ist eine pädagogische Entscheidung. Nicht nur die Zensur, sondern auch die Persönlichkeit, das Sozial- und Arbeitsverhalten sowie das Lerntempo dienen als Grundlage einer Kurszuweisung. Die Geschwister-Scholl-Oberschule bietet neben einem berufspraktischen Schwerpunkt in den Jahrgängen 9 und 10 im Wahlpflichtbereich alternativ Profile in einer Fremdsprache (Französisch), im Bereich Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales an. Die Schülerinnen und Schüler erlernen ab dem 5. Schuljahrgang die 1. Fremdsprache Englisch. Ab dem 6. Jahrgang kann die 2. Fremdsprache Französisch als Wahlpflichtkurs gewählt werden. Dies ist die Voraussetzung dafür, das Profil Fremdsprache wählen zu können.