Leistungsbeschreibung

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EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ UND INNERES Direktion D: Innere Sicherheit und Strafjustiz Brüssel, 30.6.2007 Öffentliche Ausschreibung JLS/D3/2007/03 Studie: Analyse der zukünftigen Entwicklungen bei der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen in der EU Auftraggeber: Europäische Kommission Leistungsbeschreibung 1. KOSTEN Die Kosten für die Übermittlung des Angebots trägt der Bieter. 2. PROTOKOLL ÜBER DIE VORRECHTE UND BEFREIUNGEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Gemäß den Artikeln 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 (ABl. Nr. 152 vom 13. Juli 1967) sind die Gemeinschaften von allen Zöllen, indirekten Steuern und Verkaufsabgaben befreit. Die Mitgliedstaaten nehmen aufgrund von Belegen nachträgliche Erstattungen an die Kommission vor oder gewähren ihr unmittelbare Befreiungen. Der öffentliche Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hierzu entsprechende Anweisungen. 3. ALTERNATIVEN Varianten sind nicht zulässig. 4. LOSE Entfällt. 5. UNTERVERTRÄGE Alle Unterverträge müssen vom öffentlichen Auftraggeber genehmigt werden, indem er das Angebot des Auftragnehmers annimmt oder indem das Angebot Gegenstand eines Nachtrags zum Vertrag wird, wenn es vom Auftragnehmer nach Vertragsunterzeichnung vorgelegt wird. Ein solcher Nachtrag wird nur dann ausnahmsweise bewilligt, wenn die Untervergabe nach Auffassung des Auftraggebers zur Vollendung des Projekts erforderlich ist und dies zu keiner Wettbewerbsverzerrung führt. Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgium. Telephone: (32-2) 299 11 11.

Der Bieter muss in seiner Projektbeschreibung eindeutig angeben, welche Teile der Arbeiten untervergeben werden sollen, sowie alle Subunternehmer nennen, die mehr als 10 % der Arbeiten (gemessen an deren Wert) ausführen. Gemäß Ziffer 6 nachstehend sind zu den Subunternehmern ausführliche Angaben mitzuteilen. 6. HERKUNFT DES BIETERS Der Bieter muss Anhang 3 und Anhang 3a - Angaben zum Bieter - ausfüllen. Die Vordrucke sind vom Bieter oder einer von ihm ermächtigten Person zu unterzeichnen. Anhang 3 und Anhang 3a sind außerdem für jeden Subunternehmer auszufüllen und zu unterzeichnen, der mehr als 10 % der Arbeiten (gemessen an deren Wert) ausführen soll. In Anhang 3 muss der Bieter angeben, in welchem Staat er seinen Firmen- oder Wohnsitz hat. Ferner muss er seine Anmeldung unter der angegebenen Adresse durch die nach einzelstaatlichem Recht geforderten diesbezüglichen Nachweise belegen. Für Subunternehmen sind keine zusätzlichen Nachweise erforderlich. Die Bieter werden gebeten, in Anhang 3a den Vordruck für ihre Rechtsform auszufüllen und sämtliche geforderten Unterlagen beizufügen. Alle Angebote sind von einem genau bezeichneten Bieter mit Rechtspersönlichkeit einzureichen. Angebote von Bietergemeinschaften sind möglich; ist der Zusammenschluss jedoch rechtlich nicht abgesichert, so ist dessen Leiter eindeutig zu benennen, der dann als Bieter gilt. Erhält der Bieter den Zuschlag, so schließt der öffentliche Auftraggeber den Vertrag ausschließlich mit ihm. Die übrigen Mitglieder der Bietergemeinschaft gelten in Bezug auf Bieter und Vertrag als Subunternehmer. 7. AUSSCHLUSSKRITERIEN (1) Von der Teilnahme an der Ausschreibung ausgeschlossen werden Bieter, auf die einer der folgenden Sachverhalte zutrifft: (a) Der Bieter hat Konkurs beantragt, seine Firma liquidiert, einen Prozessvergleich geschlossen, sich mit seinen Gläubigern verglichen, seine Geschäftstätigkeit eingestellt oder eine rechtlich vergleichbare Lage herbeigeführt, oder es werden entsprechende Verfahren gegen ihn angestrengt; (b) er wurde aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft, welche seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen; (c) der Bieter hat bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eine schwerwiegende Verfehlung begangen, die durch zulässige Mittel nachgewiesen werden kann; (d) der Bieter ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben in dem Land, in dem er niedergelassen ist, oder in dem Land, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat, oder in dem Land, in dem die Leistung zu erbringen ist, nicht nachgekommen; 2

(e) der Bieter wurde rechtskräftig wegen Betrugs, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung rechtskräftig verurteilt; (f) Sie sind gegenwärtig Gegenstand einer Verwaltungssanktion, die in Artikel 96 (1) erwähnt wird; (2) Der Bieter muss bestätigen, dass die oben genannten Ausschlusskriterien nicht auf ihn zutreffen, und zu diesem Zweck das als Anhang 4 beigefügte Formular ( Erklärung in Bezug auf die Ausschlusskriterien ) ausfüllen und unterzeichnen. (3) Der Bieter, an den der Vertrag vergeben werden soll, muss ferner binnen 15 Kalendertagen nach Mitteilung der Ergebnisse der Ausschreibung und in jedem Falle vor Unterzeichnung des Vertrags nachweisen, dass er sich in keiner der oben unter (a), (b), (d) und (e) genannten Situationen befindet. Der Nachweis ist in einer der unter (4), (5) und (6) nachstehend beschriebenen Formen zu erbringen. (4) In den unter (a), (b) oder (e) genannten Fällen ist ein Strafregisterauszug aus jüngster Zeit oder - in Ermangelung eines solchen - eine aktuelle gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Handelt es sich bei dem Bieter um eine juristische Person und lassen die Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, die Ausstellung solcher Urkunden für juristische Personen nicht zu, so sind diese für eine natürliche Person, beispielsweise den Unternehmensleiter oder jede andere Person vorzulegen, die in Bezug auf den Bieter über eine Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnis verfügt. (5) In dem unter (d) genannten Fall sind aktuelle Bescheinigungen oder Schreiben der zuständigen Behörden des betreffenden Staates vorzulegen. Aus diesen Urkunden muss hervorgehen, welche Steuern und Sozialversicherungsabgaben der Bieter zu zahlen verpflichtet ist; hierzu gehören beispielsweise Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer, Einkommensteuer (nur bei natürlichen Personen), Körperschaftsteuer (nur bei juristischen Personen) und Sozialversicherungsbeiträge. (6) Wird eine solche unter (4) oder (5) beschriebene Bescheinigung in den unter (a), (b), (d) oder (e) genannten Fällen von dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidliche oder eidesstattliche Erklärung des Auftragnehmers vor einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftslandes ersetzt werden. (7) Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bewerber oder Bieter, die zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens: (a) in einem Interessenskonflikt stehen, (b) im Zuge der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber für die Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt haben. 3

8. AUSWAHLKRITERIEN Der Bieter muss seine wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Hat ein Bieter die genannten Unterlagen nicht vorgelegt oder gelten die genannten Kriterien nach den eingereichten Unterlagen als nicht erfüllt, so wird er ausgeschlossen. 8.1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 8.1.1. Der Bieter muss ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel zur Erfüllung der Aufgaben innerhalb des in der Aufgabenstellung aufgeführten Zeitplans und gemäß dem im Vertragsentwurf in Anhang 2 festgelegten Zeitplan für die Zahlungen nachweisen. 8.1.2. Plant der Bieter die Vergabe von Unteraufträgen oder die Inanspruchnahme anderer Einrichtungen, so muss er nachweisen, dass die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen, und sich z.b. eine Zusage der betreffenden Einrichtungen über die Bereitstellung der Ressourcen beschaffen. 8.1.3. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss durch folgende zusätzlichen Nachweise belegt werden: 8.1.3.1. entsprechende Bankauskünfte; 8.1.3.2. Bilanzen oder Bilanzauszüge mindestens der letzten beiden Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Wirtschaftsteilnehmer ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; 8.1.3.3. eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz, der im Zusammenhang mit den auftragsrelevanten Dienstleistungen während eines Zeitraums erwirtschaftet wurde, der im Höchstfall die letzten drei Geschäftsjahre umfasst. 8.2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 8.2.1. Als Nachweis, dass der Bieter diese Kriterien erfüllt, erkennt der Auftraggeber Folgendes an: 8.2.1.1. verfügt über einen kriminologischen und/oder strafrechtlichen und/oder akademisch analytischen Hintergrund und hat vorangegangene Erfahrungen mit Evaluationen und der Sammlung von Statistiken; 8.2.1.2. in der Lage ein Team zu bilden, welches sehr gute Kenntnisse im Bereich von gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen aufweist. 8.2.1.3. verfügt über bestehende Kontakte oder ist in der Lage solche Kontakte schnell herzustellen zu Praktikern (Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger) deren tägliche 4

Arbeit die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen beinhaltet. 8.2.2. Als Nachweis, dass der Bieter diese Kriterien erfüllt, erkennt der Auftraggeber Folgendes an: 8.2.2.1. Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse des Bieters und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Erbringung der Dienstleistungen verantwortlichen Personen, 8.2.2.2. Aufstellung der wichtigsten in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Rechnungswerts, des Ausführungszeitpunkts und der öffentlichen oder privaten Empfänger; 8.2.2.3. Aufstellung des durchschnittlichen jährlichen Personalbestands und der Zahl der Führungskräfte des Dienstleistungserbringers oder Vertragnehmers in den letzten drei Jahren. 9. ZUSCHLAGSKRITERIEN Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot gemessen an folgenden Kriterien das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet: Die Qualität eines Angebots wird in einem Rahmen von 100 Punkten bewertet. Angebote mit weniger als 70 Punkten bei den qualitativen Kriterien werden abgelehnt. Angebote mit weniger als 60 Prozent der Höchstpunktzahl bei allen anderen Kriterien werden ebenfalls abgelehnt. 9.1. Relevanz und Qualität der vorgeschlagenen Methodik und der Arbeitsplans, insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Methode Treffen mit Praktikern und die Evaluierung herzustellen (50 Punkte); 9.2. Projektmanagement, insbesondere hinsichtlich der Ressourcen, die in Bezug auf die Aufgaben im Bereich von gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen zugewiesen werden (30 Punkte); 9.3. Verständnis der Ziele und Aufgaben (20 Punkte); 9.4. Gesamtpreis des Angebots. Das günstigste Angebot wird dasjenige sein, das den höchsten Wert א hat. א = (Gesamtzahl der Punkte / vorgeschlagener Preis) X 1.000 Die obigen Kriterien werden anhand folgender Unterlagen überprüft: 5

(a) vom Bieter vorzulegende Beschreibung der Methodik, in der darzulegen ist, wie die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ziele und Ergebnisse erreicht werden sollen; u. a mit Angaben zum Zeitplan, zur Organisation der Arbeiten, zur Zuweisung von Aufgaben an verschiedene Mitarbeiter, zur Vorabbewertung der voraussichtlichen Schwierigkeiten und erwarteten Ergebnisse, zum Verständnis des Zwecks und der Art der zu erfüllenden Aufgaben; (b) Kohärenz zwischen dem Inhalt des Formulars in Anhang 5 (Preis und Finanzplan), der vorgesehenen Vorgehensweise und der Aufgabenstellung. 10. Keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe Die Einleitung eines Vergabeverfahrens verpflichtet die Kommission nicht zur Vergabe des Auftrags. Nicht berücksichtigte Bieter haben gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber keine Entschädigungsansprüche. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber auf die Auftragsvergabe verzichtet. 11. AUFTRAG Das Angebot ist gemäß dem dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Mustervertrag (Anhang 2) zu erstellen. Der Bieter nimmt die Bedingungen des Mustervertrags an. 12. SICHERHEITSLEISTUNG BEI VORFINANZIERUNG Je nach finanzieller Lage des Bieters kann die Kommission eine finanzielle Garantie fordern. 13. VERLÄNGERUNG ODER AUSWEITUNG Der Vertrag kann nicht verlängert werden. Vertragsänderungen (z. B. Verlängerung) sind nur möglich, sofern der öffentliche Auftraggeber sie als für den Abschluss des Projekts erforderlich erachtet und der Auftragnehmer keinen Einfluss auf den Grund der Änderung hat. 14. VERÖFFENTLICHUNG Die Europäische Kommission behält sich die Rechte an den Berichten sowie an der Vervielfältigung und Veröffentlichung vor. Dokumente, die ganz oder teilweise auf den im Rahmen des Vertrags durchgeführten Arbeiten beruhen, dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. 15. ANHÄNGE Folgende Anhänge sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung: Anhang 1: Technische Spezifikationen 6

Anhang 2: Vertragsentwurf (zur Information) Anhang 3 und 3a: Angaben zum Bieter/Subunternehmer (eine Ausfertigung ist vom Bieter und je eine Ausfertigung von den einzelnen Subunternehmern auszufüllen und zu unterzeichnen) Anhang 4: Erklärung in Bezug auf die Ausschlusskriterien (vom Bieter auszufüllen und zu unterzeichnen) Anhang 5: Preis und Finanzplan (vom Bieter auszufüllen und zu unterzeichnen) 7