Hinweise zur Belieferung von Letztverbrauchern in Kundenanlagen (auch für Mieterstrommodell nach EEG 2017)

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Transkript:

Hinweise zur Belieferung von Letztverbrauchern in Kundenanlagen (auch für Mieterstrommodell nach EEG 2017) Dieses Merkblatt richtet sich an Betreiber von Kundenanlagen sowie deren Dienstleister, die eine Belieferung von Letztverbrauchern in der Kundenanlage, z.b. aus einer Erzeugungsanlage, vornehmen oder planen. Für die korrekte Abrechnung der gelieferten Strommengen und zur Gewährleistung der freien Lieferantenwahl in der Kundenanlage ist ein enges Zusammenwirken mit dem Netzbetreiber SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, nachfolgend SWM genannt, notwendig. Die nachfolgenden Hinweise sollen der Gestaltung einer effektiven Zusammenarbeit mit den SWM dienen. Inhalt 1. Frühzeitige Information des Netzbetreibers... 2 2. Rolle des Betreibers einer Kundenanlage nach 3 Nr. 24a EnWG... 2 3. Rahmenbedingungen für Lieferantenwechsel in der Kundenanlage... 3 4. Ansprechpartner SWM... 3 5. Zusätzliche Informationsquellen... 3 6. Anlagen... 3 Seite 1 von 5

1. Frühzeitige Information des Netzbetreibers Im Rahmen der Anmeldung zum Netzanschluss erhält der Netzbetreiber vom zukünftigen Betreiber der Erzeugungsanlage alle notwendigen Informationen zu deren Größe, Technik und geplanter Inbetriebnahme. Soll der erzeugte Strom an Letztverbraucher in der Kundenanlage weitergegeben werden, ist dies bei der Anmeldung mitzuteilen und das gewünschte Messkonzept (siehe VBEW- Auswahlblätter Messkonzepte für Erzeugungsanlagen, D1, D2 oder D3 Selbstversorgergemeinschaft) vom Kundenanlagenbetreiber beauftragten Elektroinstallateur umzusetzen. Bei der Änderung des Messkonzepts einer bereits bestehenden Erzeugungsanlage ist der Netzbetreiber ebenfalls im Vorfeld zu informieren. 2. Rolle des Betreibers einer Kundenanlage nach 3 Nr. 24a EnWG Anschlussnehmer, die Letztverbraucher innerhalb ihrer Kundenanlage mit Strom versorgen, gehen damit Beziehungen zu verschiedenen Marktpartnern ein, z.b.: Letztverbraucher Neben der Wahrnehmung der Rolle als Lieferant für die Letztverbraucher, die eine Stromlieferung aus der Erzeugungsanlage wünschen, haben Kundenanlagenbetreiber die Pflicht, jedem Letztverbraucher die freie Lieferantenwahl aus dem öffentlichen Netz zu ermöglichen. Lieferant für den Reststrombezug Da die Erzeugungsanlage in der Regel nicht zu jeder Zeit den benötigten Gesamtstrom für die über die Kundenanlage zu versorgenden Letztverbraucher produzieren kann, ist ein Liefervertrag über den Reststrombezug durch einen dritten Lieferanten erforderlich. Netzbetreiber Die SWM ordnet die über einen Zählpunkt entnommene Strommenge jeweils genau einem Lieferanten zu. Bei den Messkonzepten D1 und D2 entspricht die über den Summenzähler entnommene Menge genau der Reststrommenge. Im Messkonzept D2 werden parallel und unabhängig die Strommengen der netzbelieferten Kunden (Letztverbraucher) gemessen und ihren Lieferanten zugeordnet (freie Lieferantenwahl entsprechend Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 3 Nr. 24a bzw. 24b). Im Messkonzept D3 werden die am Übergabepunkt ( Summenmessung ) gemessenen Strommengen teilweise an netzversorgte Kunden (Letztverbraucher) von Drittlieferanten geliefert. Um die korrekte Reststrommenge zu ermitteln, muss die am Übergabepunkt gemessene Strommenge um die von Dritten gelieferten, nicht der Kundenanlage zuzurechnenden Strommengen korrigiert werden. Teilweise muss auch die Überschusseinspeisung rechnerisch angepasst werden. Die Korrekturen nimmt der Netzbetreiber auf Basis der ihm gemeldeten Zuordnungen für jeden Zeitraum separat vor. Die ordnungsgemäße Anmeldung und Verarbeitung aller Wechselprozesse ist Voraussetzung für die korrekte Berechnung der Reststrommenge und der Netzeinspeisung. Der Netzbetreiber ist weiterhin für die Aufnahme und Vergütung des in sein Netz gelieferten Überschussstroms verantwortlich. Ein möglicher Anspruch auf Förderung nach dem Mieterstromgesetzt ist mit dem BNetzA-Formular beim Netzbetreiber anzumelden (siehe unter Ziffer 6 Anhang ). Übertragungsnetzbetreiber Die EEG-Umlage für den in eine Kundenanlage gelieferten Strom ist direkt an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen. Zu diesem Zweck ist der Kundenanlagenbetreiber verpflichtet, eigenständig Kontakt zum Übertragungsnetzbetreiber aufzunehmen und diesem die gelieferten Strommengen zu melden. Das Netz der SWM liegt im Gebiet des Übertragungsnetzbetreibers: TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth www.tennet.eu. Messstellenbetreiber Die Messung an den netzversorgten Verbrauchsstellen innerhalb der Kundenanlage kann durch die SWM oder einen dritten Messstellenbetreiber erfolgen. Für diese Verbrauchsstellen gelten die Wechselprozesse im Messwesen. Seite 2 von 5

3. Rahmenbedingungen für Lieferantenwechsel in der Kundenanlage Die Änderung von Belieferungsverhältnissen kann nur in die Zukunft erfolgen. Wenn eine rechnerische Ermittlung der Reststrommenge erforderlich ist, kann diese ausschließlich in Form eines Standardlastprofils geliefert werden. Eine Verrechnung von 15min- Lastgängen und Standardlastprofilen erfolgt nicht. Jeder Wechsel von Abnahmestellen aus der Kundenanlage in die Netzbelieferung durch Dritte ist vorab durch den Betreiber der Kundenanlage mittels des von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Excel-Formulars beim Netzbetreiber anzumelden, dieser vergibt daraufhin den Zählpunkt bzw. die Marktlokation (siehe unter Ziffer 6 Anhang ). Wechsel aus der Netzbelieferung in die Kundenanlage werden wie Stilllegungen behandelt. Hat die SWM als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gmsb) bis dahin die Messung übernommen, wird die Messung entfernt. Die Messung der Belieferung aus der Kundenanlage obliegt dem Kundenanlagenbetreiber. 5. Zusätzliche Informationsquellen BNetzA-Mitteilung Nr. 4 (BK6-16-200) vom 08.06.2017 BDEW-Info Versorgung von Kundenanlagen (Strom) vom 29.08.2016 BDEW-Anwendungshilfe Lieferantenwechsel in Kundenanlagen Strom vom 01.07.2017 BDEW-Anwendungshilfe - Das Mieterstromgesetz Ein erster Überblick vom 25.07.2017 6. Anlagen BNetzA-Formular: Eintragung der Zuordnung der Solaranlage zur Veräußerungsform des Mieterstromzuschlags nach 23b Abs. 2 EEG (siehe Seite 4) BDEW-Formular: Anmeldung zur Erstellung einer Marktlokation in einer Kundenanlage (siehe Seite 5 4. Ansprechpartner SWM Anschluss, Messung ibn-strom@swm.de 089 2361-2307 Abrechnung einspeiser@swm-infrastruktur.de 089 2361-5577 Wechselprozesse eeg-datenaustausch@swm.de 089 2361-2438 Seite 3 von 5

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