Stadtmission. Mit Vermögen Gutes tun und in Erinnerung bleiben. Evangelische Stadtmission Karlsruhe. Mit Informationen und Tipps zum Testament

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1 Stadtmission Evangelische Stadtmission Karlsruhe Mit Vermögen Gutes tun und in Erinnerung bleiben Mit Informationen und Tipps zum Testament

2 Was geschieht mit meinem Erbe? Was geschieht mit meinem Erbe? Eine für ältere Menschen manchmal nicht einfache Frage, vor allem, wenn eigene Erben nicht zur Verfügung stehen. Das, was man im Leben erworben, erarbeitet oder erhalten hat, möchte man in guten Händen wissen, über den eigenen Tod hinaus. Ein Erbe kann vielen Menschen großen Nutzen bringen, auch zum Andenken und zur Ehre der Verstorbenen. Damit das gelingt, sollte man rechtzeitig an die Regelung des eigenen Nachlasses denken. Mit einem wohlüberlegten Testament können Sie sicher sein, dass Ihr Vermögen auch nach Ihrem Tod so eingesetzt wird, wie Sie es wünschen. Die Evangelische Stadtmission Karlsruhe unterstützt ältere und jüngere Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen Hilfe benötigen: sei es wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung, einer Entwicklungsverzögerung, wegen Pflegebedürftigkeit, einer demenziellen Veränderung oder wegen Einsamkeit. Wir sind als gemeinnützige Einrichtung den Menschen in Karlsruhe und im Umland verpflichtet, mit altersgerechten Wohnungen, Tages- und Kurzzeitpflege, stationärer Pflege, organisierter Nachbarschaftshilfe und häuslicher Krankenpflege, mit Hausnotruf und Hilfen für schwerst- und mehrfach behinderte oder psychisch erkrankte Menschen. Dazu kommt, dass die Evangelische Stadtmission mit Seelsorge und Gottesdiensten in allen ihren Häusern täglich ihren diakonischen Auftrag gestaltet und sich auch um das geistliche und seelische Wohl der Menschen kümmert. Mit Ihrer Unterstützung können wir unser gutes Werk fortsetzen. Deshalb bitten wir Sie: Bedenken Sie bitte die Karlsruher Stadtmission mit einem Vermächtnis. Gerne bieten wir Ihnen ein persönliches Gespräch an, um die Wertigkeit und Nachhaltigkeit unserer Arbeit zu erläutern und Sie individuell zu beraten, ganz nach unserem Motto:

3 Suchet der Stadt Bestes und betet für sie zum HERRN, denn wenn s ihr wohl geht, so geht s auch euch wohl. (Jeremia 29,7) Diese Aufforderung war und ist seit dem 21. Februar 1882 die christliche Losung der Evangelischen Stadtmission Karlsruhe und nach diesem Grundsatz gestalten wir täglich unseren diakonischen Auftrag - zum Wohl der Menschen seit über 130 Jahren. Ihr Dr. Martin Michel Vorstandsvorsitzender

4 Warum brauchen wir Ihre Unterstützung? Die Karlsruher Stadtmission ist als kirchlich-diakonische Einrichtung eine Non-Profit-Organisation, die ihre Arbeit und den Umgang mit ihren finanziellen Mitteln als gemeinnütziger Verein sehr verantwortlich nach wirtschaftlichen Prinzipien gestalten muss. Spätestens mit der Einführung des Sozialgesetzbuches XI wurden die kirchlichen Altenhilfeträger vom Gesetzgeber den privaten Dienstleistungsunternehmen gleichgestellt und befinden sich seitdem im Wettbewerb. Die Karlsruher Stadtmission hat diese Herausforderung des Wettbewerbs angenommen, und setzt ihre helfende und heilstiftende Arbeit in der Stadt unbeirrt fort. Dabei geht die Arbeit der Evangelischen Stadtmission weit über die Mindestanforderungen des Sozialgesetzbuches hinaus. Unsere christliche Nächstenliebe endet selbstverständlich nicht, wenn Zuschüsse verbraucht oder Sachmittel ausgegeben sind. Wir helfen weiter, denn die Not endet nicht, wenn Budgets erschöpft sind. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. Gerade dieser umfassende Ansatz motiviert uns, Sie um Unterstützung zu bitten, im Namen der Menschen, deren Hilfebedürftigkeit wir kennen, und die uns nicht zur Ruhe kommen lässt. Helfen Sie uns und tun Sie etwas Gutes, nachhaltig und über den Tod hinaus - so bleiben Ihre Lebensleistung und Ihr Andenken bewahrt.

5 Beispiel für ein Vermächtnis: Das Benckiserstift - bis heute eine wertvolle Erinnerung an die großzügige Stifterin. Zum Beispiel Martha Benckiser: Am 21. März 1963 vermachte sie der Evangelischen Stadtmission Karlsruhe ein Grundstück. Heute steht darauf das neu erbaute Pflegeheim Benckiserstift. Wir sind dankbar für dieses Vermächtnis und halten ihren Namen und die Erinnerung an ihre großherzige Gabe dauerhaft in Erinnerung. Die Menschen, die heute und noch für lange Zeit im Benckiserstift leben, genießen täglich die großzügige Schenkung und halten die Erinnerung wach. Das ist nur ein Beispiel, wie heilbringend eine Stiftung oder eine Schenkung von der Karlsruher Stadtmission eingesetzt werden kann. Helfen Sie uns, und lassen Sie Ihr Erbe auf Dauer im Dienst der Menschen, die in unserer Stadt Hilfe benötigen, weiter wirken.

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7 Warum ist ein Testament wichtig? Auf den folgenden Seiten bietet Ihnen diese Broschüre einen kurzen Überblick über die Fragen rund um das Testament. Sie möchte zeigen, warum es wichtig ist, ein Testament anzufertigen und möchte Sie dazu anregen und ermutigen, sich mit dem Thema rechtzeitig auseinanderzusetzen. Sie finden hier auch Hinweise, wie Sie soziale oder kirchliche Einrichtungen, zum Beispiel die Evangelische Stadtmission, bedenken können. Niemand denkt gerne an den eigenen Tod, aber ein Testament ist die einzige Möglichkeit, seinen Besitz und damit die eigene Lebensleistung so zu verteilen, wie es den eigenen Vorstellungen entspricht. Wird kein Testament verfasst, tritt nämlich automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Hinterlässt zum Beispiel der Erblasser eine Ehefrau und zwei Kinder, so bekommt die Ehefrau die Hälfte des Vermögens. Daneben erben die Kinder jeweils ein Viertel des Vermögens. Der Ehepartner wird also nicht automatisch Alleinerbe. Mit einem Testament erspart man der Familie auch Unsicherheiten, Gewissenskonflikte oder gar Streit. Das deutsche Erbrecht erlaubt es, dass im Testament jeder nach den eigenen Vorstellungen über seinen Nachlass verfügen kann. Diese sogenannte Testierfreiheit wird nur durch einige wenige Einschränkungen begrenzt: So gibt es zum Beispiel einen Pflichtteilsanspruch des Ehepartners, der Kinder und der Eltern. Zudem können nur natürliche oder juristische Personen als Erben eingesetzt werden.

8 Wie soll der Besitz aufgeteilt werden? Wenn Sie ein Testament errichten wollen, denken Sie zuerst an Ihre Familie und andere Menschen, die Ihnen nahestehen. Sie müssen entscheiden, ob Sie einen Alleinerben einsetzen oder ob Ihr Nachlass auf verschiedene Personen verteilt werden soll. Zusätzlich können aber auch gemeinnützige Organisationen, wie kirchliche und soziale Einrichtungen, bedacht werden. Wenn Sie zum Beispiel die Evangelische Stadtmission in Ihrem Testament berücksichtigen, weil in einem ihrer Häuser ein Angehöriger gut gepflegt wurde oder wird oder Ihnen die Arbeit dieser Einrichtung am Herzen liegt, tragen Sie dazu bei, dass die Pflege und Betreuung weiter auf hohem Niveau geleistet werden kann. Wollen Sie also Freunden oder gemeinnützigen Einrichtungen einen Teil Ihres Nachlasses zukommen lassen, ohne sie als Erben einzusetzen, können Sie das in Form eines Vermächtnisses tun.

9 Die Form des letzten Willens Eine ledige oder verwitwete Person kann ein Einzeltestament erstellen, Ehepaare können auch gemeinschaftliche Testamente errichten. Bei einem gemeinschaftlichen Testament können Änderungen auch nur gemeinsam vorgenommen werden. Bei Scheidung erlischt das ehegemeinschaftliche Testament in der Regel automatisch, Ausnahmen sind denkbar. Stirbt jedoch einer der Ehepartner, so kann das gemeinsam Verfügte vom Überlebenden in der Regel nicht mehr abgeändert werden. Das gemeinschaftliche sowie das Einzeltestament werden in der Regel eigenhändig oder vor einem Notar errichtet. Es muss eigenhändig errichtet, von Anfang bis Ende handgeschrieben sein und es soll Ort, Datum und Unterschrift enthalten. Sollen erbrechtlich bindende Erklärungen abgegeben werden oder kommt es darauf an, für die Beteiligten Sicherheiten für die Zukunft zu schaffen, so empfiehlt sich ein Erbvertrag. Er kann nur vor einem Notar errichtet werden. Wichtiger Hinweis! Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Sie bei der Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrags den Rat eines Fachanwalts einholen.

10 Testamentarische Zuwendungen Neben der Möglichkeit, einen oder mehrere Erben einzusetzen, können Sie einer Person oder einer gemeinnützigen Einrichtung auch ein Vermächtnis zukommen lassen. Wir würden uns freuen, wenn Sie dabei die Evangelische Stadtmission Karlsruhe berücksichtigen würden. Ihre Erben sind verpflichtet, den von Ihnen festgesetzten Betrag unseren Aufgaben und Zielen zukommen zu lassen. Der Evangelischen Stadtmission steht damit ohne dass sie Erbe wird der Teil Ihres Vermögens zu, den Sie selbst bestimmen. Mit einem Vermächtnis können Sie dem guten Zweck Bargeld und Sachwerte, etwa Immobilien, zukommen lassen. Ein solches Vermächtnis könnte etwa folgendermaßen lauten: Dem Evangelischen Verein für Stadtmission in Karlsruhe e.v. vermache ich einen Betrag in Höhe von.... Bei mehreren Vermächtnissen zugunsten karitativer oder anderer Einrichtungen bietet sich folgende Formulierung an: Im Übrigen bestimme ich folgende Vermächtnisse: 1) Der Evangelische Verein für Stadtmission in Karlsruhe e.v. soll... erhalten. 2)...

11 Weitere Möglichkeiten der Unterstützung Immer mehr Menschen verfügen vor ihrem Tod, dass bei ihrer Beisetzung auf Blumen und Kränze verzichtet werden soll. Sie bitten stattdessen um eine Spende für eine soziale oder kirchliche Einrichtung, zum Beispiel eben für die Evangelische Stadtmission. Es gibt aber auch freudige Ereignisse, bei denen an karitative Einrichtungen gedacht wird: Zu runden Geburtstagen, Hochzeitstagen, privaten oder geschäftlichen Jubiläen verzichten zum Beispiel immer mehr Menschen auf Geschenke. Das dafür gedachte Geld ob kleine oder große Beträge kann gespendet werden und unterstützt so die soziale Arbeit. Ihre Spenden an die Evangelische Stadtmission können von der Steuer abgesetzt werden. Falls Sie Fragen haben, die Ihnen diese Broschüre nicht beantwortet, so lassen Sie uns dies bitte wissen. Wenn Sie einen qualifizierten Anwalt für Erbrecht in Ihrer Nähe suchen, so helfen wir gerne unverbindlich. Ihr Ansprechpartner Pfarrer Dr. Michel Vorstandsvorsitzender Ev. Verein für Stadtmission in Karlsruhe e.v. Stephanienstrasse 72, Karlsruhe Tel: Spendenkonto Evangelischer Verein für Stadtmission in Karlsruhe e.v. IBAN: DE BIC: GENODEF1EK1

12 Stadtmission Evangelische Stadtmission Karlsruhe Kontakt Ev. Verein für Stadtmission in Karlsruhe e.v. Dr. Martin Michel Stephanienstraße Karlsruhe Tel.: 0721/ Es gibt viele mögliche Wege, unsere Arbeit zu unterstützen. Auch kleine Beiträge oder Schenkungen helfen bei unserer Arbeit für die Stadt und ihre Bürger. Spendenkonto Evangelischer Verein für Stadtmission in Karlsruhe e.v. IBAN: DE BIC: GENODEF1EK1

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