Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat und die Mitarbeiter/in der Verwaltung wünschen eine frohe Adventszeit und schöne Festtage.

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Transkript:

Rümlinger News Dezember 13 Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten Dienstag 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr Telefonnummer 062 299 19 52 Fax 062 299 54 02 Email gemeinde@ruemlingen.bl.ch Homepage www.ruemlingen.ch Die Gemeindeverwaltung Rümlingen bleibt vom 24. Dezember 2013 bis 03. Januar 2014 geschlossen. In dringenden Fällen ist die Gemeindeschreiberin, Frau N. Bürgin unter der Telefon Nummer 078/882 97 99 erreichbar. Am Dienstag, 07. Januar 2014 ist die Kanzlei wie gewohnt am Nachmittag von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Das Büro der Firma Mohler Metallbau ist vom 23. Dezember 2013 bis 03. Januar 2014 geschlossen. Abfallvignetten können deshalb während dieser Zeit nicht bezogen werden. Der Gemeinderat und die Mitarbeiter/in der Verwaltung wünschen eine frohe Adventszeit und schöne Festtage. Demission Gemeinderat Peter Wullschleger Gemeinderat Peter Wullschleger hat seinen Rücktritt per Ende Juni 2014 bekannt gegeben. Berufliche Gründe haben ihn zu diesem Schritt bewogen. Herr Peter Wullschleger hat im Juli 2004 das Amt des Gemeinderates übernommen und ist seit Sommer 2012 Vizepräsident. Er ist verantwortlich für die Ressorts Finanzen, Feuerwehr, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr, öffentlicher Verkehr und Volkswirtschaft. Der Gemeinderat bedauert den Rücktritt sehr und dankt dem Ratskollegen bereits heute für seinen grossen Einsatz zum Wohle der Gemeinde Rümlingen und die kollegiale Zusammenarbeit. Für die Zukunft wird ihm alles Gute gewünscht. Gesucht wird eine am Gemeindegeschehen interessierte Persönlichkeit. Haben Sie Freude an einer neuen Herausforderung und möchten Sie in Unserem Dorf aktiv mitwirken? Es wartet eine interessante und vielseitige Aufgabe auf Sie: Werden Sie unsere neue Gemeinderätin / unser neuer Gemeinderat! Wir freuen uns auf Ihre Kandidatur und bitten um Mitteilung bis 06. Januar 2014. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung oder bei jedem der amtierenden Gemeinderäte. Der Gemeinderat

Mitglied Baukommission gesucht Herr Gregor Bucher hat seine Demission als Mitglied der Baukommission Rümlingen per Ende Dezember 2013 eingereicht. Deshalb suchen wir ein neues Mitglied für die Baukommission. Stimm- und wahlberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner von Rümlingen, welche gerne in der Baukommission mitarbeiten möchten, werden gebeten sich bis am 06. Januar 2014 auf der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Wahl des Mitgliedes in die Baukommission findet am 09. Februar 2014 statt. Wir danken Gregor Bucher für seinen Einsatz in der Baukommission. Der Gemeinderat Zum Jahreswechsel Am 31. Dezember 2013 treffen sich alle die Lust dazu haben, den Übergang ins neue Jahr zusammen mit anderen Einwohnern und Besuchern von Rümlingen zu begehen, um ca. 23.30 Uhr beim Dorfbrunnen. Bitte nehmen Sie Ihr eigenes Sektglas mit. Das geeignete Getränk wird von Mitgliedern des Frauenvereins gereicht. Bei schlechter Witterung findet dieser Anlass in der Pausenhalle statt. Es sind alle herzlich eingeladen. Auf Ihr Erscheinen freuen sich der Frauenverein und der Gemeinderat von Rümlingen Weihnachtsbäume Entsorgung Nach den Feiertagen stellt sich in vielen Haushaltungen die Frage, wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum. Über den Balkon werfen, anzünden oder durch den Häcksler lassen? Der Gemeinderat hat beschlossen eine kostenlose Entsorgung anzubieten. Herr Arnold Schaub wird am Mittwoch, 08. Januar 2014, ab 09.00 Uhr, die Weihnachtsbäume gratis einsammeln und mitnehmen. Der Weihnachtsbaum ist gut sichtbar am gleichen Ort wie jeweils die Kehrichtsäcke bereitzustellen. Sämtlicher Schmuck wie Kugeln, Silberfäden etc. sowie Kerzen sind vom Baum zu entfernen. Es werden nur Weihnachtsbäume mitgenommen, die deutlich erkennbar für die Abfuhr bestimmt sind. Schneeräumung Die Einwohner/innen werden gebeten, die Fahrzeuge bei den winterlichen Verhältnissen nicht mehr an den Strassenrändern zu parkieren. Nur so kann der Winterdienst auf den Gemeindestrassen und öffentlichen Plätzen reibungslos funktionieren. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden an Fahrzeugen, welche auf Gemeindestrassen abgestellt werden. Wir möchten die Bevölkerung zudem darauf aufmerksam machen, dass auch diese Wintersaison nur ein eingeschränkter Winterdienst ausgeführt wird.

Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2013 Traktandum 1 Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 07. Juni 2013. ://: Das Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 07. Juni 2013 wird mit einer Enthaltung genehmigt. Traktandum 2 Jungbürgeraufnahme ://: Die Einwohnergemeindeversammlung hat folgende Jungbürger/innen in der Versammlung aufgenommen: Jeker Adrian, Schlatter Nils, Bussard Kelly, Ponjevic Alen, Freitag Ramona, Vogt Alexandra, Schlatter Petra und Straumann Timo Traktandum 3 Genehmigung: a Voranschlag 2014 Einwohnergemeinde inklusive Spezialfinanzierungen ://: Der Voranschlag 2014 wird mit einer Enthaltung genehmigt. b Gemeindesteuersätze 2014 ://: Die Beibehaltung der bisherigen Gemeindesteuersätze wird einstimmig genehmigt. c Feuerwehrersatzabgabe ://: Die Beibehaltung der bisherigen Feuerwehrersatzabgabe wird einstimmig genehmigt. d Abfallgebühr 2014 ://: Die bisherigen Abfallgebühren werden einstimmig genehmigt. e Gebühren Hundehaltung 2014 ://: Die bisherigen Gebühren gemäss Anhang 1 zum Hundereglement werden einstimmig genehmigt. Traktandum 4 Genehmigung Vertrag über die Führung einer gemeinsamen Kreisschule für den Kindergarten und die Primarschule sowie der Speziellen Förderung in diesen Schulstufen. ://: Der Vertrag über die Führung einer gemeinsamen Kreisschule für den Kindergarten und die Primarschule sowie der Speziellen Förderung in diesen Schulstufen wird mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung genehmigt. Traktandum 5 Genehmigung Vertrag über den Kreisschulrat für den Kindergarten und die Primarschule sowie der Speziellen Förderung in diesen zwei Schularten. ://: Der Vertrag über den Kreisschulrat für den Kindergarten und die Primarschule sowie der Speziellen Förderung in diesen zwei Schularten wird mit einer Enthaltung genehmigt. Traktandum 6 Sanierung Schulhausdach in der Höhe von Fr. 120'000.--, inklusive Kreditaufnahme. ://: Die Sanierung des Schulhausdaches in der Höhe von Fr. 120'000.-- inklusive Kreditaufnahme wird einstimmig genehmigt.

Seniorenessen in Rümlingen Die nächsten Termine für den Mittagstisch, für alle Personen die gerne einmal im Monat in gemütlicher Gesellschaft essen möchten: Dienstag, 17. Dezember 2013, 11.30 Uhr im Homburger Stübli Dienstag, 28. Januar 2014, 11.30 Uhr im Restaurant zum Wilden Mann Bitte anmelden bei Ruth Bürgin, Telefon Nummer 062/299 21 02 Wahl- und Abstimmungstermine 2014 Die Wahl- und Abstimmungstermine für das Jahr 2013 sind auf die nachfolgenden Daten festgelegt worden: 09. Februar 2014 / 18. Mai 2014 / 28. September 2014 / 30. November 2014 Kartonsammlungen 2014 An folgenden Daten wird eine Kartonsammlung durchgeführt: Donnerstag, 09. Januar 2014 Donnerstag, 06. März 2014 Donnerstag, 08. Mai 2014 Donnerstag, 03. Juli 2014 Donnerstag, 04. September 2014 Donnerstag, 06. November 2014 Pässe und Identitätskarten für Unmündige oder Personen unter umfassender Beistandschaft Zum Ausweisantrag für Unmündige oder Personen unter umfassender Beistandschaft muss neu eine Einwilligungserklärung ausgefüllt und unterzeichnet werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen unter umfassender Beistandschaft (bevormundete Personen) sind durch eine sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung zu begleiten. Neu haben -unverheiratete Eltern mit alleinigem Sorgerecht eine Einwilligungserklärung auszufüllen und den Sorgerechtsentscheid mitzubringen, -unverheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht eine Einwilligungserklärung und eine Fotokopie von Pass oder Identitätskarte des anderen Elternteils mitbringen oder persönliche Vorsprache beider Eltern -geschieden oder getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht eine Einwilligungserklärung vorzulegen oder persönliche Vorsprache beider Eltern Bei umfassender Beistandschaft ist die Ernennungsurkunde vorzulegen. Bei verheirateten Eltern (beide sorgeberechtigt) muss eine sorgeberechtigte Person persönlich vorsprechen. Die Einwilligungserklärung finden Sie unter http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/jpd/pass/einwilligungserklaerung.pdf

Wechsel des Bezugsrahmens von Landesvermessung 1903 (LV03) zu Landesvermessung 1995 (LV95) sowie Abgleich der Hoheitsgrenzen Das Bundesgesetz über Geoinformation GeoIG (SR 510.62) und dazugehörende Verordnungen wurden am 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt. In Artikel 53 Absatz 2 der Geoinformationsverordnung GeoIV (SR 510.620) schreibt der Bund den Kantonen vor, der Wechsel des Bezugsrahmens der Georeferenzdaten (amtliche Vermessung) von LV03 nach LV95 bis spätestens 31. Dezember 2016 zu vollziehen. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben sich darauf verständigt, den Wechsel des Bezugsrahmens ab 2012 zu vollziehen. Im Kanton Basel-Landschaft wurde dies zwischen Oktober 2012 und Dezember 2013 in Angriff genommen. Im Vorfeld des Wechsels des Bezugsrahmens wurden die Hoheitsgrenzen (Gemeinde-, Kantons-, und Landesgrenze zu Frankreich) abgeglichen. Diese Arbeiten wurden notwendig, da aus der Geschichte der amtlichen Vermessung Überdeckungen und Lücken an den Hoheitsgrenzen bestanden, welche infolge der notwendigen Eineindeutigkeit der digitalen AV-Daten zu beheben waren. Die Flächenmasse der Grundstücke (Grundbuchfläche) werden gemäss Paragraph 43 Absatz 1 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung KVAV (SGS 211.53) aus den Grenzpunktkoordinaten gerechnet und dann auf Quadratmeter gerundet. In wenigen Fällen (drei Prozent) sind durch LV95 und durch den Abgleich der Hoheitsgrenze kleine, vorwiegend positive, Flächendifferenzen gegenüber dem Grundbuchflächen entstanden. Die neuen Flächen werden im Grundbuch im Januar 2014 nachgetragen. Die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer, bei deren Grundstück(e) die Fläche bei diesem Verfahren mehr als einen Quadratmeter geändert hat, wird von der zuständigen Nachführungsgeometerin oder Nachführungsgeometer im Dezember 2013 mit Plan, Liegenschaftsbeschrieb und Begleitschreiben über diesen Umstand in Kenntnis gesetzt. Am eigentlichen Grenzverlauf der Grundstücke hat nichts geändert, weshalb kein Anspruch zur Erhebung eines Rechtsmittels besteht. Die ab 1.1.2014 gültigen Grundstückflächen werden bereits im Dezember 2013 in www.geoview.bl.ch unverbindlich mit dem Infoknopf angezeigt. Weitere Informationen über LV95 sind vom Bundesamt für Landestopografie swisstopo und Amt für Geoinformation Basel-Landschaft erhältlich: www.swisstopo.admin.ch > Themen > Vermessung > Referenzsysteme > Bezugsrahmen www.cadastre.ch > Portal amtliche Vermessung > Überführung AV in LV95 www.agi.bl.ch > Amtliche Vermessung > Projekte > Bezugsrahmenwechsel LV95 Amt für Geoinformation

Mütter - und Väterberatung Daten von Januar bis Juni 2014 Buckten, Häfelfingen, Känerkinden, Kilchberg, Läufelfingen, Rümlingen, Rünenberg, Wittinsburg, Zeglingen Buckten, im Gemeindehaus ( Kochschule), jeweils Dienstag von 08:30 bis 10:30 Uhr Januar Februar März April Mai Juni 07. 04. Ferien 01. 06. 03. 21. 18. 18. 29. 13. 17. Läufelfingen,im Kindergarten Weidmatt, jeweils Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr Januar Februar März April Mai Juni 13. 10. Ferien 07. 05. 02. 27. 24. 24. 28. 19. 16.und 30. Rünenberg,Gemeindeverwaltung /Sitzungszimmer, jeweils Dienstag von 13:30 bis 15:30 Uhr Januar Februar März April Mai Juni 07. 04. Ferien 08. 06. 10. 21. 18. 25. 29. 20. 24. Bringen Sie bitte in die Beratung ein Frottiertuch und das Gesundheitsheft mit. Telefonische Beratung 079 360 52 09 jeweils Montag 13 bis 14 Uhr, Mittwoch und Freitag 07:30 bis 08:30 Uhr ab 6.1.2014 Ferienabwesenheit von 01.3.14 bis 16.3.14 Es würde mich freuen sie in meinen Beratungen begrüssen zu dürfen! Andrea Grieder-Wunderlin

KIRCHENZETTEL FÜR DIE MONATE DEZEMBER UND JANUAR GOTTESDIENSTE Sonntag, 15. Dezember, 19.15 Uhr Abendgottesdienst zum 3. Advent mit Kammermusik; das Furlenensemble für alte Musik mit Christina Lang, Sopran und Arno Reichert, Bass trägt Werke von Johann Rosenmüller und Andrew Yiu vor, Pfarrer Markus Enz Sonntag, 22. Dezember, 9.45 Uhr Gottesdienst zum 4. Advent, Pfarrer Christoph Albrecht (Kanzeltausch) Heiligabend, 24. Dez., 16.00 Uhr Krippenspiel in der Kirche 23.45 Uhr Mitternachtsgottesdienst mit Abendmahl, Pfarrer Markus Enz Weihnachten, 25. Dez., 9.45 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrer Markus Enz Silvester, 31. Dezember, 20.00 Uhr Silvestergottesdienst, Pfarrer Markus Enz Sonntag, 5. Januar, 9.45 Uhr Sonntag, 12. Januar, 19.15 Uhr Sonntag, 19. Januar, 9.45 Uhr Sonntag, 26. Januar, 9.45 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Markus Enz Abendgottesdienst mit Kammermusik, Uraufführung von Psalm 134 des ukrainischen Komponisten Myrslaw Wolynsky (*1955) und Sonate Nr. 3 in C-Dur von Archangelo Corelli, Ivan Duchnytsch (Violine), Arno Reichert (Bass), Yvonne Yiu (Orgel), Christine Wiesner (Cello), Pfarrer Markus Enz Gottesdienst, Pfarrer Markus Enz Offenes Singen nach dem Gottesdienst Gottesdienst, Pfarrer Christoph Weber GOTTESDIENST IM ALTERS- UND PFLEGEHEIM LÄUFELFINGEN Montag, 23. Dezember, 15.00 Uhr Pfarrer Markus Enz (Advents- und Weihnachtsfeier) Die Daten vom Januar sind noch nicht bekannt. Dienstag, 17. Dezember, 18.30 Uhr Offenes Weihnachtssingen in der Kirche zusammen mit der Primarschule Rümlingen/Häfelfingen. Montag, 13. Januar, 19.30 Uhr Rümlinger MontagsKino, gezeigt wird Easy Rider von Dennis Hopper USA 1969, 95 Minuten, mit Peter Fonda in der Hauptrolle KONTAKT Homepage der Kirchgemeinde: http://www.ref.ch/ruemlingen Pfarramt: 062 299 12 33