Energiedialog 2017 Kanton Solothurn- Quo vadis Teilrevision kantonales Energiegesetz «Pragmatisch und sinnvoll» 14. November 2017 Urban Biffiger, Leiter Energiefachstelle 14.11.2017 / Folie 1
Übersicht Ausgangslage Stossrichtung Kanton Solothurn Wesentliche Neuerungen Praxisbeispiele 14.11.2017 / Folie 2
Ausgangslage Energiestrategie 2050 des Bundes Volksabstimmung 21. Mai 2017 Ja zum ersten Massnahmenpaket Energieeffizienz steigern Potentiale erneuerbare Energien nutzen Bedeutung Gebäudebereich Weiterführung Gebäudeprogramm (mit Systemwechsel: mehr Mittel, anders verteilt) Weiterverfolgung Energiekonzept 2014 (u.a. Teilrevision Energiegesetz/ MuKEn 2014) 14.11.2017 / Folie 3
Ausgangslage Klimastrategie des Bundes Ratifizierung Pariser Abkommen 7. Juni 2017 Ziel: - 50 % CO 2 -Emissionen bis 2030 Entwurf Revision nco 2 - Gesetz Schrittweise Erhöhung der CO 2 -Abgabe bei Nichterreichung (max. 240CHF/Tonne) 2018: 5te Erhöhung seit Einführung auf 96 CHF/Tonne Bei Nichterreichung Zwischenziel 2026/27 Verbot von fossilen Heizungen vorgesehen (Art. 9 nco 2 Gesetz; Stand Vernehmlassung) 14.11.2017 / Folie 4
Stossrichtung Kanton Solothurn Energieverbrauch nach Gruppen Gebäude Mobilität Industrie & Dienstleistungen Ca. 50% Energieverbrauch im Gebäudebereich (Verantwortungsbereich Kantone) 14.11.2017 / Folie 5
Stossrichtung Kanton Solothurn Energieverbrauch nach Verwendungszweck Übrige (Kochen, Waschen, Spülen, Unterhaltung, ) Raumwärme Warmwasser Rund 2/3 für Heizung, 15% für Warmwasser 14.11.2017 / Folie 6
Stossrichtung Kanton Solothurn Gebäude Kanton Solothurn in Zahlen Eckdaten 65 000 Wohngebäude (ca. 140 000 Wohnungen) 600 neue Wohngebäude/Jahr 80% vor 1990 erstellt 45% vor 1961 Gebäudepark veraltet langsam Total Verbrauch: 3 200 GWh/a 85% Fossil 14.11.2017 / Folie 7
Stossrichtung Kanton Solothurn Fossile Heizungen im Vergleich 14.11.2017 / Folie 8
Stossrichtung Kanton Solothurn Ziele Energiekonzept 2014 Ziele Gebäude 2035 (Raumwärme und Wasser) Reduktion Energieverbrauch um 30% Anteil erneuerbarer Energie 50% Teilrevision Energiegesetz Ziele erreichbar bei Anwendung Stand Technik 14.11.2017 / Folie 9
Wesentliche Neuerungen Überblick Teilrevision Energiegesetz Erhöhte Anforderungen für Neubauten (3.5L / m 2 ) werden etwas besser gedämmt erzeugen einen Anteil Strom selbst Wärmeerzeugerersatz bei Gebäuden Einsatz erneuerbare Energie bei regulärem Wärmeerzeugerersatz schlecht gedämmter Gebäude (10L / m 2 ) Keine Pflicht-Änderungen für bestehende Bauten (wenn aber etwas gemacht wird, dann richtig!) 14.11.2017 / Folie 10
Wesentliche Neuerungen Erhöhte Anforderungen für Wohnneubauten Anpassung an Stand der Technik in Bereichen Wärmeschutz und erneuerbare Wärmeerzeugung Verbesserte Wärmedämmung (ca. 10-15 %) Gewichteter Energiebedarf (von ca. 4.8L/ m 2 auf 3.5 L/ m 2, Minergie 2017) Pflicht Anteil Eigenstromproduktion (10 W /m 2 ) Ersatzabgabe bei Nichteinhaltung an Gemeinde 14.11.2017 / Folie 11
Wesentliche Neuerungen Eigenstromerzeugung für Wohnneubauten sollen einen Teil des Stroms selber erzeugen Mindestens 10 Watt pro m 2 EBF, max. 30kW (es geht auch mehr) Gemeinde erhebt Ersatzabgabe bei Nichteinhaltung ist einfach machbar (Platzverhältnisse, höhere Gebäude, Verschattung, ) ist wirtschaftlich (Gestehungskosten inkl. Lastgangmessung, KEV Einmalvergütung ist Kostendeckend plus Zins, Eigentümer- Datenschutz gewährleistet, ) 14.11.2017 / Folie 12
Wesentliche Neuerungen Gewichteter Energiebedarf statt Höchstanteil fossil Energiebedarf Heizung, Lüftung, Klima Energiebedarf Warmwasser Energiebedarf Elektrizität HLK Total Gebäude als System (Hülle, Technik, Energieträger) Keine Einzelvorgaben, Gesamtverbrauch ist wichtig (Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klima) Weiterentwicklung des «Höchstanteils 80% fossil» Umfassende Gewichtung alle Energieträger und Heizsysteme Flexibel in der Anwendung (Massnahmen Hülle und/oder Technik) 29 bewährte Standardlösungen vorhanden 14.11.2017 / Folie 13
Wesentliche Neuerungen Wärmeerzeugerersatz bei bestehenden Wohnbauten Für schlecht gedämmte Gebäude >10 L/ m 2 (ältere Gebäude mit Sanierungsrückstand) Bei regulärem Ersatz (Ende der Lebensdauer) Pflicht Einsatz 10%-Anteil erneuerbare Energie Umsetzung mit 11 Standardlösungen Befreiung guter Bauten die bereits saniert haben oder Standardlösung umgesetzt haben (z.b. GEAK Kategorie D, Minergie ) 14.11.2017 / Folie 14
Wesentliche Neuerungen Verbesserte Wärmedämmung: Stand der Technik 10% ee-anteil bei Ersatz des Wärmeerzeugers Neubauten 14.11.2017 / Folie 15
Weitere Neuerungen GEAK Plus-Pflicht für Fördermittel Förderprogramme Kanton Solothurn Gebäudehülle Haustechnik Gesamtsanierungen Neubau/Ersatzneubau Minergie P Energieberatung Gebäudeanalysen (GEAK, GEAK Plus) Nur mit GEAK Plus (Beratungsbericht) 14.11.2017 / Folie 16
Praxisbeispiel «Feuchtigkeit und Schimmel» Wenn die Farbe nicht mehr hält Man muss schon richtig lüften! 14.11.2017 / Folie 17
Praxisbeispiel «Feuchtigkeit und Schimmel» Wenn man dann genauer hinschaut 14.11.2017 / Folie 18
Praxisbeispiel «Feuchtigkeit und Schimmel» Fachwissen und Bauqualität ist ja nur ein kleiner Spalt, wes macht das schon? Sieht man nachher eh nicht! 14.11.2017 / Folie 19
Praxisbeispiel «Feuchtigkeit und Schimmel» So macht s der Fachmann 14.11.2017 / Folie 20
Praxisbeispiel «Wäschetrocknen im Keller» Fachwissen und Beratung Ungedämmte Leitungen und Keller- teuer und verboten 14.11.2017 / Folie 21
Praxisbeispiel «Wäschetrocknen im Keller» So macht s der Fachmann 14.11.2017 / Folie 22
Praxisbeispiel GEAK Plus Beratungsbericht; Vorher / Nachher 14.11.2017 / Folie 23
Herzlichen Dank Empfehlung Ein Gebäude ist ein System, kurzfristige Einzelbetrachtung ist selten optimal Lassen Sie sich neutral und umfassend beraten- bevor Sie entscheiden Achtung Bauprofis, seien Sie kritisch Unsere Fachleute helfen gerne weiter- nicht nur mit Fördermittel 4.9.2017 / Folie 24