Radarkontrollen im Land Bremen

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Transkript:

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1231 Landtag 18. Wahlperiode 14.01.2014 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Radarkontrollen im Land Bremen

Antwort des Senats auf die kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 20. November 2013 Radarkontrollen im Land Bremen Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: In 3 StVO ist unter anderem die zulässige Höchstgeschwindigkeit für diverse Straßenarten geregelt. Hiermit soll in erster Linie der Schutz der Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden. Daneben gibt es beispielsweise aber auch Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Umweltund Lärmschutz und zur Sicherstellung eines flüssigen Straßenverkehrs. Die Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeit wird von der Polizei und auch von den lokalen Ordnungsbehörden übernommen. Dies kann entweder mit stationären Anlagesystemen oder auch mit diversen mobilen Kontrollsystemen vorgenommen werden. Ziel der Geschwindigkeitsüberprüfung ist, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Besonders Unfallschwerpunkte sind daher, zwecks der Schaffung eines Sicherheitsbewusstseins der Kraftfahrzeugführer und der damit einhergehenden Unfallprävention, für eine Verkehrskontrolle geeignet. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele stationäre Anlagen gibt es in Bremen und Bremerhaven und wo befinden sich diese? Nach welchen Kriterien wurden die Standorte ausgewählt? 2. Wie viele Radarfahrzeuge werden in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? Nach welchen Kriterien werden die Standorte ausgewählt? 3. Wie viele Laserhandmessgeräte werden durch die Polizeibehörden in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? Nach welchen Kriterien werden die Geräte eingesetzt? 4. Inwiefern sind weitere Neuanschaffungen oder sonstige Ausweitungen der Geschwindigkeitskontrollen in Bremen und Bremerhaven geplant? 5. Haben regelmäßige Kontrollen punktuell dazu geführt, dass sich die Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen reduziert hat? Wenn ja, in welchen Straßen? 6. Wie hoch waren die Einnahmen durch Radarkontrollen in den ersten zehn Monaten des Jahres 2013 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2012? 7. Welche Kosten entstehen bei der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Anschaffung und Wartung der Geräte und Fahrzeuge sowie durch den Personaleinsatz? 8. Wie hoch ist der verwaltungsmäßige Aufwand durch die Ausstellung von Ordnungsund Bußgeldern?

Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1. Wie viele stationäre Anlagen gibt es in Bremen und Bremerhaven und wo befinden sich diese? Nach welchen Kriterien wurden die Standorte ausgewählt? Antwort zu Frage 1: Insgesamt gibt es im Land Bremen elf stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen werden neun dieser Anlagen durch die Polizei Bremen betrieben. Die restlichen zwei Anlagen werden in Bremerhaven durch das Bürger- und Ordnungsamt unterhalten. In Bremen können dabei folgende Standorte zur stationären Geschwindigkeitsmessung verzeichnet werden: Bundesautobahn A1 / Richtungsfahrbahn Ost / Km 104,4 Bundesautobahn A1 / Richtungsfahrbahn West / Km 105,9 Bundesautobahn A281 / Richtungsfahrbahn Süd-Ost / Km 15,13 Bundesstraße 75 / Richtungsfahrbahn West / Km 42,2 Bundesstraße 75 / Richtungsfahrbahn Ost / Km 40,2 Bundesstraße 6n / Richtungsfahrbahn Nord-West / Höhe Habenhauser Brückenstraße Pfalzburger Straße / Richtungsfahrbahn Nord-West / Höhe An der Grenzpappel Kurfürstenallee / Richtungsfahrbahn West / Höhe Nancystraße Richard-Boljahn-Allee / Richtungsfahrbahn Ost / Höhe Bischof-Ketteler-Straße Die stationären Geschwindigkeitsmessanlagen in Bremerhaven befinden sich an folgenden Örtlichkeiten: Langener Landstraße / Richtungsfahrbahn Nord / Höhe Krummahlen Cherbourger Straße / Richtungsfahrbahn Ost / Ortsausgang Die Auswahl der Standorte erfolgte jeweils nach Auswertung / Prüfung des Verkehrsunfalllagebildes (Anzahl, Unfallfolgen), des Verkehrsaufkommens und der Örtlichkeit im eigentlichen Sinne (z.b. zur Schulwegsicherung). So ist zum Teil eine mobile Messung an den genannten Standorten entweder unmöglich oder mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Zu 2. Wie viele Radarfahrzeuge werden in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? Nach welchen Kriterien werden die Standorte ausgewählt? Antwort zu Frage 2: Im Land Bremen kommen zurzeit sieben Fahrzeuge mit mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten zum Einsatz. Zwei dieser Radarwagen werden in Bremerhaven eingesetzt. Die Auswahl der Messstellen trägt prinzipiell der polizeilichen Strategie einer flächendeckenden Verkehrsüberwachung Rechnung. Darüber hinaus erfolgt auch hier eine Auswertung des Unfalllagebildes und es werden zusätzlich Belange des Lärmschutzes, aktuelle Bürgerbeschwerden und natürlich auch die Geeignetheit der Messstelle berücksichtigt. Außerdem werden Standorte berücksichtigt, an denen sich

nachweislich ein besonders gefährdeter Personenkreis, z. B. im Umfeld von Kindergärten, Schulen oder Seniorenheimen, bewegt. Zu 3. Wie viele Laserhandmessgeräte werden durch die Polizeibehörden in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? Nach welchen Kriterien werden die Geräte eingesetzt? Antwort zu Frage 3: Die Polizei Bremen verfügt über insgesamt 22 Laserhandmessgeräte vom Typ Jenoptik LaserPatrol. Sie sind vornehmlich auf die Polizeireviere der Schutzpolizei sowie die Einsatzzüge der Bereitschaftspolizei verteilt. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven befinden sich drei Geräte im Einsatz. Auch die Handmessgeräte werden vor dem Hintergrund der oben bereits genannten Kriterien eingesetzt. Insbesondere dienen diese Geräte den Messungen in Zonen mit einer reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit, vor Schulen und Kindergärten sowie in übrigen Wohngebieten. Zu 4. Inwiefern sind weitere Neuanschaffungen oder sonstige Ausweitungen der Geschwindigkeitskontrollen in Bremen und Bremerhaven geplant? Antwort zu Frage 4: Für den Bereich der Stadtgemeinde Bremen wurden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtamtes, der Polizei Bremen und des Senators für Inneres und Sport verschiedene Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsüberwachung entwickelt. Neben der Modernisierung und dem Ausbau der technischen Überwachung ist hierbei auch der Einsatz von zusätzlichem Personal geplant. Die Maßnahmen sollen sukzessive umgesetzt werden, abhängig von der Dauer der Einstellungs- und Beschaffungsmaßnahmen und den Möglichkeiten der Gegenfinanzierung durch die Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgeldern. In Bremerhaven wird seitens der Ortspolizeibehörde über die Neuanschaffung von Laserhandmessgeräten nachgedacht. Diese könnten die derzeitig eingesetzten Geräte, welche in den Jahren 2000 und 2002 aus dem Altbestand der Polizei Bremen übernommen wurden und deren Reparaturanfälligkeit in der nächsten Zeit zunehmen dürfte, ersetzen. Seitens des Bürger- und Ordnungsamtes sind für den anstehenden Doppelhaushalt keine Neuanschaffungen geplant. Zu 5. Haben regelmäßige Kontrollen punktuell dazu geführt, dass sich die Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen reduziert hat? Wenn ja, in welchen Straßen? Antwort zu Frage 5: Auf nachfolgenden Straßen in Bremen wurde auf der Grundlage regelmäßiger Kontrollen ein Rückgang der Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt: Bismarckstraße Breitenweg Hermann-Koenen-Straße

Hochschulring Neuenlander Straße Autobahnzubringer Überseestadt Parkallee Darüber hinaus kann im Bereich der stationären Messstellen ein kontinuierlicher Rückgang der Übertretungen beobachtet werden, je länger das Messgerät dort betrieben wird. Zu 6. Wie hoch waren die Einnahmen durch Radarkontrollen in den ersten zehn Monaten des Jahres 2013 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2012? Antwort zu Frage 6: In Bremen betrugen die Gesamteinnahmen aus der polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung (stationäre und mobile Überwachungsanlagen) vom und vom 01.01.2012 bis zum 31.10.2012 3.277.528 Euro 01.01.2013 bis zum 31.10.2013 1.524.619 Euro. Die hohe Differenz resultiert insbesondere aus dem Umstand, dass die stationäre Anlage an der B75 (stadteinwärts) in der Zeit von November 2012 bis Juli 2013 außer Betrieb gesetzt werden musste. Ferner entfielen im Jahr 2013 auch Einnahmen durch die stationären Anlagen auf der Bundesautobahn A1. Diese Messeinrichtungen konnten aufgrund der Brückensanierung zwischen Hemelingen und Uphusen/Mahndorf zeitweise keine Messungen durchführen. In Bremerhaven wird zurzeit keine Differenzierung nach der Art der Verstöße vorgenommen, so dass hier keine Angaben zu der Höhe der Einnahmen durch die Radarkontrollen gemacht werden können. Zu 7. Welche Kosten entstehen bei der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Anschaffung und Wartung der Geräte und Fahrzeuge sowie durch den Personaleinsatz? Antwort zu Frage 7: Die Sachkosten der Polizei Bremen unterliegen den marktüblichen Preisschwankungen und werden zudem durch den individuellen Anfall der Reparaturbedarfe beeinflusst. Im Rahmen des Projektes Optimierung der Verkehrsüberwachung wurden die Kosten für die Anschaffung und die Wartung der Geräte und Fahrzeuge hochgerechnet. Für das Jahr 2012 wurden hier Kosten in Höhe von ca. 83.600 Euro errechnet. Im Jahr 2013 lagen die Kosten aufgrund von Neuanschaffungen etwas höher und beliefen sich auf etwa 129.500 Euro. Die Personalkosten der Polizei unterliegen ebenfalls Schwankungen, da sie in erster Linie vom jeweiligen Umfang des eingesetzten Personals abhängig sind. Des Weiteren wirken sich die unterschiedlichen Besoldungs- und Entgeltgruppen der Beschäftigten sowie deren Besoldungsstufen auf diese Kosten aus. Nichtsdestotrotz erfolgte auch hierzu eine Hochrechnung, die einen jährlichen Betrag von ca. 725.000

Euro für das eingesetzte Personal auswies. Mit umfasst werden hierbei die Kosten für die Auswertung der stationären Rotlichtüberwachungsanlagen. Keine Berücksichtigung finden hingegen die Personalkosten für den Betrieb der Handmessgeräte. Für Bremerhaven existieren keine detaillierten Hochrechnungen der Sach- und Personalkosten. Zu 8. Wie hoch ist der verwaltungsmäßige Aufwand durch die Ausstellung von Ordnungs- und Bußgeldern? Antwort zu Frage 8: Der auf Geschwindigkeitsverstöße bezogene Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachkosten) wird beim Stadtamt Bremen nicht separat erfasst. Die Ermittlung dieser Daten ist mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich. Auch beim Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven ist eine differenzierte Betrachtung des Verwaltungsaufwandes bezüglich der Geschwindigkeitsverstöße nicht möglich.