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Transkript:

Technische Mindestanforderungen der Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz (ewag kamenz) zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 9 und 14 EEG Gültig ab 01.09.2014 1 Geltungsbereich (1) Diese Technischen Mindestanforderungen gelten ergänzend zu den sonstigen gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften für Erzeugungsanlagen (EZA) im Netzparallelbetrieb am Netz der ewag kamenz. Gemäß 9 EEG sind EZA (nach EEG und KWKG) mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kw mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und zum Abruf der Ist-Einspeisung auszustatten. Bei EZA (Photovoltaik) mit einer installierten Leistung bis zu 100 kw ist die Erfassung der Ist-Einspeiseleistung nicht erforderlich. Bei EZA (Photovoltaik) mit einer installierten Leistung von höchstens 30 kw besteht alternativ zum Einsatz einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung die Möglichkeit, die maximale Wirkleistungseinspeisung auf maximal 70 % der installierten Leistung dauerhaft zu begrenzen. Diese Technischen Mindestanforderungen regeln die Umsetzung dieser Vorgaben. (2) Fragen, die bei der Anwendung dieser Technischen Mindestanforderungen auftreten, klären Betreiber, Planer oder Errichter der EZA rechtzeitig mit der ewag kamenz. Anfragen sind dabei an die E-Mail-Adresse: netzservice@ewagkamenz.de zu richten. (3) Die ewag kamenz ist berechtigt, diese Technischen Mindestanforderungen anzupassen und zu ergänzen, soweit dies aus Gründen der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorgaben aus 9 EEG notwendig ist. Die ewag kamenz wird den Anlagenbetreiber über diese Anpassung in geeigneter Form informieren. 2 Einspeisemanagement (1) Zur Wahrung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems ist der ewag kamenz im erforderlichen Umfang unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen gemäß 13 EnWG und 14 EEG berechtigt, die Einspeiseleistung von EZA zu regeln. (2) Zur Übertragung und Umsetzung der Steuersignale der ewag kamenz und zur Bereitstellung der geforderten Informationen aus der EZA für ewag kamenz installiert und betreibt der Anlagenbetreiber eine technische Einrichtung gemäß den nachfolgend beschriebenen Mindestanforderungen. (3) Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die durch ewag kamenz vorgegebene Reduzierung der Einspeiseleistung unverzüglich (innerhalb von 60 Sekunden nach Empfang des Signals) im vollen Umfang vorzunehmen und so lange zu halten, bis er von ewag kamenz andere Vorgaben erhält. (4) Störungen an der technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sind, sofern nichts anderes vereinbart, durch den Anlagenbetreiber unverzüglich zu beseitigen. Bei Störungen an technischen Kommunikationsverbindungen oder an systemrelevanten Komponenten muss bei Bedarf der Anlagenbetreiber auch telefonisch von ewag kamenz übermittelte Anweisungen zur Leistungsreduzierung umsetzen. (5) Der Anlagenbetreiber als auch die ewag kamenz sind berechtigt, in gegenseitiger Abstimmung die Funktion des Einspeisemanagements vor und nach der Inbetriebsetzung der EZA zu testen. Die im Rahmen einer Abnahme- bzw. Funktionsprüfung entgangene Einspeisevergütung kann nicht entschädigt werden. (6) Soweit gesetzliche, technische oder wirtschaftliche Bedingungen eine technische Veränderung an der Gerätetechnik erforderlich machen (z.b. einen Austausch von Geräten, eine Parametrierung oder ein Release-Update der Geräte bzw. der verwendeten Software), ist der Anla- TMA der Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz ewag kamenz Seite 1 von 8

genbetreiber zur Durchführung und Mitwirkung verpflichtet. Die ewag kamenz ist ihrerseits berechtigt, entsprechende Arbeiten durchzuführen. Der Anlagenbetreiber gestattet der ewag kamenz hierfür den ungehinderten Zugang zu seiner Gerätetechnik. Über die geplanten Maßnahmen wird die ewag kamenz den Anlagenbetreiber rechtzeitig informieren. Eventuell anfallende Aufwendungen beim Anlagenbetreiber sowie die im Rahmen dieser Maßnahme entgangene Einspeisevergütung können nicht entschädigt werden. (7) Die ewag kamenz haftet für Schäden, die auf Arbeiten an der Gerätetechnik zurückzuführen sind, entsprechend der Haftungsregelung in den Ergänzenden Bedingungen der ewag kamenz zur NAV in der jeweils gültigen Fassung, sofern sich der Netzanschluss der EZA im Niederspannungsnetz befindet. In den übrigen Fällen haftet die ewag kamenz entsprechend der Haftungsregelung in den Allgemeinen Bedingungen Netzanschluss und Anschlussnutzung Strom der ewag kamenz in der jeweils gültigen Fassung. Diese Regelungen sind Bestandteil der zwischen dem Anlagenbetreiber und der ewag kamenz bestehenden vertraglichen Regelungen zum Netzanschluss bzw. zur Anschlussnutzung. 3 Technische Umsetzung (1) Die Art der technischen Umsetzung des Einspeisemanagements teilt der Anlagenbetreiber der ewag kamenz nach Installation der technischen Einrichtung unter Verwendung des Bestätigungsformulars mit. Dieses wird dem Anlagenbetreiber durch die ewag kamenz bereitgestellt. (2) Die 230 V-Spannungsversorgung für die technische Einrichtung gemäß 9 EEG ist aus dem gemessenen Bereich der Kundenanlage zu entnehmen. Sie darf auch bei Auslösung des Schaltbefehls NOT-AUS nicht unterbrochen werden. 3.1 Erzeugungsanlagen mit installierter Leistung von mehr als 100 kw (1) Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kw sind unabhängig von der verwendeten technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung, mit einer registrierenden ¼ h-leistungsmessung (Lastgangzähler) auszurüsten. (2) Wird die Erzeugungsanlage direkt an die Mittelspannungsschaltanlagen des Umspannwerkes angeschlossen, muss der Anlagenbetreiber die geforderten Funktionen mittels Fernwirkanlage umsetzen. Hierzu kann er eine ggf. vorhandene kundeneigene Fernwirkanlage erweitern oder eigens dafür eine Fernwirkanlage installiert werden. (3) Erzeugungsanlagen mit Netzanschluss im Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz sind durch den Anlagenbetreiber mit einer der zwei in Tabelle 1 aufgeführten Ausstattungsvarianten auszurüsten. (4) Bei jeder Abregelvariante ist auch der Schaltbefehl NOT-AUS umzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass eine galvanische Netztrennung der gesamten Erzeugungsanlage bzw. aller Einzelerzeugungseinheiten stattfindet. (5) Die Kommunikationskosten sind durch den Anlagenbetreiber zu tragen. (6) Zur Gewährleistung der kommunikationstechnischen Erreichbarkeit im Rahmen des Einspeisemanagements sind Erzeugungsanlagen durch den Anlagenbetreiber vorzugsweise mit einer leitungsgebundenen Festverbindung zur Datenkommunikation auszurüsten, soweit dies technisch möglich ist. In Ausnahmefällen kann bei der Umsetzung mit Skalar und PRM 44 Modul eine Mobilfunkkommunikation zum Einsatz kommen. TMA der Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz ewag kamenz Seite 2 von 8

Leistungsgrenze Techn. Ausstattung Abregelvariante EZA-Anlagen > 100 kw: Umspannung HS/MS-Anschluss Fernwirktechnik mit Kommunikationsmodul 1, 3 EZA-Anlagen > 100 kw: mit NS-Anschluss > 100 kw: Umspannung NS/MS-Anschluss > 100 kw: MS-Anschluss Fernwirktechnik mit Kommunikationsmodul Skalar mit PRM 44 Modul 1, 3 2 3 Abregelvariante Anzahl der Leistungsstufen 1 Stufenlos, Steuerung durch Sollwert-Vorgabe 2 2 Leistungsstufen 3 4 Leistungsstufen Tabelle 1: Technische Einrichtungen und Abregelvarianten für Erzeugungsanlagen > 100 kw 3.1.1 Umsetzung mit Skalar und PRM 44 Modul (1) Das Skalar mit PRM 44 Modul ist in unmittelbarer Nähe zu der die Einspeisung (Erzeugung) registrierenden Messeinrichtung der EZA zu installieren. Dazu erweitert der Anlagenbetreiber den (bestehenden) Zählerplatz um einen Netz-Steuerplatz gemäß den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland (TAB Mitteldeutschland). (2) Die Erfassung der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage erfolgt durch Bereitstellung der Zählimpulse des Einspeisezählers auf einer Übergabeklemmleiste. Wird die Messeinrichtung nicht von der ewag kamenz betrieben, lässt der Anlagenbetreiber auf seine Kosten vom Messstellenbetreiber aus dessen Messeinrichtung lastabhängige S0-Impulse nach DIN EN 62053-31 für die eingespeiste erzeugte Wirkarbeit sowie für eingespeiste und bezogene Blindarbeit bereitstellen. (3) Für den ordnungsgemäßen Betrieb sind in Abhängigkeit der verwendeten Messart die in Tabelle 2 angegebenen Ausgangsimpulskonstanten des Zählers zu parametrieren. Messart Ausgangsimpulskonstante des Zählers (Imp/kWh) mittelspannungsseitige Wandlermessung 20.000 niederspannungsseitige Wandlermessung 5.000 niederspannungsseitige Direktmessung 250 Tabelle 2: Ausgangsimpulskonstante der Zähler (4) Erfolgt der Messstellenbetrieb durch die ewag kamenz, so stellt die ewag kamenz diese Impulse nach Beauftragung durch den Anlagenbetreiber bereit. (5) Zur Erfassung der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage werden im PRM 44 Modul aus den lastabhängigen S0-Impulsen 5-min-Leistungsmittelwerte gebildet und an die ewag kamenz gesendet. TMA der Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz ewag kamenz Seite 3 von 8

(6) Die Steuersignale zur Begrenzung der Ist-Einspeiseleistung auf den geforderten Prozentwert der Nennleistung sowie zur Netztrennung [NOT-AUS] werden an den potentialfreien Schaltausgängen des PRM 44 Moduls gemäß Kontaktbelegung in Tabelle 3 bereitgestellt. Abregelvariante 2: mit 2 Leistungsstufen Schaltzustand OUT 1 OUT 2 OUT 3 OUT 4 NOT AUS 01 0 1 0,0 % 02 1 0 100,0 % (Keine Abregelung) 03 0 0 Abregelvariante 3: mit 4 Leistungsstufen Schaltzustand OUT 1 OUT 2 OUT 3 OUT 4 NOT AUS 01 0 0 0 1 0,0 % 02 0 0 1 0 30,0 % 03 0 1 0 0 60,0 % 04 1 0 0 0 100,0 % (Keine Abregelung) 05 0 0 0 0 0 Schalter offen; 1 Schalter geschlossen Der Schaltbefehl (NOT-AUS) führt zur Netztrennung der gesamten Erzeugungsanlage. Die per Schaltbefehl geforderte Abregelung ist von der Erzeugungsanlage mindestens zu erreichen. Eine Abregelung über den geforderten Wert ist zulässig. Tabelle 3: Belegung der Schaltausgänge des PRM 44 Moduls (7) Für die Umsetzung der von der ewag kamenz an den Schaltausgängen bereitgestellten Steuersignale in der EZA ist der Anlagenbetreiber verantwortlich. (8) Der Empfang der Steuersignale ist unabhängig vom Installationsort durch den Anlagenbetreiber, z. B. durch geeignete Montage der Antenne oder zusätzliche technische Maßnahmen, sicher zu stellen. (9) Die technischen Spezifikationen der Steuerein- sowie -ausgänge sind in Abbildung 1 aufgeführt. TMA der Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz ewag kamenz Seite 4 von 8

Klemmenbelegung der Impulseingänge: Spezifikation der Schalteingänge nach S0: - max. Impulsfrequenz 18 Hz - Leerlaufspannung 12 15 V (typ. 13,5 V) - max. Kurzschlussstrom 15 ma - Ansprechstrom I ON EIN 6 ma (max. 8 ma) - Ansprechstrom I OFF AUS 3 ma Hinweis: Die Eingänge des Gerätes sind speisende Stromquellen ohne galvanische Trennung vom Gerätebezugspotential. Sie dienen ausschließlich zum Anschluss von potentialfreien Kontakten! Das Anlegen einer Fremdspannung >30 V an die Eingänge kann zur Zerstörung des Gerätes führen! Die Zählimpulse (-A) der Verrechnungsmesseinrichtung sind in Eingang 1 (IN1) einzuspeisen! Klemmenbelegung der Schaltausgänge: Spezifikation der Schaltausgänge: - steckbare Schraubklemmenleiste mit Querschnitten bis 1,5 mm² massiv oder 1 mm² flexibel max.30vac/60vdc-max.0,1a - 4 potentialfreie elektronische PhotoMOS-Relaisausgänge - max. Durchlasswiderstand 15 Ohm - max. Schaltstrom 100 ma - max. 30 VAC oder 60 VDC Hinweis: Aufgrund der konstruktionsbedingten Isolationsfestigkeit zwischen den Ausgangskreisen am PRM 44 Modul ist es nicht zulässig, verschiedene galvanisch getrennte Kreise zu schalten. Alle benutzen Ausgänge dürfen nur mit einer gemeinsamen Betriebsspannung Schaltungen ausführen. Abbildung 1: Technische Ausführung der Ein- und Ausgänge des Schaltmoduls PRM 44 (10) Bei der Auswertung der bereitgestellten Steuersignale ist zu berücksichtigen, dass ein Schaltvorgang bis zu max. 4 s in Anspruch nehmen kann (siehe Abbildung 2). Der während dieser Zeit auftretende Zwischenzustand ist nicht auszuwerten. Für den IST- und den SOLL- Schaltzustand gelten die jeweiligen Schaltbelegungen nach Tabelle 3. (11) Die Bereitstellung der erforderlichen Gerätetechnik zum Abruf der Ist-Einspeiseleistung und zur Übertragung der Steuersignale zur Reduzierung der Einspeiseleistung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, durch den Anlagenbetreiber. Die spezifischen technischen Mindestanforderungen an die Gerätetechnik, insbesondere deren Parametrierung, sind zu beachten. Diese werden dem Anlagenbetreiber auf Anfrage durch die ewag kamenz übergeben. (12) Die Geräte werden innerhalb des Netzgebietes im Rahmen der bestehenden Liefermöglichkeiten inklusive der erforderlichen Parametrierung angeboten. (13) Die Abrechnung der Kommunikationskosten erfolgt gemäß Preisblatt Preise für Fernkommunikation 9 EEG. TMA der Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz ewag kamenz Seite 5 von 8

Abbildung 2: Schaltcharakteristik des Schaltmoduls PRM 44 3.1.2 Umsetzung mit Kleinfernwirkanlage (1) Die Art und Ausführung des Einspeisemanagements wird zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber während der Planungsphase abgestimmt. (2) Die Fernwirkanlage der EZA kommuniziert über das Protokoll IEC 60870-5-104 auf einer leitungsgebundenen Festverbindung, die der Anlagenbetreiber bei einem Kommunikationsnetzbetreiber mietet, mit dem Netzleitsystem unseres Dienstleisters, der ENSO NETZ in der Netzleitstelle Heidenau (Hauptstraße 110, 01809 Heidenau). Die Kommunikationskosten trägt der Anlagenbetreiber. (3) Die Datenverbindung ist generell zu verschlüsseln. Hierfür ist ein Router der Firma mdex GmbH, Bäckerbarg 6, 22889 Tangstedt, einzusetzen. Dieser Router ist vom Anlagenbetreiber ENSO-spezifisch konfigurieren zu lassen. (4) Datenumfang, Dateninhalt und Interoperabilität, sowie Generalabfrage, Echtzeitzuordnung und Störungsbehandlung sind im Detail zwischen Anlagenbetreiber und unserem Dienstleister, der ENSO NETZ zu vereinbaren. (5) Im Minimum sind folgende Informationen bereitzustellen bzw. zu verarbeiten: - Wirkleistungsmesswert in MW, Erfassung über Wandler, unabhängig vom S0- Impuls, sowie spontane Übertragung des Wirkleistungsmesswertes, - Blindleistung in Mvar; Erfassung über Wandler unabhängig vom S0-Impuls, sowie spontane Übertragung des Blindleistungsmesswertes, - NOT-AUS-Befehl zur Trennung der Erzeugungsanlage vom Netz, - Rückmeldung des NOT-AUS-Befehls, TMA der Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz ewag kamenz Seite 6 von 8

- Leistungsreduzierung vorzugsweise stufenlos gemäß Abregelvariante 1, - Rückmeldung der Leistungsreduzierung Darüber hinaus können weitere Vorgaben (wie z.b. Blindleistung, Spannung, cos phi) erfolgen. Datenumfang und -inhalt werden entsprechend 3.1.2 (4) angepasst (6) Unabhängig von der durch den Anlagenbetreiber gewählten Stufigkeit wird die Anforderung zur Leistungsreduzierung/-freigabe durch ENSO NETZ auf Basis von Sollwerten (Prozentwert der Nennleistung) bereitgestellt. Die Rückbestätigung nach erfolgter Leistungsreduzierung/- freigabe ist an ENSO NETZ mittels Messwert zu übergeben. (7) Im Zuge der Anlagenerrichtung / des Anschlussprozesses sind die konkreten Datenpunktlisten zwischen dem Anlagenbetreiber und der ENSO NETZ abzustimmen. Ein Test des geforderten Funktionsumfanges findet statt. - vor der Inbetriebnahme als Kommunikationstest und - nach der Inbetriebnahme als Funktionstest (8) Weiterhin gelten die ENSO-Werknormen UW 1.3.02 bzw. UW 1.3.01 (9) Auf Wunsch vermittelt ENSO NETZ einen Partner, der ein Komplettangebot für Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von FWA unterbreitet. 3.2 Erzeugungsanlagen (Photovoltaik) mit installierter Leistung bis 100 kw (1) EZA mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kw sind mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung auszurüsten. (2) Eine Erfassung der Ist-Einspeiseleistung ist nicht vorgesehen. (3) Alternativ zum Einsatz einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung können Anlagenbetreiber von EZA mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kw durch entsprechende Maßnahmen die maximale Wirkleistungseinspeisung der EZA am Verknüpfungspunkt zum Netz dauerhaft auf 70 % der installierten Leistung begrenzen. 3.2.1 Umsetzung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung (1) Zur technischen Umsetzung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sind im Netzgebiet der ewag kamenz Funkrundsteuerempfänger (FRE) gemäß Tabelle 4 einzusetzen. Hersteller: Langmatz GmbH Landis & Gyr GmbH Gerätetyp: EK693 FTY262 Technische Ausführung Betriebsspannung Empfangsfrequenz Protokoll Schaltrelais Firmware Version Parametrierung 230 VAC 50 Hz 139 khz Versacom gemäß DIN 43861-301, Typ A mind. 1 Schaltrelais mit potentialfreien, bistabilen Wechselkontakten (gesteckt); U c = 230 VAC, I c = 25 A mindestens V4 Optische Schnittstelle zur Parametrierung mit Software TooLIC V3.8.0 Tabelle 4: Übersicht der einzusetzenden Funkrundsteuerempfänger (2) Geräte anderer Hersteller oder mit abweichenden technischen Parametern können aus Kompatibilitätsgründen nicht eingesetzt werden. TMA der Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz ewag kamenz Seite 7 von 8

(3) Alternativ kann der Anlagenbetreiber die ein zusetzende Gerätetechnik auch über die in Tabelle 4 benannten Hersteller direkt beziehen. Die erforderliche Parametrierung der direkt bezogenen FRE wird von ewag kamenz angeboten. (4) EZA mit einer installierten Leistung bis 100 kw je Verknüpfungspunkt werden über den FRE mit 2 Leistungsstufen (100 % / 0 %) gesteuert. (5) Die Steuersignale werden entsprechend dem Anschlussschema nach Abbildung 3 an den Schaltausgängen des Funkrundsteuerempfängers (FRE) bereitgestellt. Das Steuersignal wird ausschließlich über Relais K1 bereitgestellt. Eventuell weitere im Steuergerät befindliche Relais (K2-K4) sind ohne Funktion und dürfen nicht mit der Anlagensteuerung verbunden werden. Relais K1: Kontaktlage b (b-c geschlossen) 100% der Einspeiseleistung (keine Reduzierung) Kontaktlage a (a-c geschlossen) 0 % der Einspeiseleistung (keine Einspeisung zulässig) Relais K2 K4 sind optional Abbildung 3: Anschlussschema des FRE (6) Für die Umsetzung der von der ewag kamenz bereitgestellten Steuersignale in der EZA ist der Anlagenbetreiber verantwortlich. (7) Der FRE ist in unmittelbarer Nähe des Zählerplatzes der die Einspeisung (Erzeugung) registrierenden Messeinrichtung der EZA zu installieren. Dazu erweitert der Anlagenbetreiber den (bestehenden) Zählerplatz um einen Netzsteuerplatz gemäß den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland (TAB Mitteldeutschland). (8) Der Empfang der Steuersignale ist unabhängig vom Installationsort durch den Anlagenbetreiber, z. B. durch geeignete Montage der Antenne oder zusätzliche technische Maßnahmen, sicher zu stellen. (9) Die Kommunikationskosten sind durch den Anlagenbetreiber zu tragen. Die Abrechnung erfolgt gemäß Preisblatt Preise für Fernkommunikation 9 EEG. 3.2.2 Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung bei EZA bis 30 KW Die technische Umsetzung der Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung der EZA am Verknüpfungspunkt mit dem Netz der ewag kamenz auf 70 % der installierten Leistung der EZA liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Anlagenbetreibers und erfolgt auf dessen Kosten. TMA der Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz ewag kamenz Seite 8 von 8

E-Mail: netzservice@ewagkamenz.de FAX: 03578 377 105 Bestätigung der technischen Umsetzung des Einspeisemanagements in der Erzeugungsanlage gemäß den Technischen Mindestanforderungen der ewag kamenz zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 9 und 14 EEG Standort der Erzeugungsanlage Name, Vorname (Firma) des Anschlussnehmers Straße, Hausnummer Anlagennummer der Erzeugungsanlage Postleitzahl, Ort Zählernummer (zum Zeitpunkt des Einbaus der techn. Einrichtung) Anlagenbetreiber Name, Vorname (Firma) des Anlagenbetreibers Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Elektrofachbetrieb Name, Vorname (Firma) Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Ansprechpartner Telefon Telefax E-Mail Es wird bestätigt, dass die nachfolgend angegebene technische Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß den Technischen Mindestanforderungen der ewag kamenz zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 9 und 14 EEG in die Steuerung der o. g. Erzeugungsanlage erfolgt ist und die Steuerung der oben genannten Erzeugungsanlage einsatzbereit ist. Der Anlagenbetreiber bestätigt die Kenntnisnahme der Kommunikationskosten gemäß Preisblatt Fernkommunikation (aktuelle Nettopreise pro Jahr: 106,68 je Mastergerät, 39.28 je Slavegerät, 15,94 je FRE). Umsetzung des Einspeisemanagements /Art und Anzahl der installierten Geräte: GSM/GPRS-Modem Skalar mit PRM 44 Seriennummer des Gerätes Abregelvariante Mastergerät Geräte für die Erfassung/Übertragung der Ist-Einspeiseleistung und Übertragung der Abregelsignale bei Anlagen > 100 kw Slavegerät Geräte für die ausschließliche Übertragung der Abregelsignale bei Anlagen > 100 kw Kleinfernwirkanlage Geräte für die Erfassung/Übertragung der Ist-Einspeiseleistung und Übertragung der Abregelsignale bei Anlagen > 100 kw Funkrundsteuerempfänger Geräte für die ausschließliche Übertragung der Abregelsignale bei Anlagen 100 kw 2-stufig 4-stufig 15-stufig Sollwert 2-stufig dauerhafte Begrenzung auf 70% der installierten Leistung (ohne ferngesteuerte Reduzierung) Einbaudatum: Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular als Nachweis der Umsetzung von 9 EEG an die ewag kamenz. Ort, Datum Unterschrift Elektrofachbetrieb Unterschrift Anlagenbetreiber Anlage 1 zu den Technischen Mindestanforderungen der ewag kamenz zur Umsetzung des Einspeisemanagement nach 9 und 14 EEG

Preise für Fernkommunikation 9 EEG gültig ab 01.10.2012 (Umsetzung 9 EEG) Pos. Preise EUR/Jahr netto brutto 4) Kommunikationskosten für technische Einrichtungen von Erzeugungsanlagen > 100 kw 1 2 Fernkommunikation zum Abruf der Ist-Einspeiseleistung und 1) 2) Übertragung der Abregelsignale nach 9 EEG (für Kommunikationsgeräte, die der Erfassung und Übertragung der aktuellen Ist-Einspeiseleistung und Übertragung der Abregelsignale dienen Mastergeräte) Fernkommunikation zur Übertragung der Abregelsignale 1) (für Kommunikationsgeräte, die der ausschließlichen Übertragung der Abregelsignale dienen Slavegeräte) 106,68 126,95 39,28 46,74 Kommunikationskosten für technische Einrichtung von Erzeugungsanlagen 100 kw 3 Fernkommunikation zur Übertragung der Abregelsignale (FRE) 3) 15,94 18,97 1) Im Preis sind folgende Leistungsbestandteile enthalten: - Bereitstellung der Kommunikationskarte (SIM-Karte) für GSM/GPRS-Kommunikation - Störungsbeseitigung, die aus dem Betrieb der SIM-Karte resultieren - Kommunikationspauschale für die Übertragung der Abregelsignale für die Abregelvarianten 1 bis 3 gemäß den Technischen Mindestanforderungen der ewag kamenz zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 9 und 14 EEG 2) Im Preis sind folgende Leistungsbestandteile enthalten: - Datenvolumen für die Leistungswertübermittlung 3) Im Preis sind folgende Leistungsbestandteile enthalten: - jährliche Nutzungsgebühr der Europäischen Funk-Rundsteuerung GmbH (EFR) - Gebühren für Telegrammübermittlung 4) Der Bruttobetrag beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Ewag kamenz behält sich vor, die Preise anzupassen. Der Auftraggeber wird hierzu durch ewag kamenz in schriftlicher Form informiert. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Information über die Preisanpassung beim Auftraggeber keine Kündigung oder kein Widerspruch bei ewag kamenz vorliegt. Im Falle einer Kündigung bzw. eines Widerspruchs gelten die ursprünglichen Preise bis zu einer entsprechenden Beendigung des Auftragsverhältnisses zunächst weiter. Rechnungen werden zu dem von ewag kamenz angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Rechnungszugang fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Zahlungseingang auf dem Konto der ewag kamenz. Im Falle von Zahlungsverzug ist ewag kamenz berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen. Einwände gegen Rechnungen berechtigen gegenüber der ewag kamenz zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht. Gegen Ansprüche der ewag kamenz kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Hausanschrift ewag kamenz An den Stadtwerken 2 01917 Kamenz Tel (03578) 377-0 Fax (03578) 377-105 ewag@kamenz.de www.ewagkamenz.de Aufsichtsratsvorsitzender Heiko Driesnack Vorstand Torsten Pfuhl (Vorsitzender) Hans-Rüdiger Klein Amtsgericht Dresden HRB-Nummer 20602 Bankverbindung Ostsächsische Sparkasse Dresden BLZ 850 503 00 Konto 3 110 004 738 IBAN DE03 8505 0300 3110 0047 38 BIC OSDDDE81XXX Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur in den Bereichen Stromnetzbetrieb und Stromvertrieb/Stromlieferung.

E-Mail: paragraph6_eeg@enso.de FAX: 0351 468 7400 Bestellung für die Lieferung von technischen Einrichtungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 9 EEG für Anlagen größer 100 kw durch die ENSO NETZ GmbH für das Netzgebiet der ewag kamenz Vorgangsnummer AAN Messung in Mittelspannung Auftraggeber (Rechnungsempfänger) Name, Vorname (Firma) Messung in Niederspannung Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Ansprechpartner Telefon Telefax E-Mail Lieferanschrift (wenn abweichend vom Rechnungsempfänger) Name, Vorname (Firma) Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Standort der Erzeugungsanlage Name, Vorname (Anlagenbetreiber) Straße, Hausnummer Anlagennummer Postleitzahl, Ort Zählernummer (zum Zeitpunkt der Beauftragung) Art und Anzahl der bestellten Artikel Mobilfunk-Modem Skalar mit PRM 44 Modul Gerät für die Erfassung / Übertragung der Ist-Einspeiseleistung und Übertragung der Steuersignale bei Anlagen > 100 kw (Lieferumfang: Skalar, PRM 44-100/230V-CI1/RS232-00 mit GSM Dual-Band Stationsantenne (GSM 900/1800) Hirschmann MCA 1890 STAT) * Der Bruttobetrag beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Preis EUR / Stück netto brutto* 839,03 998,45 Stück Abwicklung und Zustandekommen des Auftragsverhältnisses, Lieferbedingungen Nach Eingang der vom Auftraggeber ausgefüllten und unterschriebenen Bestellung legt die ENSO NETZ GmbH dazu Rechnung. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 14 Tagen frei Haus. Die Lieferung der Geräte erfolgt inklusive der für den Betrieb notwendigen Kommunikationskarten (SIM-Karten). Die Kommunikationskosten werden gemäß Preisblatt Preise für Fernkommunikation 9 EEG gesondert in Rechnung gestellt. Das Preisblatt Preise für Fernkommunikation 9 EEG ist in der jeweils gültigen Fassung unter www.ensonetz.de/strom/dezentrale Einspeisung/Strom aus Erneuerbaren Energien veröffentlicht und ist Bestandteil dieser Bestellung. Es gelten die "Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen für den Verkauf (ALLB) der ENSO NETZ GmbH. Auftragsbedingungen und Gewährleistungsfristen Änderungen und Ergänzungen zu dieser Bestellung bedürfen der Schriftform. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die ENSO NETZ GmbH ist berechtigt, an einen von ihr bestimmten Dritten die Realisierung des Auftrages zu übergeben. Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Übergabe an den Auftraggeber mit Datum und Unterschrift auf dem Lieferschein. Es werden keine gesonderten Gewährleistungsfristen vereinbart. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber ENSO NETZ GmbH Zählpunktmanagement Friedrich-List-Platz 2 01069 Dresden www.enso-netz.de Ausgabe 4/gültig ab 01.05. 2015