Anfeindungen gegenüber Geflüchteten und Engagierten - Wie verhalte ich mich?

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Transkript:

Anfeindungen gegenüber Geflüchteten und Engagierten - Wie verhalte ich mich? von Rechtsanwalt Yalçın Tekinoğlu, Heidelberg Vortrag am 24.03.2018 im Rahmen der Tagung und Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats BW, Stuttgart 1

Yalçın Tekinoğlu, verheiratet, 2 Töchter Jahrgang 1984, seit 2014 Rechtsanwalt Dürüst zuvor wiss. Mitarbeiter bei verschiedenen Großkanzleien Studium: Politikwiss., Jura, VWL in Hamburg, Heidelberg, Mannheim Marine-Offizierausbildung, Kadettenausbildung Gorch Fock Ehrenamt: islamischer Krankenhausseelsorger 2

Yalçın Tekinoğlu, verheiratet, 2 Töchter Jahrgang 1984, seit 2014 Rechtsanwalt Dürüst zuvor wiss. Mitarbeiter bei verschiedenen Großkanzleien www.durust.de Studium: Politikwiss., Jura, VWL in Hamburg, Heidelberg, Mannheim Marine-Offizierausbildung, Kadettenausbildung Gorch Fock Ehrenamt: islamischer Krankenhausseelsorger 3

4 Karte: CIA Factbook

Statistiken 5

Fallbeispiel 6

Beispiel: Angriff auf eine Muslimin mit/wegen Kopftuch Strafanzeige (Körperverletzung, Beleidigung, Volksverhetzung, Nötigung, Sachbeschädigung) Unterlassung, Schmerzensgeld, Feststellung, Kostenersatz / Schadensersatz Schwerbehinderung, Opferentschädigung etc. 7

Gewaltschutzverfahren 8

1 Abs. 1 GewSchG: Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, nicht: z.b. Ehre, Recht am Bild, Eigentum, etc. 9

1 Abs. 1 GewSchG: [ ] der Täter es unterlässt, 1. die Wohnung der verletzten Person zu betreten, 2. sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten, 3. zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält, 4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen, 5. Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen,der Täter es unterlässt, 10

Gewaltschutzverfahren: 1 Abs. 1 Satz 2 GewSchG (Befristung) 49 Abs. 1 FamGKG (2.000 ) 155 FamFG (1 Monat) 4 GewSchG (Strafandrohung) 214a FamFG (gerichtl. Bestätigung) 11

Härtefallleistung für Opfer extremistischer Angriffe 12

Haushaltsgesetz (Kapitel 0708, Titel 681 01) Mittel des Deutschen Bundestages Akt der Solidarität der Gesellschaft mit dem Opfer Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Angriffe (vom 19.10.2010) abrufbar unter https://www.bundesjustizamt.de/de/shareddocs/ Publikationen/Opferhilfe/Richtlinie_Haerteleistung_extremistisch.pdf? blob=publicationfile&v=3 kein Rechtsanspruch 13

Billigkeitsentschädigung: Opfer extremistischer Übergriffe / terroristischer Straftaten hohe Wahrscheinlichkeit Antragsprinzip Haushaltsmittel des Bundestages 14

Antragsberechtigte das Opfer selbst Hinterbliebene (im Falle einer Tötung) jetzt auch Hinterbliebenengeld, seit 17.07.2017, geregelt in 844 Abs. 3 BGB mittelbar Betroffene Nothelfer 15

Ersatzfähiger Schaden einmalige Geldleistung als Schmerzensgeld für Körperschäden für massive Bedrohungen für massive Ehrverletzungen für Unterhaltsschäden für Nachteile beim beruflichen Fortkommen 16

Ersatzfähiger Schaden einmalige Geldleistung als Schmerzensgeld für Körperschäden für massive Bedrohungen für massive Ehrverletzungen für Unterhaltsschäden kein Ersatz für Sachschäden für Nachteile beim beruflichen Fortkommen 17

einfaches Antragsformular: Antragsrecht auch für Angehörige / mittelbar Betroffene (Schockschaden) persönliche Angaben tatbezogene Angaben Abtretungserklärung 18

Antragsformular 19

20

21

22

Gebühren 23

Kostenerstattung RS-Versicherung Opfer-Rechtsschutz ( 3 Abs. 2 lit. l) ARB 2010) als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage [ ]. Voraussetzung ist, [ ] als Opfer einer Gewaltstraftat verletzt wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei [ ] Sie haben daneben Versicherungsschutz [ ] im Ermittlungsverfahren im Strafverfahren vor einem deutschen Gericht, [ ] 24

Kostenerstattung RS-Versicherung [ ]für den Antrag nach 1 Gewaltschutzgesetz, für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich [ ] auch Versicherungsschutz für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz unter folgenden Voraussetzungen: [ ] 25

Weiterführende Literatur/Links: https://www.bundesjustizamt.de (Opferhilfe) https://www.bmjv.de/shareddocs/ Gesetzgebungsverfahren/DE/Hinterbliebenengeld.html Doering-Striening, Handbuch Opferrechte, Nomos Verlag, 2012, 49 Peter, 1x1 des Opferanwalts, Dt. Anwaltsverlag, 2013, 39 26

Kontaktdaten: RA Yalçın Tekinoğlu Bergheimer Str. 147, 69115 Heidelberg 06221 18666-72, -73 (Fax) sekretariat@durust.de 27