Ausfüllhinweise Modell B Für Freiwillige vor Vollendung des 27. Lebensjahres 20 Bildungstage wurden durch ein Bildungszentrum des Bundes, 5 Bildungstage wurden von der Einsatzstelle durch Honorarkräfte oder Drittanbieter durchgeführt BESUCHERANSCHRIFT Bundesamt für Familie Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken und zivilgesellschaftliche Aufgaben Telefon: 0221 3673-0 Kontoinhaber: Bundeskasse Trier 50969 Köln, Sibille-Hartmann-Straße 2-8 Telefax: 0221 3673-4661 BIC: MARKDEF1590 Servicezeit: montags bis freitags 07:30-16:00 Uhr Internet: www.bafza.de IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20 1
Inhalt 1 Modellbeschreibung...2 2 Allgemeine Angaben...2 2.1 Sachleistung... 2 2.2 Nachzuweisender Betrag... 2 3 Erläuterung der Einzelpositionen...2 3.1 Ausgaben nach individuellem Schlüssel:... 2 3.1.1 Fahrtkosten zu den Bildungszentren des Bundes... 2 3.1.2 Ausgaben zur eigenständigen Durchführung der pädagogischen Begleitung... 2 3.1.3 Ausgaben für Projekte der Freiwilligen... 3 3.1.4 Ausgaben durch Nichtteilnahme an der pädagogischen Begleitung... 3 3.1.5 Ausgaben für Konferenzen der Anleitenden und Vernetzungstreffen... 3 3.2 Ausgaben nach Gruppenschlüssel... 3 4 Nicht anrechnungsfähige Ausgaben...4 Stand: 01/2016 1
1 Modellbeschreibung Der Einsatzstelle wurde kein Zuschuss für die pädagogische Begleitung ausgezahlt. 20 Bildungstage inklusive des verpflichtenden Seminars zur politischen Bildung fanden an den Bildungszentren des Bundes statt. Die verbleibenden 5 Bildungstage hat die Einsatzstelle selbst ohne eigene pädagogische Fachkraft durch Honorarkräfte oder Drittanbieter durchgeführt. Die vorgelegte Konzeption für die geplante pädagogische Begleitung wurde vom Referat 301 genehmigt. Für den Kostennachweis nutzen Sie das Abrechnungsformular Modell B. 2 Allgemeine Angaben Bitte tragen Sie die Stammdaten Bundesfreiwillige/r, Dienstzeit, Einsatzstelle und die Angaben zu den Bildungstagen ein. 2.1 Sachleistung Bitte tragen Sie den Wert der Sachleistung ein. Das ist die Anzahl der Seminartage am Bildungszentrum (ohne Seminar zur Politischen Bildung) x 80,00 Euro. 2.2 Nachzuweisender Betrag Seit dem 01.01.2013 muss die Einsatzstelle einen angemessenen Anteil von mindestens 10% der erstattungsfähigen Kosten für die pädagogische Begleitung aus Eigenmitteln erbringen. Der Eigenanteil ist in der Formel zur Berechnung des nachzuweisenden Betrages berücksichtigt und wird nicht eingetragen. Bitte errechnen Sie mit der Formel die einzutragende Gesamtsumme und den nachzuweisenden Betrag: Sachleistung dividiert durch 90 multipliziert mit 100 = Gesamtsumme minus Wert der Sachleistung = nachzuweisender Betrag Beispiel: Bei einer Dienstzeit von 12 Monaten mit 25 verpflichtenden Bildungstagen wurden das Seminar zur politischen Bildung und weitere 15 Bildungstage am Bildungszentrum abgeleistet. Die Einsatzstelle hat die restlichen 5 Bildungstage von einem externen Anbieter durchführen lassen. Wert der Sachleistung (15 Bildungstage x 80,00 Euro) 1.200,00 Euro Gesamtsumme (1.200,00 Euro : 90 x 100) 1.333,33 Euro minus Wert der Sachleistung -1.200,00 Euro Nachzuweisender Betrag 133,33 Euro 3 Erläuterung der Einzelpositionen Beim Nachweis der Ausgaben sind unterschiedliche Zuordnungen (Schlüssel) erforderlich. 3.1 Ausgaben nach individuellem Schlüssel: Hier werden Kosten eingetragen, die unmittelbar einzelnen Freiwilligen zuzuordnen sind. Das können sein: 3.1.1 Fahrtkosten zu den Bildungszentren des Bundes Die Kosten der Einsatzstelle für Fahrten der Freiwilligen zu den Bildungszentren des Bundes können geltend gemacht werden. Das gilt nicht für die Fahrkosten zum Seminar für politische Bildung. 3.1.2 Ausgaben zur eigenständigen Durchführung der pädagogischen Begleitung Die Gesamtsumme a) - e) wird eingetragen 2
a) Seminargebühren bei Dritten Unter dieser Position sind die Seminargebühren einzelner Seminarmodule oder einzelner Bildungstage bei kostenpflichtigen Anbietern (z. B. VHS) zusammenzufassen. Teilnahmebescheinigungen sind erforderlich und in der Einsatzstelle aufzubewahren. b) Fahrt-, Verpflegungs- und notwendige Übernachtungskosten der Freiwilligen Bei Teilnahme an auswärtigen Seminaren sind die Sätze des Bundesreisekostengesetzes anwendbar. c) Exkursionsmittel d) Eintrittsgelder der Teilnehmenden e) Individuelle Sachkosten für den Unterricht individuelle Arbeitsmaterialien und Verbrauchsmaterialien (Büromaterialien, Holz, Pflanzen, Farben etc.), Anmietung von Gerätschaften. Abschreibungspflichtige Gegenstände (AfA-Liste) sind nicht zuschussfähig. Nicht anrechenbar sind Kosten für den Diensteinsatz (z.b. Fachbücher, Schutzkleidung, Gerätschaften). 3.1.3 Ausgaben für Projekte der Freiwilligen In angemessenen Umfang werden Ausgaben akzeptiert. Diese Ausgaben sind nur für die Freiwilligen oder deren Anleiter/innen anrechenbar. 3.1.4 Ausgaben durch Nichtteilnahme an der pädagogischen Begleitung Bei nachgewiesener entschuldigter Nichtteilnahme (Krankheit, Mutterschutz, kurzfristige Kündigung) von Freiwilligen an der pädagogischen Begleitung sind die tatsächlichen Ausgaben (auch Stornokosten) anrechenbar. 3.1.5 Ausgaben für Konferenzen der Anleitenden und Vernetzungstreffen Im Rahmen von Vernetzungstreffen, Anleiterkonferenzen und Treffen mit der Zentralstelle, die im Zusammenhang mit der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen stehen, können Kosten in angemessenem Umfang angesetzt werden. Typische Vernetzungstreffen sind zum Beispiel die Einsatzstellentagungen an Bildungszentren. Für die Anleitenden und die Assistenzkräfte (für diese aber nur bis 31.12.2014) sind abrechnungsfähig: Teilnahmegebühren Reisekosten in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz hier sind die Fahrtkosten der 2. Klasse Bahn oder die kleine Wegstreckenentschädigung (bis 150,00 Euro entsprechend dem Bundesreisekostengesetz) abrechnungsfähig. Raummiete Berechnung Die Kosten werden für eine Vollzeitstelle für ein Kalenderjahr zusammengefasst. Diese Summe wird durch die aktuell vorhandene Anzahl an Freiwilligen geteilt. Dieses Ergebnis wird durch zwölf (Monate) geteilt. Der nun errechnete Anteil wird in der Auflistung für jeden Bundesfreiwilligen mit den Dienstmonaten des einzelnen Freiwilligen multipliziert. 3.2 Ausgaben nach Gruppenschlüssel Es werden die Kosten eingetragen, die für Seminargruppen entstehen. Sie werden anteilig zur Größe einer Seminargruppe von fünfzehn bis fünfundzwanzig Personen akzeptiert, müssen aber für jede(n) Freiwillige(n) anteilig errechnet werden. 15 Personen bilden eine Untergrenze, ab der sich eine eigene Seminargruppe unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten lohnt. Die Obergrenze für ein verantwortliches pädagogisches Handeln liegt bei 25 Personen. (Beispiel: Honorar 180,00 Euro bei 18 Teilnehmenden = 10,00 Euro pro Teilnehmenden). Kosten können sein (Die Gesamtsumme a - d wird eingetragen): a) Anteilige Honorarausgaben Hier können Ausgaben für Honorarmittel, die im Zusammenhang mit der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen stehen, in angemessenem Umfang angesetzt werden. 3
Bei Honorarkräften mit vergleichbaren Aufgaben von Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes ist ein am TVöD -Bund angelehnter Stundensatz angemessen. Die Honorare von Lehrkräften orientieren sich (analog zur Abrechnungspraxis an den Bildungszentren) an den Gehältern für Personen mit einem Abschluss an einer Hochschule bzw. an einer Fachhochschule. Bei abgeschlossenem Hochschulstudium (in der Regel Master) je Unterrichtsstunde circa 36,00 Euro je Seminartag circa 180,00 Euro Bei abgeschlossenem Fachhochschulstudium (in der Regel Bachelor) je Unterrichtsstunde circa 20,00 Euro je Seminartag circa 100,00 Euro Die Beträge gelten für die Unterrichtsvorbereitung, Durchführung und fachliche Betreuung der Freiwilligen während einer Bildungsveranstaltung. Bei Honorarkräften, deren Tätigkeiten nicht mit denen des öffentlichen Dienstes vergleichbar sind, sind marktübliche Preise erstattungsfähig. Diese werden in der Regel durch die Einholung von drei Angeboten ermittelt. Darüber ist ein Vermerk zu fertigen. Eine Kontaktaufnahme mit dem Referat 302 wird empfohlen. Honorarverträge müssen mindestens folgende Bestandteile enthalten: Name der Vertragspartner Vertragsgegenstand / Grund der Beschäftigung Anzahl der zu leistenden Stunden bzw. Tage Stundensatz und Stundenumfang Rechtsverbindliche Unterschrift beider Vertragspartner b) Ausgaben für eigene Dozenten/innen incl. Fahrtkosten Ausnahmsweise sind hier nur wenige Stunden für Fachreferenten anrechenbar. Bei Beschäftigten der Einsatzstelle, die als Fachreferenten eingesetzt werden, ist eine stundengenaue Abrechnung der Einkünfte notwendig. c) Raummiete Bei angemieteten Seminarräumen ist eine taggenaue Anrechnung von Miete und Nebenkosten vorzunehmen. Bei im Eigentum der Einsatzstelle stehenden Seminarräumen sind keine Eigenbelege oder Pauschalen zulässig. Es ist allenfalls eine taggenaue Anrechnung der Nebenkosten möglich. d) Sachkosten für den Unterricht (die nicht individuell zugeordnet werden können) Miete der Medien, Miete von notwendigen Arbeitsmaterialien, Fotokopien, Papier, Stifte etc. 4 Nicht anrechnungsfähige Ausgaben Folgende Ausgaben sind nicht anrechnungsfähig (hier eine beispielhafte Aufzählung): Kosten für die Anleitung der Freiwilligen in der Einsatzstelle Verwaltungstechnische Betreuung der Freiwilligen außerhalb der Pädagogischen Begleitung Verwaltungspersonal für Buchhaltung, Krankmeldung und sonstige Verwaltungsleistungen (z. B. Vertragsabschluss) Erstattungen von Ausgaben der Freiwilligen für Bewerbungs-/Auswahlverfahren Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit Falls Ausgaben für eine Assistenzkraft abgerechnet werden sollen (nur bis 31.12.2014 möglich), nutzen Sie bitte die bisherige Handreichung und die Auflistung PB. 4