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Transkript:

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Landesprogramm Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf durch E-Mail an folgende E-Mail-Anschrift Quartiersfoerderung@mbwsv.nrw.de MBWSV NRW 40190 Düsseldorf nachrichtlich an die jeweils zuständige Bezirksregierung Dezernat 35 Antragsdatum: 26.10.2016 1. Antragsteller/Antragstellerin Gemeinde: Stadt Bad Berleburg Gemeindekennziffer: 05970004 Anschrift der Gemeinde (Straße/PLZ/Ort): Poststraße 42, 57319 Bad Berleburg Auskunft erteilt: Manuel Spies Telefon: 02751/923-265 Emailadresse: m.spies@bad-berleburg.de 2. Maßnahme Vorhaben (Stichwort): Gesamtstädtisches Sportzentrum Bad Berleburg Durchführungszeitraum des Vorhabens von: 01.01.2017 bis: 31.12.2018 (Bitte für jedes einzelne Vorhaben ein gesondertes Antragsformular nutzen) 3. Finanzierungsplan für das beantragte Programmhr 2016 3.1 Gesamtkosten 1.720.000 3.2 davon grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben 1.720.000 3.3 abzgl. Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) 110.000 3.4 zuwendungsfähige Gesamtausgaben 1.610.000 3.5 beantragte Förderung (Nr. 4) Fördersatz (80 %) 1.288.000 3.6 bewilligte/beantragte Förderung durch andere Fördergeber./. (ohne Nr. 3.5) 3.7 Eigenanteil 322.000

4. Beantragte Förderung Finanzierungsplan Gesamt in davon 2017 davon 2018 1 2 3 4 Zuwendungsfähige Ausgaben Eigenanteil in 20 % Beantragte Zuwendung 1.610.000 610.000 1.000.000 322.000 122.000 200.000 1.288.000 488.000 800.000 5. Maßnahmebeschreibung und Begründung 5.1 Zur Notwendigkeit der Maßnahme - Kurzbeschreibung (max. 3000 Zeichen) der Inhalte und Ziele und des beabsichtigten Beteiligungsverfahrens Das Gesamtstädtische Sportzentrum wurde in den 70er Jahren gebaut und umfasst Dreifachturnhalle, Rothaarbad mit Hallen- und Wellenfreibad, zwei Kunstrasenplätze, Trainingshalle, Kleinspielfeld, Beach-Volleyballanlage, Dirt-Bike-Anlage, mehrere Leichtathletikanlagen sowie Nebengebäude und ein saisonales Langlauf-Loipenangebot. Die Anlagen werden in ihrer Gesamtheit sowohl für den Schulsport als auch für den Vereinssport intensiv genutzt. Sie dienen außerdem überregionalen Sportveranstaltungen und der individuellen Freizeitgestaltung der Bürger. Im Rahmen des Trainings- und Meisterschaftsbetriebes sowie des Schulsports fungieren die Sportstätten Auf dem Stöppel und in Raumland untereinander als Ausweichobjekte oder werden in ihrer Gesamtheit genutzt (z. B. Bundesjugendspiele, Sportabzeichen etc.). Der über 40jährige Gebäudebestand wurde in der Vergangenheit punktuell modernisiert und im Rahmen des Konjunkturpaketes II teilweise energetisch aufgewertet. Gleichwohl weisen einzelne Bauteile Mängel auf, befinden sich noch im Ursprungszustand und/oder haben ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer überschritten. Weiterhin entsprechen Großteile der Anlagen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit und erschweren die Inklusion im Schulbetrieb. Wenige hundert Meter vom Gesamtstädtischen Sportzentrum entfernt wurde auf Bestreben der Stadt Bad Berleburg in 2014 eine Flüchtlingseinrichtung mit etwa 500 Plätzen eingerichtet. Im Mai 2015 wurde die Einrichtung umgewandelt in eine "Erstaufnahme neuen Typs", sowie Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 2

(BAMF) und der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) errichtet. Seither können die Asylsuchenden ihre Behördengänge ohne lange Wege wahrnehmen. Durch die direkte Ansiedlung im Gesamtstädtischen Sportzentrum wird der Zugang zu den Sportanlagen ermöglicht und die Integration der Asylsuchenden begünstigt. In unmittelbarer Nähe zum Gesamtstädtischen Sportzentrum befindet sich weiterhin eine von derzeit 5 REHA bzw. Fachkliniken, deren Bewohner insbesondere das Rothaarbad als Einrichtung nach dem Kurortegesetz nutzen. Nach dem in Aufstellung befindlichen Sportstättenentwicklungskonzept stellt das gesamtstädtische Sportzentrum die bedeutendste Sportanlage im Stadtgebiet dar und versorgt sowohl Kernstadt als auch die umliegenden 22 Ortschaften der Flächenkommune mit 6 Grundschulen und 3 weiterführenden Schulen. Durch das gemeinsam mit den Stadtsportverband sowie den betroffenen Vereinen erstellte Sportstättenentwicklungskonzept wurde die Mitfinanzierung durch Vereine (Kunstrasenplatzes Raumland) sowie die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen (Erneuerung Dirt-Bike-Anlage) zugesagt. Mit Umsetzung der Maßnahmen soll die ugeschränkte Nutzbarkeit der Objekte für alle Bevölkerungsgruppen herbeigeführt und langfristig sichergestellt werden. Eine darüber hinaus erzielte Steigerung der Attraktivität trägt zur überregionalen Wahrnehmbarkeit sowohl im Sportbereich als auch im Gesundheitstourismus wesentlich bei. 5.2 Zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (bitte Indikatoren ankreuzen) Armut im Stadtteil Anteil von Empfängern von Leistungen nach SGB II bezogen auf die Altersgruppe 0 bis 65 Jahre liegt über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Anteil von Empfängern von Leistungen nach SGB II bezogen auf die Altersgruppe unter 15 Jahren liegt über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. keine Daten vorhanden. Einwohnerstruktur im Stadtteil Einwohner im Quartier: Ca. 2.150 Einwohner unter 18 Jahren im Quartier: Ca. 347 Einwohner über 65 Jahren im Quartier: Ca. 612 3

Ausländeranteil liegt über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. keine Daten vorhanden. Bildung im Stadtteil Übergangsquote von der Grundschule zum Gymnasium in % zur Gesamtzahl der Übergänge liegt unterhalb des gesamtstädtischen Durchschnitts. keine Daten vorhanden Textliche Erläuterung (optional) Das Quartier weist besondere soziale Herausforderungen/ besonderen Unterstützungsbedarf auf, weil (max. 300 Zeichen) Im Quartier werden landesplanerische und bauleitplanerische Definition als Hauptzentrum mit zentraler Versorgungsfunktionen erfüllt (Siedlungsschwerpunkt). Im Rahmen der Dorfentwicklungsplanung besteht Bedarf einer demographiesensiblen städtebaulichen Entwicklung im Hinblick auf altersgerechte und barrierefreie Nutzungen. 6. Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen der Maßnahmen Die angestrebte Auslastung bzw. der Kostendeckungsgrad, die Höhe und die Tragbarkeit der Folgelasten sowie die Finanzlage wurden von der Antragstellerin / dem Antragsteller geprüft und sind gesichert. 4

7. Erklärungen Der/die Antragsteller/in erklärt, dass 7.1 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten; 7.2 er / sie und im Falle der Weiterleitung der/die Letztempfänger/in zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist oder berechtigt ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt hat (Preise ohne Umsatzsteuer); berechtigt tlw. berechtigt nicht berechtigt 7.3 die Maßnahme in einem Satzungs- oder Maßnahmengebiet nach den Bestimmungen des BauGB gelegen ist,, im Gebiet B-Pläne Auf dem Stöppel, Stöppel, Vorderer Stöppel, Hinterer Stöppel, Am Baumrain, Sengelsberg aufgrund einer integrierten Fach- und/oder Rahmenplanung erfolgt, einen Beitrag zur Entwicklung eines städtebaulich integrierten Standortes gem. 30, 33 oder 34 BauGB leistet, der für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche gut erreichbar ist, 7.4 ein Bau- und/oder Raumprogramm, ein Finanzierungsplan, die nach dem Gemeindehaushaltsrecht zu erstellenden Unterlagen, Genehmigungen vorliegen. 5

7.5 Die baufachliche Prüfung wurde, soweit sie erforderlich ist (Wertgrenze von 500.000 Euro), durchgeführt. 7.6 die Angaben in diesem Antrag vollständig und richtig sind. 8. Wegen der zusätzlichen Erklärungen nach Nr. 7 dieses Antrages wird auf die Vorlage von Unterlagen (Handlungskonzepte, Baupläne etc.) bei den Baumaßnahmen verzichtet. Bad Berleburg, 28.10.2016 Ort/Datum (Rechtsverbindliche Unterschrift) (Bernd Fuhrmann/Bürgermeister) 6