«Ich möchte möglichst selbstständig bleiben»

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Transkript:

Zukunft gestalten Nr. 2 Herbst 2016 «Ich möchte möglichst selbstständig bleiben» Mit zunehmendem Alter treten Augenkrankheiten häufiger auf und führen zu starkem Sehverlust. Hans Wyss hat leidenschaftlich gerne Zeitungen gelesen heute kann er dies dank seines Bildschirmlesegerätes noch eine halbe Stunde. Betroffene, die ein solches Hilfsmittel nicht selbst finanzieren können, sollen vom neu gegründeten Hilfsmittelfonds profitieren. Denn gute Hilfsmittel spenden ein Plus an Selbstständigkeit und Lebensqualität.

Mit besserem Kontrast und starker Vergrösserung kann Hans Wyss täglich seine Post unter dem Bildschirmlesegerät sichten. Diese Möglichkeit, ein sinnstiftendes Hilfsmittel zu nutzen, will die SBH dank Legaten, die in den Hilfsmittelfonds einbezahlt werden, vielen anderen Betroffenen zukommen lassen. Hans Wyss stellte 1998 beim Autofahren fest, dass sich 20 Meter vor ihm die weissen Signalisationslinien verkrümmen. Eine Abklärung im Augenspital Basel brachte zutage, dass er eine trockene Form der altersbedingten Makula-Degeneration (AMD) hat. «Eine Heilung sei nicht möglich, sagte der Augenarzt, aber die Entwicklung könne verlangsamt werden». Weil sich später links die Netzhaut ablöste, erblindete Hans Wyss auf dem linken Auge ganz rechts sieht er noch etwa 20 25 %. Hilfsmittel erhöhen die Selbstständigkeit Damit er doch noch etwas lesen kann, kaufte Hans Wyss nach einer Beratung bei der SBH im Optikergeschäft ein gutes Bildschirmlesegerät. Es ermöglicht ihm, im Negativkontrast und unter starker Vergrösserung noch etwa 30 Minuten am Stück zu lesen und seine Post zu

sortieren. Was ihm gute Dienste erweist, wäre auch für andere sehbehinderte Menschen dringend notwendig. Allerdings kostet ein gutes Bildschirmlesegerät zwischen 3 500 und 6 000 Franken. Die AHV bezahlt daran einen Betrag von 2 048 Franken. Doch viele Rentnerinnen und Rentner können den Fehlbetrag nicht selber bezahlen. Andere zögern mit einem Kauf, weil sie finden, das lohne sich in ihrem Alter nicht mehr. Ein Fall für den Hilfsmittelfonds Hilfsmittel wie eine Lupenbrille oder ein Bildschirmlesegerät sind wichtig zur Erhaltung der Selbstständigkeit. Sie erhöhen zudem die Lebensqualität. Zusätzlich zum Bildschirmlesegerät, das ihm ermöglicht, mehrmals täglich eine halbe Stunde zu lesen, nutzt der 81jährige Hans Wyss einen Computer, der mit Zoomtext, einem Vergrösserungsprogramm, ausgestattet ist. Dank des weissen Gehstockes fühlt er sich unterwegs sicher und die Leute erkennen, dass er eine Sehbehinderung hat. Das vermeidet Missverständnisse, schafft Verständnis und erleichtert die Kommunikation. Mit dem Abspielgerät «Daisy» konsumieren seine Partnerin und er spannende Hörbücher und können so gemeinsam verschiedene Lektüre geniessen. Hans Wyss sieht sich Fernsehsendungen aus einer Distanz von zwei Metern an. «Mein Ziel ist es, in möglichst vielen täglichen Verrichtungen selbstständig zu bleiben» schildert er seine Situation. Der Rentner macht noch selbst kleine Einkäufe und benutzt den weissen Signalstock bevor er die Strasse überquert. Als Hobby züchtet er Geranien und Money Trees, die er gerne an Freunde und Bekannte verschenkt, sobald sie genügend erstarkt sind. Lebensqualität erhalten Ein Ziel in der Arbeit der Sehbehindertenhilfe Basel ist es, gerade ältere Menschen, die erblinden oder ein visuelles Handicap erleiden, zu stärken und ihnen neue Wege aufzuzeigen. Der Fokus soll nicht auf dem Mangel («das und jenes kann ich nicht mehr»), sondern auf den Möglichkeiten liegen. Sehbehinderte sollen dank Rehabilitätstraining und Hilfsmitteln all ihre vorhandenen Ressourcen ausschöpfen können. Betroffene sollen spüren, dass sie mit ihrem Handicap nicht alleine sind. «Im Gespräch, mit

Zukunft gestalten konkreten Tipps und Tricks und natürlich mit Hilfsmitteln versuchen wir, sie darin zu bestärken, dass sie einen Grossteil ihrer Alltagsaufgaben wieder selbstständig bewältigen können. Das steigert das Wohlbefinden und es ermöglicht ein Alter mit guter Lebensqualität trotz eingeschränkten Sehvermögens, so Roland Peterli, langjähriger Leiter des Bereichs Beratung & Rehabilitation bei der Sehbehindertenhilfe Basel. Der Lebensabschnitt nach der Pensionierung ist ohnehin für fast alle Rentnerinnen und Rentner mit Entbehrungen verbunden. Das eine oder andere Hobby kann aus verschiedenen Gründen nicht mehr ausgeübt werden, sei es wegen körperlicher Einschränkungen oder aufgrund eines visuellen Handicaps. Für Hans Wyss waren der Verzicht aufs Autofahren und die erhebliche Einschränkung bei der Leseleistung die grössten Entbehrungen. Umso wichtiger sind für ihn wie für andere jene Hilfsmittel, die es ermöglichen, den Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen, sozial den Anschluss zu halten und den Anteil an Hilfe und Unterstützung durch Angehörige und Dritte zu minimieren. Ben Kesselring

Ratgeber Wie erstelle ich ein Testament? Mit zunehmendem Alter haben Menschen das Bedürfnis, die letzten Dinge zu regeln und zu bestimmen, was mit dem geschieht, was ihnen am Herzen liegt und was sie in ihrem Leben aufgebaut haben. Das Testament bietet die rechtlich gültige und verbindliche Form, seinen letzten Willen zu regeln. Im Folgenden dazu einige allgemeine Hinweise. Genauere Auskünfte erteilt Ihnen gerne jeder Notar. Wie errichte ich ein Testament? Um ein Testament zu errichten, müssen Sie nicht in jedem Fall zu einem Notar gehen. Das Gesetz sieht nämlich neben dem Testament in öffentlicher Urkunde auch das handschriftliche Testament als gültige Form vor. Es ist also möglich, seinen letzten Willen auf einem einfachen Stück Papier niederzuschreiben. Dabei ist jedoch wichtig, dass der gesamte Text von Anfang bis zum Ende eigenhändig geschrieben ist. Das Testament ist mit Ort und Datum zu versehen und muss unterschrieben werden. Ausserdem sollte das Testament an einem guten Ort aufbewahrt werden, damit es beim Ableben von den Angehörigen auch gefunden wird. Wann wende ich mich besser an einen Notar? Wenn die persönlichen und familiären Verhältnisse eher komplex sind oder wenn Sie sich diesbezüglich unsicher fühlen. Das können komplizierte Vermögensverhältnisse mit Liegenschaften oder Landwirtschaftsbetrieben sein. Aber auch bei Patchworkfamilien mit Kindern aus erster Ehe ist Hilfe vom Notar wertvoll. Bei Sehschwäche oder eingeschränkter Schreibfertigkeit sind Sie vielleicht auf Unterstützung angewiesen. Der Notar verfasst Ihr Testament für Sie ganz nach Ihren Vorstellungen und berücksichtigt dabei den gesetzlich möglichen Rahmen. Sie unterzeichnen das Testament in Anwesenheit von zwei Zeugen. Wen darf oder muss ich berücksichtigen? Ihr letzter Wille steht im Zentrum. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Vermögenswerte. Machen Sie sich frühzeitig und sorgfältig darüber Gedanken, was Ihnen wichtig ist und wen Sie wie in Ihrem letzten Willen berücksichtigen möchten. Sie können Erben im Rahmen des Gesetzes berücksichtigen oder ausschliessen. Ehepartner und Kinder sowie Eltern von ledigen Personen sind pflichtteilsgeschützt und können nicht ausgeschlossen werden. Freunde oder Hilfswerke, die Ihnen wichtig sind, können Sie beschenken oder als Miterben einsetzen. Den einzelnen Begünstigten können Sie fixe Beträge, bestimmte Sachwerte oder einen gewissen Teil Ihres Vermögens zuweisen. Was gehört noch in ein Testament? Neben den erwähnten Formvorschriften ist es sehr hilfreich, wenn Sie jemanden als Willensvollstrecker benennen, der Ihr Vertrauen geniesst und von Ihren Angehörigen akzeptiert ist. Er ist dafür verantwortlich, den im Testament festgehaltenen Willen in Ihrem Sinne umzusetzen.

Zukunft gestalten Hilfsmittelfonds der Sehbehindertenhilfe Gerade betagte Klienten verzichten oft auf die Anschaffung eines geeigneten Hilfsmittels, weil sie privat nicht über die nötigen Mittel verfügen. Auch hören wir auf der Beratungsstelle oft «es lohnt sich in meinem Alter nicht mehr» oder «ich weiss ja nicht, ob ich in zwei, drei Monaten nicht schon wieder schlechter sehe». Die AHV finanziert ganz im Gegensatz zur IV nur einige spezifische Hilfsmittel wie z.b. Lupenbrillen oder Bildschirmlesegeräte und auch diese nicht in vollem Umfang. Im Bewusstsein, dass gezielt eingesetzte Hilfsmittel die Selbstständigkeit erhalten und die Lebensqualität erhöhen, hat die Sehbehindertenhilfe Basel einen Hilfsmittelfonds ins Leben gerufen. Dank des Vermächtnisses von G. Dreyfuss an die Sehbehindertenhilfe konnte dieser Hilfsmittelfonds weiter geäuffnet werden. Damit sollen in Zukunft möglichst viele Menschen Zugriff auf nützliche und wichtige Hilfsmittel haben und damit trotz Sehverlust eine bestmögliche Selbstständigkeit erhalten unabhängig ihrer persönlichen Vorbehalte oder finanziellen Möglichkeiten. Die SBH konnte bereits einige eher teurere Hilfsmittel anschaffen (Bildschirmlesegeräte, Daisy-Abspielgeräte und andere). Diese stellen wir den Klientinnen und Klienten leihweise zur Verfügung, damit sie ausprobieren können, ob ihnen die Hilfsmittel den gewünschten Erfolg bringen. Blinde und sehbehinderte Menschen überwinden die Einschränkungen im Alltag gestalten ihr Leben selbstständig bleiben gesellschaftlich und beruflich integriert. Die Sehbehindertenhilfe Basel bietet das umfassende Angebot an Beratung, Schulung und Hilfsmitteln aus einer Hand. Sehbehindertenhilfe Basel Zürcherstrasse 149, 4052 Basel Tel. 061 564 04 04 info@sbh-basel.ch, www.sbh-basel.ch Spenden-Konto: 40-7509-3 IBAN: CH27 0900 0000 4000 7509 3