Rosenbacher Gemeindeblatt

Ähnliche Dokumente
Rosenbacher Gemeindeblatt

Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Stadt Kamenz

1 Geltungsbereich. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß 4 Abs. 7 bis 9 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.

Elternbeitragssatzung Gemeinde Taura

(Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege)

Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

1 Geltungsbereich. 2 Aufnahme. (1) Es werden Kinder ab Beendigung des Mutterschutzes bis zur Vollendung der vierten Klasse aufgenommen.

Präambel. I. Teil - Geltungsbereich. 1 Geltungsbereich

Gebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw

1 Zielgruppe. 2 Verfahren

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

GEBÜHRENORDNUNG. zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt

Aufnahmegrundsatz. 2 Betreuungsvertrag

Rosenbacher Gemeindeblatt

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Tagespflege in der Stadt Sehnde

Inhalt. 1 Geltungsbereich und Grundsätze

Satzung über Kindertagespflege in der Gemeinde Wedemark

Rosenbacher Gemeindeblatt

Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß Punkt 7 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen

vom (3) Die Anzahl der Kinder, die eine Tagespflegeperson maximal betreut, richtet sich nach der erteilten Pflegeerlaubnis.

SATZUNG. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kirchdorf a.inn. (Kindertagesstättengebührensatzung)

Amtsblatt für den. Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. Nr Jahrgang. Peine, den 25. Juli 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

SATZUNG. zur Förderung der Kindertagespflege mit Erhebung von Kostenbeiträgen im Kreis Bergstraße

Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg

Geltungsbereich. 2 Angebot. (1) In Kinderkrippen und Kindergärten werden im Rahmen der Öffnungszeiten folgende tägliche Betreuungszeiten

Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung

Satzung des Landkreises Goslar für die öffentlich finanzierte Kindertagespflege

Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung Gemeinde Bergkirchen. Hinweis zur Anmeldung für einen Krippen- oder Kindergartenplatz

Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen beschlossen: Erhebungsgrundsatz

Anmeldung. zur Teilnahme Ihres Kindes am Ganztagsschulangebot und der Mittagsverpflegung der Grundschule Seckenhausen für das. Schuljahr 2016/2017

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

Änderung. zur Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege im Landkreis Barnim

Gebührensatzung. über die Benutzung. Kindergärten der Gemeinde Calden

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung) Vom 15. Mai 2014

Ohorn setzt für Feuerwehrhaus Rotstift an

Beitragsordnung. der Architektenkammer Sachsen

Präambel. 1 Allgemeines

Gewährung von Tagespflege nach 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Richtlinien. zur Kindertagespflege. im Landkreis Peine

S a t z u n g. über Aufwendungsersatz und Gebühren. für Einsätze und andere Leistungen. der Feuerwehren der Gemeinde Hausen. vom

Amtsblatt. Werder (Havel), den 7. November - Jahrgang 8 - Nummer 24. Inhaltsverzeichnis. Lohnsteuerkarten 2004 Seite 1

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 30.

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Langenselbold

Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten

Präambel. 1 Gebührenerhebung

Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom

- MUSTER - Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Gemäß 23 SGB VIII i.v.m. 6 KiföG M-V. zwischen. Frau/Herrn. und. Frau/Herrn

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

S A T Z U N G. 1 Zweck der Einrichtungen. - die Familienerziehung des Kindes mit Hilfe eines eigenständigen Bildungsangebotes

Kita-Satzung Geltungsbereich und Grundlagen

Kontrolle der Berechnungen / Aufteilung der Gesamtkosten

Mitteilungen für die Ortsgemeinde Ellscheid. Seniorentreff im Bürgerhaus. Donnerstag, 3. März 2016, Uhr. Frühschoppen im Bürgerhaus

Informationen zum Aufenthalt in der Kinder- und Jugendklinik

verbindliche Anmeldung

über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und zur Erhebung von Elternbeiträgen der Stadt Bad Elster

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin

Programm der 17. Ferienspiele der Gemeinde Birstein

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen)

Benutzungsordnung für den gemeindlichen Kindergarten Egglkofen Kinderland Egglkofen. (gültig ab ) 1 Trägerschaft

Häufig gestellte Fragen zum Grundbesitzabgabenbescheid

S a t z u n g über Kindertagespflege in der Stadt Springe

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung)

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014

Satzung der Kindertagesstätte Elstra (Kitasatzung)

Elternfragebogen. Nicht alle Wünsche werden realisierbar sein. Aber wir werden unser Bestes tun.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann

Satzung Elternbeiträge Tagesbetreuung 5.75

Lesefassung der Kindertagesstättengebührensatzung der Samtgemeinde Brome

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

Betreuungsvertrag Kindertagespflege

Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege

Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung Gemeinde Bergkirchen. Hinweis zur Anmeldung für einen Krippen- oder Kindergartenplatz

für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Bekanntmachungen des Landkreises...2

Offene Ganztagsschulen in den Grundschulen

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rosenbach

S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille. 1 Organisation, Bezeichnung. Freiwillige Feuerwehr Springstille.

Kaisersbacher Mitteilungsblatt 2016 KW 29. Standesamt. Jubilare. Amtliche Nachrichten

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.

Richtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten in Uelzen ab dem

für die Stadt Gronau (Westf.)

24. Jahrgang Nr. 5/425 Donnerstag, 08. Dezember 2016 Herzlichen Glückwunsch. Maria Schneider. (Tummessen Maria) wurde am 22. November 2016.

Studentische Eltern-Kind-Initiativen Leopoldstr München Tel. 089/ Studentische Kinderkrippe Sonnenkäfer

Betreuungs- und Bildungsangebote in Pfedelbach

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

Die MitarbeiterInnen des Nachbarschaftszentrums im «Amtshaus Buchholz».

16:30 Uhr. Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung an der Friedrich-Silcher-Grundschule in Böblingen. Ansprechpartner: Andrea Grund

Benutzungsordnung für die Kinderkrippe Regenbogen in Ellhofen

Bedarfserhebung 2015/2016

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1

G e b ü h r e n o r d n u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus. Präambel

Transkript:

Rosenbacher Gemeindeblatt Amtsblatt der Gemeinde Rosenbach Nr. 05 Freitag, 27. April 2012 19. Jahrgang Erstes Babytreffen in der Kindertagesstätte Rotsteinzwerge Zum ersten Mal hat Bürgermeister Roland Höhne am 20. April zum Babytreffen in die Kindertagesstätte Rotsteinzwerge eingeladen. Insgesamt erblickten vom 01. April bis 31. Dezember 2011 elf Rosenbacher Kinder das Licht der Welt. Rosenbach ist sehr stolz darauf, dass es so viele junge Familien im Dorf gibt. Bei Kaffee und Kuchen gab es interessante Gespräche und vom Bürgermeister ein kleines Geschenk, ein Glücksschwein als erzgebirgische Räucherfigur mit dem Rosenbacher Gemeindewappen. Das Treffen hatte auch einen ganz praktischen Nutzen, denn außer den Angeboten der Kindereinrichtung konnten die Eltern bei einer Führung Fragen an die Leiterin Frau Katrin Lock stellen. In diesem Gemeindeblatt erfahren Sie unter anderem: - Information aus der Gemeinderatssitzung vom 19.April Seite 2 - Einladung zur Vorbereitung Dorfwettbewerb Seite 2

Aus der Gemeinderatssitzung am 19.04.2012 Information und Beratung über die Betriebskosten 2011 der Kindertagesstätten Der Bürgermeister informierte die Gemeinderäte über die Betriebskosten 2011 der Kindertagesstätten sowie der Kindertagespflege. Nach 14 Abs. 2 Sächsisches Gesetz über Kindertageseinrichtungen sind die Gemeinden verpflichtet, für das vergangene Jahr die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) zu ermitteln und bekannt zu machen. Die Betriebskosten setzen sich aus den erforderlichen Personalkosten und den Sachkosten zusammen. Sie bilden die Grundlage für die Ermittlung der Elternbeiträge. Trotz steigender Sachkosten (Heizöl, Energie, Reparaturen) konnten die Betriebskosten des Vorjahres gehalten werden. Somit ist eine Erhöhung der Elternbeiträge nicht notwendig. Die Bekanntmachung erfolgt in diesem Blatt. Information zum Beteiligungsbericht 2010 Die Gemeinde ist verpflichtet, einen Beteiligungsbericht zu erarbeiten und dem Gemeinderat jährlich vorzulegen. Der Bericht soll über die Entwicklung von privatrechtlichen Unternehmen sowie Mitgliedschaften in Zweckverbänden informieren, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Rosenbach ist unmittelbar an der ENSO Energie Sachsen Ost AG mit 0,039 %, dies sind 801 Aktien, beteiligt. Mitglied ist unsere Gemeinde im Abwasserzweckverband Löbau- Nord (6,67 %) und im Trinkwasserzweckverband Oberlausitz Wasserversorgung (1,81 %). Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 Der Bürgermeister erläutert die Stellungnahme der Gemeinde zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012. Dies betrifft die Bereiche: Fördermittelbereitstellung für Infrastruktur im ländlichen Raum Bildungsinfrastruktur und hier speziell die Grundschulstandorte, die Entwicklung von Eigenheimstandorten und die Festsetzung neuer Baugebiete für Gewerbe und Dienstleistung. Die Gemeinde ist gegen die in den genannten Bereichen festgelegten Ziele. Die Eigenverwaltung der Gemeinde wird dadurch unverhältnismäßig stark beschnitten und die Entwicklung äußerst eingeschränkt. Nach ausführlicher Beratung stimmte der Gemeinderat der Vorlage zu. Europäischer Dorferneuerungspreis 2012 Der Zukunft auf der Spur Die internationale Wettbewerbsjury besucht unsere Gemeinde am 13. Juni von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Die nächste Zusammenkunft zur Vorbereitung des Wettbewerbes findet am Donnerstag, den 10.05.2012 um 19.00 Uhr in der Mittelmühle im OT Bischdorf statt. Alle Interessenten sind dazu herzlich eingeladen. Bekanntmachungen Der Beteiligungsbericht 2010 liegt in der Zeit vom 03.05.2012 bis 15.05.2012 in der Gemeindeverwaltung Rosenbach, Steinbergstraße 1 während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Rosenbach, den 27.04.2012 gez. Höhne Bürgermeister Das Mitteilungsblatt für den Monat Juni erscheint am 02.06.2012. Redaktionsschluss ist der24.05.2012! Sirenenprobelauf OT Herwigsdorf und OT Bischdorf: jeden Mittwoch, 15.00 Uhr Termine Abfallentsorgung Gelbe Tonne: Dienstag, den 22.05.2012 Blaue Tonne: Mittwoch, den 30.05.2012 Schadstoffmobil: OT Herwigsdorf / Parkplatz Gemeindeamt Dienstag, 05.06.2012 / 10.30 Uhr 11.15 Uhr OT Bischdorf / Feuerwehrdepot Dienstag, 05.06.2012 / 11.30 Uhr 12.15 Uhr Öffentliche Steuer- und Gebührenmahnung Die Stadtkasse Löbau als Vollstreckungsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft, im Auftrag der Gemeinde Rosenbach macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Kommunalabgaben fällig werden: Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer Vierteljahresbetrag zum 15.05.2012 Grundsteuer Jahresbetrag zum 01.07.2012 Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die o.g. Steuern und Gebühren schulden und diese bis zur Fälligkeit nicht bezahlt haben werden gebeten, die Rückstände unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der angegebenen Konten der Gemeinde Rosenbach zu überweisen oder bei der Gemeinde Rosenbach oder der Stadtkasse zu den bekannten Sprechzeiten einzuzahlen. Konten der Gemeindeverwaltung Rosenbach: BLZ: 855 901 00 Konto: 4502125406 Volksbank Löbau-Zittau e.g. BLZ: 850 501 00 Konto: 3000088546 Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Sofern der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung für die jeweilige Steuer bzw. Abgabe erteilt wurde, erfolgte bzw. erfolgt die Abbuchung zur Fälligkeit von dem von Ihnen angegebenen Girokonto durch die Stadtkasse. Einziehungen, die mangels ausreichender Guthaben ins Leere gehen, sowie die Löschung von Bankverbindungen verursachen Rücklastschriften Diese Gebühren werden Ihnen auferlegt und bei Nichtzahlung ebenfalls vollstreckt. Wir weisen darauf hin, dass alle Steuerzahler verpflichtet sind eventuelle Änderungen der Wohnanschrift, Familiennamen u.s.w. dem Sachgebiet Steuern mitzuteilen. Hinweis: Erfolgen diese Zahlungen nicht, werden nach dem 31.05.2012 die fälligen Beträge angemahnt. Dadurch entstehen zusätzliche nicht unerhebliche Aufwendungen und Kosten. (Säumniszuschläge nach 240 AO in Höhe von 1 % für jeden angefangenen Monat, sowie Mahngebühren)

Bekanntmachung der Betriebskosten 2011 nach 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Rosenbach 1. Kindertageseinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz und Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz Krippe Kindergarten Hort 6 h erforderliche Personalkosten 572,57 264,26 154,59 erforderliche Sachkosten 193,87 89,48 52,34 erforderliche Betriebskosten 766,44 353,74 206,93 Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. (z.b. 6 h-betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für ). 1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Krippe Kindergarten Hort 6 h Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 Elternbeitrag (ungekürzt) Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 161,00 90,00 55,00 455,44 113,74 51,93 Bekanntmachung der Betriebskosten 2011 der Kindertagespflege in der Gemeinde Rosenbach nach 14 Abs. 2 SächsKitaG 1. Kindertagespflege nach 3 Abs. 3 SächsKitaG 1.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat Kindertagespflege Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und eines angemessenen Beitrages zur Anerkennung der 450,00 Förderleistungen der Tagespflegeperson ( 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII) durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Unfallversicherung 1,50 ( 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Alterssicherung 11,19 ( 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ( 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB 17,06 VIII) = Aufwendungsersatz 479,75 1.2. Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat Kindertagespflege / Landeszuschuss 150,00 Elternbeitrag (ungekürzt) Gemeinde 161,00 168,75 Der Bürgerpolizist informiert: + Veranstaltung Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 24.05.2012 um 19.30 Uhr im Feuerwehrdepot, Kirchweg 8, im OT Bischdorf statt. Am Mittwoch, den 02.05.2012 treffen sich die Wanderfreunde um 14.00 Uhr an der Herwigsdorfer Schule. Am Dienstag, den 15.05.2012 treffen sich die Senioren um 14.30 Uhr in der Herwigsdorfer Schule und um 19.30 Uhr treffen sich die Landfrauen am gleichen Ort zu einem Lichtbildvortrag. Unkostenbeitrag: 1,00 Die Landfrauen

OT Bischdorf am 01.05. Herr Horst Arndt zum 77. Geburtstag am 03.05. Herr Günter Neumann zum 77. Geburtstag am 06.05. Herr Walter Konsolke zum 85. Geburtstag am 06.05. Herr Peter Seifert zum 70. Geburtstag am 10.05. Herr Richard Stade zum 75. Geburtstag am 10.05. Frau Helga Marschner zum 71. Geburtstag am 13.05. Frau Christa Eidner zum 78. Geburtstag am 16.05. Frau Hildegard Neumann zum 78. Geburtstag am 27.05. Frau Waltraud Tschöpe zum 92. Geburtstag am 27.05. Herr Walter Scholz zum 80. Geburtstag OT Herwigsdorf am 04.05. Frau Waltraud Hoffmann zum 70. Geburtstag am 07.05. Herr Helmut Weber zum 70. Geburtstag am 10.05. Frau Gudrun Pfitzner zum 72. Geburtstag am 12.05. Herr Heinz Nutnitschansky zum 71. Geburtstag am 13.05. Frau Renate Kuntsche zum 77. Geburtstag am 18.05. Frau Barbara Haarbrandt zum 79. Geburtstag am 19.05. Herr Wolfgang Heidisch zum 75. Geburtstag am 21.05. Herr Werner Heinze zum 73. Geburtstag am 23.05. Herr Werner Falkenberg zum 75. Geburtstag am 29.05. Frau Gerda Schaarschmidt zum 85. Geburtstag am 30.05. Frau Helga Kuhn zum 76. Geburtstag am 31.05. Herr Martin Heidisch zum 85. Geburtstag am 01.06. Frau Erna Hohlfeld zum 88. Geburtstag am 01.06. Frau Irma Sorkalla zum 82. Geburtstag am 01.06. Frau Erika Steinert zum 73. Geburtstag Für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich meines 85. Geburtstages möchte ich mich ganz herzlich bei meinen Kindern und deren Familien, Freunden Hausgemeinschaft, Nachbarn, Bekannten, Kameraden und Kameradinnen der FFW, stellv. Bürgermeister, Schulleitung, Schülern und Schülern der Grundschule Herwigsdorf bedanken. Else Zipper März 2012 Hundertjährige prophezeit für Mai Am 1. ist es schön und warm. Dieses Wetter hält an und wird am 6. durch Gewitter und Regenschauer unterbrochen. Es wird kühler und windig. Die Tage zwischen dem 8. und 17. sind ausgesprochen warm. Ab dem 18. setzt sich sehr schönes, mildes, wenn nicht sogar heißes, trockenes Wetter durch. Am 21. kühlt es merklich ab, die Eisheiligen finden sich noch ein. Für 3 Tage ist es sehr kalt. Vereinzelt gibt es Frost und Reif. Warme, sonnige Tage lassen ab dem 26. den Mai ausklingen.

Freiwillige Feuerwehr Rosenbach Ortsfeuerwehr Bischdorf Freitag, 11.05.2012; 20.00 Uhr im Depot Gerätekunde TS, Gerätekunde Auto, Gruppe und Staffel / Löscheinsatz Freitag, 01.06.2012; 20.00 Uhr im Depot Gruppe und Staffel / VKU Ortsfeuerwehr Herwigsdorf Freitag, 11.05.2012; 20.00 Uhr im Depot Technische Hilfeleistung Donnerstag, 24.05.2012; 18.00 Uhr im Depot Retten- und Selbstretten, Sandsackverbau Jugendfeuerwehr Freitag, 04.05.2012; 17.00 Uhr Herwigsdorf Brandschutz Freitag, 25.05.2012; 17.00 Uhr Herwigsdorf Übung Löschangriff / Vorbereitung Kreisjugendfeuerwehrtag Verantwortlich für den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes: R. Höhne, Bürgermeister Gemeindeverwaltung Rosenbach Steinbergstraße 1, 02708 Rosenbach Tel.: 0 35 85 / 83 27 03 Fax: 0 35 85 / 86 25 24 e-mail: info@gemeinde-rosenbach.de Homepage: www.gemeinde-rosenbach.de Öffnungszeiten: Dienstag 9.00 11.30 Uhr/13.00 16.00 Uhr Bürgermeistersprechstunde 14.00 16.00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Donnerstag 9.00 11.30 Uhr/13.00 18.00 Uhr Bürgermeistersprechstunde 14.00 18.00 Uhr Medizinische Mitteilungen Die Physiotherapie Rabe teilt mit: (035858/482447) Im Mai ergeben sich folgende Änderungen der Öffnungszeiten: Fr. 18.05.12 (Tag nach Männertag) geschlossen Mo. 21.05.12 07.30 Uhr 11.00 Uhr Wegen Renovierung geschlossen: Donnerstag, den 24.05.2012 und Freitag, den 25.05.2012 A. Rabe Zahnarztpraxis Falkenberg Tel.: 0 35 85 / 40 05 38 Sehr geehrte Patienten, an folgenden Tagen bleibt die Praxis geschlossen: am Montag, den 30.04.2012, am Dienstag, den 15.05.2012 und am Mittwoch, den 23.05.2012. Am Donnerstag, den 10.05.2012 endet die Sprechstunde um 13:00 Uhr und am Freitag, den 18.05.2012 Sprechstunde nur nach telefonischer Vereinbarung. Am Mittwoch, den 30.05.2012 haben wir unseren Hausbesuchstag für das 1.Halbjahr geplant. Anmeldungen werden telefonisch in unserer Praxis unter 03585/400538 entgegengenommen. Für Notfallbehandlungen oder Terminabsprachen erreichen Sie uns unter 03585/400538 oder 0171/4051207. Wir wünschen allen Patienten und ihren Familien ein schönes Pfingstfest. Ihre Beate Falkenberg Vorankündigung der Arztpraxis Dr. med. Andrea Höhne: Vom Montag, den 04.06.2012 bis Freitag, den 22.06.2012 findet wegen Praxisurlaub keine Sprechstunde statt. TSV Herwigsdorf 1891 e.v. Abteilung Fußball - Ansetzungen im Mai Herren: 05.05.2012 15.00 Uhr TSV Herwigsdorf SG Medizin Großschweidnitz 2. D Junioren: 05.05.2012 10.00 Uhr TSV Herwigsdorf SpG Obercunnersdorf 12.05.2012 10.00 Uhr TSV Herwigsdorf NFV Gelb-Weiß Görlitz 2. E Junioren: 05.05.2012 10.00 Uhr FSV Oderwitz 02 - TSV Herwigsdorf 12.05.2012 09.00 Uhr TSV Herwigsdorf ESV Lok Zittau F Junioren: 05.05.2012 09.00 Uhr Herrnhuter SV - TSV Herwigsdorf 13.05.2012 10.00 Uhr TSV Herwigsdorf SpG FSV Oppach

Erster Herwigsdorfer-Mai-Cup Am 18. und 19. Mai findet auf dem Sportplatz in Herwigsdorf der erste Herwigsdorfer-Mai-Cup unserer Fußballjugendmannschaften statt. Alle Gäste sind herzlich eingeladen an diesem Ereignis teilzunehmen. Für Speis und Trank ist gesorgt. 18.5. D-Jugendturnier von 14-17 Uhr 19.5 E-Jugendturnier von 9-12 Uhr F-Jugendturnier von 14-17 Uhr Im Rahmen unseres Mai-Cups können alle Himmelfahrtspilgerer am 17.5 auch auf dem Sportplatz in Herwigsdorf eine kleine Rast einlegen. Der TSV Herwigsdorf 1891 e.v. freut sich auf seine Gäste Schwarzer Kater mit rotem Halsband wird seit dem 09.04.2012 vermisst. Hinweise bitte an: Telefon 03585/832329

Der Rassegeflügel- und Kaninchenzüchterverein Herwigsdorf e.v. lädt am 17.05.2012, ab 10.00 Uhr zur Himmelfahrt an der Blockhütte ein. Euer Rassegeflügel- und Kaninchenzüchterverein Herwigsdorf e.v.