BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ROHRBACH 4150 Rohrbach Aktenzeichen: Wa10-112-32-1999-Ba Bahnhofstraße 7-9 Bearbeiter: Dr. Erhard Petz Telefon: (07289) 88 51-400 Telefax: (07289) 88 51-399 E-mail: bh-ro.post@ooe.gv.at Marktgemeinde Hofkirchen i.m.; Kläranlage und Verbindungsleitungen samt Pumpwerken der gemeinsamen Abwasserbeseitigungsanlage für die Gemeinden Hofkirchen i.m., Oberkappel, Pfarrkirchen i.m. und eines Teils von Neustift i.m.; wasserrechtliche Überprüfung 26. Januar 2008 Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr! Wir haben folgende Angelegenheit, an der Sie beteiligt sind, zu bearbeiten: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 19.1.2000, Wa10-112-7-1999, wurde der Marktgemeinde Hofkirchen i.m. folgende wasserrechtliche Bewilligung erteilt. Errichtung einer Abwasserreinigungsanlage Gemeinschaftskläranlage Niederranna (für die Beseitigung der Abwässer aus den Gemeinden Hofkirchen, Oberkappel, Pfarrkirchen und der in der Gemeinde Neustift befindlichen Ortschaft Grubberg) auf den Grundstücken 547, 548, 554, 553, 2717/1, 2716/3 und 2777/1, KG Marsbach, Marktgemeinde Hofkirchen, ca. 200 m östlich der Donaubrücke in Niederranna am linken Donauufer mit einer Ausbaugröße von 5.000 EW 60 und Einleitung der gereinigten Abwässer sowie der unverschmutzten Niederschlagswässer aus dem Kläranlagenbereich in die Donau Errichtung von Abwasserkanälen und Druckleitungen (samt Pumpwerken) von den Gemeinden Hofkirchen i.m., Oberkappel, Pfarrkirchen i.m. und Neustift i.m. zur Kläranlage in Niederranna Herstellung einer Hochwassermulde und Verlegung des Fischbachls In diesem Bescheid wurde als Ende der Bauvollendungsfrist der 30. November 2006 festgesetzt. Mit Schreiben der Dipl.-Ing. Eitler & Partner Ziviltechniker GmbH, Niederreithstraße 43, 4020 Linz, vom 24.5.2006 wurde die Fertigstellung der Kläranlage und Verbindungsleitungen sowie der Pumpwerke gemeldet und ist nunmehr die wasserrechtliche Überprüfung durchzuführen. Hierüber wird eine mündliche Verhandlung, verbunden mit einem Lokalaugenschein ausgeschrieben. DVR.069272 http://www.bh-rohrbach.gv.at
Im Rahmen der Überprüfungsverhandlung wird die Übereinstimmung der fertiggestellten Anlagen mit der erteilten Bewilligung überprüft. Einwendungen können sich nur auf die Nichtübereinstimmung der ausgeführten Anlagen mit der erteilten Bewilligung beziehen. Geringfügige Abweichungen, die öffentlichen Interessen oder fremden Rechten nicht nachteilig sind oder denen der Betroffene zustimmt, können im Überprüfungsbescheid nachträglich genehmigt werden. Die Teilnahme ist nur dann erforderlich, wenn Einwendungen wegen nicht bescheidgemäßer Ausführung der Anlage bzw. gegen die nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die zusätzlich errichteten Anlagenteile (sofern der Grundinanspruchnahme bei der Baudurchführung durch schriftliche Erklärungen ausdrücklich zugestimmt wurde) vorgebracht werden wollen. Wir ersuchen Sie, als Beteiligter zur mündlichen Verhandlung zu kommen. Ort der Zusammenkunft: Gasthaus Draxler, Niederranna 2 Datum: Montag, 12. März 2007 Zeit: 9:00 Uhr Sie können zur Verhandlung selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Sie können auch gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person zb einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder vertreten lassen, wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen. Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf der nächsten Seite neben Ihrem Namen. Rechtsgrundlage 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, 98 und 121 sowie 9, 11-15, 21, 30-33, 38, 50, 72, 98, 105, 107, 108, 117 und 118 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959). Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung abgesehen von Ihrer persönlichen Verständigung durch Anschlag in der Marktgemeinde Hofkirchen i.m. durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung kundgemacht wurde. Zutreffendes ist angekreuzt! Seite 2
Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen zb Krankheit, Gebrechlichkeit oder Urlaubsreise nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können. Als sonst Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. Ergeht an: 1. Dipl.-Ing. Eitler & Partner Ziviltechniker GmbH, Niederreithstraße 43, 4020 Linz 2. Herrn und Frau Johann und Margarete Amerstorfer, Wehrbach 3, 4141 Pfarrkirchen 3. Herrn und Frau Leopold und Rosa Andorfer, Wuzwoll 3, 4141 Pfarrkirchen 4. Herrn und Frau Kurt und Johanna Andorfer, Hamet 10, 4141 Pfarrkirchen 5. Frau Veronika Antlanger, Niederranna 5, 4085 Wesenufer 6. Herrn Hermann Bauer, Niederranna 42, 4085 Wesenufer 7. Herrn Helmut Dobretzberger, Mühlgasse 2, 4142 Hofkirchen 8. Herrn und Frau Erich und Ida Draxler, Niederranna 3, 4085 Wesenufer 9. Herrn und Frau Josef und Margarete Falkner, Pernerstorf 4, 4144 Oberkappel 10. Herrn Anton Fesl, Niederranna 54, 4085 Wesenufer 11. Herrn und Frau Rudolf und Erika Fuchs, Wehrbach 14, 4141 Pfarrkirchen 12. Herrn und Frau Josef und Marianne Füchsl, Pollmannsdorf 14, 4141 Pfarrkirchen 13. Herrn Helmut Ganser, Eilmannsberg 4, 4142 Hofkirchen 14. Frau Leopoldine Gruber, Wehrbach 15, 4141 Pfarrkirchen 15. Herrn Helmut DI Haas, Niederranna 7, 4085 Wesenufer Seite 3
16. Herrn und Frau Karl und Martina Hackl, Hundsfülling 8, 4142 Hofkirchen 17. Herrn und Frau Josef und Monika Hain, Pernerstorf 8, 4144 Oberkappel 18. Herrn und Frau Anton und Hilde Hazod, Grubberg 7, 4144 Oberkappel 19. Herrn und Frau Adolf und Maria Hazod, Nr. 19, 4144 Oberkappel 20. Frau Edith Hofer, Kleinerla 8, 4300 St. Valentin 21. Herrn Manfred Höglinger, Wehrbach 8, 4141 Pfarrkirchen 22. Herrn Franz Huber, Altenhof 7, 4142 Hofkirchen 23. Frau Helga Huber, Pernerstorf 3, 4144 Oberkappel 24. Herrn und Frau Friedrich und Adelheid Huber, Falkenhof 1, 4142 Hofkirchen 25. Herrn Ewald Huber, Wehrbach 6, 4141 Pfarrkirchen 26. Herrn und Frau Hermann und Sieglinde Humer, Wehrbach 16, 4141 Pfarrkirchen 27. Frau Erna Kandlbinder, Wehrbach 9, 4141 Pfarrkirchen 28. Herrn Norbert Keil, Markt 41, 4142 Hofkirchen 29. Herrn und Frau Hubert und Helga Kiesl, Hundsfülling 2, 4142 Hofkirchen 30. Herrn und Frau Josef und Ida Kiesl, Hundsfülling 3, 4142 Hofkirchen 31. Herrn und Frau Mag. Hubert und Margit Kiesl, Am Weiher 11, 4142 Hofkirchen 32. Herrn und Frau Mag. Stefan und Luzia Kiesl, Am Weiher 11, 4142 Hofkirchen 33. Herrn Siegfried Koch, p.a. Leopold Höllinger, Oberkappel 70, 4144 Oberkappel 34. Herrn Franz Lang, Pfarrkirchen 23, 4141 Pfarrkirchen 35. Herrn Christian Leitner, Hundsfülling 9, 4142 Hofkirchen 36. Herrn Johannes Leitner, Gerastorf 5, 4142 Hofkirchen 37. Herrn Karl Lindorfer, Mangstraße 13, 4134 Putzleinsdorf 38. Herrn und Frau Johann und Ernestine Löffler, Konzing 1, 4144 Oberkappel 39. Herrn und Frau Alois und Walburga Mairhofer, Hundsfülling 7, 4142 Hofkirchen 40. Herrn und Frau Manfred und Maria Mairhofer, Neubau 7, 4142 Hofkirchen 41. Herrn und Frau Josef und Berta Mandl, Wehrbach 4, 4141 Pfarrkirchen Seite 4
42. Herrn und Frau Reinhart und Hildegard Mayrhofer, Mühlgasse 24, 4142 Hofkirchen 43. Herrn und Frau Johann und Christa Moser, Hochhaus 1, 4142 Hofkirchen 44. Frau Margot Müller, Niederranna 26, 4085 Wesenufer 45. Herrn Andreas Past, Pernerstorf 1, 4144 Oberkappel 46. Herrn und Frau Franz und Margarete Praher, Grub 6, 4143 Neustift 47. Herrn Anton Pühringer, Hundsfülling 10, 4142 Hofkirchen 48. Herrn und Frau Josef und Brigitte Pühringer, Marsbach 4, 4142 Hofkirchen 49. Herrn und Frau Johann und Hilde Raab, Hundsfülling 6, 4142 Hofkirchen 50. Herrn Helmut Ratzesberger, Hamet 3, 4141 Pfarrkirchen 51. Herrn und Frau Josef und Roswitha Rauscher, Konzing 3, 4144 Oberkappel 52. Herrn und Frau Elisabeth und Walter Rosenberger, Altenhof 17, 4142 Hofkirchen 53. Herrn Thomas Rosenberger, Altenhof 2, 4142 Hofkirchen 54. Herrn Martin Schlagnitweit, Altenhof 24, 4141 Pfarrkirchen 55. Herrn und Frau Rudolf und Christine Schlagnitweit, Gerastorf 3, 4142 Hofkirchen 56. Graf Salburg'sche Familienstiftung Schloss Altenhof, Altenhof 1, 4142 Hofkirchen 57. Herrn Karl Schneeberger, Wehrbach 1, 4141 Pfarrkirchen 58. Herrn und Frau Johann und Irmgard Schuster, Grettenbach 12, 4144 Oberkappel 59. Herrn Laurenz Mag. Schwarzacher und Mitbes., Bremengasse 10-12, 3420 Kritzendorf 60. Frau Maria Schweitzer, Hochhaus 7, 4142 Hofkirchen 61. Herrn Johann Stadler, Kappel 4, D-94110 Wegscheid 62. Herrn und Frau Josef und Marianne Stadler, Grettenbach 13, 4144 Oberkappel 63. Herrn Walter Stadler, Pernerstorf 7, 4144 Oberkappel 64. Herrn Josef Stallinger jun., Niederranna 13, 4085 Wesenufer 65. Agrargemeinschaft Niederranna, p.a. Josef Stallinger, Niederranna 13, 4085 Wesenufer 66. Herrn Heinrich Staltner, Wehrbach 11, 4141 Pfarrkirchen 67. Herrn Adalbert Thaller, Markt 21, 4142 Hofkirchen Seite 5
68. Herrn und Frau Josef und Elfriede Vierlinger, Altenhof 9, 4142 Hofkirchen 69. Herrn Franz Wakolbinger, Wehrbach 12, 4141 Pfarrkirchen 70. Herrn und Frau Gerhard und Helga Wünsche, Hamet 2, 4141 Pfarrkirchen 71. Herrn Rudolf Wimmer, Hundsfülling 12, 4142 Hofkirchen (als Wasserkraftanlagenbetreiber, Wasserbuch-Postzahl 413/3113) 72. Landeshauptmann von Oberösterreich als Verwalter des öffentlichen Wassergutes, Kärntnerstraße 12, Linz 73. Land Oberösterreich, Landesstraßenverwaltung, Bahnhofplatz 1, Linz 74. Energie AG, Böhmerwaldstraße 3, 4020 Linz 75. Herrn Markus Dieplinger, Niederranna 69, 4085 Wesenufer 76. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Kärntnerstraße 12, Linz, mit der Bitte um Entsendung eines Amtssachverständigen für Wasserbautechnik (Terminvereinbarung mit Herrn Ing. Johann Brendli) 77. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, UA Gewässerschutz, Kärntner Straße 12, 4021 Linz, mit der Bitte um Entsendung eines Amtssachverständigen für Biologie (Terminvereinbarung mit Herrn Dr. Herbert Reisinger) 78. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, wasserwirtschaftliches Planungsorgan, Kärntnerstraße 12, Linz 79. Fischereirevier Rohrbach, zh Herrn Walter Koller, pa BH Rohrbach 80. Marktgemeinde Oberkappel 81. Gemeinde Pfarrkirchen i.m. 82. Gemeinde Neustift i.m. 83. Marktgemeinde Hofkirchen i.m. (auch als Konsensinhaberin) a) mit der Einladung zur Teilnahme und dem Ersuchen um die Entsendung des Bürgermeisters oder eines befugten Vertreters, b) mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel anzuschlagen, c) vom Vorhaben berührte Grundeigentümer, die von hier aus versehentlich nicht geladen wurden oder bei denen ein Besitzwechsel oder eine Änderung in der Zustelladresse eingetreten ist, mittels beiliegender Kundmachung nachweisbar zu laden sowie d) bei der Verhandlung dem Verhandlungsleiter die Ladungsnachweise der Parteien und Beteiligten, die mit der Anschlagsklausel versehene Kundmachung zu übergeben. Mit freundlichen Grüßen Für die Bezirkshauptfrau Dr. Erhard Petz Seite 6
Hinweise: Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, Bahnhofstraße 7-9, 4150 Rohrbach, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an. Seite 7