Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen. V RlAGE

Ähnliche Dokumente
Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/3267 A09, A07

Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 17/ Wahlperiode

Der Präsident des Rechnungshofs von Berlin

Neubau des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013

1. Organisatorische Veränderungen aus Anlass der Neubildung der Landesregierung im Jahr 2005:

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 21. März 2017 beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten

Freie Wohlfahrtspflege NRW

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ 506. der Bundesregierung

Jahresbericht 2017 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 12 / Wahlperiode. der Fraktion der SPD. und

Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages am 07. März 2018

Jahresbericht 2017 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

15 Mehrausgaben und Verzögerungen beim Elektronischen Vollstreckungssystem der Zollverwaltung (Kapitel 0813)

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

Richtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand

BEKANNTMACHUNG DES FÜR DAS GRUNDSTÜCK ULMER HÖH IN DÜSSELDORF

A7/ SEP Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldori

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 19, 57 LHO

19 Sanitätsdienst Bundeswehr: Organisation der physiotherapeutischen Versorgung nur zögerlich verbessert (Kapitel 1403 Titel )

Beschlussrealisierung

VORLAGE 16/4412. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

55 Helmholtz-Zentrum Berlin muss bei längeren Betriebsunterbrechungen

LANDESPROGRAMM Sportvereine im Ganztag

VORLAGE, 16/ 2:9?~: S ~~I:,~

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2015 und Stellungnahme 2016 zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits bis 2020

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Antrag der Fraktion der SPD Aktuelle Entwicklungen im Strafvollzug und die daraus folgenden Notwendigkeiten Drucksache 16/865

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Unterrichtung. Drucksache 15/4505. durch die Landesregierung

Die Ministerin. Für den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation

Die Ministerin LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE L GE 16/332 - A15

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister. Ag --

A"7/1 Ir...i- Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses

Die Ministerin. laf\jdtag

INHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2

CJ2-i. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 07. Mai 2014

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6)

Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (VV- ÖPNVG NRW)

Gesetzentwurf. Drucksache 16/6700. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode der Landesregierung

Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess

Beschlussempfehlung und Bericht

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)

Das KiBiz enthält in diesem Zusammenhang keine Regelung über die

HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18.

~dlichen Grüß_e_n - Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am Anlage 1 Bericht

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften

Mittelfluss des EFRE in Brandenburg

Interne Revision. Bericht gemäß 386 SGB III. Gründungszuschuss. Revision SGB III

Wie will die Landesregierung die bedarfsgerechte Verteilung der 25-Millionen Soforthilfe des Bundes sicherstellen?

Anlage 3 LANDESWOHLFAHRTSVERBAND. (DA Revision)

Förderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht

Förderrichtlinien der Deutschen KinderhospizSTIFTUNG

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93. Unterrichtung

zu Punkt 13 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2013 werden folgende notwendige Veränderungen

für den Ausschuss für Familie, Kinder und JU!Jflll... und den Integrationsausschuss Kinderbetreuung bei Integrationskursen 1 Anlage (60-fach)

Ihr Schreiben vom Unser Zeichen Telefon Datum LRH 12 Durchwahl August 2013

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/44. durch das Europäische Parlament

Tagesordnung. Donnerstag, 8. November LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode. am

Milliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung

in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom Inhalt

Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 15/ Wahlperiode

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung.

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen

Vorlage zur Kenntnisnahme

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung

65 Besteuerung der Rundfunkanstalten einheitlich gestalten

Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ A17

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2014

Die Ministerin. für die Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 6. Oktober 2017

Struktur der ELER-Förderung im Saarland

Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle nach 57e Abs. 7 WPO

Pauschale Zuweisungen zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Schulbereich (Schulpauschale) 1. Verwendungszwecke 2.

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 24. März 2017

Ministerium Schule und Weiterbildung des. Die Ministerin

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das IV. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014

Antwort. Drucksache 16/3623. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Transkript:

Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen LRHNRW Postfach 103417 40025 Düsseldol'f Frau Präsidentin des Landtags Nordrheio... Westfalen Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 LANDTAG 40221 Düsseldorf NORDRHE\N-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE V RlAGE 16/ 26 Z\,f)f.:: oi f :"};'f c2 (J J 40210 Düsseldorf Konrad-Adenauer -Platz 13 Telefon 0211 3896-0 Telefax 0211 3896-367 E-Mail: poststelle@lrh.nrw.de (Kein Zugang für elektronisch s1gnierte sowie verschlilsselte elektronische DOkumente) Auskunft erteilt: Frau B. Schäfer Durchwehl 3896-274 Aktenzeichen; Fr3-197 - 9-21 Datum /?.02.2015 Sachstandsaktualisierungen des landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen für die Sitzung des Ausschusses für HaushaftskontroHe am 10,03.2015 Sehr geehrte Frau Präsidentin, Iu Ie. t4'n... "'1 zur Vorbereitung der Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 10.03.2015 erhalten Sie die Sachstandsaktualisierungen für Beiträge aus dem Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2013 (Drucksache 16/6164): Abschnitt 9: Abschnitt 12: Abschnitt.14: Abschnitt 20: Abschnitt 21 : Abschnitt 22: Verwendung und Verwertung leerstehender Immobilien des Bau- und Uegensqhaftsbetriebs Nordrhein-Wes~alen Ungenutzte Budgets für die Fortbildung von Lehrkräften Neubau eines Zentrums für Operative MedizinamUniversitätsklinikumDüsseldorf Restrukturierung der WestLB AG Wirtschaftlichkeit des Sondervermögens. "Risikoabschirmung WestLBAG H Förderung der Deutsche Fußball Route NRW mit der Bitte um Weiterleitung an die Damen und Herren Abgeordneten des oben genannten Aussch usses.

Die Sachstandsaktualisierungen beruhen auf Entscheidungen des Großen Kollegiums vom 19.02.2015. Mit.lf.e~ndIiChen Grüßen )jb",~ 0_ ~'. '}k Dr. Brigitte Mand;,.r Anlagen Heweils SO-fach)

Aktualisierte Sachstandsdarstellung zu Abschnitt 9 des Jahresberichts 2014, Seiten 96 bis 102 - Verwendung und Verwertung leerstehender Immobilien des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen - Zuständiges Mitglied: Leitender Ministerialrat Andreas Zelljahn 1. Die Prüfung der Verwendung und Verwertung leerstehender Immobilien des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) ergab, dass erhebliche Mängel im Umgang mit "Leerstand" bestehen. Dies spiegelt sich in dem vom Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (LRH) festgestellten Anstieg der Leerstandsflächen im Zeitraum vom 31.12.2008 bis zum 31.12.2012 von rund 266.000 m 2 auf rund 447.000 m 2 bzw. dem Anstieg der Leerstandsquote im gleichen Zeitraum von 2,7 v. H. auf 4,4 v. H. wider. Aus Sicht des LRH liegen die Ursachen dafür u. a. in der bestehenden Struktur der dezentralen Organisation des Leerstandsmanagements sowie in fehlenden generellen Regelungen zur Leerstandsbearbeitung, weshalb es zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Verwendung und Verwertung leerstehender Immobilien durch den BLB NRW gekommen ist. Darüber hinaus wurde das bestehende Konzept zur Leerstandsminimierung unzureichend umgesetzt. 2. Auf der Grundlage der zweiten Folgeentscheidung des LRH vom 12.01.2015 ergibt sich folgender Sachstand: Der BLB NRW erkennt seine Verpflichtung, den Leerstand auf das unvermeidbare Volumen zu reduzieren, grundsätzlich an. Den beanstandeten unzureichenden Verfahrensabläufen zwischen der Zentrale und den Niederlassungen bei der Verwertung der Immobilien beabsichtigt der BLB NRW, durch verschiedene Maßnahmen zu begegnen. So würde inzwischen z. B. eine einheitliche

-2- leerstandsliste durch Standardauswertung aus dem SAP-System für die Zentrale und die Niederlassungen generiert. Ferner seien gemeinsame Erörterungen über leerstände einschließlich der dazugehörigen Sachverhalte vor Ort sowie die Einrichtung lesender Zugriffsrechte für ausgewählte User in den Niederlassungen für das Vetriebsunterstützungstool der Zentrale vorgesehen. Diese Maßnahmen trügen insbesondere dazu bei, den leerstand beim BlB NRW besser durch die Zentrale steuern und koordinieren zu können. Hinsichtlich der vom lrh geforderten Straffung der Organisationsstruktur bei der leerstandsbearbeitung bleibt der BlB NRW bei seiner Auffassung, dass die bestehende Organisation keiner Änderung bedürfe. Diesen Punkt werde er jedoch nach wie vor bei der weiteren Entwicklung beachten. Soweit der lrh die vorgenommene Aufteilung in relevante und nicht relevante leerstandsflächen moniert hat, ist vom BlB NRW avisiert worden, den Prozess der Einordnung der leerstandsgründe und daraus resultierende Handlungsbedarfe künftig über eine Qualitätssicherung zu optimieren. Den Feststellungen des lrh, dass der Prozess der Verwertung der leerstehenden bzw. teilleerstehenden Immobilien durch verbindliche Weisungen und Vorgaben geregelt werden sollte, will der BlB NRW nunmehr Rechnung tragen. Daher beabsichtigt er eine entsprechende Weisung zu erstellen, die spätestens bis zum 31.03.2015 in Kraft treten soll. Hinsichtlich der Aktualisierung des leerstandskonzepts sei vorgesehen, das Fachkonzept für eine durchgängige IT -Unterstützung bis zum 31.01.2015 zu erstellen und bis spätestens zum 31.12.2015 umzusetzen. 3. Der lrh hat den BlB NRW zwecks Weiterverfolgung der Angelegenheit gebeten, ihm das mit dem FM abgestimmte überarbeitete leerstandskonzept zukommen zu lassen. Die übrigen Prüfungsmitteilungen sieht er aufgrund der Einlassungen des BlB NRW als erledigt an.

Aktualisierte Sachstandsdarstellung zu Abschnitt B Nr. 12 des Jahresberichts 2014, S. 120 ff. - Ungenutzte Budgets für die Fortbildung von Lehrkräften - Zuständiges Mitglied: LMR'in Porrmann Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (LRH) hat dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW) auf dessen weitere Stellungnahmen vom 02.07. und 26.08.2014 mit einer Entscheidung vom 08.09.2014 geantwortet. 1. Wie im Jahresbericht bereits dargestellt (Nr. 12.3.1), hatte der LRH die zeitliche Flexibilisierung des Mitteleinsatzes und die künftige Anrechnung vorhandener Budgetmittel oberhalb bestimmter Grenzen auf die Zuweisungen begrüßt und das MSW um Mitteilung der damit verbundenen Einsparungen für den Landeshaushalt gebeten. Das MSW teilte hierzu mit, dass die Mittelzuweisung für das Jahr 2014 auf Basis der Kontostände der Fortbildungs-Onlineverwaltung der öffentlichen Schulen am 01.04.2014 (einschließlich der an diesem Tag getätigten Buchungen) erfolgt sei. Unter Zugrundelegung dieser Kontostände beliefe sich die mit der neuen Zuwendungspraxis verbundene Ersparnis bei den Fortbildungsbudgets der Schulen für 2014 auf 3.573.979. 2. Der LRH hatte um Mitteilung der Überhänge aufgelöster Schulen bei den nicht in die Prüfung einbezogenen Bezirksregierungen (SR) gebeten. Zudem sollten die Rückzahlungen auf der Basis der angewendeten Verfahrensregelungen beziffert sowie die verbleibende Differenz zwischen den bei einer SR festgestellten Überhängen und den Rückzahlungen von rund 347.000 erläutert werden. Für die Sicherstellung der Rückführung der Beträge aus den Fortbildungsbudgets der aufgelösten Schulen an den Landeshaushalt hielt der LRH eine einheitliche Vorge-

hensweise und die Unterrichtung der Schulen auf der Ebene der BR für notwendig (Nr. 12.3.2). Das MSW teilte hierzu die von den BR gemeldeten Überhänge zum Stand April 2014 von insgesamt rund 1,4 Mio., die an die BR geleisteten Rückzahlungen von rund 490.000 und die von den BR vorgenommenen Umbuchungen auf neue Schulen von rund 246.000 mit. Das MSW hat mit Erlass vom 09.07.2014 die Verpflichtung zur Rückzahlung von Fortbildungsbudgets aufgelöster Schulen verbindlich geregelt. Die vom MSW getroffenen Verfahrensregelungen hält der LRH für geeignet, die Rückführung der Beträge aus den Budgets aufgelöster Schulen in den Landeshaushalt sicherzustellen. Da die BR verpflichtet worden sind, die Schulträger bzw. Schulen unverzüglich zu unterrichten, kann damit auch die Rückführung weiterer verbliebener Überhänge für 2014 gesichert werden. 4. Der LRH hatte das MSW um ergänzende Stellungnahme zu der Frage gebeten, weiche Bedarfsermittlungen der Festlegung der Pauschalbeträge pro Lehrkraft (45 ) und dem Mindestbetrag je Schule (800 ) zu Grunde gelegen haben (Nr. 12.3.3). Der LRH hat zur Kenntnis genommen, dass das MSW den pro Lehrkraft bezifferten Betrag ausbildungsfachlich für ausreichend - auch zur Gewinnung externer Referenten - ansieht, der daher unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als Pauschalbetrag festgesetzt worden sei. 5. Mit den vom MSW getroffenen Maßnahmen ist den Anliegen des LRH entsprochen worden. Der LRH hat daher das Prüfungsverfahren für abgeschlossen erklärt.

Aktualisierte Sachstandsdarstellung zu Abschnitt 14 des Jahresberichts 2014, S. 134 ff. - Neubau eines Zentrums für Operative Medizin am Universitätsklinikum Düsseldorf - Zuständiges Mitglied: Leitender Ministerialrat Andreas Zelljahn Die vom Land zu tragenden Kosten für das neu errichtete Zentrum für Operative Medizin (ZOM 11) des Universitätsklinikums (UK) Düsseldorf sind von ursprünglich rd. 100,3 Mio. auf mindestens rd. 171,6 Mio. gestiegen. Diese Kostensteigerung war nach den Feststellungen des Landesrechnungshofs (LRH) insbesondere darauf zurückzuführen, dass das für die Finanzierung zuständige Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) bei den Genehmigungen der Erweiterungsmaßnahmen für das ZOM 11 wiederholt auf eine angemessene Prüfung der Planungsunterlagen verzichtete. Stattdessen wurden dem UK bei der Bewilligung der Zuschussmittel zunächst lediglich Mindestanforderungen wie die zu schaffenden Nutzungen und eine zu realisierende Mindestnutzfläche vorgegeben. Das MIWF überließ dem Klinikum hierbei allein im Hinblick auf dessen Zusicherung, die erweiterte Maßnahme auch mit den bislang bereitgestellten Mitteln realisieren zu können, die Art und Weise der Umsetzung des Vorhabens. Die mehrfach während des Bauprozesses vom UK initiierten Projekterweiterungen und -änderungen führten in der Folge zu erheblichen Störungen im Bauablauf und somit zu weiteren deutlichen Kostensteigerungen. Da entgegen der Zusagen des UK die bereitgestellten Zuschüsse nicht auskömmlich waren, mussten die Landesmittel mehrfach aufgestockt werden. Mit dem erst im Juli 2014 erfolgten Umzug in das neue Klinikgebäude hat sich die Inbetriebnahme des ZOM II zudem um sieben Jahre verzögert. Die bei der Prüfung des ZOM II getroffenen Feststellungen hatte der LRH nochmals zum Anlass genommen, auf den unzureichenden Regelungsgehalt der vom MIWF bislang bei der Mittelgewährung angewandten Bewirtschaftungshinweise aus dem Jahr 2004 zu verweisen.

-2- Im Hinblick auf den fortgesetzten Prüfungsschriftwechsel mit dem MIWF ergibt sich nach der zweiten Folgeentscheidung des LRH vom 04.02.2015 folgender Sachstand: Dass MIWF hatte bereits in seiner ersten Stellungnahme dargelegt, dass das bei der Realisierung des ZOM II angewandte, untaugliche neue Steuerungsmodell bei anderen Bauprojekten der UK keine Anwendung mehr gefunden hat. Darüber hinaus wurden die vom LRH kritisierten Bewirtschaftungshinweise zwischenzeitlich umfassend überarbeitet. Die am 23.09.2014 in Kraft getretenen neuen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung und Behandlung der den UK vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung zu stellenden Zuschüsse beinhalten aus Sicht des LRH weitgehende inhaltliche und verfahrenstechnische Verbesserungen. So ist unter anderem zukünftig eine förmliche Zustimmung des MIWF sowohl zu einem Raum- und Funktionsprogramm als Voraussetzung für die Einleitung des haushaltsrechtlichen Verfahrens zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln als auch zu einer qualifizierten Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) vor der Inanspruchnahme der Mittel durch die UK vorgesehen. Im Hinblick auf eine vom LRH in Rede gestellte Ausdehnung der Nutzfläche auf rd. 20.600 m 2 hat das MIWF in einer weiteren Stellungnahme schlüssig darlegt, dass auch durch die zuletzt implementierten zusätzlichen Nutzungen keine weitere Nutzfläche geschaffen wurde, welche über die mit der 3. HU-Bau genehmigten rd. 19.800 m 2 hinausging. Die sich nach der Aufstockung des Gebäudes im Jahr 2005 ergebene Kubatur blieb demnach in der Folge im Wesentlichen gleich, ein Zugewinn an Nutzfläche konnte vornehmlich durch eine Verdichtung (Wegfall oder Reduzierung von Lichthöfen, Umwidmung von Verkehrs- in Nutzfläche) erreicht werden. Der Umstand, dass durch die vorgenannten Maßnahmen je nach Bauteil ein Optimierungspotenzial von bis zu 29 v. H. erschlossen werden konnte, macht aus Sicht des LRH deutlich, dass eine angemessene, auch baufachliche Prüfung der Planungsunterlagen im Sinne eines effizienten Einsatzes der Haushaltsmittel dringend erforderlich ist. Nachdem das ZOM 11 im Juli 2014 in Betrieb genommen wurde, hat der LRH das MIWF nochmals um Mitteilung gebeten, ob seitens des UK die Bezuschussung von über die bisherigen Landesmittel von rd. 171,6 Mio. hinausgehenden Kosten beantragt wurde. Der LRH erwartet, dass in diesem Fall die Anlastung eines weiteren Eigenanteils an das

-3- UK geprüft wird, sofern diese Kosten im Zusammenhang mit den vom UK initiierten, kostensteigernden Projektänderungsanträgen stehen. Die weiteren Prüfungsfeststellungen sieht der LRH aufgrund der Stellungnahmen und Maßnahmen des MIWF als erledigt an.

Aktualisierte Sachstandsdarstellung zu Abschnitt 20 des Jahresberichts 2014, S. 186 ff. - Restrukturierung der WestLB AG - Zuständiges Mitglied: Dir. b. LRH Jahnz Der Landesrechnungshof (LRH) hat im Rahmen seiner Prüfung von Maßnahmen zur Restrukturierung der WestLB AG einige Punkte kritisch bewertet und dem Finanzministerium (FM) Anregungen gegeben. Es handelte sich hierbei um die Garantie des Landes (Phoenix-Garantie) zur Absicherung der Risiken aus der Übertragung des sog. Phoenix-Portfolios auf eine Zweckgesellschaft, die Übernahme von Schadensersatzrisiken der WestLB AG durch die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) und den Verkauf griechischer Staatsanleihen durch die EAA. Zu diesen Punkten hat sich insoweit einer neuer Sachstand ergeben, als das FM dem LRH mit Schreiben vom 22.09.2014 mitgeteilt hat, dass zurzeit die "Hinweise für die Verwaltung von Beteiligungen des Landes Nordrhein-Westfalen,,1 überarbeitet würden. Hierbei sollen die Prüfungsfeststellungen des LRH eingehend geprüft werden. Dem LRH ist wichtig, dass in vergleichbaren Fällen künftig die rechtlichen Möglichkeiten vor Abgabe einer Garantie oder der Übernahme von Schadensersatzrisiken genauer untersucht werden. Er hat zur Kenntnis genommen, dass das FM die Nutzbarmachungseiner Prüfungsfeststellungen für die Verwaltung von Beteiligungen prüft. Dass die EAA eine Darstellung der Abwicklungsstrategie erarbeitet und sich hierbei im Falle europäischer Staatsanleihen grundsätzlich für ein "Halten" ausgesprochen hat, begrüßt der LRH. Das Prüfungsverfahren ist abgeschlossen. Hinweise für die Verwaltung von Beteiligungen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.07.2003, W 4400-1 - 1 - VI 5.

Aktualisierte Sachstandsdarstellung zu Abschnitt 21 des Jahresberichts 2014, S. 193 ff. - Wirtschaftlichkeit des Sondervermögens "Risikoabschirmung WestLB AG" - Zuständiges Mitglied: Dir. b. LRH Jahnz Das Finanzministerium (FM) hat mit Schreiben vom 25.09.2014 ergänzend zu den Themen Belastbarkeit der PIMCO-Prognosen und zur Deckung von Garantieinanspruchnahmen aus den laufenden Haushalten vorgetragen. Das FM führte aus, dass es die PIMCO-Prognosen nach wie vor hinsichtlich Zeitpunkt und Umfang der Garantieinanspruchnahmen für nicht hinreichend belastbar erachte. Zudem hätten seit 2008 Deckungsvermerke für Garantieinanspruchnahmen in Kapitel 20 610 Titel 871 10 und 871 20 existiert, deren Höhe indes nicht gestaltbar sei. Schließlich sollen nach 37 Abs. 2 LHO überplanmäßige Ausgaben bei anderen Ausgaben in demselben Einzelplan ausgeglichen werden. Hier sei nicht erkennbar, wie überplanmäßige Ausgaben größeren Umfangs gedeckt werden könnten. Im Ergebnis müsse bei Vorlage einer Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf im Zeitraum Mitte Oktober bis Anfang November eines Kalenderjahres die Vierteljahresprognose von PIMCO zum 30.06. zugrunde gelegt werden. Die Vierteljahresprognose von PIMCO zum 30.09. könne nach Zugang erst in der zweiten Novemberhälfte einer Bewertung durch das FM unterzogen werden. Da das Haushaltsgesetz noch vor Beginn der Haushaltsperiode vom Parlament verabschiedet und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden solle, sei eine Ergänzungsvorlage auf dieser Basis als zeitlich kritisch anzusehen. Darüber hinaus gab das FM zu bedenken, dass bei diesem Ablauf die Vierteljahresprognose von PIMCO zum 30.09. zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des jeweiligen Haushalts schon wieder Makulatur sei. In der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 seien weitere Befüllungen des Sondervermögens nicht vorgesehen. Über welches Instrumentarium der Mittelbedarf für Garantieinanspruchnahmen nach dem Verbrauch der Mittel des Sondervermögens bereitgestellt werden könne, müsse zu gegebener Zeit entschieden werden. Hierzu hat der LRH mit seiner Entscheidung vom 29.10.2014 Stellung genommen.

Er blieb bei seiner Einschätzung, dass die PIMCO-Prognosen geeignet sind, bei der Haushaltsaufstellung ggf. über eine Ergänzungsvorlage die zu erwartenden Garantiezahlungen zu quantifizieren. Soweit das FM auf 37 Abs. 2 LHO verwies, begründet die Vorschrift nach Auffassung des LRH keine Verpflichtung, Einsparungen bei anderen Ausgaben in demselben Einzelplan auszugleichen. Mit Blick auf 37 Abs. 2 LHO ist es möglich, eine Deckung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben auf anderem Wege zuzulassen. Die Vorschrift ist als Soll-Bestimmung vom Gesetzgeber ausgestaltet worden. Als Fazit kann festgehalten werden, dass der LRH die Erklärung des FM begrüßt, im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 weitere Befüllungen des Sondervermögens nicht vorzusehen. Nach Verbrauch der Mittel des Sondervermögens sollten Inanspruchnahmen im Garantiefall - mit Blick auf das verfassungsrechtlich basierte Wirtschaftlichkeitsgebot - generell über den Kernhaushalt abgewickelt werden. Das Prüfungsverfahren ist abgeschlossen.

Aktualisierte Sachstandsdarstellung zu Abschnitt 22 des Jahresberichts 2014, S. 198 ff. - Förderung der Deutsche Fußball Route NRW - Zuständiges Mitglied: Leitende Ministerialrätin Susallek 1. In dem Beitrag zum Jahresbericht hat der Landesrechnungshof (LRH) insbesondere dargestellt, dass beim Projekt "Deutsche Fußball Route NRW" lediglich eins von vier Projektzielen erreicht und der Frage von Rückforderungen nicht nachgegangen wurde. Zur Fertigstellung des Ziels "Autoroute" beabsichtige das Wirtschaftsministerium, weitere Fördermittel einzusetzen. 2. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) hat gegenüber dem LRH weitere Stellungnahmen am 14.04.2014, 18.09.2014 und 19.01.2015 abgegeben. Es ergibt sich der folgende aktuelle Sachstand: Antrag und Bewilligungsverfahren (Abschnitt 22.2.1, S. 199 ff.) Das MWEIMH hat mitgeteilt, dass der Verein als Zuwendungsempfänger im Projektantrag auf Vorförderungen hingewiesen habe. Dabei habe es sich jedoch um Maßnahmen und Initiativen ohne unmittelbaren Bezug zum beantragten Förderprojekt Deutsche Fußball Route NRW gehandelt. Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Vorförderungen seien dem MWEIMH und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport nicht bekannt. Das MWEIMH kommt zum Ergebnis, dass die Bewilligung nach Abschluss eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens erteilt worden sei. Für den LRH ist weiter offen, warum Vorförderungen nicht in die Antragsprüfung einbezogen wurden.

-2- Abwicklung der Zuwendung (Abschnitt 22.2.2, S. 200 ff.) Zahlenmäßiger Nachweis Das MWEIMH hat Versäumnisse der Bezirksregierung Düsseldorf (BR) bei der verwaltungsmäßigen Abwicklung des Projektes eingeräumt. Die Prüftiefe und die Intensität der projektbezogenen Begleitung hätten sich im Nachhinein als nicht hinreichend herausgestellt. Eine intensivere Projektbegleitung sei für die BR mit den vorhandenen personellen Kapazitäten kaum leistbar gewesen. Zudem habe für das MWEIMH ohne Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Projektumsetzung kein Anlass für behördliche Maßnahmen bestanden. Der neue Vorstand und die ehrenamtliche Geschäftsführung des Vereins seien erst nach der Schlussverwendungsnachweisprüfung auf den tatsächlichen Umsetzungsstand des Projekts und die festgestellten Defizite aufmerksam geworden. Dem Vorstand sei von dem Geschäftsführer wiederholt versichert worden, dass die Projektplanung eingehalten werden könne. Der LRH hat darauf hingewiesen, dass die Beteiligten bereits im Durchführungszeitraum hätten nachvollziehen können, dass sich das Projekt anders entwickelte als geplant und Projektziele überwiegend nicht erreicht wurden. Im Durchführungszeitraum beantragte der Verein zweimal wegen nicht vorhersehbarer Verzögerungen kostenneutrale Verlängerungen für das Projekt. Begründung dafür waren auch die fehlenden Genehmigungen für die Beschilderung der Autoroute. Hinzu kommt, dass der ab dem 01.05.2011 tätige neue Geschäftsführer den fehlerhaften Verwendungsnachweis vom 30.05.2011 unterzeichnet hat. Erreichung der Projektziele Das MWEIMH hat ausgeführt, das Projekt sei im Kern so umgesetzt worden, wie es beabsichtigt gewesen sei. Der Markenkern des Projekts bestehe aus der Fahrradroute und der noch nicht fertiggestellten Autoroute. Auch mit Blick auf den Tourismuswettbewerb Erlebnis.NRW und den Masterplan Tourismus NRW könne das Projektziel mit vertretbaren Abstrichen als erreicht betrachtet werden und sei nicht gescheitert. Im Hinblick auf die Inhalte des Wettbewerbsbeitrages und des Bewilligungsbescheides sieht der LRH die Projektziele als deutlich verfehlt an. Auch wenn die innovativen Projektziele "Multimediales Infotainment-System" und "elektronisches Clubkartensystem" mit besonderen Risiken verbunden waren, bleibt festzuhalten, dass sechs Jahre nach

-3- der Bewilligung kein einziges Schild der Autoroute steht. Nur von "vertretbaren Abstrichen" zu sprechen, ist nicht nachvollziehbar. Die Deutsche Fußballroute NRW war auch Gegenstand eines Beitrags des Kabarettisten Dieter Nuhr in der Fernsehsendung "Mario Barth deckt auf". Der Beitrag wurde erstmals am 19.11.2014 ausgestrahlt. Prognose (Abschnitt 22.2.3, S. 201) Entgegen seiner bisherigen Absicht hat das MWEIMH nunmehr mitgeteilt, dass es keine weiteren Mittel für die Fertigstellung der Autoroute zur Verfügung stellen werde. Die künftige Pflege der Autoroute werde über einen Instandhaltungsvertrag mit einem Automobilclub geregelt. Dieser bereite auch eine neue Publikation über die Autoroute vor, die zeitnah zur Eröffnung des deutschen Fußballmuseums im Mai 2015 veröffentlicht werde. Die Finanzierung werde mit Mitteln des Vereins sichergestellt. Das MWEIMH hat keine Ausführungen gemacht, wie der Verein die Finanzierung sicherstellen werde. Noch in seinem Schreiben vom 14.04.2014 ist das MWEIMH davon ausgegangen, dass der Verein finanziell nicht in der Lage ist, das Teilziel Autoroute mit der Montage der Beschilderung zu vollenden und die Folgekosten für die Fahrradroute und Autoroute sowie für notwendige Marketingaktivitäten zu tragen. Das MWEIMH hält daran fest, "auf die Umsetzung von zuwendungsrechtlichen Konsequenzen zu verzichten". 3. Fazit Aus Sicht des LRH ist der Verein als Zuwendungsempfänger seinen Mitteilungspflichten nicht nachgekommen, hat falsche Angaben im Verwendungsnachweis gemacht und nur eines von vier Projektzielen erreicht. Der LRH sieht keinen Raum, hier von "vertretbaren Abstrichen" zu sprechen. Auch um Finanzkorrekturen durch die EU zu vermeiden, hält es der LRH für geboten, die erforderlichen zuwendungsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen. 4. Das Prüfungsverfahren ist nicht abgeschlossen.