Seniorenkolleg 29. Oktober 2009 Wildtiere und Wildtierlebensräume In Liechtenstein Lic.phil.nat. Michael Fasel, Biologe, Amt für Wald, Natur und Landschaft, 9490 Vaduz Tel. 00423 236 64 05 Mail. Michael.fasel@awnl.llv.li
Inhalt Naturräumliche Voraussetzungen in Liechtenstein Was sind Wildtiere? Jagd und Wildtiere Sonderfall Rothirsch Wildgerechter Wald und waldgerechter Wildbestand Wie kommen Wildtiere über den Winter
Naturräumliche Voraussetzungen in Liechtenstein
Liechtenstein 160 Km 2 35 000 Einwohner 42% bewaldet 2/3 Gebirgsraum 34% Landwirtschaftliche Nutzfläche inkl. Almen Höhengradienten: 430 2600 Meter ü. Meer Geologische Nahtstelle zwischen Westalpin und Ostalpin Gemässigtes Klima Ausreichende Niederschläge
N Geschützte Gebiete Wald Gesamtwaldfläche FL Waldreservate Sonderwaldflächen 6628 Ha 1296 Ha 456 Ha Waldreservate und Sonderwaldflächen 11% der Landesfläche ( = 26% der Gesamtwaldfläche) Naturschutz Streng geschützte Naturschutzgebiete und Trockenwiesen 1,5% der Landesfläche
Die Zersiedelung ist eines der Hauptprobleme der Landschaft in Liechtensteins Talraum Geologische Vielfalt Landschaftliche Vielfalt Struktur- Vielfalt Biotop- Vielfalt Vielfalt an Arten
Was sind Wildtiere?
Biologische Definition: Gemeint sind alle frei lebenden, einheimischen Tierarten. Die freilebenden Wildtiere sind öffentliches Gut. Jagdliche Definition: Alle im Jagdgesetz aufgeführten Tierarten. Die jagdbaren Wildtiere gelten als besitzlos. Durch das Erlegen gelangen sie in den Besitz des Jägers.
Jagdbare Wildarten: Jagdgesetz bestimmt in Art.3 die Jagdbaren Tiere 1) Jagdbare Tiere sind: a) Rotwild, Rehwild, Gamswild, Steinwild und Schwarzwild; b) Feldhase, Schneehase, Murmeltier, Bisam; c) Fuchs, Dachs, Edelmarder und Steinmarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Waschbär; d) Auerhahn, Birkhahn, Rackelwild, Schneehuhn, Haselhuhn, Fasan, Rebhuhn; e) Ringeltaube, Türkentaube, verwilderte Haustaube; f) Stockente, Blässhuhn, Waldschnepfe; g) Rabenvögel.
Jagdbare Wildarten: Verordnung vom 30. September 2003 zum Jagdgesetz legt die Durchführungsbestimmungen und Schusszeiten der Bejagung fest: Art. 2 Jagd- und Schonzeiten 1) Die folgenden jagdbaren Tiere dürfen vorbehaltlich Abs. 2 innerhalb der nachstehend angegebenen Jagdzeiten bejagt werden: a) Rotwild, Rehwild, Gamswild und Steinwild: 1. Mai bis 30. November; b) Wildschwein: 1. August bis 31. Dezember;
c) Feldhase: 15. Oktober bis 31. Dezember; d) Murmeltier: 1. September bis 30. September; e) Dachs: 1. September bis 31. Dezember; f) Fuchs, Steinmarder, Waschbär, Bisam: 1. Juni bis 28. Februar;
g) Birkhahn: 15. Oktober bis 30. November; h) Schneehuhn, Schneehase: 15. Oktober bis 30. November; i) Stockente: 15. Oktober bis 31. Dezember; k) Fasan: 15. Oktober bis 31. Dezember; l) Ringeltaube, Türkentaube, verwilderte Haustaube, Rabenkrähe, Eichelhäher, Elster: 15. Oktober bis 28. Februar.
2) Innerhalb der in Abs. 1 festgelegten Jagdzeiten sind alle Wildarten während der Monate der Aufzucht des Nachwuchses zu schonen. 3) Alle jagdbaren Tiere, für welche keine Jagdzeit nach Abs. 1 festgelegt ist, unterliegen einer ganzjährigen Schonung. Aufgrund besonderer Umstände kann die Regierung die Schonzeiten sowie die Jagdruhezeiten mittels besonderer Festlegung in den Abschuss- und Bejagungsrichtlinien gemäss Art. 8 ändern.
Jagd auf Wildtiere Schalenwild Rothirsch: Bejagter Bestand 300-400 Abschuss 2009 231 Stück Gams: Bejagter Bestand ca. 700 Abschuss 2009 111 Stück Reh: Bejagter Bestand rund 500 Abschuss 2009 224 Stück Steinbock: Bejagter Bestand? Abschuss 2009 4 Stück
Sonderfall Rothirsch
Rotwild Verbreitung in und um Liechtenstein Untersuchung mit markiertem Rotwild in Liechtenstein zeigt: - Weibliches Rotwild bewegt sich auf einem Habitat von rund 120 Km 2 - Männliches Rotwild rund 180 200 Km2 - Liechtenstein bietet rund 80 Km 2 Rotwildhabitat - Das in Liechtenstein bejagte Rotwild ist Teil einer Population, die sich auch im angrenzenden Vorarlberg und teilweise im Rätikon aufhält - Die Jagdplanung muss sich auch auf die Nachbargebiete beziehen - Liechtenstein ist auf der Nord-, West- und Südseite praktisch rotwilddicht, das Wild kann sich nur ostwärts über die Grenze bewegen - In den Vorarlberger Gebieten wird immer noch intensiv gefüttert in Liechtenstein nur noch Heufütterung (Abwanderungen im Winter) - Es finden im Frühjahr Zuwanderungen nach Liechtenstein statt, wenn auf den Alpen attraktives Futter wächst
Areal eines markierten Rothirsches Kernlebensräume Schalenwild Verbreitung des Rehwildes Areal Areal mit hoher Verbreitungsdichte Rotwild Markierungsaktion Verbreitungsschwerpunkte FL 1992-94 Home Range eines markierten Rothirsches + Punkte = Beobachtungsort mit Markierungs- und Abschussort Ergebnis von 47 markierten Stück Rotwild: Minimales Home Range Hirsche: 140 200 Km 2 Minimales Home Range Tiere: 110 120 Km 2
Rothirsche benötigen ein relativ grosses Areal (120 200 Km2). Liechtenstein bietet rund 80 Km2 geeigneten Rotwildlebensraum. Die Liechtensteiner Rothirsche gehören zu einer Population, die deutlich über die Landesgrenzen nach Vorarlberg und Graubünden hineinreicht. (Oder von dort zu uns herreicht) Die Verbindung zu den Rothirschen auf St. Galler Gebiet ist Sehr stark eingeschränkt (Autobahn- und Siedlungsschranke). Eine grossräumige und mit den Nachbargebieten gemeinsam abgestimmte Wildplanung und Bejagung ist für den Rothirsch unumgänglich.
Rotwildbestand in Liechtenstein und Umgebung Winterbestand FL: Gezählte 259 Stück plus Dunkelziffer ergibt mind. 300 Stück Direkt angrenzende Gebiete in Vorarlberg (Saminatal/Gamperdontal): 830 Stück plus Dunkelziffer ergibt rund 900 Stück: Total 1200 Die in diesem Gebiet gemeinsam bejagte Population FL und Vlbg. Beträgt einem Zuwachs von 35% (420 Kälber) 1620 Der Gesamtabschussplan FL / V muss den Zuwachs abschöpfen Und gleichzeitig einen Beitrag zur Reduktion des hohen Bestands beinhalten.
FL bis Silvretta 6 7 000 Stück Rotwild wandert jedes Jahr aus benachbarten Gebieten ein, wenn dort der Zuwachs nicht abgeschöpft wird
FL Rotwild: Bestand Winter / Abschusserfüllung 450 Stück 400 350 300 250 200 Winterzählung Absch.plan Absch.erfüllung Kälberzuw achs 150 100 50 0 1997 1988 1998 1989 1999 1990 2000 1991 2001 1992 2002 1993 1994 2003 1995 2004 1996 2005 1997 2006 1998 2007 1999 2008 Die Abschusserfüllung ist viel grösser als der berechnete Kälberzuwachs (180%). Es muss eine massive Einwanderung erfolgen.