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Transkript:

Anlage 23 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung nach 137f SGB V Patientenschulungen I. Grundsätze 1. Patientenschulungen dürfen ausschließlich bei vollständiger Erfüllung der nachstehenden Strukturvoraussetzungen erbracht und abgerechnet werden. Schulungen können sowohl durch ärztliches als auch durch nichtärztliches Personal durchgeführt werden soweit dieses die Anforderungen an die Qualifikation erfüllt. 1.1. Ärztliche Qualifikation Der Vertragsarzt hat seine erfolgreiche Teilnahme oder die seines angestellten Arztes an einer anerkannten Qualifizierungsmaßnahme, die ihn bzw. den angestellten Arzt zur Durchführung der angebotenen Schulungen berechtigt, gegenüber der KVWL nachzuweisen und Änderungen umgehend mitzuteilen. 1.2. Qualifikation des nicht-ärztlichen Personals Das nicht-ärztliche Personal hat die erfolgreiche Teilnahme an einer anerkannten Qualifizierungsmaßnahme, die ihn bzw. den angestellten Arzt zur Durchführung der angebotenen Schulungen berechtigt, gegenüber der KVWL nachzuweisen und Änderungen umgehend mitzuteilen. 1.3. Sachliche Ausstattung bezogen auf die Betriebsstätte 1. Curricula und Medien der vertraglich vereinbarten Schulung(-en) müssen vorhanden sein. 2. Je Patient ist grundsätzlich nur eine der unten aufgeführten Schulungen sowie grundsätzlich 1 x die Pauschalerstattung für das entsprechende abrechenbar. Ausnahmen: Eine Hypertonieschulung ist neben einer Diabetesschulung abrechenbar. Eine von der Erstschulung abweichende weitere Patientenschulung ist nur bei einem grundsätzlichen Therapiewechsel abrechenbar (bspw. Umstellung Oraltherapie auf Insulintherapie oder Umstellung Insulintherapie auf intensivierte Insulintherapie). 3. Die Rechnungslegung der Abrechnungsziffern/Symbolnummern erfolgt über das Formblatt 3 auf der Ebene 6 in der jeweils gültigen Fassung; über ggf. notwendige Anpassungen informiert die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft DMP die KVWL. 4. Die Patientenschulungen sind ausschließlich in der vom Bundesversicherungsamt (BVA) als verwendungsfähig erklärten Auflage (http://www.bundesversicherungsamt.de/fileadmin/redaktion/dmp- nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 188

Veranstaltungen/Aktualisierung_Leitfaden_-_Anhang_2a.pdf ) durchzuführen. 5. Das jeweils vorgesehene ist in dem im Curriculum genannten Zeitrahmen vollständig zu absolvieren, höchstens innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Quartalen. 6. Patientenvoraussetzungen Schulungen werden für Patienten durchgeführt, die entsprechend Ihren kognitiven Fähigkeiten die mit der Schulung verbundenen Ziele, insbesondere - Kenntniserwerb bzw. -erweiterung über das Krankheitsbild - Langfristige Besserung bzw. Stabilisierung des Gesundheitszustandes - Verminderung der Häufigkeit von Krankheitsschüben und deren Dauer - Verstehen von Inhalten und Hintergründen gesicherter Erkenntnisse und Therapien - Steigerung der Therapiemotivation nach den Behandlungserfordernissen - Stärkung der Eigenverantwortlichkeit im Umgang mit der Erkrankung im Sinne eines "Informiertseins" - Förderung der Bereitschaft zur langfristigen Änderung der Lebensgewohnheiten - Optimierung der Behandlung durch Ausschluss ineffektiver und ungesicherter Therapiemaßnahmen - Positive Auswirkungen auf das Leistungs- und Kostenmanagement - Adäquate Bewältigung der somatischen und psychosozialen Situation - Information über Selbsthilfegruppen erreichen und denen die Inhalte, insbesondere - Vermittlung spezifischen Krankheits- und Behandlungswissens sowie eines angemessenen Krankheitsmodells - Aufbau einer positiven Einstellung zur Erkrankung und ihrer Bewältigung: Fundierte Krankheits- und Behandlungseinsicht, Erhöhung der Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortlichkeit im Umgang mit der Krankheit - Sensibilisierung der Körperwahrnehmung: Frühzeitiges Erkennen von Warnsignalen, Vorboten, Überlastungsanzeichen und Verschlimmerungen des Krankheitszustandes - Vermittlung von Selbstmanagement-Kompetenzen: Selbstkontrolle, Fertigkeiten bezüglich der medikamentösen Therapie, Einhaltung von Diätplänen, Kennenlernen von Entspannungsübungen usw. - Maßnahmen zur Prophylaxe: Aufbau einer gesundheitsförderlichen Lebensweise, Vermeidung von spezifischen Auslösern und Verhalten in Krisensituationen (Notfallprophylaxe) - Erwerb sozialer Kompetenzen und Mobilisierung sozialer Unterstützung: Kommunikationsfähigkeit über die Erkrankung und ihrer Auswirkungen, Artikulation von behandlungsbezogenen Befürchtungen und Bedürfnissen gegenüber dem Arzt oder Apotheker, Einbeziehung der Angehörigen und Bezugspersonen vermittelt werden können. Die hierfür notwendige Bereitschaft einer aktiven Mitwirkung an der Schulung muss gegebenen sein. 7. Die Patientenschulungen sind in der Regel als Gruppenschulung durchzuführen. nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 189

8. Während des s werden die individuellen Insulin-Dosisanpassungen zusammenhängend innerhalb von zwei Wochen mit dem Patienten besprochen. 9. Kriterien zur ausnahmsweisen Durchführung von Einzel-, Wiederholungs- und : a) (Vermittlung der kompletten Schulungsinhalte einer der akkreditierten Schulungen in Einzelunterricht) kommen ausschließlich für Patienten in Betracht - mit einer Seh- und/oder Hörbehinderung, - mit einer motorischen Einschränkung aufgrund einer schweren internistischen und/oder orthopädischen Erkrankung, die die Teilnahme an einer Gruppenschulung nicht zulässt, - mit Logorrhoe oder ADS, - mit einer Angststörung (Angst vor der Gruppensituation), - die aufgrund logistischer Probleme nicht an einer wohnortnahen Gruppenschulung teilnehmen können (bspw. aufgrund von Dialysebehandlung oder anderen regelmäßigen medizinischen Terminen), - mit relevant verminderter Sprachkompetenz oder schlechter Adhärenz aufgrund kultureller Unterschiede. Dies gilt vor allem dann, wenn keine muttersprachliche Gruppenschulung bzw. keine Gruppenschulung mit Dolmetscher wohnortnah angeboten werden kann oder - die trotz Intelligenzminderung grundsätzlich in einem geeigneten Setting schulbar sind b) (Wiederholung aller Unterrichtseinheiten der Erstschulung) dürfen durchgeführt werden - frühestens 8 Quartale nach der letzten Schulung oder wenn der HBA1c trotz erfolgter Schulung über 4 6 Quartale nicht unter 7,5 % (bei geriatrischen Patienten nicht unter den empfohlenen Zielwert) einzustellen ist und eine schlechte Adhärenz wegen mangelnden Wissens um das Krankheitsbild als Ursache anzunehmen ist, obwohl der/die Versicherte bereits eine Schulung absolviert hat. Die Aktualisierung von Behandlungsinhalten ist kein Grund für eine Wiederholungsschulung; Therapieaktualisierungen sind durch den Arzt im Rahmen der Sprechstunde zu vermitteln. c) (Vermittlung von einzelnen Bestandteilen akkreditierter Schulungen nach bereits erfolgter Erstschulung) - sind auf höchstens zwei Unterrichtseinheiten; bei stark schwankendem Blutzucker unter einer Insulintherapie auf bis zu vier Unterrichtseinheiten begrenzt, - kommen insbesondere bei Patienten in Betracht, die bei insulinpflichtigem Diabetes regelhaft Fehler in der BE-Berechnung oder Berechnung und Korrektur von Insulindosen machen, die aufgrund beruflicher, sportlicher oder Reise-Aktivitäten oder zusätzlicher Grunderkrankungen einer intensiven Vermittlung besonderer Schulungsinhalte bedürfen, nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 190

- erfolgen in der Regel als Einzelschulung. Die Anzahl mit der GKV abgerechneter Unterrichtseinheiten für Einzel- und darf je Vollzeitstelle Diabetesberaterin 300 im Abrechnungsquartal nicht überschreiten. Sie dürfen nur von teilnehmenden Ärzten abgerechnet werden, die die Mindestkriterien zur Qualifikation des nicht-ärztlichen-personals nach 3a Abs. 1 i.v.m. Anlage 1b als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt, nach 3a Abs. 2 und 4b i.v.m. Anlage 2 oder Anlage 7 als diabetologisch besonders qualifizierter Pädiater oder nach 3a Abs. 1 und 4a Abs. 4 i.v.m. Anlage 1a als DSP vollständig erfüllen. 10. Unterrichtseinheiten (UE) betragen in Gruppenschulungen mindestens 2 x 45 Minu ten, in mindestens 1x 45 Minuten II. e für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 Leistung Details SNR Vergütung Behandlungs- und für intensivierte Insulintherapie ZI Typ 1 ***) zum Behandlungsund für intensivierte Insulintherapie Diabetes Buch für Kinder Ein für 6 bis 12 Jährige mit Diabetes mellitus Diabetes Buch für Kinder Jugendliche mit Diabetes ***) Unterrichtsmaterialien für Jugendliche (Hefte, die in einem Ringordner gesammelt werden) 12 UE, (die Schulung erfolgt so, dass das gesamte Curriculum möglichst in zwei Wochen absolviert wird) bis zu 4 Patienten 91114 91114E 91114N 91114W 91115 9,00 12 UE in Gruppen bis zu 4 Patienten, so dass das gesamte Curriculum in acht Wochen absolviert wird 91113 91116 19,90 16 UE (Anmerkung: Patientenschulung wird vorrangig in einem pädiatrisch diabetologisch qualifizierten Krankenhaus durchgeführt; Zeitrahmen 6 Tage) 91117 91117E 91117N 91117W 91117U 100,00 nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 191

Leistung Details SNR Vergütung Behandlungs- und 4 UE, (die Schulung erfolgt in wöchentlichem Abstand, so dass das gesamte Cur- für Patienten mit Hypertonie (ZI) riculum in vier Wochen absolviert wird) bis zu 4 Patienten 91118 zum Behandlungsund für Patienten mit Hypertonie (ZI) Das strukturierte Hypertonie Behandlungs- und (HBSP) zum Behandlungs- und für Patienten mit Hypertonie (HBSP) Modulare Bluthochdruck-Schulung IPM (Institut für Präventive Medizin) zur Modularen Bluthochdruck- Schulung (IPM) LINDA-Diabetes- Selbstmanagementschulung - mit Insulin ***) zur LINDA- Diabetes-Selbstmanagementschulung - mit Insulin Blutglukosewahrnehmungstraining (BGAT)*)-nicht neben HYPOS abrechnungsfähig 91118E 91118N 91118W 91119 8,00 4 UE, 4-6 Patienten 91120 91120E 91120N 91120W 91121 8,00 4 UE, 4 bis 6 Patienten 91122 91122W 91123 8,00 4 UE, Gruppen mit bis zu 4 Personen 8 UE, Gruppen mit bis zu 8 Personen Nur als Ergänzung einer Basisschulung (ZI Typ 1, LINDA, PRI- MAS) innerhalb der letzten 8 Quartale 91124 91124E 91124N 91124W 91125 91126 91126E 91126N nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 192 7,00

Leistung Details SNR Vergütung 91126W 91127 zum Blutglukose- 16,00 wahr-nehmungs- training (BGAT) HyPOS ***) -nicht neben BGAT abrechnungsfähig 91128 HyPOS PRIMAS Programm für ein selbstbestimmtes Leben mit Typ1 Diabetes ***) zum PRIMAS Programm für ein selbstbestimmtes Leben mit Typ1 Diabetes 5 UE, Gruppen mit bis zu 6 Personen Nur in Ergänzung einer Basisschulung (ZI Typ 1, LINDA, PRI- MAS) innerhalb der letzten 8 Quartale 12 UE, 3 bis 8 Patienten 91128E 91128N 91128W 91129 91130 91130N 91130W 91131 6,50 14,00 III. Diabetes mellitus Typ 2 Leistung Behandlungs-und für Patienten mit Typ 2 Diabetes mit intensivierter Insulinbehandlung - diabetes teaching and treatment program (DTTP) ***) Patientenschulungsmaterial zur Schulung mit intensivierter Insulinbehandlung Schulung von Typ 2- Diabetikern mit Insulinbehandlung (ZI- Schulung) Details 1 UE = 2 x 45 Minuten 12 UE, Gruppen mit 4 bis 6 Personen 5 UE, Gruppen mit 4 bis 6 Personen SNR 90244 Vergütung 90244E 90244N 90244W 90245 9,00 90246 90246E 90246N 90246W nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 193

Leistung Schulung von Typ 2- Diabetikern mit Normalinsulinbehandlung (Präprandiale Insulintherapie) zur ZI-Schulung mit Insulinbehandlung oder präprandialer Insulintherapie Behandlungs- und für Typ 2 Diabetiker, die nicht Insulin spritzen (ZI ohne Insulin) für die ZI-Schulungen ohne Insulin Medias 2-Schulung für Typ 2-Diabetiker (Basis) zur Medias 2-Schulung (Basis) Strukturiertes Therapie- und für Patienten mit Hypertonie (ZI) Strukturiertes Therapie- und für Patienten mit Hypertonie für bereits geschulte Typ 2-Diabetiker ohne Insulinbehandlung Details 1 UE = 2 x 45 Minuten Das Programm umfasst 5 UE für Kleingruppen von bis zu vier Patienten. Die erste und zweite Unterrichtseinheit soll an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden, die übrigen in wöchentlichem Abstand, so dass das Curriculum in vier Wochen absolviert wird. Wenn Verzögerungsinsulin zusätzlich zur Nacht benötigt wird, wird eine sechste Unterrichtseinheit angeboten SNR 90247 90247T 90247E 90247N 90247W Vergütung 90248 9,00 4 UE, die Schulung erfolgt in wöchentlichem Abstand, so dass das gesamte Curriculum in vier Wochen absolviert wird. Das Programm richtet sich in der Regel an Diabetiker im höheren Lebensalter. In einem Schulungskurs können je nach Vereinbarung bis zu vier oder zehn Patienten unterrichtet werden. 8 UE, Gruppen mit 4 bis 6 Patienten 4 UE, Gruppen mit 6 bis 8 Patienten 3 UE, Gruppen mit 6 bis 8 Patienten 90249 90249E 90249N 90249W 90250 9,00 90260 90260N 90260W 90261 7,70 90251 90251E 90251N 90251W 90252 90252E 90252N 90252W nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 194

Leistung zum Therapie- und für Patienten mit Hypertonie (ZI) Kombinationsschulung von Typ 2- Diabetikern mit Insulinbehandlung und mit Hypertonie Details 1 UE = 2 x 45 Minuten 7 UE, Gruppen mit 4 bis 6 Patienten SNR Vergütung 90253 9,00 90254 90254E 90254N 90254W Kombinationsschulung von Typ 2- Diabetikern ohne Insulinbehandlung und mit Hypertonie 7 UE, Gruppen mit 4 bis 6 Patienten 90255 90255E 90255N 90255W Das strukturierte Hypertonie Behandlungs- und für Patienten mit Hypertonie (HBSP) zum Behandlungs- und für Patienten mit Hypertonie (HBSP) Modulare Bluthochdruck-Schulung IPM (Institut für Präventive Medizin) zur Modularen Bluthochdruck-Schulung (IPM) LINDA-Diabetes- Selbstmanagementschulung - ohne Insulin LINDA Diabetes- Selbstmanagementschulung ohne Insulin 4 UE, Gruppen mit 4-6 Patienten 4 UE, Gruppen mit 4 bis 6 Patienten Das Programm umfasst 4 UE und wird in Gruppen mit bis zu zehn Personen durchgeführt. 90256 90256E 90256N 90256W 90257 8,00 90258 90258W 90259 8,00 90265 90265E 90265N 90265W 90266 7,00 nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 195

Leistung LINDA-Diabetes- Selbstmanagementschulung - mit Insulin Details 1 UE = 2 x 45 Minuten 5 UE in Gruppen mit bis zu zehn Personen SNR 90267 90267E 90267N 90267W Vergütung LINDA mit Insulin Diabetes & Verhalten, für Menschen mit Typ-2-Diabetes, die Insulin spritzen ***) 10 UE mit bis zu 6 Personen 90268 9,00 90269 90269E 90269N 90269W Diabetes & Verhalten, für Menschen mit Typ-2-Diabetes, die Insulin spritzen DiSko- Wie Diabetiker zum Sport kommen Blutglukosewahrnehmungstraining (BGAT) ***) - nicht abrechnungsfähig neben HYPOS 1 UE Bewegungsprogramm, in Typ 2 Diabetes Schulungen integrierbar 8 UE, in Gruppen mit bis zu 8 Personen Nur als Ergänzung einer Basisschulung (MEDIAS 2 ICT, LINDA) 90270 12,50 90271 20,00 90272 90272E 90272N 90272W für das Blutglukosewahrnehmungstraining (BGAT) HyPOS ***) - nicht abrechnungsfähig neben BGAT HyPOS SGS Strukturiertes Geriatrisches Schulung für ältere Menschen mit Typ 2- Diabetes und weiteren Erkrankungen 5 UE in Gruppen mit bis zu 6 Personen Nur in Ergänzung einer Basisschulung (MEDIAS 2 ICT, LINDA) 7 UE für ältere Menschen mit Typ 2 Diabetes und weiteren Erkrankungen, Gruppen mit bis zu 6 Patienten 90273 16,00 90274 90274E 90274N 90274W 90275 6,50 90276 90276E 90276N 90276W nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 196

Leistung zum Strukturierten Geriatrischen Schulung für ältere Menschen mit Typ 2- Diabetes und weiteren Erkrankungen SGS MEDIAS 2 ICT ***) für die ICT Schulung MEDIAS 2 Details 1 UE = 2 x 45 Minuten 12 UE in Gruppen mit bis zu 8 Patienten Schulungszeitraum mind. 6 bis max. 12 Wochen SNR Vergütung 90277 20,00 90278 90278N 90278W 90279 9,00 Bewegung und Sport Bewegungstraining gegen Insulinresistenz 90280 20,00 1 UE Die mit *) gekennzeichneten Schulungen dürfen nur von DSPn (Anlage 1a) und diabetologisch besonders qualifizierten Ärzten DQA -(Anlage 1b) erbracht werden. Die mit ***) gekennzeichneten Schulungen dürfen nur von DSPn (Anlage 1a), diabetologisch besonders qualifizierten Ärzten (Anlage 1b) oder diabetologisch qualifizierten Pädiatern (Anlage 2) erbracht werden. IV. Abrechnungsprüfung Basis für die Abrechnung der Schulungs-Leistungen sind die in den Abschnitten II bis III aufgeführten Symbolnummern, die in der Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfasst werden. nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 197