Begründung. Stand:

Ähnliche Dokumente
Das FFH-Gebiet NI-167 Pestruper Gräberfeld/Rosengarten

VO Hangwald südlich Latsch Seite 1. Verordnung. über den geschützten Landschaftsbestandteil "Hangwald südlich Latsch" vom

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP

Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden?

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 4 vom 15. Februar 1997,Seite 24. V e r o r d n u n g

Großräumig übergreifender Biotopverbund. in der Landschaftsrahmenund Regionalplanung

Kreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz

BIOTOP KARTIERUNG BAYERN

Routen-Material Teverener Heide

NATURA 2000 Umsetzung in Bayern

Schriftliche Kleine Anfrage

Das neue Naturschutzrecht in Thüringen ab dem 01. März 2010

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T

A Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen

Lebensräume und Pflanzenwelt

Qualitative Fortschreibung des Niedersächsischen Moorschutzprogramms

Die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide für den Freiraum zwischen Potsdam und Teltow-Kleinmachnow

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt

Aufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Allgemeinverfügung. 1. Betretungsverbot

Der ALiWi / PUGSTA / HA empfiehlt, der Rat beschließt die in der Sachdarstellung beschriebene

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03

ÄNDERUNG DER BAUSTUFENPLÄNE BESONDERS GESCHÜTZTE WOHNGEBIETE

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG

Folge 7: Naturerlebnispfad im Freizeitpark Marienfelde

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Das Internet als Informationsquelle für die naturschutzrechtliche und -fachliche Bewertung

Verordnung. des Landratsamtes Neu-Ulm über. geschützte Naturdenkmäler im Stadtgebiet der Stadt Weißenhorn. vom (in Kraft seit

3. Zweckbestimmungen für Brachflächen ( 24 LG)

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Militärische Konversionsflächen eine Chance für den Naturschutz und die Naherholung

Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung:

Ergänzung des Grünordnungsplans. Bewertung der Ökologischen Bilanz zum Bebauungsplanes Nr. 80 "Neuenkleusheim - Sägewerk Schrage" der Kreisstadt Olpe

Warum braucht die Senne Schutz? Wovor müssen wir die Senne schützen? Was sind geeignete Schutzkategorien?

Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet,,Lammer Bruch" in der Stadt Braunschweig vom 01. Oktober 1986

Biodiversität Pflanzenvielfalt erforschen erhalten - erleben

Neuaufstellung. Vorstellung bei der Versammlung der FBG Hellefeld am

Moorschutz in der landwirtschaftlichen Praxis Moorschutztagung 2011

Das Moorentwicklungskonzept MEK

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Natura 2000 Umsetzung in Niedersachsen

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

JAKOBY + SCHREINER J +

1 Naturschutzgebiet. (1) Das in 2 näher bezeichnete Gebiet wird zum Naturschutzgebiet erklärt.

Text der Verordnung des NSG "HA 186"

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Schriftliche Kleine Anfrage

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom , Seite 67

Adalbert Niemeyer-Lüllwitz Kleine Flächen Große Wirkung Der Wert naturnaher Geländegestaltung NUA-Tagung , Duisburg

Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG)

Schutzgebiete im Landkreis Stade. NATURSCHUTZAMT März 2012

Unterhaltungsplan Landwehrkanal

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

GLB Schubertgrund Lichtenstein

NSG-ALBUM. Streuobstwiesen bei Wehlen 07-NSG (M. Scholtes)

Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 9 / (2) 1 Im gesamten Geltungsbereich dieser Verordnung ist es verboten,

Naturschutzgebiet. (1) Das in den Absätzen 2 und 3 näher bezeichnete Gebiet wird zum Naturschutzgebiet "Tiefe Sohle" erklärt.

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

Naturschutzgebiet Großer Weidenteich

Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein-

Wahner Heide. 02 Wahner Heide Wahner Heide 03. Paradies für Pflanzen und Tiere

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin Abteilung I

Geplante Massenunterkunft (950 Personen) für Flüchtlinge auf dem Tonradsmoor

Gemeinsame Pressemitteilung»

Bebauungsplan. Auf Haardt

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein

Rechtsverordnung. des Landkreises Barnim über den geschützten Landschaftsbestandteil Moore- Pumpe

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung

Wildnisgebietskonzept NRW

Verein zur Erhaltung von Natur und Landschaft des ehemaligen Steinbruchs Nieder-Ramstadt und der Stettbachaue e.v Mühltal

Leitbild. Haus der Wilden Weiden Höltigbaum

Schleswig-Holstein Der echte Norden. Knickschutz und Knickpflege in der Kommune

Landesbetrieb Forst Waldfunktionenkartierung Seite 1

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf

Öffentliche Bekanntmachung Nr zur Veröffentlichung am

VERORDNUNG. vom Erklärung zum Schutzgebiet

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik

Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über den geschützten Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Groß Klein in der Fassung vom 22.

Floristische Bestandserhebungen als Grundlage für die Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplanes im Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

Transkript:

Begründung Entwurf einer Verordnung über das Naturschutzgebiet Eppendorfer Moor hier: Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen, der betroffenen Kammern und der Öffentlichkeit 1. ANLASS Das 1982 ausgewiesene Naturschutzgebiet (NSG) Eppendorfer Moor hat eine Größe von 15,3 Hektar (ha). Mit dieser Verordnung wird es um 10,7 ha auf eine Größe von 26 ha erweitert. Die Erweiterung dient der langfristigen Sicherung des Gebietes durch die Einbeziehung wertvoller Biotope sowie von Entwicklungsflächen im nahen Umfeld des bisherigen Naturschutzgebietes. Als wichtigstes räumliches Ziel des Pflegeund Entwicklungsplanes für das NSG Eppendorfer Moor ist die Ausweitung des Naturschutzgebietes auf die Fläche der Grünanlage und der ehemaligen Kleingärten im Südwesten vorgesehen Dies findet sich so auch bereits im Landschaftsprogramm und im Arten- und Biotopschutzprogramm für die Freie- und Hansestadt Hamburg wieder. Hiernach soll die Fläche des zukünftigen Naturschutzgebietes von den Straßen Alsterkrugchaussee, Klotzenmoor und Weg Nr. 173 begrenzt werden. Die bisherige Grenze im Norden soll erhalten bleiben. Mit der anliegenden Verordnung wird dieser Beschluss der Bürgerschaft umgesetzt. 1

Am 06.11.2012 hat die Bezirksversammlung Hamburg-Nord auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags der SPD- und FDP-Fraktionen beschlossen, bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt einen Antrag zur Erweiterung des Naturschutzgebietes Eppendorfer Moor in Groß Borstel um die Grünflächen in den Randbereichen zu stellen. Diesem Antrag wird mit der anliegenden Verordnung entsprochen. Zusätzlich hat die Erweiterungsfläche eine wichtige Funktion für den Biotopverbund als Trittsteinfläche am Alsterlauf. Schließlich soll die Verordnung des bestehenden Naturschutzgebietes vom 20. April 1982 (HmbGVBl. S. 95), die noch auf der Grundlage des Hamburgischen Naturschutzgesetzes von 1981 erlassen wurde, den aktuellen naturschutz-rechtlichen Anforderungen angepasst werden. 2. NATURSCHUTZGEBIET EPPENDORFER MOOR 2.1 Beschreibung und geschichtlicher Hintergrund des Naturschutzgebietes Auf der Weltausstellung im Jahre 1904 in St. Louis, Missouri, erhielt das Botanische Staatsinstitut Hamburg eine Goldmedaille für eine Ausstellung über die Flora des Eppendorfer Moores. Botanische Aufnahmen der letzten Jahrhunderte belegen eindrucksvoll den ehemaligen Reichtum des Eppendorfer Moores an Moorpflanzen und Orchideen. Der Hamburger Botaniker Dreves und sein Berliner Kollege Hayne haben das Moor 1798 für die Botanik entdeckt. Der Mittlere Sonnentau (Drosera intermedia) wurde von Hayne als neu für die Wissenschaft beschrieben, mit dem Eppendorfer Moor als "locus classicus" dieser Art. Der Moorkomplex des Eppendorfer Moores stellt in seiner heutigen Ausprägung einen kleinen Rest des ehemals großflächigen Moores dar. Entstanden ist es wahrscheinlich als Randvermoorung des Alstertales. Es ist vom Alsterlauf durch einen Sandrücken getrennt, auf dem seit dem Mittelalter die Alsterkrugchaussee verläuft. Gespeist wird es durch Regenwasser und 2

durch Quellen, welches immer noch bestimmend ist für die wertvollen Gebiete des Moores, vor allem für das Glockenheide-Anmoor. Nach 1850 und insbesondere nach Beendigung des deutsch-dänischen Krieges 1862 begann die Großstadt Hamburg sich stark auszudehnen. Viele stadtnahe Gebiete wurden überbaut. Auch das Eppendorfer Moor wurde in Mitleidenschaft gezogen: Ein Infanterie-Regiment der Preußischen Armee verlegte seinen Schießstand mitten ins Moor, wodurch allerdings andere Nutzungen ausgeschlossen wurden. Zwischen den Weltkriegen siedelten sich auf den früher baumfreien Heideflächen Birken an, die gegen Ende des Zweiten Weltkrieges bereits einen lockeren, gut 25 Meter hohen Wald bildeten. 1945 zwang die Brennstoffarmut die Hamburger dazu, fast alle stadtnahen Gehölze zu fällen. Dadurch entstand wieder eine baumfreie Heideund Moorlandschaft. Um in der Nachkriegszeit das Auffüllen des Gebiets mit Trümmerschutt zu verhindern, wurde das Gebiet in einer Bepflanzungsaktion mit Gehölzen versehen. Mit Reduzierung und Umgestaltung der Moorfläche durch Entwässerung und Abbau ging ein Rückgang der spezialisierten, seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten einher. Aber auch heute noch besitzt das Schutzgebiet einen hohen Stellenwert als Lebensraum moortypischer Tier- und Pflanzenarten. Das Eppendorfer Moor zeichnet sich besonders durch das Vorhandensein eines vielgestaltigen, reich strukturierten Moorkomplexes aus. Hier wechseln sich Schilfröhricht, Schlankseggen- Ried, Glockenheide-Gesellschaft mit Pfeifengras und Weiden- Faulbaum-Gebüsch auf engem Raum ab. Sie bilden zusammen mit dem angrenzenden Birken- Erlen-Bruch eine vielfältige Vegetationszonierung. Dieser Moorkomplex ist von feuchtem Birken-Stieleichen-wald und Laubmischwald umgeben, der eine wichtige Pufferzone zur angrenzenden Siedlungsbebauung und den Straßen darstellt. 3

2.2 Pflanzen- und Tierwelt Pflanzenwelt Den im Schutzgebiet dominierenden Lebensräumen Moor und Laubwald ist, neben der Schönheit und der landschaftlichen Eigenart, auch eine besondere Bedeutung als Lebensraum für spezialisierte und gefährdete Tiere und Pflanzen eigen. So gedeihen im gehölzfreien Moorkomplex verschiedene charakteristische Pflanzenarten nährstoffarmer Niedermoore wie z.b. einige gefährdete Seggen-Arten (z.b. Rasensegge). Daneben finden sich hier auch die in Hamburg gefährdeten Pflanzenarten Königsfarn, Wasserfeder, Sumpf-Blutauge und Straußblütiger Gilbweiderich. Das Glockenheide-Anmoor wird von Pfeifengras, den im Bestand bedrohten Pflanzenarten Glockenheide, Lungenenzian, Gagelstrauch und verschiedenen Torfmoosen besiedelt. In der Krautschicht des Bruchwaldes gedeihen u.a. die in Hamburg stark gefährdete Faden-Segge und der Sumpf-Farn. Insgesamt wurden in diesem nahe der Innenstadt gelegenen Gebiet im Jahr 1995 13 Flechtenarten kartiert, wovon sich auf der Borke von Erlen oder Birken zwei gefährdete Arten befinden. Nach der Biotopkartierung von 2005 wurde ein großer Teil der Biotope den Kategorien wertvoll, besonders wertvoll und hochgradig wertvoll zugeordnet (Kategorie 6-8 von 9). Der größte Teil dieser hochwertigen Biotope liegt im bisherigen Naturschutzgebiet. Tierwelt Das Moor bietet Lebensraum für viele Brutvogelarten. In den letzten zehn Jahren konnten Zwergtaucher, Eisvogel, Grauschnäpper, Grünspecht, Kleiber und Sumpfmeise als Brutvögel nachgewiesen werden: Auch der Mäusebussard und seit 2008 der Habicht konnten sich im Gebiet halten. Verschiedene Fledermausarten wurden - zumindest als Nahrungsgäste - im Bereich um den zentralen Teich kartiert. Als Beispiel seien Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus, Abendsegler und Zwergfledermaus genannt. Besonders für Schmetterlinge stellt das Eppendorfer Moor einen reich diversifizierten und bedeutsamen Lebensraum dar: 1989 konnten hier 641 Arten, davon 78 Arten der Roten Liste, nachgewiesen werden. 4

Der zentrale Niedermoorbereich ist Lebensraum für 25 verschiedene Libellenarten darunter 10 Arten der Roten Liste in Hamburg, wie zum Beispiel die Gemeine Smaragdlibelle und die Große Moosjungfer. Im Eppendorfer Moor gibt es kleine, aber stabile Vorkommen vom seltenen Moorfrosch und den Arten Grasfrosch, Teichfrosch und Erdkröte. Auch der Teichmolch hat hier wohl dauerhaft einen Lebensraum gefunden. 2.3 Schutzziele, Schutzbedürftigkeit, Einzelbestimmungen Die Regelungen der neuen Verordnung folgen weitgehend der bisherigen Naturschutzgebietsverordnung und werden durch aktuelle Erkenntnisse eher geringfügig modifiziert. So wird der Schutzzweck in 2 näher konkretisiert, die Ge- und Verbote werden in 3 und 4 aktualisiert und entsprechen damit den heute üblichen Standardvorschriften für Naturschutzgebiete. Zudem werden für bestimmte Fälle Genehmigungsmöglichkeiten für die zuständige Behörde eingeräumt. Durch die Erweiterung wird das hoch wertvolle Moorgebiet in Gänze dauerhaft gesichert, um eine Nutzung durch die in den letzten Jahrzehnten immer intensiver gewordene Wohnbebauung zu verhindern, und eine naturschutzfachlich kontraproduktive, intensivere Freizeitnutzung des Gebietes auszuschließen. Für einen Teil der neu unter Schutz zu stellenden Flächen gilt derzeit der gesetzliche Biotopschutz nach 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dieser Status schützt zwar vor einer unmittelbaren Zerstörung dieser wertvollen Biotope ( 14 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG)), er kann jedoch weder schleichende Degradierungen und negative Einflüsse von außen verhindern, noch eine hinreichende Entwicklung der Flächen sicherstellen. Deshalb reicht dieser Schutz nicht aus, um das Gebiet sowohl auf Dauer zu erhalten, als auch in Teilbereichen seine Wertigkeit zu verbessern. Das gesamte Gebiet wird sehr intensiv für Freizeitaktivitäten genutzt. Es bedarf deshalb geeigneter Regelungen und einer Besucherlenkung im erweiterten Schutzgebiet, um unerwünschten, dem Schutzzweck zuwiderlaufenden Entwicklungen entgegen steuern zu können. Dies erfolgt z.b. auch durch das Verbot des Betretens außerhalb der Wege und das Verbot des Errichtens baulicher Anlagen aller Art. Eine Sensibilisierung der Besucher und Anlieger für die Bedeutung des Gebietes wird durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet unterstützt. Die Erweiterung des Naturschutzgebietes ist auch deshalb sinnvoll, weil bereits jetzt eine räumliche Differenzierung zwischen NSG und Grünanlage nicht mehr zu erkennen ist und im gesamten Gebiet sowohl die Ziele der Erholungsnutzung, als auch die Ziele des Naturschutzes einheitlich verwirklicht werden sollen. 5

2.4 Vorrang des Vertragsnaturschutzes Grundsätzlich soll nach 3 Abs. 3 BNatSchG vorrangig geprüft werden, ob der Zweck einer Maßnahme mit angemessenem Aufwand auch durch vertragliche Vereinbarungen erreicht werden kann. Im vorliegenden Fall sind vertragliche Vereinbarungen kein geeignetes Mittel, um den vorgesehenen Schutzzweck umzusetzen, da sich viele Regelungen vor allem an Dritte richten. Diese Regelungen betreffen insbesondere die Erholungs- und Freizeitnutzung. Landwirtschaftliche Flächen sind nicht vorhanden. 2.5 Lage, Eigentumsbetroffenheiten Das für die Erweiterung vorgesehene Gebiet besitzt eine Größe von 10,7 ha und liegt südlich des Flughafens Fuhlsbüttel am Alsterlauf in den Gemarkungen Eppendorf und Groß Borstel. Die Gesamtgröße des zukünftigen Naturschutzgebietes beträgt 26 ha. Zur Grenze im Einzelnen wird auf die der Verordnung anliegende Karte verwiesen. Die Flächen des zukünftigen Naturschutzgebietes befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Betreuung des Naturschutzgebietes Eppendorfer Moor erfolgt derzeit durch den Naturschutzbund Deutschland (NABU). 2.6 Zuständigkeit Die Durchführung der Naturschutzgebietsverordnung soll, wie bisher auch, dem Bezirksamt Hamburg Nord obliegen. 6