KlimR Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen. Ulla Schürenberg, 3-PSS REGIERUNG VON OBERBAYERN

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Transkript:

KlimR Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen Ulla Schürenberg, 3-PSS

KlimR = Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts In Kraft getreten am 01. Oktober 2014 Ersetzen das CO2-Minderungsprogramm (LfU bis August 2013)

Finanzierung mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (Klimaschutz) Ziel Treibhausgas-Emissionen verringern

Wer kann die Förderung beantragen? Mögliche Zuwendungsempfänger sind: Kommunen Kommunalunternehmen kommunale Zusammenschlüsse andere Körperschaften des öffentlichen Rechts im Einzelfall: sonstige Zuwendungsempfänger (z.b. Vereine)

Was wird gefördert? (2.1) Ermittlung, Vorbereitung und Durchführung nichtinvestiver Treibhausgas-Minderungsmaßnahmen bei öffentlichen Gebäuden Was wäre das konkret???

Geförderte Maßnahmen (2.1) Betriebsoptimierung von Liegenschaften mittels Energiemanagement Ermittlung von Energie-Einsparpotentialen und Umsetzungsplanung Beratung und Schulung v. Gebäudeverantwortlichen Beratung bei der Realisierung treibhausgasmindernder Vorhaben beratende Begleitung bei Energieeinspar- Contractings und Energieliefer- Contractingmaßnahmen Voraussetzung: öffentliche Gebäude und Liegenschaften ganzheitlicher Ansatz

Und in der Praxis wäre das? Dienstleister betreut kommunale Liegenschaft über 3 Jahre. er registriert die vorhandenen Zähler und sorgt in Absprache mit der Verwaltung für eine regelmäßige monatliche Abnahme der Zählerstände berechnet den Ist-Energieverbrauchs des Gebäudes Erfassung des Gebäudezustands Gibt es fehlende Zähler, veraltete ineffiziente oder defekte Technik? Erstellung eines Maßnahmenkatalogs sinnvoller geringinvestiver Maßnahmen (mit Prioritäten) Umsetzung nichtinvestiver Maßnahmen (z.b. Optimierung der Heizzeiten, Heiztemperatur, etc.)

Was wird noch gefördert? (2.2) Aufbau und Betrieb von nachhaltigen Strukturen zur Optimierung und Umsetzung von Treibhausgas- Minderungsmaßnahmen in der Kommune Was wäre das konkret???

Geförderte Maßnahmen (nur für Kommunen) Betrachtung aller kommunaler Handlungsfelder Ausgangssituationsanalyse Erarbeitung und Fortschreibung eines Aktivitätenund Maßnahmenkatalogs Beteiligung von politischen Entscheidungsträgern und Multiplikatoren Aufbau eines Controllings und zyklischer Verbesserungsprozesse Beteiligung an Erfahrungsaustauschen und Netzwerken Zertifizierungsverfahren- und/oder Benchmarking- Teilnahme

In der Praxis wäre das? Die Kommune kann einen Dienstleister beauftragen, der ein Energie- oder Umweltmanagementsystem in der Kommune einführt und über drei Jahre betreut z.b. Energiemanagementsystem ISO 50.001 EMAS Umweltmanagementsystem European Energy Award [eea]

Art und Umfang der Förderung 2.1 und 2.2 Projektförderung als Anteilsfinanzierung Regelfall: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Einzelfälle: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben insbesondere bei: Betreiben eines zertifizierten Umweltmanagement- oder Nachhaltigkeitsmanagementsystems oder Verfolgung eines ganzheitlichen Ansatzes Aber: Sonstige Zuwendungsempfänger (z.b. Vereine) max. 30 % Förderhöchst-Summe: 30.000 bei 2.1 und 2.2 zuwendungsfähige Ausgaben: mind. 5.000 Antragstellung: bis 31. Dezember 2016 Auszahlung: grundsätzlich nach Vorlage des VN

Was wird noch gefördert? (2.3) Umsetzung der nach Punkt 2.1 vorbereiteten Treibhausgas-Minderungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden in Form von Demonstrations- und Pilotprojekten oder Vorhaben mit vorbildlichen Energiestandards: Passivhausstandard bei Neubau (Heizwärmebedarf max. 15 kwh/qm/a Drei-Liter-Haus-Standard bei Gebäudesanierung (Heizwärmebedarf max. 30 kwh/qm/a)

Art und Umfang der Förderung Projektförderung als Anteilsfinanzierung 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Förderbedingungen Förderhöchst-Summe: 400.000 bei 2.3 zuwendungsfähige Ausgaben: mind. 5.000 Antragstellung: bis 31. Dezember 2016 Auszahlung: grundsätzlich nach Vorlage des VN

Antrags- und Bewilligungsstellen = Regierungen Regierung von Oberbayern Dr. Albert Schneider, SG 55.1 Tel. 089 / 2176-2835 Albert.schneider@reg-ob.bayern.de Wo finden Sie die Richtlinien (KlimR)? www.regierung.oberbayern.bayern.de Förderungen Bereich 5 KlimR

Haben Sie noch Fragen?

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!