ist Bodenschutz und Grundwasserschutz Infoveranstaltung für Architekten und Planer vom 29. März 2017

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Transkript:

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT ist Bodenschutz und Grundwasserschutz Infoveranstaltung für Architekten und Planer vom 29. März 2017 Christof Mahr, Fachspezialist Grundwasser, BVU, Kanton Aargau 1

Grundwasserschutz 1. Einbauten ins Grundwasser 2. Bauen in Grundwasserschutzzonen 3. Bauwasserhaltungen

1. Einbauten ins Grundwasser > Gestützt auf Anhang 4, Ziffer 211 der Gewässerschutzverordnung (GSchV) dürfen im Gewässerschutzbereich A u keine Bauten erstellt werden, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen. Die Behörde kann Ausnahmen bewilligen, soweit die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem unbeeinflussten Zustand um höchstens 10% vermindert wird.

1. Einbauten ins Grundwasser > Vorgehen zur Abklärung, ob ein Einbau ins Grundwasser vorhanden ist: > 1) https://www.ag.ch/geoportal

1. Einbauten ins Grundwasser > 2) Karte kann vergrössert werden

1. Einbauten ins Grundwasser > 3) Gewässerschutzkarte auswählen A U üb

1. Einbauten ins Grundwasser > 4) Adresse/Parzelle eingeben

1. Einbauten ins Grundwasser > 5) Suchresultat

1. Einbauten ins Grundwasser > 6) Grundwasserkarte auswählen

1. Einbauten ins Grundwasser > 7) Einbau abschätzen Geologe und evtl. AfU beiziehen

1. Einbauten ins Grundwasser > Vorgehen wenn ein Einbau ins Grundwasser vorhanden ist: > Ausnahmen für Einbauten unter den mittleren Grundwasserspiegel werden zurückhaltend erteilt > In erster Priorität, ist das Vorhaben so anzupassen, dass der Einbau unter den mittleren Grundwasserspiegel minimiert wird > Ist dies aus anderen Gründen nicht möglich, ist die Durchflusskapazität durch technische Mittel auf den ursprünglichen Zustand auszugleichen Geologe beiziehen > Können beide vorangegangenen Massnahmen nachweislich nicht ausgeführt werden, kann eine Ausnahmebewilligung beantragt werden (maximale Reduktion der Durchflusskapazität um 10%) > Ein Aufstauen des Grundwassers ist zu vermeiden, damit keine Schäden an umliegenden Gebäuden entstehen > Für eine vorübergehende Absenkung des Grundwasserspiegels (Bauwasserhaltung) ist eine separate Bewilligung der AfU erforderlich

1. Einbauten ins Grundwasser > Ersatzmassnahmen zur Gewährleistung der Durchflusskapazität:

1. Einbauten ins Grundwasser > Ersatzmassnahmen zur Gewährleistung der Durchflusskapazität:

1. Einbauten ins Grundwasser > Ersatzmassnahmen zur Gewährleistung der Durchflusskapazität:

1. Einbauten ins Grundwasser > Was muss beim Baugesuch eingereicht werden? > Schnittpläne mit mittlerem Grundwasserspiegel > Begründung wieso Einbau ins Grundwasser unumgänglich ist > Ersatzmassnahmen zur Gewährleistung der Durchflusskapazität > Berechnung Reduktion der Durchflusskapazität > 10%-Reduktion der Durchflusskapazität nur in Ausnahmefällen möglich > Was muss sonst noch beachtet werden? > Verhinderung Grundwasseraufstau bei höchstmöglichen Grundwasserspiegel (HW) > Im Gewässerschutzbereich A U dürfen Sickerleitungen nur über dem höchstmöglichen Grundwasserspiegel verlegt werden

2. Bauen in Grundwasserschutzzonen > Was sind Grundwasserschutzzonen? > Schützen die Trinkwassergewinnungsanlagen und das Grundwasser unmittelbar vor seiner Nutzung als Trinkwasser > Wichtigstes Instrument des planerischen Grundwasserschutzes > Ausscheidung um alle Grundwasserfassungen im öffentlichen Interesse > Grundwasserschutzzonen werden in drei Zonen gegliedert

2. Bauen in Grundwasserschutzzonen > Was sind Grundwasserschutzzonen?

2. Bauen in Grundwasserschutzzonen > Vorgehen zur Abklärung von Bauten in Grundwasserschutzzonen: > 1) Gewässerschutzkarte auswählen

2. Bauen in Grundwasserschutzzonen > 2) Schutzzone abfragen, in welcher das Bauvorhaben ist

2. Bauen in Grundwasserschutzzonen > Vorgehen wenn Bauten in Grundwasserschutzzonen vorgesehen sind: 1. Schutzzonenreglement beachten Musterreglement: https://www.ag.ch/de/bvu/umwelt_natur_landschaft/umweltinformationen/wasser _2/grundwasser_2/grundwasser_1.jsp 2. Allgemeine Bedingungen für Bauten in Grundwasserschutzzonen Merkblatt

2. Bauen in Grundwasserschutzzonen

2. Bauen in Grundwasserschutzzonen > Vorgehen wenn Bauten in Grundwasserschutzzonen vorgesehen sind: 1. Schutzzonenreglement beachten Musterreglement: https://www.ag.ch/de/bvu/umwelt_natur_landschaft/umweltinformationen/wasser _2/grundwasser_2/grundwasser_1.jsp 2. Allgemeine Bedingungen für Bauten in Grundwasserschutzzonen Merkblatt 3. Bei offenen Fragen an AfU wenden

2. Bauen in Grundwasserschutzzonen > Die Zone S3: > Gewährleistet Schutz vor Anlagen und Tätigkeiten, die ein besonderes Risiko für das Grundwasser bedeuten > Ermöglicht, dass für erforderliche Interventionen genügend Zeit und Raum zur Verfügung stehen (Pufferzone) > Welche Bauten sind in der Grundwasserschutzzone S3 zulässig? > Bauten und Anlagen, in denen keine wassergefährdenden Stoffe erzeugt, verwendet, umgeschlagen, befördert oder gelagert werden > Während Bauarbeiten sind die allgemeinen Bedingungen des Merkblattes einzuhalten > Nachweis von dichten Abwasserleitungen alle 5 Jahre > Strassen mit dichtem Belag, Randbordüren und Entwässerung > Kein Einbau unter den höchsten Grundwasserspiegel > Keine Industriebetriebe, kein Materialabbau > Keine Anlagen mit besonderen Risiken

2. Bauen in Grundwasserschutzzonen > Die Zone S2 soll verhindern, dass: > Keime und Viren sowie abbaubare Stoffe (z.b. Benzin oder Mineralöl) in die Grundwasserfassung gelangen > Grundwasser durch Grabungen und unterirdische Arbeiten verunreinigt oder die natürliche Filterwirkung des Bodens verringert wird > Schadstoffe rasch und in hoher Konzentration in die Fassung gelangen > Der Grundwasserzufluss durch unterirdische Anlagen behindert wird > Welche Regeln bezüglich Bauten gelten in der Grundwasserschutzzone S2? > Generelles Bauverbot (Besitzstandswahrung) > Bestehende Strassen mit Fahrverbot und Entwässerungsmassnahmen > Bestehende Plätze mit dichtem Belag, Randbordüren und Entwässerung > Bestehende Abwasserleitungen im Doppelrohrsystem

2. Bauen in Grundwasserschutzzonen > Die Zone S1: > Umfasst die unmittelbare Umgebung einer Trinkwasserfassung > Sollte im Besitz des Fassungsinhabers und eingezäunt sein > Schützt die Fassungsanlage vor Eingriffen und Zerstörung > Welche Bauten sind in der Grundwasserschutzzone S1 zulässig? > Es sind nur Tätigkeiten erlaubt, welche der Trinkwassernutzung dienen

3. Bauwasserhaltungen > Was muss bei Bauwasserhaltungen beachtet werden: > Absenkung des Grundwasserspiegels während der Bauphase > SIA-Norm 431 «Entwässerung von Baustellen» > Gefördertes, nicht verschmutztes Grundwasser soll möglichst wieder versickert werden (keine Nutzungsgebühren) > Absetzbecken, Neutralisation und Ableitung des Wassers

3. Bauwasserhaltungen > Vorgehen wenn Bauwasserhaltungen vorgesehen sind: 1. Geologe/Ingenieur beiziehen 2. Gesuchformular ausfüllen und genug früh einreichen: https://www.ag.ch/de/bvu/umwelt_natur_landschaft/bauen_umwelt/grundwasser _1/grundwasser_3.jsp 3. Bedingungen und Auflagen für Bauwasserhaltungen beachten Merkblatt

3. Bauwasserhaltungen

Grundwasserschutz sichert das wichtigste Lebensmittel... unser Trinkwasser