Prüfungen der Datensätze und Datenbausteine für Meldungen der Krankenkassen an die Arbeitgeber für Meldezeiträume ab dem 1.

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Stand: Seite 1 von 2 Version 1.03

Transkript:

Anlage 13 Prüfungen der Datensätze und Datenbausteine für Meldungen der Krankenkassen an die Arbeitgeber für Meldezeiträume ab dem 1. Januar 2015 13.1 VOSZ - Vorlaufsatz Siehe Anlage 9 des Gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom 15.07.1998 in der jeweils gültigen Fassung Stand: 18.03.2015 Seite 1 von 15 Version 2.56

13.2 Datensatz: DSKK - Datensatz Krankenkassenmeldung Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Ein einheitliches Kernprüfprogramm wird nicht angeboten. Die genannten Fehlerprüfungen werden nur auf dem Weg von den Krankenkassen zu den Datenannahmestellen der Krankenkassen durchgeführt. Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen Daten zur Steuerung 001-004 004 an M KENNUNG KE Kennung, um welchen Datensatz es sich handelt Zulässig ist DSKK. Fehlernummer: DSKKv01 005-009 005 an M VERFAHREN VF 010-024 015 an M BBNR- ABSENDER BBNRAB 025-039 015 an M BBNR- EMPFAENGER BBNREP DSKK Verfahren, für das der Datensatz bestimmt ist DEUEV = DEÜV- Meldeverfahren Betriebsnummer des Erstellers (Krankenkasse) des Datensatzes (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn Betriebsnummer des Empfängers (des Arbeitgebers/Steuerberaters /Rechenzentrums) des Datensatzes (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn Zulässig sind im Feld VFMM im VOSZ nur die Werte KVDEU, WLTKV, KVTWL, KSTKV, KVTKS. Fehlernummer: DSKK004 Zulässig ist DEUEV. Fehlernummer: DSKKv05 Die Betriebsnummer ist gemäß Ziffer 1.3.2.2 zu prüfen. Fehlernummer: DSKK020 Bei Meldungen der Krankenkassen (VFMM im VOSZ = KVTWL ) muss es sich um eine gültige Krankenkassen- Betriebsnummer handeln. Fehlernummer: DSKKv10 Bei Meldungen der Krankenkassen an die Weiterleitungsstellen (VFMM im VOSZ = KVTWL ) muss die BBNRAB gleich der BBNRAB im VOSZ sein. Fehlernummer: DSKKv15 Die Betriebsnummer ist gemäß Ziffer 1.3.2.2 zu prüfen. Fehlernummer: DSKK030 Bei der angegebenen BBNR- EMPFAENGER muss es sich um eine zulässige Betriebsnummer handeln. Fehlernummer: DSKKv20 Stand: 18.03.2015 Seite 2 von 15 Version 2.56

040-041 002 n M VERSIONS-NR VERNR Versionsnummer des übermittelten Datensatzes 01-99 Fehlernummer: DSKK040 042-061 020 n M DATUM- ERSTELLUNG ED 062-062 001 n m FEHLER- KENNZ FEKZ 063-063 001 n m FEHLER- ANZAHL FEAN Zeitpunkt der Erstellung des Datensatzes in der Form: jhjjmmtt (Datum) hhmmss (Uhrzeit) msmsms (Mikrosekunde) (Wert > 0 in letzten 6 Stellen optional) Kennzeichnung für fehlerhafte Datensätze 0 = Datensatz fehlerfrei 1 = Datensatz fehlerhaft Anzahl der Fehler des Datensatzes in der Form: n Zulässig ist nur der Wert 02 bis zur Bekanntgabe einer neuen Versionsnummer. Fehlernummer: DSKK042 Fehlernummer: DSKK050 Das Erstellungsdatum muss logisch richtig sein. Fehlernummer: DSKK052 Das Erstellungsdatum darf nicht größer als das Verarbeitungsdatum sein. Fehlernummer: DSKK054 Die Uhrzeit muss logisch richtig sein. Fehlernummer: DSKK056 Fehlernummer: DSKK060 Zulässig ist 0 oder 1 Fehlernummer: DSKK062 Bei Meldungen von der Krankenkasse an die Weiterleitungsstelle ist nur der Wert 0 zulässig. Fehlernummer: DSKKv35 Fehlernummer: DSKK070 Ist im Feld FEKZ der Wert 0 angegeben, ist hier nur der Wert 0 zulässig. Fehlernummer: DSKK072 Ist im Feld FEKZ ein Wert > 0 angegeben, ist hier nur ein Wert von 1 bis 9 zulässig. Fehlernummer: DSKKv50 Zulässig ist nur die Zahl, die mit der Anzahl der gezählten Fehler im Datensatz übereinstimmt (maximal 9 ). Fehlernummer: DSKKv52 Stand: 18.03.2015 Seite 3 von 15 Version 2.56

Daten zur Identifikation 064-075 012 an M VSNR VSNR Versicherungsnummer in der Form: bbttmmjjassp Zulässig ist nur eine gültige Versicherungsnummer. Fehlernummer: DSKK080 Prüfung der VSNR auf Vollständigkeit und zulässige Im numerischen Teil (Stellen 1-8 und 10-12) sind nur Ziffern und für den Anfangsbuchstaben des Namens (Stelle 9) nur ein Großbuchstabe (ohne Umlaute) zugelassen. Fehlernummer: DSKK082 Die Bereichsnummer (Stellen 1-2) ist auf Zulässigkeit zu prüfen. Zulässig sind die Nummern 02-04, 08-21, 23-26, 28, 29, 38, 39, 42-44, 48-61, 63-66, 68, 69, 78-82 oder 89. Fehlernummer: DSKK084 Das Geburtsdatum muss grundsätzlich logisch richtig sein. Nähere Beschreibung des Aufbaus des Geburtsdatums siehe Ziffer 3.1.1.2. Fehlernummer: DSKK086 Die letzte Ziffer der Versicherungsnummer ist die Prüfziffer; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der Versicherungsnummer wird wie folgt gebildet: Der Buchstabe wird durch eine zweistellige Zahl ersetzt, welche die Position des Buchstabens im Alphabet (01 bis 26) kennzeichnet. Die Ziffern der damit zwölfstelligen Nummer werden - an der ersten Stelle beginnend - mit den Faktoren 2, 1, 2, 5, 7, 1, 2, 1, 2, 1, 2 und 1 multipliziert. Von den Produkten werden die Quersummen gebildet. Die Quersummen werden addiert. Die Summe wird durch 10 dividiert. Der verbleibende Rest ist die Prüfziffer. Die zweistellige Verschlüsselung des Buchstabens wird wieder durch den Buchstaben ersetzt; die Versicherungsnummer besteht damit aus elf Informationsstellen und einer Stand: 18.03.2015 Seite 4 von 15 Version 2.56

Prüfziffer, zusammen zwölf Stellen. Fehlernummer: DSKK088 Die Angabe einer Interimsversicherungsnummer (ITVSNR) ist unzulässig. Fehlernummer: DSKK090 076-092 017 an M RESERVE Leerzeichen Keine Prüfung. 093-112 020 an k AKTENZEICHEN- KK AZ-KK 113-127 015 an M BBNR-AG BBNRAG 128-147 020 an K AKTENZEICHEN- ARBEITGEBER AZ-AG 148-162 015 an K BBNR-ABRECH NUNGSSTELLE BBNRAS Dieses Feld steht der Krankenkasse zur Verfügung Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn Entspricht der Betriebsnummer aus dem Feld BBNR-VU des DSME der Anmeldung oder der GKV-Monatsmeldung des Arbeitgebers. Sofern der Arbeitgeber in einer GKV- Monatsmeldung im DSME im Feld Aktenzeichen- Verursacher (AZ-VU) ein Aktenzeichen bzw. eine Personalnummer des / der Beschäftigten angegeben hat, ist diese hier zurück zu melden. Betriebsnummer der Abrechnungsstelle (z.b. Steuerberater - 8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) Keine Prüfung. Die Betriebsnummer ist gemäß Ziffer 1.3.2.2 zu prüfen. Fehlernummer: DSKK130 Keine Prüfung. nnnnnnnn 163-165 003 an M RESERVE Leerzeichen Keine Prüfung. Das Feld kann auch auf Grundstellung (Leerzeichen) stehen; sofern eine Betriebsnummer angegeben wurde, ist sie gemäß Ziffer 1.3.2.2 zu prüfen. Fehlernummer: DSKK150 Stand: 18.03.2015 Seite 5 von 15 Version 2.56

166-167 002 n M ABGABEGRUND GD Grund der Abgabe: 01 = Anforderung GKV- Monatsmeldung 02 = Prüfergebnis ohne Einmalzahlung 03 = Prüfergebnis mit Einmalzahlung Fehlernummer: DSKK160 168-170 003 an M RESERVE Leerzeichen Keine Prüfung. Kennzeichen, ob Datenbausteine für den Arbeitgeber vorhanden sind 171-171 001 an M MM- MELDEDATEN MMMM Datenbaustein DBMM Meldesachverhalt GKV- Monatsmeldung vorhanden: N = keine Meldesachverhaltsdaten J = Meldesachverhaltsdaten vorhanden Zulässig sind nur die Werte 01-03 Fehlernummer: DSKK162 Zulässig ist N oder J. Fehlernummer: DSKK180 172-173 002 an M RESERVE Leerzeichen Keine Prüfung. 174-174 001 an M MM- MELDEDATEN MMMG 175-175 001 an M MM-NAME MMNA Datenbaustein DBBG Meldesachverhalt vorhanden: N = keine Meldesachverhaltsdaten J = Meldesachverhaltsdaten vorhanden Datenbaustein DBNA Name vorhanden: J = Namensdaten vorhanden Bei MMMM = J muss der Datenbaustein-DBMM Meldesachverhalt GKV- Monatsmeldung vorhanden sein. Fehlernummer: DSKK920 Zulässig ist N oder J. Fehlernummer: DSKK210 Bei MMMG = J muss der Datenbaustein-DBBG Meldesachverhalt vorhanden sein. Fehlernummer: DSKK927 Zulässig ist nur J. Fehlernummer: DSKK220 Bei MMNA = J muss der Datenbaustein-DBNA - Name vorhanden sein. Fehlernummer: DSKK931 176-177 002 an M RESERVE Leerzeichen Keine Prüfung. 178-190 013 an M RESERVE Leerzeichen Keine Prüfung. Stand: 18.03.2015 Seite 6 von 15 Version 2.56

Daten zum Sachverhalt 191-xxx Es folgen ggf. die Datenbausteine gemäß den Angaben zu den Feldern Stellen 171-177. Die Reihenfolge der Datenbausteine muss identisch sein mit der Reihenfolge der Merkmale des DSKK. Datenbausteine für Arbeitgeber: DBMM Meldesachverhalt GKV-Monatsmeldung DBBG - Meldesachverhalt DBNA - Name Ist der eingehende Datensatz fehlerhaft (FEKZ im DSKK = 1 ), wird keine Längen- und Fehlerprüfung durchgeführt. Die Länge des festen Teils von dem Datensatz DSKK (190 Stellen) und die Länge der im Datensatz vorkommenden Datenbausteine (entsprechend J in den Merkmalfeldern von Stelle 171 bis 177) ist zu errechnen und mit der Länge des gemeldeten Datensatzes abzugleichen. Fehlernummer: DSKK910 xxx-xxx Daten zum Fehlersachverhalt Es folgen ggf. ein oder mehrere Datenbausteine DBFE - Fehler gemäß den Angaben in dem Feld FEKZ. Die Anzahl der Fehler-Datenbausteine ergibt sich aus dem Feld FEAN. Stand: 18.03.2015 Seite 7 von 15 Version 2.56

13.3 Datenbaustein: DBMM Meldesachverhalt GKV-Monatsmeldung Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen Datenbaustein-Meldesachverhalt (DBMM) 001-004 004 an M KENNUNG KE 005-005 001 an M KENNZ-STORNO KENNZST Kennung, um welchen Datenbaustein es sich handelt DBMM Kennzeichen, Stornierung einer bereits abgegebenen Meldung: Zulässig ist DBMM. Fehlernummer: DBMM001 Zulässig ist nur die Datenlänge 22. Fehlernummer: DBMM910 Zulässig ist N oder J. Fehlernummer: DBMM010 N = keine Stornierung J = Stornierung 006-006 001 an M RESERVE Leerzeichen Keine Prüfung. 007-014 008 n M ZEITRAUM- Beginn des Zeitraums, für BEGINN den die Meldung gelten soll, ZRBG in der Form: Fehlernummer: DBMM030 jhjjmmtt Zulässig sind logisch richtige Datumsangaben. Fehlernummer: DBMM031 ZRBG darf nicht vor dem 01.01.2015 liegen. Fehlernummer: DBMM032 015-022 008 n M ZEITRAUM-ENDE ZREN Ende des Zeitraumes, für den die Meldung gelten soll, in der Form: jhjjmmtt Fehlernummer: DBMM040 Es muss ein logisch richtiges Datum vorhanden sein. Fehlernummer: DBMM041 Der ZREN muss größer oder gleich sein als ZRBG. Fehlernummer: DBMM044 Stand: 18.03.2015 Seite 8 von 15 Version 2.56

13.4 Datenbaustein: DBBG Meldesachverhalt Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen Datenbaustein-Meldesachverhalt (DBBG) 001-004 004 an M KENNUNG KE 005-005 001 an M KENNZ- STORNO KENNZST 006-012 007 n M LAUFENDES GESAMT- ENTGELT KV GAEGKV Kennung, um welchen Datenbaustein es sich handelt DBBG Kennzeichen, Stornierung einer bereits abgegebenen Meldung: N = keine Stornierung J = Stornierung Laufendes beitragspflichtiges Gesamtentgelt KV in Eurocent Zulässig ist DBBG. Fehlernummer: DBBG001 Zulässig ist nur die Datenlänge 95. Fehlernummer: DBBG910 Zulässig ist N oder J. Fehlernummer: DBBG010 Fehlernummer: DBBG050 Bei KENNZKVL N (Stelle 067 067) ist nur Grundstellung zulässig. Fehlernummer: DBBG051 013-019 007 n M LAUFENDES GESAMT- ENTGELT RV GAEGRV Laufendes beitragspflichtiges Gesamtentgelt RV in Eurocent Fehlernummer: DBBG060 Bei KENNZRVL N oder V (Stelle 068 068) ist nur Grundstellung zulässig. Fehlernummer: DBBG061 020-026 007 n M LAUFENDES GESAMT- ENTGELT ALV GAEGALV Laufendes beitragspflichtiges Gesamtentgelt AlV in Eurocent Fehlernummer: DBBG070 Bei KENNZALVL N oder V (Stelle 069 069) ist nur Grundstellung zulässig. Fehlernummer: DBBG071 027-033 007 n M EINMALIG GEZAHLTES ENTGELT KV EGAKV Beitragspflichtiger Teil des einmalig gezahlten Entgelts KV in Eurocent Fehlernummer: DBBG080 Bei Meldungen mit GD 02, nur Grundstellung zulässig. Fehlernummer: DBBG081 Bei KENNZKVE N (Stelle 070 070) ist nur Grundstellung zulässig. Stand: 18.03.2015 Seite 9 von 15 Version 2.56

Fehlernummer: DBBG082 034-040 007 n M EINMALIG GEZAHLTES ENTGELT RV EGARV 041-047 007 n M EINMALIG GEZAHLTES ENTGELT ALV EGALV 048-055 008 n M ZEITRAUM- BEGINN ZRBG Beitragspflichtiger Teil des einmalig gezahlten Entgelts RV in Eurocent Beitragspflichtiger Teil des einmalig gezahlten Entgelts AlV in Eurocent Beginn des Zeitraums, für den die Meldung gelten soll, in der Form: jhjjmmtt Fehlernummer: DBBG090 Bei Meldungen mit GD 02, nur Grundstellung zulässig. Fehlernummer: DBBG091 Bei KENNZRVE N oder V (Stelle 071 071) ist nur Grundstellung zulässig. Fehlernummer: DBBG092 Fehlernummer: DBBG100 Bei Meldungen mit GD 02, nur Grundstellung zulässig. Fehlernummer: DBBG101 Bei KENNZALVE N oder V (Stelle 072 072) ist nur Grundstellung zulässig. Fehlernummer: DBBG102 Fehlernummer: DBBG110 Zulässig sind logisch richtige Datumsangaben. Fehlernummer: DBBG112 ZRBG darf nicht vor dem 01.01.2015 liegen. Fehlernummer: DBBG114 Stand: 18.03.2015 Seite 10 von 15 Version 2.56

056-063 008 n M ZEITRAUM- Ende des Zeitraumes, für den ENDE die Meldung gelten soll, in der ZREN Form: Fehlernummer: DBBG120 064-064 001 an M KENNZ- RECHTSKREIS KENNZRK 065-066 002 n M SV-TAGE SVTG 067-067 001 an M KENNZ-KV LAUFENDES ARBEITSENT- GELT KENNZKVL 068-068 001 an M KENNZ-RV LAUFENDES ARBEITSENT- GELT KENNZRVL 069-069 001 an M KENNZ-ALV LAUFENDES ARBEITSENT- GELT KENNZALVL 070-070 001 an m KENNZ-KV EINMALZAH- LUNG KENNZKVE jhjjmmtt Kennzeichen Rechtskreis: W = altes Bundesland O = neues Bundesland einschließlich Ost- Berlin Anzahl der Tage, für die eine Beitragspflicht zur Sozialversicherung im Abrechnungsmonat besteht (SV-Tage). Kennzeichen Krankenversicherung laufendes Arbeitsentgelt wurde überschritten: N = BBG in der KV wurde nicht überschritten J = BBG in der KV wurde überschritten Kennzeichen Rentenversicherung laufendes Arbeitsentgelt wurde überschritten: N = BBG in der RV wurde nicht überschritten J = BBG in der RV wurde überschritten V = Versicherungsfreiheit/ von der Versicherungspflicht befreit Kennzeichen Arbeitslosenversicherung laufendes Arbeitsentgelt wurde überschritten: N = BBG in der AlV wurde nicht überschritten J = BBG in der AlV wurde überschritten V = Versicherungsfreiheit Kennzeichen Krankenversicherung Einmalzahlung wurde überschritten: N = BBG in der KV wurde nicht überschritten Der ZREN muss größer oder gleich sein als ZRBG. Fehlernummer: DBBG125 Zulässig ist W oder O. Fehlernummer: DBBG130 Es sind nur numerische Zeichen zulässig. Fehlernummer: DBBG140 Es sind nur Werte kleiner 31 zulässig. Fehlernummer: DBBG141 Es ist nur J oder N zulässig. Fehlernummer: DBBG150 Es ist nur J, N oder V zulässig. Fehlernummer: DBBG160 Es ist nur J, N oder V zulässig. Fehlernummer: DBBG170 Bei Meldungen mit GD 02, nur Grundstellung zulässig. Fehlernummer: DBBG180 Bei Meldungen mit GD 03, nur J oder N zulässig. Stand: 18.03.2015 Seite 11 von 15 Version 2.56

J = BBG in der KV wurde überschritten Fehlernummer: DBBG181 071-071 001 an m KENNZ-RV EINMALZAH- LUNG KENNZRVE Kennzeichen Rentenversicherung Einmalzahlung wurde überschritten: Bei Meldungen mit GD 02, nur Grundstellung zulässig. Fehlernummer: DBBG190 072-072 001 an m KENNZ-ALV EINMALZAH- LUNG KENNZALVE N = BBG in der RV wurde nicht überschritten J = BBG in der RV wurde überschritten V = Versicherungsfreiheit/ von der Versicherungspflicht befreit Kennzeichen Arbeitslosenversicherung Einmalzahlung wurde überschritten: N = BBG in der AlV wurde nicht überschritten J = BBG in der AlV wurde überschritten V = Versicherungsfreiheit 073-095 023 an M RESERVE Reservefelder Keine Prüfung Bei Meldungen mit GD 03, nur N, J oder V zulässig. Fehlernummer: DBBG191 Bei Meldungen mit GD 02, nur Grundstellung zulässig. Fehlernummer: DBBG200 Bei Meldungen mit GD 03, nur N, J oder V zulässig. Fehlernummer: DBBG201 Stand: 18.03.2015 Seite 12 von 15 Version 2.56

13.5 Datenbaustein: DBNA - Name Siehe Anlage 9 des Gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom 15.07.1998 in der jeweils gültigen Fassung Stand: 18.03.2015 Seite 13 von 15 Version 2.56

13.6 Datenbaustein: DBFE - Fehler Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen Datenbaustein-Fehler (DBFE) 001-004 004 an M KENNUNG KE Kennung, um welchen Datenbaustein es sich handelt Keine Prüfung. 005-076 072 an M FEHLER FE DBFE Fehlernummer 7 Stellen plus 1 Leerzeichen plus Fehlertext (z. B.: xxxxxxx Entgelt überschreitet die BBG) Keine Prüfung. Die Anzahl der Fehler-Datenbausteine ergibt sich aus dem Feld FEHLER-ANZAHL (FEAN) im Datenteil Daten zur Steuerung des jeweiligen Datensatzes. Stand: 18.03.2015 Seite 14 von 15 Version 2.56

13.7 NCSZ Nachlaufsatz Siehe Anlage 9 des Gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom 15.07.1998 in der jeweils gültigen Fassung Stand: 18.03.2015 Seite 15 von 15 Version 2.56