Energiekonferenz Südwestthüringen 20.11.2013
Thüringer Energieeffizienzoffensive - Energieeffizienzmaßnahmen in KMU-
Antragszahlen Energieeffizienz 80 70 60 50 40 30 20 10 0 80 70 18 12 6 4 2011 2012 2013 Anträge Bewilligungen
Informationen zur Förderung - Energieeffizienzmaßnahmen in KMU-
Was wird gefördert? 1. messtechnisch gestützte, qualifizierte und unabhängige Unternehmensberatung zur Energieeffizienz in KMU, max. 2 x pro Jahr: - Situationsanalyse und Konkretisierung von Zielen und Maßnahmen, - Projektbegleitung bei der Umsetzung - Erfolgskontrolle der umgesetzten Maßnahmen und ggf. Nachoptimierung ( frühestens ein Jahr nach der Situationsanalyse ) - Ausgaben für die erforderliche Messtechnik 2. Investitionen, die sich aus der messtechnisch gestützten Beratung ergeben 3. Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Contractingverträgen
Wer wird gefördert? -KMU der gewerblichen Wirtschaft - die gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 insbesondere dem verarbeitenden Gewerbe und den produktionsnahen Dienstleistungen zugeordnet sind - Einzelfallentscheidungen sind möglich z. B. im Bereich : - Beherbergung - Wäschereien u. ä. Dienstleistungen - Freizeiteinrichtungen
Unter welchen Voraussetzungen wird die Beratung gefördert? - Maßnahmeort ist eine Betriebsstätte in Thüringen - Maßnahmebeginn (Abschluss Beratervertrag) nicht vor Antragseingang bei der TAB - zuwendungsfähige Gesamtausgaben je Maßnahme min. 1.000 - keine weiteren öffentlichen Mittel bei der Finanzierung - unabhängiger Berater mit spezifischem Anforderungsprofil - Energieberater werden bei der ThEGA (Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur) gelistet
nicht förderfähig sind: - Unternehmen in Schwierigkeiten - Betriebe der Fischereiwirtschaft und der Aquakultur sowie des Bergbaus - landwirtschaftliche Betriebe (Unternehmen, die in der Primärerzeugung der im Anhang I EG-Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse tätig sind) - Architektur- und Ingenieurbüros - Beratungsleistungen verbundener oder Partnerunternehmen bzw. anderweitig wirtschaftlich oder familiär verbundener Unternehmen - Energieberatungen zum Neubau (da keine Datengrundlage vorhanden)
Wie viel wird gefördert? Fördergegenstand messtechnisch gestützte Beratung (Situationsanalyse, Projektbegleitung, Erfolgskontrolle) Messtechnik Contractingberatung Förderquote Max. Fördersumme bis zu 70 % des förderfähigen Tageshonorars (Maximalzuschuss 560 pro Tag) 6.000 bis zu 70 % für die Kosten der Messtechnik (Maximalzuschuss 200 pro Tag für Gerätenutzung) bis zu 70 % des förderfähigen Tageshonorars (Maximalzuschuss 560 pro Tag) 2.000 1.600
Investitionsförderung: - werden nach erfolgter messtechnisch gestützter Beratung im Bericht vom Energieberater Investitionen empfohlen, können diese mit einem Zuschuss gefördert werden - förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden betrieblich genutzten Sachanlagen, die mindestens über die Zweckbindefrist (3 Jahre ab Investitionsende) im Unternehmen verbleiben -keine Förderung von Stromerzeugungsanlagen für die eine Einspeisevergütung vorgesehen ist! (PV- Anlagen, BHKW,..)
nicht förderfähig sind: - gebrauchte Wirtschaftsgüter - Wirtschaftsgüter, die über Leasing oder Mietkauf finanziert werden - Anlagen, die der Stromerzeugung dienen und für die eine Einspeisevergütung vorgesehen ist - Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen hergestellt oder erworben werden - Ertüchtigung der Gebäudehülle zur Verbesserung der Wärmedämmung
Unter welchen Voraussetzungen wird die Investitionsmaßnahme gefördert? - die förderfähige Investitionssumme beträgt mindestens 10.000 - Investitionsbeginn (Auftragsvergabe/Bestellung) nicht vor Antragseingang bei der TAB - die Gesamtfinanzierung ist gesichert (Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank bzw. vom Steuerberater erforderlich) - keine weiteren Zuschüsse für das Vorhaben beantragt wurden oder beantragt werden - die Investitionsmaßnahme wird innerhalb von i. d. R. 12 Monaten beendet - ggf. Beachtung des öffentlichen Auftragswesens - wenn keine Zuschüsse aus anderen Programmen des Freistaates in Anspruch genommen werden können
Wie viel wird gefördert? kleine Unternehmen mittlere Unternehmen Förderquote bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Max. Fördersumme 50.000 50.000
Beispiel Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in KMU Kunststoff verarbeitendes Unternehmen 1) Förderung Situationsanalyse: Fördersatz 70 % 2) Aufbauberatung: Konzeptentwicklung für Kälteanlage; Fördersatz 70 % 3) Energieeffizienz-Investition: Neue Kälteanlage; Förderung 50.000 Euro Ergebnis: ROI nach 3 Jahren (bei Energiepreisanstieg um 5 % p.a.) Senkung Stromverbrauch Kälteerzeugung um 78 %, Einsparung insgesamt 50.000 Euro p.a. (Gas + Stromverbrauch) 14
Hinweise zur Umsetzung - Energieeffizienzmaßnahmen in KMU-
Hinweise zur Umsetzung Beispiele geförderte Situationsanalyse am Standort A Investitionen am Standort B nicht förderfähig (Betriebstättenerweiterung, Verlagerung) aus der Projektbegleitung kann sich kein Antrag auf investive Förderung ergeben max. 2 Beratungen pro Betriebsstätte / Jahr pro Antrag nur eine Betriebsstätte Anlagen zur Energieerzeugung sind nicht förderfähig!
Frage: Antragsberechtigung? bei Unklarheit bzgl. Branchenzuordnung - TAB anfragen! Bisherige positive Einzelfallentscheidungen: Wäschereien, Getreidemühlen, Fleischerei (ohne Schlachtung!) z.b. Autohaus / Kfz-Werkstatt - gehören nicht zum verarbeitenden Gewerbe, nicht zu den produktionsnahen Dienstleistungen ; Gärtnereien Anhang I
Frage: Förderung von Investitionen in die Gebäudehülle? Im Fokus der Maßnahme stehen der Produktionsprozess und die Verfahren im Unternehmen Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle sollen nur dann einbezogen sein, wenn sie mit dem technologischen Prozess in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen
Auftragsvergabe bei Investitionen Ausnahmeentscheidung des TFM: Der Zuwendungsempfänger hat Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben. Soweit möglich, sind dazu mindestens drei Angebote einzuholen.
Energieeffizienz: Thüringen-Invest
Energieeffizienz: Thüringen-Invest Thüringen-Invest Förderung von Investitionen von KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnaher und kreativwirtschaftlicher Freiberufler über einen Zuschuss i. H. v. 20 % (maximal jedoch 20 TEUR) bei Bedarf in Kombination mit einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von maximal 100 TEUR mit 50 % Haftungsfreistellung für die Hausbank, Laufzeit 10 Jahre, Zinssatz 2,52 % 21
Energieeffizienz: Thüringen-Invest Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen Gefördert werden bei Arbeitsplatzsicherung: (1) Investitionen, die sich aus einer von einem qualifizierten Energieberater (gelistet bei KfW oder TAB) durchgeführten Energieeffizienzberatung ergeben und zu einer Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz führen (2) bauliche Investitionen sowie Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl,- Raumluft- und Beleuchtungstechnik und der Warmwasserversorgung, wenn sie mindestens den Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV in der jeweils gültigen Fassung entsprechen (Bestätigung des ausführenden Unternehmens) 22
Thüringer Aufbaubank Michael Klughardt Mauerstr. 8 98527 Suhl Tel. 0 36 81 / 393311 Fax 0 36 81 / 393326 michael.klughardt@aufbaubank.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23