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Transkript:

Landeshauptstadt Stuttgart Oberbürgermeister GZ: OBM GRDrs 832/2016 Stuttgart, 15.11.2016 NAMOREG-Pilot-Projekt im P+R-Parkhaus Unterer Grund/Österfeld. Ein effektiver Beitrag zur weiteren Optimierung des Maßnahmenkatalogs für eine nachhaltige Feinstaubreduzierung in Stuttgart Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Bezirksbeirat Vaihingen Ausschuss für Umwelt und Technik Verwaltungsausschuss Gemeinderat Einbringung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung öffentlich öffentlich öffentlich öffentlich 15.11.2016 22.11.2016 23.11.2016 24.11.2016 Beschlussantrag 1. Der neuen Struktur des Benutzungsentgeltes im P+R-Parkhaus Unterer Grund/Österfeld ab 1. Dezember 2016 wird zugestimmt. Die sich daraus ergebende Änderung der Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie für die bewirtschafteten P+R Anlagen der Stadt Stuttgart (Stadtrecht 7/13) gemäß Anlage 1 wird beschlossen. 2. Für die Realisierung des NAMOREG-Projekts im P+R-Parkhaus Unterer Grund/ Österfeld wird einem überplanmäßigen Aufwand im Teilergebnishaushalt des Tiefbauamts und einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts wie folgt zugestimmt: Teilergebnishaushalt Amtsbereich 6605460 - Parkierungseinrichtungen Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Jahr 2016 30.000 EUR Jahr 2017 45.000 EUR Teilfinanzhaushalt Projekt 7.666911 - Parkierungseinrichtungen Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen Jahr 2016 15.000 EUR Seite 1

3. Zur Deckung des vorgenannten Mehraufwands und der Mehrauszahlung in den Jahren 2016 und 2017 wird die Deckungsreserve im Teilhaushalt 900, Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen herangezogen. Über den Mehraufwand von netto 45.000 EUR/Jahr ab dem Jahr 2018 wird im Rahmen der Budgetaufstellung des Tiefbauamts entschieden. Begründung Die Initiative Nachhaltig mobile Region Stuttgart (NAMOREG) wurde am 1. April 2011 gemeinsam vom Land Baden-Württemberg, dem Verband Region Stuttgart (VRS) und der Stadt Stuttgart gegründet. Ziel ist es, innovative und nachhaltige Mobilitätskonzepte exemplarisch in der Region Stuttgart zu entwickeln und umzusetzen. Der Verband Region Stuttgart erhielt im April 2015 die Zusage des Landes für die Förderung von Maßnahmen im Bereich Park+Ride (P+R) aus NAMOREG-Mitteln. Gefördert werden eine Verkehrserhebung auf 99 P+R-Plätzen in der Region Stuttgart und ein Test der Belegungserfassung in Echtzeit mittels Sensoren auf ausgewählten P+R-Plätzen. Da bis spätestens Ende 2016 noch Fördermittel für P+R zur Verfügung stehen, haben der VRS und die Stadt mit dem VVS und der Parkraum-Gesellschaft Baden- Württemberg m.b.h. (PBW) ein gemeinsames Projekt zur Verbesserung des P+R- Angebots konzipiert. Die 1994 gegründete, landeseigene Parkraumgesellschaft Baden- Württemberg (PBW) betreibt von den Standorten Stuttgart und Karlsruhe aus rund 80 öffentliche Parkhäuser, Citygaragen und Freiluftparkplätze sowie rund 120 Behördengaragen in ganz Baden-Württemberg mit insgesamt 20.000 Stellplätzen. Ziel des Pilotprojekts ist es, das Parkhaus Österfeld (Unterer Grund) zu einem attraktiven P+R-Parkhaus umzugestalten und damit ein Modell für P+R-Parkhäuser in der Region zu schaffen. Die Stadt Stuttgart bleibt Eigentümer des Parkhauses mit 510 Stellplätzen, der Betrieb soll aber an die PBW abgegeben werden. Die Zusammenarbeit wird in einem Ausrüstungs- und Betreibervertrag geregelt. Das Parkhaus soll künftig vorrangig den Personen vorbehalten sein, die auf den ÖPNV umsteigen. Es wird bisher zum Teil von ÖPNV-Umsteigern, Mitarbeitern und Besuchern des Stuttgart Engineering Parks STEP und Personen genutzt, die vom Flughafen Stuttgart aus eine Reise antreten. Ein möglicher Grund dafür ist, dass die Preise für das Parken im Parkhaus erheblich günstiger sind als am Flughafen (Aktueller Preis: Tageskarte 1,50 EUR). Mit der Neuregelung soll das Parkhaus ausschließlich ÖPNV-Umsteigern zur Verfügung stehen. Damit wird auch ein wichtiger Beitrag zur Luftreinhaltung in Stuttgart geleistet. Mit der polygocard, die bisher an 215.000 Kunden in der Region ausgegeben wurde, liegt ein ideales Medium für die Verknüpfung von Parken und ÖPNV vor. Das Parkhaus Österfeld im Stadtbezirk Vaihingen liegt ideal am übergeordneten Straßennetz, stellt bequeme Stellplätze zur Verfügung und bietet eine schnelle Verbindung mit dem ÖPNV in die Stuttgarter Innenstadt an. Die S-Bahn-Haltestelle ist nur wenige Meter vom Parkhaus entfernt. Im Rahmen eines Pilotversuches soll in den Jahren 2017 und 2018 getestet werden, wie sich der Einsatz der polygocard und eine Verknüpfung von Park- und VVS-Tarif auswirken. Das Parkhaus wird mit einer Schrankenanlage ausgerüstet, die zukünftig die Ein- und Ausfahrt regelt. Pendler können eine Dauerparkberechtigung erwerben, die auf ihrer polygocard gespeichert wird. Seite 2

Mit der polygocard können sie die Ein- und Ausfahrtsschranken öffnen. Der Gelegenheitskunde erhält bereits bei der Einfahrt an der Schranke seinen Parkschein, der auch als Fahrkarte für die VVS-Verkehrsmittel im Bereich der Tarifzone 10 und 20 gilt. Da der Gelegenheitskunde erst vor der Ausfahrt seinen kombinierten Park- und Fahrschein bezahlen muss, ist ein schneller und bequemer Zugang zur S-Bahn sichergestellt. Zukünftig wird das Abstellen eines Pkw im Parkhaus Österfeld nur in Verbindung mit dem Erwerb eines VVS-Fahrscheins möglich sein. Dauerparkkunden erhalten die Monats- und Halbjahreskarten zum gleichen Tarif wie heute, wobei sie ihre Parkberechtigung bei der PBW erwerben können. Im Unterschied zu den derzeitigen Bedingungen ist aber ein Abo für eine VVS-Zeitkarte nachzuweisen. Kunden ohne Dauerparkberechtigung haben an der Einfahrschranke die Wahl zwischen einem Einzel- oder einem Gruppenticket. Durch Tastendruck wählen sie das gewünschte Angebot aus und erhalten eine Karte, die sowohl Parkschein als auch VVS-Fahrkarte ist. Die VVS-Fahrkarte berechtigt während der zulässigen Parkdauer zu beliebig vielen Fahrten mit VVS- Verkehrsmitteln in den Tarifzonen 10 und 20. VVS Ticket Zone 10 und 20 mit Parkschein Parkentgelt VVS-Anteil Gesamt Einzelperson bis 4 Std. Parkdauer 2,48 EUR 2,48 EUR 6,90 EUR Einzelperson Tagesticket 3,52 EUR 4,48 EUR 8,00 EUR Mehrpersonen (bis 5 Pers.) bis 4 Std. 2,48 EUR 6,22 EUR 8,70 EUR Mehrpersonen (bis 5 Pers.) Tagesticket 3,52 EUR 7,88 EUR 11,40 EUR Bei Feinstaubalarm wird auf den VVS-Anteil ein Rabatt von rund 50% gewährt. Die aufgerundeten Beträge erhöhen somit den VVS-Anteil. Damit ergeben sich folgende Benutzungsentgelte (mit der VVS abgestimmt): Parkentgelt (rechnerisch) 50% VVS-Anteil (rechnerisch) Neuer Preis (rechnerisch) Gesamt (aufgerundt) Einzelperson bis 4 Std. Parkdauer 2,48 EUR 2,21 EUR 4,69 EUR 4,70 EUR Einzelperson Tagesticket 3,52 EUR 2,24 EUR 5,76 EUR 5,80 EUR Mehrpersonen (bis 5 Pers.) bis 4 Std. 2,48 EUR 3,11EUR 5,59 EUR 6,00 EUR Mehrpersonen (bis 5 Pers.) Tagesticket 3,52 EUR 3,94 EUR 7,46 EUR 7,50 EUR Seite 3

Gelegenheitskunden mit einer polygocard mit VVS-Abo erhalten am Parkscheinautomaten einen Rabatt von 0,50 EUR auf den Anteil Parkentgelt. Monatsparker 13,00 EUR/Monat Halb-/Jahresparker (Dauerparkkarten) 11,00 EUR/Monat Voraussetzung für den Erhalt einer Dauerparkkarte ist eine polygocard mit VVS Abo (beliebige Zone). Für VVS-Abo-Kunden ohne polygocard gibt es eine Übergangslösung. Das P+R-Parkhaus in Österfeld wird im Zuge der Optimierung mit einer Echtzeitbelegungserfassung (Schrankenzählung) ausgestattet. Die Anzahl der aktuell freien Stellplätze im Parkhaus wird in den Auskunftsmedien des VVS veröffentlicht und soll auf Informationstafeln an den Hauptzufahrtswegen zum P+R-Parkhaus angezeigt werden. Insgesamt sind am P+R-Parkhaus Österfeld sehr gute Voraussetzungen für eine Verknüpfung der polygocard mit Park+Ride gegeben. Der Einsatz der polygocard und die Verknüpfung von Park- und VVS-Tarifen kann Vorbildcharakter für andere Standorte in der Region Stuttgart haben. Das Tarifmodell Parkschein = Fahrschein für Gelegenheitskunden wird bereits im P+R-Parkhaus Degerloch Albstraße angewandt. Die Tarife der beiden Parkhäuser im Gelegenheitsverkehr (Tagesparker) sollen deshalb gleich sein. Für die Monats- und Halb-/Jahresparker (Dauerparkkarten) sollen die bisherigen Tarife (Monatskarte: 13,00 EUR bzw. Halbjahreskarte: 65,00 EUR), die unter denen im Parkhaus Albstraße (Monatskarte 28,00 EUR, Jahreskarte 280,00 EUR) liegen, im Interesse der bisherigen berechtigten P+R-Nutzung durch Berufspendler zunächst beibehalten werden. Zum 1. Januar 2018 werden die Parktarife für Monats- und Dauerparkkarten im P+R-Parkhaus Österfeld dann an die Tarife des Parkhauses Albstraße angepasst. Da die strukturellen Voraussetzungen auf den anderen kostenpflichtigen städtischen P+R-Parkplätzen für die neue vorgeschlagene Tarifstruktur im Parkhaus Österfeld fehlen, sollen auf diesen Anlagen die bisherigen Parktarife vorerst beibehalten werden (siehe Anlage 1). Finanzielle Auswirkungen 1. Aufwand Die Schrankenanlage und die Kassenautomaten sowie weitere technische Einrichtungen werden von der PBW beschafft und aus NAMOREG-Fördermitteln in Höhe von insgesamt 150.000 EUR finanziert. Sie gehen in das Eigentum der Stadt über. Darüber hinaus fallen für die Stadt die nachfolgend genannten zusätzlichen Kosten an. Die Umsetzung des geplanten Konzepts im P+R-Parkhaus Österfeld kann nur bei Bewilligung der hierdurch beim Tiefbauamt zusätzlich entstehenden Budgetbedarfe erfolgen. Da das Pilotprojekt das Bestreben der Verwaltung unterstützt, Fahrverbote wegen der Überschreitung von Grenzwerten für Luftschadstoffe zu vermeiden und dies nur ge- Seite 4

lingen kann, wenn für den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV attraktive Angebote geschaffen werden, sind diese Mehrkosten angemessen: - Zahlung des Betreiberentgelts an die PBW laufend ab dem Jahr 2017 im Ergebnishaushalt netto 45.000 EUR/Jahr. - Umsetzung des Konzeptes zur Fußgängerführung im Parkhaus sowie für den Einbau einer Brandschutztür einmalig im Ergebnishaushalt im Jahr 2016 netto 20.000 EUR. - Einrichtung eines barrierefreien Zugangs einmalig im Ergebnishaushalt im Jahr 2016 netto 10.000 EUR. - Ausstattung des Parkhauses mit einem Infodisplay (DFI-Anzeiger) einmalig im Finanzhaushalt im Jahr 2016 netto 15.000 EUR. Empfängerdaten: Teilergebnishaushalt 660 PS-Nr. 4.665461.130 Jahr 2016 30.000 EUR Sonstige Parkierungseinrichtungen Kostenstelle 66105000 Sachkonto 42110110 Unterhaltung städtischer Gebäude PS-Nr. 4.665461.130 Jahr 2017 ff 45.000 EUR Sonstige Parkierungseinrichtungen Kostenstelle 66105000 Sachkonto 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Teilfinanzhaushalt 660 Projekt 7.666911.300 Jahr 2016 15.000 EUR Sonstige Parkierungseinrichtungen Kostenstelle 78730000 Sonstige Baumaßnahmen 2. Ertrag Aus heutiger Sicht kann davon ausgegangen werden, dass der Ertrag von ca. 100.000 EUR (Rechnungsergebnis 2015) weitgehend unverändert bleibt. Wie sich der Ertrag nach der Erhöhung der Preise ab 01.01.2018 entwickeln wir, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Es ist mit einer Einnahmesteigerung zu rechnen. Mitzeichnung der beteiligten Stellen: Referate AKR, WFB und T Vorliegende Anfragen/Anträge: -- Seite 5

Erledigte Anfragen/Anträge: -- Fritz Kuhn Anlagen Anlage 1 Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie für die bewirtschafteten P+R-Anlagen der Stadt Stuttgart neu Anlage 2 Gegenüberstellung der Ziffer 4 des Entgeltverzeichnisses Seite 6

Änderung der Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie für die bewirtschafteten P+R-Anlagen der Stadt Stuttgart Anlage 1 zu GRDrs 832/2016 Die Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie für die bewirtschafteten P+R Anlagen der Stadt Stuttgart (Stadtrecht 7/13) gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert am 17.12.2015 (Amtsblatt Nr. 52/53 vom 24.12. 2015) werden wie folgt geändert: I. Ziffer 4 wird wie folgt neu gefasst: 4. P+R-Anlagen (einschl. Umsatzsteuer) für Pkw und Kombi-Wagen 4. 1. P+R-Parkhaus Unterer Grund/ Österfeld 4.1.1. Gelegenheitsparker (VVS Ticket Zone 10 und 20 mit Parkschein) ohne polygocard * Kombiticket (Parkschein bzw. Parkquittung = Fahrschein für VVS) Einzelperson bis 4 Stunden Parkdauer: Einzelperson Tagesticket: Mehrpersonen (bis 5 Personen) bis 4 Stunden: Mehrpersonen (bis 5 Personen) Tagesticket: 6,90 EUR 8,00 EUR 8,70 EUR 11,40 EUR Bei Feinstaubalarm wird auf den VVS-Anteil des Tickets ein Rabatt von rund 50 % gewährt. Damit gelten bei Feinstaubalarm für Gelegenheitsparker folgende Benutzungsentgelte: Einzelperson bis 4 Stunden Parkdauer: Einzelperson Tagesticket: Mehrpersonen (bis 5 Personen)bis 4 Stunden: Mehrpersonen (bis 5 Personen) Tagesticket: 4,70 EUR 5,80 EUR 6,00 EUR 7,50 EUR 4.1.2. Monatsparker mit VVS-Zeitkarte (Wochen-, Monats-, Halbjahres- oder Jahresticket) auf polygocard oder Verbundpass mit Wertmarke: 13,00 EUR/Monat 4.1.3 Dauerparker mit VVS-Jahreskarte (Halbjahres- oder Jahrestickets) auf polygocard oder Verbundpass mit Wertmarke: 11,00 EUR/Monat Behinderte mit Sonderausweis und Vermerk ag können an allen Tagen parken. ---------------------------------------------- * Gelegenheitsparker mit einer polygocard erhalten am Parkscheinautomaten einen Rabatt von 0,50 EUR auf den Anteil Parkentgelt. Seite 7

4.2. P+R-Parkplätze Obertürkheim, Vaihingen/Bf., Rohr, Weilimdorf Tagesparker** (werktags Montag-Freitag jeweils von 4.30 Uhr 16.00 Uhr) Monatsmiete Halbjahresmiete **) Tagesparker: samstags, sonn- und feiertags, werktags (Montag bis Freitag von 16.00 bis 4.30 Uhr) für Zweiräder und Behinderte mit Sonderausweis an allen Tagen 1,50 EUR 13,00 EUR 65,00 EUR II. Die Ziffer 4 tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Seite 8

Anlage 2 zu GRDrs 832/2016 Synopse Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie für die bewirtschafteten P+R-Anlagen der Stadt Stuttgart 4. P+R-Anlagen (einschl. Umsatzsteuer) für Pkw und Kombi-Wagen A. Derzeitige Regelung 1. P+R-Anlagen (einschl. Umsatzsteuer) für Pkw und Kombi-Wagen P+R-Parkhaus Unterer Grund/ Österfeld, P+R-Parkplätze Obertürkheim, Vaihingen/Bf, Rohr und Weilimdorf Tagesparker* (werktags Montag-Freitag jeweils von 4.30 Uhr 16.00 Uhr) 1,50 EUR Monatsmiete 13,00 EUR Halbjahresmiete 65,00 EUR ---------------------------------------------- *) Tagesparker: samstags, sonn- und feiertags, werktags (Montag bis Freitag von 16.00 Uhr bis 4.30 Uhr) für Zweiräder und Behinderte mit Sonderausweis an allen Tagen B. Neue Regelung ab 1. Dezember 2016 4. 1. P+R-Parkhaus Unterer Grund/ Österfeld 4.1.1. Gelegenheitsparker (VVS Ticket Zone 10 und 20 mit Parkschein) ohne polygocard Kombiticket (Parkschein bzw. Parkquittung = Fahrschein für VVS) Einzelperson bis 4 Stunden Parkdauer: Einzelperson Tagesticket: Mehrpersonen (bis 5 Personen) bis 4 Stunden: Mehrpersonen (bis 5 Personen) Tagesticket: 6,90 EUR 8,00 EUR 8,70 EUR 11,40 EUR Seite 9

Bei Feinstaubalarm wird auf den VVS-Anteil des Tickets ein Rabatt von rund 50 % gewährt. Damit gelten bei Feinstaubalarm für Gelegenheitsparker folgende Benutzungsentgelte: Einzelperson bis 4 Stunden Parkdauer: 4,70 EUR Einzelperson Tagesticket: 5,80 EUR Mehrpersonen (bis 5 Personen) bis 4 Stunden: 6,00 EUR Mehrpersonen (bis 5 Personen) Tagesticket: 7,50 EUR ---------------------------------------------- Gelegenheitsparker mit einer polygocard erhalten am Parkscheinautomaten einen Rabatt von 0,50 EUR auf den Anteil Parkentgelt. Behinderte mit Sonderausweis können an allen Tagen parken. 4.1.2. Monatsparker mit VVS-Zeitkarte (Wochen-, Monats-, Halbjahres- oder Jahresticket) auf polygocard oder Verbundpass mit Wertmarke: 13,00 EUR/Monat 4.1.3 Dauerparker mit VVS-Jahreskarte (Halbjahres- oder Jahrestickets) auf polygocard oder Verbundpass mit Wertmarke: 11,00 EUR/Monat 4.2. P+R-Parkplätze Obertürkheim, Vaihingen/Bf., Rohr, Weilimdorf Tagesparker** (werktags Montag-Freitag jeweils von 4.30 Uhr 16.00 Uhr) 1,50 EUR Monatsmiete 13,00 EUR Halbjahresmiete 65,00 EUR ---------------------------------------------- **) Tagesparker: samstags, sonn- und feiertags, werktags (Montag bis Freitag von 16.00 Uhr bis 4.30 Uhr) für Zweiräder und Behinderte mit Sonderausweis an allen Tagen Seite 10