Forschungskooperation Niedersachsen Israel

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Transkript:

Forschungskooperation Niedersachsen Israel I. Gegenstand und Ziel der Förderung Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und die VolkswagenStiftung fördern aus Mitteln des Niedersächsischen Vorab Forschungsvorhaben, die von niedersächsischen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen gemeinsam mit israelischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. In Fortführung bestehender Kooperationsbemühungen sind insbesondere Anträge in Kooperation mit dem Technion Israel Institute of Technology in Haifa und der Hebräischen Universität Jerusalem willkommen. Ziel dieses Programms ist die Förderung wissenschaftlich herausragender Kooperationsprojekte. Die Kooperation muss explizit und schlüssig begründet sowie in ihrer Ausgestaltung dargelegt werden. Das Förderangebot richtet sich im jährlichen Wechsel an folgende Fächergruppen: 2017: Geistes- und Sozialwissenschaften 2018: Bio- und Lebenswissenschaften, Medizin 2019: Naturwissenschaften, Mathematik, Ingenieurwissenschaften Die Förderung interdisziplinärer Vorhaben (beispielsweise Sozialwissenschaften mit Ingenieurwissenschaften) ist im Rahmen dieses Programmes möglich. Der thematische Fokus solcher Projekte muss jedoch in der jährlich jeweils adressierten Fächergruppe liegen, was vom antragstellenden Konsortium entsprechend zu begründen ist.

- 2 - Es ist vorgesehen, mit den geförderten Wissenschaftler(inne)n jedes Ausschreibungsjahrgangs in der zweiten Hälfte der Projektlaufzeit ein Statussymposium durchzuführen. Dieses soll Raum für die Präsentation der Forschungsprojekte und ihre bislang erzielten Ergebnisse geben. Gleichzeitig soll es den Projektbeteiligten ermöglichen, sich zu vernetzen und Erfahrungen in Bezug auf inhaltliche und organisatorische Fragen der Projektabwicklung auszutauschen. II. Voraussetzungen der Förderung Gefördert werden wissenschaftlich herausragende Vorhaben, für die aus fachlicher Perspektive der Mehrwert einer kooperativen Bearbeitung deutlich gemacht werden kann. Das setzt entsprechend eine Fragestellung voraus, für deren Bearbeitung die unterschiedlichen Kompetenzen und Forschungserfahrungen der Projektbeteiligten aus beiden Ländern sinnvoll zusammengeführt werden können. Die gemeinsame wissenschaftliche Arbeit im Rahmen von Gastaufenthalten und/oder der Organisation gemeinsamer Veranstaltungen ist daher von besonderer Bedeutung. Im Mittelpunkt der Begutachtung stehen die wissenschaftliche Qualität und Originalität des Vorhabens. Antragsteller(innen) müssen promoviert sein. III. Art, Dauer und Höhe der Förderung Beantragt werden können alle zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen Personal-, Sach- und Reisemittel. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 EUR p.a., die Förderdauer beläuft sich auf mindestens zwei und maximal drei Jahre. Werden Promotionsstellen beantragt, sind diese in Deutschland nach 0,65 TV-L 13 zu vergüten und für eine Laufzeit von drei Jahren vorzusehen; Abweichungen davon sind zu begründen. In Israel ist ein vergleichbares Gehalt vorzusehen.

- 3 - IV. Antragsverfahren Förderanträge sind vom niedersächsischen Haupantragsteller über das Antragsportal der VolkswagenStiftung https://portal.volkswagenstiftung.de 1 bis einschließlich 15.11.2017 2 einzureichen. Der Antrag muss folgende Informationen und Dokumente enthalten: Im Antragsportal ausgefüllte Formulare mit Angaben zu Antragsteller(in), Bewilligungsempfänger (Zielinstitution in Niedersachsen), Titel, Laufzeit, Kostenplan (getrennt für den niedersächsischen Hauptantragsteller und den israelischen Mitantragsteller) und zur rechtlichen Erklärung. Das Deckblatt bitte ausdrucken, unterschreiben und eingescannt den elektronischen Unterlagen beifügen. Folgende Anlagen sind als pdf-dateien hochzuladen: 1. Anschreiben (optional) 2. Zusammenfassung in deutscher Sprache (max. 1 Seite) 3. Zusammenfassung in englischer Sprache (max. 1 Seite) 4. Antragsdarstellung in englischer Sprache (insgesamt max. 15 Seiten, 12 pt, 1,5-zeilig) mit folgenden Angaben: o Titel (kurz und aussagekräftig, ergänzt um Schlagwörter) o Thema, Zielsetzung und Begründung des Vorhabens o Stand der Forschung im internationalen Vergleich o Forschungsansatz, Methoden, Hypothesen o Detailliertes Arbeitsprogramm o Art und Umfang der Zusammenarbeit sowie Anteil der beteiligten Partner am Projekt o Erwartete Ergebnisse o Art und Umfang der bisherigen Kooperationen der Antragsteller 1 Für praktische Hinweise zum Antragsportal s. S. 5 2 Für Vorhaben aus den Geistes- und Sozialwissenschaften

- 4-5. Tabellarischer Zeit- und Arbeitsplan 6. Kostenplan-Erläuterung 7. Literaturverzeichnis 8. Kurz-CVs (1 Seite) und Publikationslisten der beteiligten Wissenschaftler(innen) Die Anträge werden von einem Gutachterpanel vergleichend begutachtet. Mit einer Förderentscheidung ist ca. 6-7 Monate nach dem Stichtag zu rechnen. Einmal abgelehnte Anträge können auch in überarbeiteter Form nicht erneut eingereicht werden. Stand 03.07.2017

- 5 - Hinweise zum Antragsportal der VolkswagenStiftung Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die im Antragsportal registrierten Personen Zugriff auf die Antragsdaten haben, einen Antrag einreichen können und die betreffenden E-Mail-Benachrichtigungen erhalten. Es ist daher erforderlich, dass sich projektverantwortliche Antragsteller/innen selbst registrieren oder ggf. Mitarbeiter/innen mit der Einrichtung eines Benutzerkontos in ihrem Namen und mit ihrer E-Mail-Adresse beauftragen. Mit den folgenden Schritten können Sie einen Antrag erstellen und einreichen: 1. Als neue(r) Nutzer(in) registrieren Sie sich im Antragsportal mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail sowie einem selbst gewählten Kennwort. Im Zuge der Registrierung werden Sie um dienstliche Adressdaten gebeten. Anschließend müssen Sie Ihr Benutzerkonto über einen per E-Mail zugesandten Link aktivieren. Bei vorhandenem Benutzerkonto können Sie sich sofort mit E-Mail und Kennwort anmelden. 2. Über die Funktion Antrag neu anlegen starten Sie nacheinander die Auswahl der zutreffenden Förderinitiative (Niedersächsisches Vorab Forschungskooperation Niedersachsen-Israel), des Antragstyps (Projekt), der als Bewilligungsempfänger(in) vorgesehenen Institution sowie der Sprache. Bitte denken Sie bei gemeinsamen Anträgen an eine passende Sprachumgebung für Ihre Mitantragsteller(innen). 3. Alle Mitantragsteller(innen) sollten Sie nun einladen. Nach erfolgter Registrierung erhalten diese eine Berechtigung im Antragsportal, die Formulare und Anlagen des gewählten Antrags zu bearbeiten. Außerdem werden für Ihre Mitantragsteller(innen) separate Kostenpläne erzeugt. Um eine fertige Antragsfassung miteinander abzustimmen, kann sie über Antrag sperren vor Änderungen geschützt werden. 4. Hier wie auch später können Sie die Antragstellung problemlos unterbrechen und sich nach Bedarf abmelden und wieder anmelden.

- 6-5. Bitte überprüfen Sie, ob die vorbelegten Angaben zum/r Antragsteller(in) zutreffen. Wir benötigen weiterhin Antragsdaten (wie Projekttitel, Laufzeit) und die Kostenpläne, die Sie bitte in die jeweiligen Formulare eintragen. Mit Speichern werden die Daten noch nicht an die Stiftung übermittelt. Sie können alle Angaben bis zum Absenden des Antrags überarbeiten. Bitte vergessen Sie nicht, die rechtliche Erklärung zu lesen und zu bestätigen. Auf Wunsch können Sie zur Prüfung und für Ihre Ablage ein PDF mit allen Formularinhalten generieren. 6. Unter Anlagen können Sie die unten geforderten Dateien hochladen. Alle Dateien müssen als PDF vorliegen. Bis zum Einreichen des Antrags können sie durch neue Versionen ersetzt werden. 7. Sobald der Antrag vollständig ist, können Sie ihn an die Stiftung elektronisch einreichen. Zusätzlich müssen Hauptantragsteller und Mitantragsteller je ein Deckblatt generieren und mit Ihrer Originalunterschrift einscannen und als Anlage unter dem Dokumententyp Antragsdeckblatt hochladen. 8. Von der Stiftung im Verlauf der Antragsprüfung angeforderte Zusatzinformation kann von Haupt- und Mitantragstellern unter neue Antragsergänzung hochgeladen und eingereicht werden.