Prüfungsaufgaben BAH. Prüfungsaufgaben:

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Transkript:

Prüfungsaufgaben BAH Jeder BAH muss einen ausgezeichneten Grundgehorsam beherrschen (Komm, Sitz, Platz, Ablegen, Rückruf etc.) und ein zuverlässiges und sicheres Sozialverhalten haben. Kein BAH darf unkontrollierbares Jagdverhalten zeigen. Prüfungsaufgaben: I. Stadt: In Geschäften darf der Hund nicht an Auslagen schnuppern oder unaufgefordert etwas nehmen. Der Hund muss sich Menschen gegenüber neutral verhalten, darf niemanden bedrängen oder aufdringliches Verhalten gegenüber unbeteiligten Dritten zeigen. Beim Warten an Theken soll der Hund unmittelbar beim HH (am Rollstuhl) bleiben, über die Art (Sitz, Platz, Steh) entscheidet der HH / die Betreuungsperson. Der Hund darf sich nicht an ungeeigneten Stellen versäubern. 1. Warten in öffentlichen Gebäuden mit Sichtkontakt zum HH / der Betreuungsperson: Der Hund wird in einem öffentlichen Gebäude (z.b. Post, Bank o. ä.) an einem ruhigen Ort abgelegt oder abgesetzt, der HH / die Betreuungsperson entfernen sich vom Hund. Der Hund soll in der vorgegebenen Position bleiben, bis er vom HH / der Betreuungsperson auf Anweisung des Prüfers ein anderes Kommando erhält. Dauer der Übung mindestens 3 Minuten 2. Warten vor einem Geschäft ohne Sichtkontakt zum HH / Betreuungsperson: Der Hund wird durch den HH / die Betreuungsperson an einem Ort seiner Wahl vor dem Geschäft angeleint, ein Positionskommando ist dabei nicht notwendig, aber erlaubt. Der HH / die Betreuungsperson entfernen sich und bleiben mindestens 5 Minuten außerhalb der Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung des Prüfers gehen der HH / die Betreuungsperson wieder zum Hund, nimmt die Leine wieder auf und verlässt den Ort gemeinsam mit dem Hund. Der Hund soll sich während der gesamten Zeit unauffällig verhalten. Bewegungen im Leinenradius und gelegentliche Lautäußerungen sind erlaubt. 3. Straßenüberquerungen: Der Hund soll bei Straßenüberquerungen an den Fahrbahnbegrenzungen (besonders an der Kante zur Fahrbahn) deutlich anhalten und sich dem Tempo und Rhythmus des Teams jederzeit anpassen. 4. Fahrt im Aufzug: Das Betreten und Verlassen eines Aufzuges soll problemlos erfolgen. Der Hund soll die Signale des HH / der Betreuungsperson befolgen. Dritte muss der Hund passieren lassen, ohne sie zu belästigen, zu stören oder zu gefährden. 5. Sitz, Platz, Steh, Hilfssignale (s. Signalliste): Die Übungen sollten vom HH / der Betreuungsperson situationsgerecht eingesetzt werden. Anderenfalls werden sie vom Prüfer abgefordert. - 1 -

6. Leinenführigkeit: Der Prüfer beobachtet und bewertet den Hund während der gesamten Prüfung. Der Hund soll an lockerer Leine gehen, gelegentliche Korrekturen sind erlaubt. 7. Korrekturwort / Abbruchsignal Die zu unterbrechende Handlung wird durch Futter oder Spielzeug provoziert. Im Bedarfsfall kann der Prüfer eine andere Ablenkung herbeiführen. Auf Signal des HH / der Betreuungsperson muss der Hund die von ihm begonnene Handlung sofort abbrechen. 8. Menschen mit ungewöhnlichem Erscheinungsbild Dem Team begegnen Personen, die ein für Hunde ungewöhnliches oder auffälliges Erscheinungsbild haben. den HH / die Betreuungsperson jederzeit kontrollierbar sein. Durch das 9. Menschen, die den Hund in schneller Fortbewegung passieren Dem Team begegnen Personen, die den Hund in schneller Fortbewegung überholen oder ihm entgegen kommen. den HH oder die Betreuungsperson jederzeit kontrollierbar sein. Durch das 10. Artgenossen Ein Hundehalter mit einem sich neutral verhaltenden, angeleinten Hund begegnet dem Halter-Hund-Team, bleibt auf gleicher Höhe stehen und beginnt ein Gespräch und geht nach kurzem Gespräch weiter. den HH oder die Betreuungsperson jederzeit kontrollierbar sein. Durch das - 2 -

II. Beförderung: Es ist wünschenswert sowohl die Beförderung im Auto als auch die in öffentlichen Verkehrsmitteln zu prüfen. Wenigstens eins von beiden muss geprüft werden. Falls eine Auswahl zu treffen ist, dann möglichst das Beförderungsmittel, welches im Alltag des HH / der Betreuungsperson vorwiegend Verwendung findet. Taxis und Fahrzeuge von Behindertenfahrdiensten zählen zum ÖPNV. 1. Auto: Ein- und Ausstieg: Der Hund steigt auf Signal des HH / der Betreuungsperson in das Auto ein bzw. aus. Er wartet ruhig, bis der HH incl. Betreuungsperson soweit sind und ebenfalls ein- bzw. aussteigen. Auch wenn die Tür aufsteht, darf der Hund das Fahrzeug nicht ohne Erlaubnis verlassen. Der HH / die Betreuungsperson kann frei entscheiden, ob der Hund, während die Hilfsmittel ein- bzw. ausgeladen werden, außerhalb oder innerhalb vom Auto wartet bzw. dort abgelegt wird. Zum Beispiel weil noch Hilfeleistungen erforderlich sind. Der Transfer ist so zu zeigen, dass für Hund und HH die größtmögliche Sicherheit gegeben ist. 2. Öffentliche Verkehrsmittel: Das Betreten und Verlassen eines öffentlichen Verkehrsmittels durch das Team sollen problemlos erfolgen. Der Hund soll die Kommandos des HH / der Betreuungsperson befolgen. Die Fahrgäste muss der Hund passieren lassen, ohne sie zu belästigen, zu stören oder zu gefährden. Der Hund darf, falls Hilfepersonen erforderlich sind, diese ebenfalls nicht belästigen oder stören. - 3 -

III. Freilauf: Der Hund bekommt die Möglichkeit, in einem Park oder an einem geeigneten Ort ohne Leine zu laufen. 1. Sozialkontakt mit Artgenossen: Der Hund sollte eine ausreichende Zeit mit einem oder mehreren anderen Hunden spielen. Falls der Hund nicht spielen möchte, reicht die Kontaktmöglichkeit bzw. das Zusammensein mit anderen Hunden. Von Bedeutung ist hier lediglich das Sozialverhalten bzw. die Verträglichkeit mit Artgenossen. 2. Rückruf: Diese Aufgabe soll in einer Situation geprüft werden, in der die Sicherheit des Hundes jederzeit gegeben ist. Der HH / die Betreuungsperson lässt den Hund frei laufen (ohne Leine, ohne Fuß - oder ähnliches Signal). Wenn der Hund sich, ohne besondere Ablenkung, ca. 10 bis 15 m entfernt hat, gibt der HH / die Betreuungsperson auf Anweisung des Prüfers das Rückrufsignal. Der Hund soll das Signal sofort ausführen und sich vom HH / der Betreuungsperson problemlos anleinen lassen. Wenn der Hund sich ohne Ablenkung nicht entfernt, kann mit angemessenen Verleitungen gearbeitet werden. Entfernt sich der Hund auch dann nicht, kann diese Aufgabe nicht geprüft werden. Dies ist auf dem Bewertungsbogen zu vermerken, führt aber nicht zum Nichtbestehen der Prüfung. 3. Distanzkontrolle: Diese Aufgabe soll in einer Situation geprüft werden, in der die Sicherheit des Hundes jederzeit gegeben ist. Der HH / die Betreuungsperson lässt den Hund frei laufen (ohne Leine, ohne Fuß - oder ähnliches Signal). Wenn der Hund sich, ohne besondere Ablenkung, ca. 10 bis 15 m entfernt hat, gibt der HH / die Betreuungsperson auf Anweisung des Prüfers ein vorher vereinbartes Positionssignal (Aufforderung zum Sitzen, Liegen oder Stehen). Der Hund soll das Signal sofort ausführen und beibehalten, bis er ein neues Signal erhält (z.b.: Abrufen oder Abholen). Wenn der Hund sich ohne Ablenkung nicht entfernt, kann mit angemessenen Verleitungen gearbeitet werden. Entfernt sich der Hund auch dann nicht, kann diese Aufgabe nicht geprüft werden. Dies ist auf dem Bewertungsbogen zu vermerken, führt aber nicht zum Nichtbestehen der Prüfung. - 4 -

4. Freifolge: Eine kurze Wegstrecke wird das Gehen neben dem HH / incl. Betreuungsperson ohne Leine in Freifolge überprüft (2-3 Min). Diese Aufgabe soll in einer Situation geprüft werden, in der die Sicherheit des Hundes jederzeit gegeben ist. Das Team bewegt sich mit freilaufendem Hund (in Fuß - oder Seite - Position, Seitenwechsel nicht erlaubt) in die angegebenen Richtungen. Der Hund soll auch bei alltagstypischen Ablenkungen seine Position halten, gelegentliches Korrigieren durch den HH / die Betreuungsperson ist erlaubt. Bei größeren Ablenkungen ist ein Anhalten mit Sitzenlassen des Hundes erlaubt. 5. Sitz, Platz, Steh, Komm, Hilfssignal (s. Signalliste) Die Übungen sollten vom HH / der Betreuungsperson situationsgerecht eingesetzt werden. Anderenfalls werden sie vom Prüfer abgefordert. 6. Leinenführigkeit Der Hund soll zwischendurch eine kurze Zeit an der Leine gehen. (ca. 2 min.) Der Hund soll an lockerer Leine gehen, gelegentliche Korrekturen sind erlaubt. 7. Korrekturwort / Abbruchsignal Die zu unterbrechende Handlung wird durch Futter oder Spielzeug provoziert. Im Bedarfsfall kann der Prüfer eine andere Ablenkung herbeiführen. Auf Signal des HH / der Betreuungsperson muss der Hund die von ihm begonnene Handlung sofort abbrechen. 8. Verhalten im Freilauf Das Mensch-Hund-Team soll eine gute Bindung zueinander aufweisen. Wünschenswert ist, dass der Hund auch unaufgefordert (Blick-) Kontakt zum HH sucht. Der HH incl. der Betreuungsperson sollen in der Lage sein, das Verhalten seines Hundes situationsgerecht einzuschätzen und vorhersagen (antizipieren) zu können. Der Hund soll in gutem Kontakt zum HH stehen und sich beim gemeinsamen Spaziergang nicht zu weit entfernen. 9. Menschen mit ungewöhnlichem Erscheinungsbild Dem Team begegnen Personen, die ein für Hunde ungewöhnliches oder auffälliges Erscheinungsbild haben. den HH oder die Betreuungsperson jederzeit kontrollierbar sein. Durch das 10. Menschen, die den Hund in schneller Fortbewegung passieren Dem Team begegnen Personen, die den Hund in schneller Fortbewegung überholen oder ihm entgegen kommen. den HH / oder die Betreuungsperson jederzeit kontrollierbar sein. Durch das - 5 -

IV. Sonstiges: Die Teile, die bei Sonstiges aufgeführt sind, sind in ihrer Überprüfung nicht an bestimmte Orte gebunden. Manches passiert im Verlauf der Prüfung zufällig (z.b. Streicheln) oder automatisch. So ist z.b. die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Team beim Stadtgang auf einen angeleinten Artgenossen trifft. 1) Gegenstand fällt herunter, Hund soll ihn aufheben. Gleichzeitig greift ein hilfsbereiter Passant danach. Wie reagiert der Hund? Es ist in diesem Fall nicht von Bedeutung, ob und wie der Hund den Gegenstand aufhebt. Der Schwerpunkt liegt bei seiner Reaktion auf den Menschen. Der Hund darf keine Aggression zeigen oder sogar nach der Person schnappen. Diese Aufgabe kann in einer Fußgängerzone, in einem Lokal, Geschäft, Post oder Bank geprüft werden. 2) Verhalten zu Personen a. Halter und Hund werden von einem Passanten geschnitten. b. Eine Fremdperson geht direkt auf den Hund zu und versucht, freundlich-aufdringlich Körperkontakt zum Hund aufzunehmen. c. Eine Fremdperson geht auf den Halter zu, spricht ihn an, schüttelt ihm die Hand oder fasst an den Rollstuhl oder schiebt den Rollstuhl. d. Das Team begegnet Kindergruppen, geht an Kinderspielplätzen vorüber oder Kinder sprechen das Team an und wollen den Hund streicheln. Zeigt der Hund Interesse oder Zeichen von Unsicherheit, muss er dabei durch den HH oder die Betreuungsperson jederzeit kontrollierbar sein. Durch das Verhalten des Hundes darf weder der Hund selbst, sein Halter/Betreuungsperson noch Dritte gefährdet oder belästigt werden. 3) Bringen: Der Prüfer bestimmt im Verlauf der Prüfung 5 Gegenstände, die der Hund seinem HH / der Betreuungsperson aufheben bzw. bringen soll. Beispiele: Dem HH fällt ein Gegenstand herunter. Ein mittelgroßer Gegenstand, der etwas schwerer zu erreichen ist (z.b. unter einen Stuhl). Ein Gegenstand auf einem natürlichen Untergrund (Park). Der Gegenstand ist so gelegen, dass der Hund auf einige Meter eingewiesen werden muss. Die Gegenstände dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Wichtig ist dabei das bereitwillige Aufheben und das kontrollierte Abgeben des Gegenstandes. 4) Maulkorb: Der Hund soll das Tragen eines Maulkorbes über eine längere Strecke tolerieren. Eine Überprüfung könnte während der Fahrt mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln stattfinden. - 6 -

5) Sicherheit Die Betreuungsperson sollte in einer Situation so abgelenkt werden, dass die behinderte Person und der Hund kurzzeitig (ca. 3 min) auf sich alleingestellt sind. Es sind Signale hierzu von der Betreuungsperson erlaubt, die den Hund an die behinderte Person binden. Die Betreuungsperson soll sich kurzzeitig von dem Hund und der behinderten Person entfernen und sich anderen Dingen zuwenden (z.b. bezahlen). Hierbei ist es dem Prüfer überlassen, wie weit es zumutbar ist, sich voneinander zu entfernen. Eine genaue vorherige Absprache ist hierfür notwendig. 6) Beziehung Es soll getestet werden, in wie weit eine Beziehung zwischen der behinderten Person und dem Hund besteht. Da hier die Möglichkeiten der Überprüfung so unterschiedlich sein können, ist es dem Prüfer zu überlassen, wie er hierzu eine Aussage treffen kann. Z.B. könnte die behinderte Person mit dem Hund spielen, versuchen, ihm Anweisungen zu geben oder auch nur miteinander kuscheln. Anzustreben ist ein beschreibendes Gesamturteil, in dem die Qualität der Beziehung ausgedrückt wird. V. Häusliche Umgebung: 1. Der Hund wird in der häuslichen Umgebung überprüft, ob er fremde Personen ohne weiteres in die Wohnung hinein lässt, ob sie sich frei bewegen können und die Wohnung ohne Probleme wieder verlassen können, ohne vom Hund daran gehindert oder belästigt zu werden. Kurzes Anschlagen ist erlaubt, das jedoch vom HH / der Betreuungsperson kontrolliert werden kann. Der Hund soll den Besucher nicht anspringen. 2. Das Mensch-Hund-Team soll problemlos die Wohnung verlassen können. VI. Hilfeleistungen: Mindestens 3 Hilfeleistungen gemäß der Signalliste und den Absprachen zwischen HH / Betreuungsperson, Trainer und Prüfer (dokumentiert nach der Vorlage Bausteine ). VII. Reaktion auf die Umwelt: Die Reaktionen des Hundes auf akustische, visuelle, geruchliche Umweltreize fließen mit in die Bewertung ein. Zeigt der Hund Interesse oder Zeichen von Unsicherheit, muss er dabei durch den HH oder die Betreuungsperson jederzeit kontrollierbar sein. Durch das Verhalten des Hundes darf weder der Hund selbst, sein Halter/Betreuungsperson noch Dritte gefährdet oder belästigt werden. - 7 -