Stadt Ilmenau DER OBERBÜRGERMEISTER Einladung zur 18. Stadtratssitzung. Ort: * Mitglieder des Stadtrates llmenau

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Transkript:

Große kreisangehörige Stadt Goethe- und Universitätsstadt Stadt Ilmenau -------DER OBERBÜRGERMEISTER------- Stadtverwaltung llmenau Am Markt 7 98693 llmenau * Mitglieder des Stadtrates llmenau * Behindertenbeauftragte * Studierendenbeirat * Kinder- und Jugendbeirat * Seniorenbeirat * Sachkundige Bürger * Ortsteilbürgermeister * Bedienstete der Stadtverwaltung * Personalrat E-Mail: De-Mail: Bearbeiter: Telefon: Telefax: Ihr Zeichen: Unser ldent-nr.: Datum: ratsbuero@ilmenau.de info@ilmenau.de-mail.de Herr Poppner 036n 600-121 03677 600-200 000-022.3-0B-sp 163446 08. Jan.2016 Einladung zur 18. Stadtratssitzung Ort: Datum/Uhrzeit: Tagesordnung: Rathaus llmenau, Ratssaal Donnerstag, 21. Januar 2016, 16:00 Uhr siehe Anlage Die Unterlagen für diese Sitzung * erhalten Sie online mit dieser Einladung bzw. * liegen am Freitag, dem 15.01.2016, in Ihrem Postfach bereit. Sparkasse Arnstadt-llmenau IBAN DE38840510101120000412 BIC/SWIFT HELADEF11LK Commerzbank AG IBAN DE04820400000500007000 BICISWIFT COBADEFFXXX Deutsche Bank AG IBAN DE09820700000440204602 BIC/SWIFT DEUTDEBEXXX vr bank Südthüringen eg IBAN DE02840948145501515136 BIC/SWIFT GENODEF1SHL Für die elektronische Kommunikation gelten die Bestimmungen unter http://www.ilmenau.de/imprcssum.

I. Öffentliche Sitzung 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Stadtrates 2. Bestätigung/Änderung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift der 17. Stadtratssitzung 4. Informationen I Mitteilungen 5. Haushaltsplan 2016 der Stadt llmenau 5.1. Standpunkt der Fraktionen 5.2. Standpunkt der Ausschüsse 5.3. Standpunkt der Ortsteilräte 5.4. Beschlussvorlagen A Haushaltssatzung der Stadt llmenau für das Haushaltsjahr 2016 B Finanzplan der Stadt llmenau für die Jahre 2015 bis 2019 zum Haushaltsplan 2016 Reg.-Nr.: 149/15 150/15 6. Sitzungsvorlagen Beschlussvorlagen C Änderungsbeschluss zum Beschluss Nr. 189/16/15 vom 05.11.2015 Feuerwehrsatzung der Stadt llmenau D Änderungsbeschluss zum Beschluss Nr. 190/16/15 vom 05.11.2015 Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt llmenau - Aufwandsentschädigungssatzung E Bestätigung Studierendenbeirat Informationsvorlage F Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Außerplanmäßige Ausgabe bei Haushaltsstelle 06100.003.848700 Barrierefreies Rathaus; Zinsen für zurückzuzahlende Zuweisungen Beschluss-Nr.: 04/15/0B Reg.-Nr.: 157/15 158/15 154/15 Reg.-Nr.: 156/15

Stadt Ilmenau Beschlussvorlage J URSCHRtFT 1 IReg.-Nr.: )l+9 IA5 i Aktenzeichen: 902.511 Von: Fraktion /Amt A 20 Stadtkämmerei Bearbeitet: Herr Baumgatt D Nichtöffentliche Sitzung D Information fzi Beschluss Datum ja bestätigt fzi Oberbürgermeister 07.12.15 IXJ D D D Ortschaftsrat LJ... nein Vorschlag-Nr.: I 01 l2.. 45 -oll D Haupt- und Finanzausschuss I2SJ D / ( lfcj..." I 0'1-. 0-1. 4((, - O~ I Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur D Anzkige bzw. fzi Genehmigung vorzulegen Kurztitel: Haushaltssatzung der Stadt llmenau für das Haushaltsjahr 2016 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Ilmenau beschließt die beigefügte Haushaltssatztmg tmd den Haushaltsplan der Stadt llmenau für das Haushaltsjahr 2016 mit seinen Bestandteilen: dem Gesamtplan den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts den Satrunelnachweisen "Persönliche Ausgaben (SN 40)", "Sächliche Ausgaben (SN 50)" und "Sächliche Ausgaben der Kindereimichrungen (SN 51)" dem Stellenplan sowie den Anlagen Vorbericht, Deckungsvermerke, Investitionsprogramm, Übersicht über den voraussieht!. Stand der Schulden, Übersicht über den voraussieht!. Stand der Rücklagen, Übersicht über die aus V erpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jalrren voraussieht!. fällig werdenden Ausgaben, Wirtschaftsplat1 des Bäderbetriebes der Stadt Ihnenau, Wii1schaftspläne bzw. neueste Jahxesabschlüsse der Unternehmen und Einrichtungen mit Melu-heitsbeteiligungen der Stadt Ilmenau. fzi Stadtrat Beschluss-Nr.: Bestätigt ja nem Datum 0 berbürgermeister Stimmberechtigte Anwesende Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen

Ausschuss/Ortsteilrat Datum ja nein Unterschff' BVA wuv.{i{j2.-p [k] D c!~tl V SGLA.{7-. tz 1(4 [l] D.J. rew~ KUS Ortsteilrat Manebach Ortsteilrat Unterpörlitz Ortsteilrat Oberpörlitz Ortsteilrat Heyda Ortsteilrat Roda Haushaltssatzung der Stadt Ilmeoau für das Haushaltsjahr 2016 Seite 2 von 2

Stadt Ilmenau Beschlussvorlage ~ URSCHRtFT IReg.-Nr.: ;150 /1s l Aktenzeichen: 902.511 Von: Fraktion I Amt A 20 Stadtkämmerei Bearbeitet: Herr Baumgart Nichtöffentliche Sitzung Information Beschluss Datum f:8j Oberbürgermeister 07.12.15 D D D Ortschaftsrat D Haupt- und Finanzausschuss Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur bestätigt ja neiin I Vorschlag-Nr.: 1 \)~ -ll.is" -07_ I. ~ ~ D / r I o-=r.o--t.t1(?- o2j D Anz~ige bz:w:c><jgel1ehmigung vorzulegen Kurztitel: Finanzplan der Stadt Dmenau für die Jahre 2015 bis 2019 zum Haushaltsplan 2016 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat llmenau beschließt den Finanzplan 2015 bis 2019 der Stadt llmenau als Anlage zwn Haushaltsplan 2016. C8J Stadtrat Beschluss-Nr.: Bestätigt Ja nern Datum Oberbürgenneister Stimmberechtigte Anwesende J a-stinunen Nein-Stimmen Enthaltungen

Ausschuss/Ortsteilrat Datum Ja nein BVA 1~.12. fi~ [SJ D wuv SGLA ~~ tz.t.r w D Untf e-,ft ~-:r~ r~o-8). KUS Ortsteilrat M anebach Ortsteilrat Unterpörlitz Ortsteilrat Olberpörl itz Ortsteilrat Heyda 011steilrat Roda Finanzplan d er Stadt nmenau für die Jahre 2015 bis 2019 zum Haus ha lts plan 2016 Seite 2 von 2

Stadt Ilmenau Beschlussvorlage J URSCHRIFT I IReg.-Nr.: 4~l-l1~ 1 Aktenzeichen: 020.06; 131.01 Von: Fraktion / Amt BM Stadtbrandmeister Bearbeitet: Herr Tischer Herr Meißler u 0 Nichtöffentliche Sitzung 0 Information ~ Beschluss cg) Oberbürgermeister 0 D Datum 2 1.1 2. 15 D Ortsteilrat cg) Haupt- und Finanzausschuss 07.01.1 6 Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur ja bestätigt nein L8D D orschlag-nr.: II' ~i~ I Ot.OAA~ - 03 I.::~" Genehmigung vorzulegen Kurztitel: Änderungsbeschluss zum Beschluss Nr. 189/16/15 vom 05.11.2015 Feuerwehrsatzung der Stadt Ilmenau Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Umenau beschließt die Änderung der Präambel, Einfügungen in den Absätzen (7) und (8) im 13 sowie die Änderung des Absatzes (4) im 18 der Feuer wehrsatzung der Stadt Ilmenau. Anlage D Stadtrat Beschluss-Nr.: c Bestätigt Ja nem Datum Oberbürgermeister Stimmberechtigte Anwesende Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 31

Begründung: Die Kommunalaufsicht forderte mit Schreiben vom 16.11.2015 wie folgt zur Überarbeitung des Satzungsentwurfes der Feuersatzung der Stadt Ilmenau (siehe Beschluss des Stadtrates Ilmenau Nr. 189/16/15 vom 5. November 2015) auf: 1. Formulierungsänderungen in der Präambel Hier wird zum besseren Verständnis und Übersichtlichkeit der komplette Text der Präambel geändert. 2. Einfügungen in den Absätzen (7) und (8) im 13 Es erfolgt die Einfügung eines zusätzlichen Textes für Veränderungen vom Ehrenamt zu hauptamtlich Beschäftigen. 3. Änderung in 18 Absatz (4) Es bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich eines ordnungsgemäßen Wahlverfahrens. Es sollte grundsätzlich schriftlich und geheim gewählt werden. Eine Wahl per Handzeichen ist nur im Einzelfall und nach vorheriger Zustimmung möglich. Dies dient dem Schutz der Feuerwehrangehörigen vor Repressalien, sollten diese anderer Meinung sein. 2

Anlage Stadt Ilmenau 30-3 Änderungsbeschluss zum Beschluss Nr. 189/16/15 vom 05.11.2015 Feuerwehrsatzung der Stadt Ilmenau 1. Formulierungsänderungen in der Präambel Aufgrund des 19 Abs. 1 in Verbindung mit 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83, 154), und des 14 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBl. S. 159, 160), hat der Stadtrat der Stadt Ilmenau in den Sitzungen am 5. November 2015 und am 21. Januar 2016 folgende Feuerwehrsatzung der Stadt Ilmenau beschlossen: 2. Einfügungen in den Absätzen (7) und (8) im 13 13 Gerätewarte, Alarm- und Einsatzplaner (7) Der Atemschutzgerätewart und der Funkgerätewart werden im Rahmen des Wehrführerausschusses durch die Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ilmenau im Einvernehmen mit dem Stadtbrandmeister bestimmt und müssen der Einsatzabteilung der Hauptwache angehören. Die übrigen Gerätewarte sind durch die jeweilige Wehrführung im Einvernehmen mit dem Stadtbrandmeister zu bestimmen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Wahrnehmung einer oder mehrerer Funktionen nach Absatz (1) Buchstaben a) bis d) durch einen hauptamtlichen Beschäftigten erfolgt. (8) Die jeweilige Wehrführung kann den Gerätewart der Hauptwache, den jeweiligen Gerätewart der Ortsteilfeuerwehren, den Atemschutzgerätewart sowie den Funkgerätewart nach Anhörung des Betroffenen selbst sowie des Stadtbrandmeisters von seiner Funktion entbinden, wenn eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben durch den Gerätewart nicht mehr gewährleistet ist. Satz 1 gilt nicht, wenn die Wahrnehmung einer oder mehrerer Funktionen nach Absatz (1) Buchstaben a) bis d) durch einen hauptamtlichen Beschäftigten erfolgt. 3

Anlage Stadt Ilmenau 30-3 3. Änderung in 18 Absatz (4) 18 Wahlen (4) Gewählt wird schriftlich und geheim. Bei den Einzelwahlen [Absatz (3) Satz 1] kann, wenn nur ein Bewerber zur Wahl steht und die Wahlberechtigten mehrheitlich zustimmen, durch Handzeichen gewählt werden. Stadt Ilmenau G.-M. Seeber Ilmenau, den... Oberbürgermeister Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. 4

Stadt Ilmenau Beschlussvorlage [ UR~CHAIFT I ------... \Reg.-Nr.: ~ (/tsj Aktenzeichen: 020.06; 131.240 Von: Fraktion /Amt BM Stadtbrandmeister Bearbeitet: Herr Tischer Herr Meißler D Nichtöffentliche Sitzung D Information I:8J Beschluss Datum bestätigt ja nein I:8J Oberbürgermeister 21.12.15 D Ortsteilrat IZJ Haupt- und Finanzausschuss 07.01.16 Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur 0Anz Vorschlag-Nr. : I21.42.1!J-- oji lo1-.otta"-olf I D Genelunigung vorzulegen Kurztitel: Änderungsbeschluss zum Beschluss Nr. 190/16/15 vom 05.11.2015 Satz mg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt llmenau- Aufwandsentschädigungssatzung Beschlussvo rschlag: Der Stadtrat Ilmenau beschließt die Änderung (lcr Präambel. sowie die Änderun gen des Absatzes (2) im 1, der A bsätze (2) tmd (3) im 2 un(l die Ämlerung im 4 llet Satzung zur Regehmg der Aufwandsentsch~idi gun g für die Eluenbeamten und ehren amtlieben Feuerwehrangehörigen ller Freiwilligen Feuerweinen der Stadt Umenau - Aun\'andsentschädigungssatztmg. Anlage D Stadtrat Beschluss-Nr.: D Bestätigt Ja nem Datum Oberbürgenneister -'. ' Stimmberechtigte Anwesende Ja-Stinmten Nein -Stimmen Enthaltungen 31

Begründung: Die Kommunalaufsicht forderte mit Schreiben vom 08.12.2015 zur Überarbeitung des Satzungsentwurfes der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Ilmenau (siehe Beschluss des Stadtrates Ilmenau Nr. 190/16/15 vom 5. November 2015) auf: 1. Formulierungsänderungen in der Präambel Hier wird zum besseren Verständnis und Übersichtlichkeit der komplette Text der Präambel geändert und so eingefügt, wie dieser von der Kommunalaufsicht vorgegeben wurde. 2. Änderung in 1 Absatz (2) Die Anerkennung des Ehrenamtes ist in 8 der Satzung geregelt; deshalb wird 5 wird in 8 geändert. 3. Änderung in 2 Absatz (2) Hier wird der Zeitraum von zwei in drei Monate geändert. Dies ist allgemein üblich und wird ausdrücklich von der Kommunalaufsicht empfohlen. 4. Änderung in 2 Absatz (3) Das fehlende Satzzeichen (.) wird angefügt. 5. Änderung in 4 Der Zeitraum wird von zwei in drei Monate geändert siehe auch Punkt 3. 2

Anlage Stadt Ilmenau 30-4 Änderungsbeschluss zu Beschluss Nr. 190/16/15 vom 05.11.2015 Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigungssatzung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ilmenau Aufwandsentschädigungssatzung 1. Formulierungsänderungen in der Präambel Aufgrund 19 Abs. 1 in Verbindung mit 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83, 154) und 14 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBl. S. 159, 160), sowie 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 21. Dezember 1993 (GVBl. 1994 S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 15 der VO vom 11. Dezember 2001 (GVBl. 2002 S. 92), hat der Stadtrat der Stadt Ilmenau in den Sitzungen am 5. November 2015 und am 21. Januar 2016 folgende Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen: 2. Änderung in 1 Absatz (2) 1 Grundsatz (2) In Anerkennung des Ehrenamtes erhalten Feuerwehrangehörige einen Betrag gemäß 8 dieser Satzung. 3. Änderung in 2 Absatz (2) 2 Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ilmenau (2) Nimmt der Vertreter die Funktion ununterbrochen länger als drei Monate wahr, so erhält er für die darüber hinausgehende Zeit die für den Vertretenen festgesetzte Aufwandsentschädigung. 3

Anlage Stadt Ilmenau 30-4 4. Änderung in 2 Absatz (3) 2 Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ilmenau (3) Nimmt der stellvertretende Stadtbrandmeister die Funktion des hauptamtlichen Stadtbrandmeisters ununterbrochen länger als einen Monat wahr, so erhält er für die darüber hinausgehende Zeit das Doppelte seiner unter Absatz (1) festgesetzten Aufwandsentschädigung. 5. Änderung in 4 4 Ruhen der Aufwandsentschädigung Die Aufwandsentschädigung ruht, wenn der Feuerwehrangehörige ununterbrochen länger als drei Monate das Ehrenamt nicht wahrnimmt, für die über die drei Monate hinausgehende Zeit und solange der Feuerwehrangehörige vorläufig seines Dienstes enthoben oder ihm die Führung der Dienstgeschäfte verboten ist. Stadt Ilmenau G.-M. Seeber Oberbürgermeister Ilmenau,. Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. 4

Stadt Ilmenau Beschlussvorlage l URSCHRIFT Aktenzeichen: 023. 1; 022.3 Von: Fraktion /Amt Büro OB/Stadtrat Bearbeitet: Herr Poppner Stadtratsbüro D Nichtöffentliche Sitzung D Infonnation [gj Beschluss Datum [gj Oberbürgermeister 14.12.15 D D D Ortschaftsrat [gj Haupt- und Finanzausschuss 07.01.16 Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur bestätigt nein l at-.o1.tf~- OS I Genehmigung vorzulegen Kurztitel: Bestätigung Studierendenbeirat Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Ilmenau bestätigt auf der Grundlage des 4 Absatz 4 der Satzung des Studierendenbeirates der Stadt llmenau vom 29.04.2011 folgende stimmberechtigten Mitglieder: Martin Hofmann Loes Derksen Annika Stölu Jonathan Rahn Andreas Weidner Vorsitzender I Referatsleiter "Stadt" des Studierendenrates der TU Tlmenau Stellv. Vorsitzende Mitglied Mitglied Mitglied Beratende Mitglieder des Studierendenbeirates sind: Dr. Heiko Wirtwer Ingo lf Krause Vertreter des Rektorates der TU Ilmenau Leiter Kultur-/Sozialamt der Stadt Ilmenau [gj Stadtrat Beschluss-Nr.: Bestätigt Ja nem Datum 0 berbürgermeister Stinunberechtigte Anwesende Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen

Stadt Ilmenau Beschlussvorlage Reg.Nr.: /s--g(/1'~ Von: Fral..'tion I Amt A60 Stadtbauamt A20 Stadtkämmerei ~ OB I Stadtverwaltung Bearbeiter: Herr Wolf Herr Baumgart D...... -ausschuss D......-ausschuss D Üitsteilrat..... ~ Haupt- und Finanzausschuss Datum: Bestätigt: Ja Nein D Nichtöffentliche Sitzung 1:8:1 Information D Beschluss :z1.12.2o1s...... o1.o1.2ot6 /{:~ ::: ICA,o-1AG-o0l Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur DAnzeige I rij Genehmigrmg vorzulegen. Kurztitel: Außerplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 06100.003.848700- Barrierefreies Rathaus; Zinsen für zurückzuzahlende Zuweisll!ngen Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Der Oberbürgermeister entscheidet gemäß 30 ThürKO: Für das Haushaltsjahr 2015 wird die Leistung folgender außerplanmäßiger Ausgaben gemäß 58 Abs. 1 ThürKO bewilligt: bei Haushaltsstelle 06100.003.848700 Barrierefreies Rathaus; Zinsenfür -2.250,00 zurückzuzahlende Zuweisungen B Die oben ausgewiesenen außerplanmäßigen Ausgaben werden durch folgende Einsparungen bei den Ausgaben abgedeckt: bei Haushaltsstelle 61501.000.600001 Beratzmgsleistung in Verbindung mit Monitaring + 2.250,00!Xls tadtrat Bestätigt: Ja Nein Beschluss-Nr.: l1n}jfl-1a ct.b 0111 I Datum: Oberbürgermeister Stimmberechtigte Anwesende Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 31

Stadt Ilmenau Beschlussvorlage Seite 2 Begründung für die außerplanmäßigen Ausgaben: Für die 1. Teilbewilligung für den Aufzug wurden Fördermittel aus dem Jahr 2010 zur Verfügung gestellt. Diese mussten zwingend bis spätestens 31.12.2014 abgerufen werden, da sie sonst verfallen. Mit der eigentlichen Umsetzung der Maßnahme konnte aber erst im März 2015 begonnen werden, so dass für die nicht fristgerecht verwendeten Mittel Zinsen anfallen. Erläuterungen zu den Deckungsmitteln: Für die Beratungsleistungen in Verbindung mit dem Monitoring sind in 2015 keine Ausgaben angefallen, daher können die Mittel für die Zinsen bezüglich des Aufzuges hiervon gedeckt werden. Zusammenfassung der geänderten Haushaltsstellen: Nr. der Haushaltsstelle: Bezeichnung der Haushaltsstelle Ansatz einschl. Nachtrag +/- bisherige Änderungen + / - aktuelle Änderungen neuer Ansatz (EUR) (EUR) (EUR) (EUR) 06100.003.848700 61501.000.600001 Barrierefreies Rathaus; Zinsen für zurückzuzahlende Zuweisungen Beratungsleistung in Verbindung mit Monitoring 0,00 0,00-2.250,00-2.250,00-10.000,00 0,00 + 2.250,00-7.750,00 Saldo 0,00