KVJS. Ratgeber. Finanzielle Förderung und fachliche Beratung für Arbeitgeber. Beschäftigung schwer behin derter Menschen

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Transkript:

KVJS Ratgeber Beschäftigung schwer behin derter Menschen Finanzielle Förderung und fachliche Beratung für Arbeitgeber

Inhaltsverzeichnis 3 Vorwort 4 Schwerbehindert was heißt das? 5 Wie wird ein neuer Arbeitsplatz gefördert? 6 Was bietet das Förderprogramm Aktion Arbeit für schwerbehinderte Menschen? 7 Wird auch Ausbildung unterstützt? 8 Wer hilft bei der Stellenbesetzung? 9 Kann auch ein bestehender Arbeitsplatz gefördert werden? 1 0 Bekommt man weitere fachliche Unterstützung? 11 Gibt es laufende Zuschüsse? 12 Wo kommen die Fördergelder her? 1 3 Was heißt eigentlich besonderer Kündigungsschutz? 13 Gibt es weitere Besonderheiten? 14 Ein-Blicke in die Praxis: 14 Metzgerei Kübler 15 Phönix Sicherheitsdienste 16 Reinert Kunststofftechnik 17 Service: 17 Ansprechpartner und Adressen 18 Info-Material 19 Nützliche Internet-Adressen Herausgeber: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Lindenspürstraße 39 70176 Stuttgart Text/Redaktion: Monika Kleusch Gestaltung: Designbüro Mees + Zacke, Reutlingen Fotos: AV Medien, Stuttgart Thomas Heppner, Ostfildern Monika Kleusch, KVJS Mees+Zacke, Reutlingen Phönix Sicherheitsdienste, Waghäusel Druck: Texdat Service gem GmbH, Weinheim Versand: Gisela Lüttges Telefon 07 21 81 07-983 Gisela.Luettges@kvjs.de 5. durchgesehene Auflage März 2009 Impressum 2 KVJS-Ratgeber

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Vorwort Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird vom Gesetzgeber intensiv gefördert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stehen der Einstellung Schwerbehinderter aber oft skeptisch gegenüber, dabei können sie von hohen Zuschüssen und kompetenter Beratung profitieren. Zuständig ist das Integrationsamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden- Württemberg (KVJS). Die gängigen Vorstellungen über schwerbehinderte Menschen lauten: Dauernd krank, leistungsschwach, praktisch unkündbar. Die Realität sieht jedoch anders aus: Tausende baden-württembergische Betriebe beschäftigen mehr schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als sie müssten nicht nur aus sozialem Engagement, sondern weil es sich auch wirtschaftlich lohnt. Denn schwerbehinderte Mitarbeiter können auf dem richtigen Arbeitsplatz voll einsatzfähig sein. Den richtigen Mitarbeiter zu finden und seinen Arbeitsplatz optimal zu gestalten, dabei hilft das Integrationsamt und seine Fachdienste. Besonders wichtig ist es auch, schwerbehinderten jungen Menschen eine berufliche Perspektive durch eine Ausbildung zu eröffnen. Darum gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen und Prämien vom KVJS-Integrationsamt. Hierzu gehört auch das gemeinsam mit dem Sozial ministerium beschlossene neue Prämienmodell Aktion Arbeit für schwerbehinderte Menschen. Wer als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen beschäftigt und ausbildet, bekommt aber nicht nur finanzielle Unterstützung und kompetente, umfangreiche Beratung und Begleitung durch den KVJS und seine Fachdienste, sondern, wie uns Unternehmen immer wieder bestätigen, oft besonders engagierte und motivierte Mitarbeiter. Ihre Karl Röckinger Verbandsvorsitzender Senator e.h. Roland Klinger Verbandsdirektor KVJS-Ratgeber 3

Schwerbehindert was heißt das? Schwerbehinderung klingt erst mal dramatisch, aber schwerbehindert zu sein bedeutet noch lange nicht arbeitsunfähig zu sein. Wenn der Arbeitsplatz passt, ist auch ein schwerbehinderter Mitarbeiter so leistungsfähig wie jeder nicht-behinderte Kollege. Die meisten Betroffenen, nämlich 90 Prozent, werden erst im Laufe ihres Arbeitslebens durch eine Erkrankung zu Schwerbehinderten. Das heißt: die meisten schwerbehinderten Menschen haben eine ganz normale Ausbildung und Berufserfahrung. Keine reguläre Ausbildung dagegen haben die Menschen mit geistiger Behinderung, die von der Sonderschule abgehen oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten. Sie haben dafür viel Freude an einfacheren Tätigkeiten und sind dabei besonders motiviert und überdurchschnittlich zuverlässig. Die häufigsten Ursachen von Schwerbehinderung: Störung innerer Organe: 31,1 % Beeinträchtigung von Armen/ Beinen: 15,3 % Probleme mit Wirbelsäule, Rumpf oder Brustkorb: 15,5 % 4 KVJS-Ratgeber

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Wie wird ein neuer Arbeitsplatz gefördert? Investitionskosten, die anfallen um einen neuen, zusätzlichen Arbeits- oder Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten Menschen einzurichten bis hin zur aufwändigen Maschine können durch das Integrationsamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) gefördert werden. Gefördert werden können zum einen die normalen Investitionskosten durch das Integrationsamt und zum anderen der eventuell behinderungsbedingt notwendige Mehraufwand durch den Reha-Träger, meist die Agentur für Arbeit. Das Integrationsamt informiert über mögliche weitere Zuschüsse von anderen Stellen und berät bei der Stellung von Anträgen. Übrigens: Ein vom Integrationsamt des KVJS geförderter Arbeitsplatz sollte natürlich möglichst auf Dauer mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden. KVJS-Ratgeber 5

Was bietet das Förderprogramm Aktion Arbeit für schwerbehinderte Menschen? Arbeitgeber, die einen besonders betroffenen in der Regel geistig oder seelisch behinderten Klienten eines Integrationsfachdienstes neu einstellen, erhalten zusätzlich zu den üblichen Leistungen des Integrationsamt eine Integrationspauschale im Rahmen der Aktion Arbeit für schwerbehinderte Menschen, die das Bundesprogramm Job 4000 miteinschließt. So soll besonders Sonderschul-Abgängern und Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Die Abwicklung der Formalitäten übernimmt der Integrationsfachdienst. Die Höhe der Integrationspauschale richtet sich nach Umfang und Dauer des geplanten Beschäftigungsverhältnisses: Unbefristetes Arbeitsverhältnis: 4.000 Euro Befristetes Arbeitsverhältnis (Mindestdauer 12 Monate): 2.000 Euro Folgt einem bisher befristeten Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber unmittelbar ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, so kann der Arbeitgeber mit Beginn des Folgearbeitsverhältnisses weitere 2.000 Euro erhalten. Ausbildungsprämie Ausbildungsplatz: bis zu 3.000 Euro Übernahmeprämie Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Übernahme in ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis: bis zu 5.000 Euro (befristet: bis zu 2.500 Euro) Teilzeitarbeitsverhältnisse werden anteilig gefördert. 6 KVJS-Ratgeber

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Wird auch Ausbildung unterstützt? Wer behinderten jungen Menschen als Ausbildungs betrieb den Start ins Berufsleben ermöglicht, bekommt zusätzlich zu den Fördermitteln der Agentur für Arbeit Zuschüsse und Prämien vom Integrationsamt des KVJS. Hierbei wird zwischen besonders betroffenen schwerbehinderten Auszubildenden und durch die Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Auszubildenden unterschieden. Besonders betroffene schwerbehinderte Auszubildende: Falls Gebühren für Eintragungen, Prüfungen oder außerbetriebliche Ausbildungsabschnitte anfallen, können diese bis zur vollen Höhe durch das Integrationsamt ersetzt werden. Gleichgestellte Auszubildende: Pro Ausbildungsjahr bekommen Arbeitgeber 2000 Euro pauschal als Zuschuss. Drei Monate nach Abschluss eines Ausbildungsvertrags und für die erfolgreich bestandene Abschluss prüfung zahlt das Integrationsamt zusätzlich jeweils 1000 Euro Prämie. KVJS-Ratgeber 7

Wer hilft bei der Stellenbesetzung? Für die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen für einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz gibt es in jedem Stadt- und Landkreis einen Integrationsfachdienst, kurz: IFD, der im Auftrag des Integrationsamts arbeitet. Der IFD erarbeitet mit jedem Bewerber ein individuelles Leistungsprofil und kann daher mit den Betrieben passgenaue Lösungen für den zu besetzenden Arbeitsplatz entwickeln. Ein Praktikum als Einstieg kann die Entscheidung über die längerfristige Einstellung oft erleichtern. Die IFD haben den direkten Draht zu Behörden, Verbänden, niedergelassenen Ärzten, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen. Sie können die Unternehmen kompetent beraten und unterstützen sie bei der Beantragung finanzieller Leistungen. Surftipp: www.ifd-bw.de Die baden-württembergischen Integrationsfachdienste und ihre Angebote im Internet. 8 KVJS-Ratgeber

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Kann auch ein bestehender Arbeitsplatz gefördert werden? Geht es um einen bestehenden Arbeitsplatz, der behinderungsgerecht umgestaltet werden muss, zahlt das Integrationsamt des KVJS ebenfalls Zuschüsse. Ein Schwerbehinderten-Arbeitsplatz muss so nicht mehr als ein normaler Arbeitsplatz kosten. Außerdem berät der Technische Beratungsdienst des Integrationsamts vor Ort im Betrieb wie der Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend eingerichtet werden kann. Seine Spezialisten empfehlen Arbeitshilfen oder behinderungsgerechte Maschinen. Sollten Umbaumaßnahmen nötig sein, zum Beispiel für einen Rollstuhl fahrer, helfen die Fachleute ebenfalls gerne. Durch diese technische wie finanzielle Unterstützung können Behinderungen ausgeglichen und die Fähigkeiten der schwerbehinderten Mitarbeiter optimal eingesetzt werden. KVJS-Ratgeber 9

Bekommt man weitere fachliche Unterstützung? Integrationsfachdienst Die Integrationsfachdienste beraten und unterstützen Unternehmer und Unternehmerinnen nicht nur bei der Auswahl schwerbehinderter Mitarbeiter und Auszubildender, sie stehen Ihnen auch grundsätzlich mit Rat und Tat zur Seite. Die IFDs bieten Informationen und Schulungen für Vorgesetzte und Mitarbeiter zu Krankheit und Behinderung und wie man mit ihnen umgehen kann. So lassen sich Berührungsängste abbauen. Das Informationsangebot wird jeweils genau auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten. Und wenn s mal kriseln sollte helfen die Fachleute des Integrationsfachdienstes als unparteiische Vermittler dabei, die Dinge wieder ins Lot zu bringen. 10 KVJS-Ratgeber

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Technische Beratungsdienst Der Technische Beratungsdienst des Integrationsamts besteht aus erfahrenen Technikern und Ingenieuren. Er unterstützt bei Planung von behinderungsgerechten Um- und Ausbauten von Arbeitsstätten Behinderungsgerechte Einrichtung neuer oder Anpassung vorhandener Arbeits- und Ausbildungsplätze Einsatz technischer Arbeitshilfen für schwerbehinderte Menschen Gibt es laufende Zuschüsse? Manchmal ist die Arbeitsleistung eines schwerbehinderten Beschäftigten trotz optimaler Arbeitsplatzausstattung nicht so wie erwartet. Dann kann der Arbeitgeber vom Integrationsamt des KVJS Zuschüsse zu den Lohnkosten erhalten. So bleibt das richtige Verhältnis zwischen Lohn und Leistung gewahrt. Auch wenn sich im Betrieb jemand verstärkt um den behinderten Kollegen oder die Kollegin kümmern muss, gibt es einen Zuschuss für den erhöhten Zeitaufwand durch diese Unterstützung. Die Zuschüsse werden individuell errechnet. KVJS-Ratgeber 11

Wo kommen die Fördergelder her? Von den Arbeitgebern. Genau gesagt von den Arbeitgebern, die weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen, als gesetzlich gefordert ist. Betriebe ab 20 Arbeitsplätze müssen fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Pro nicht besetztem Schwerbehinderten-Arbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zwischen 105 und 260 Euro im Monat fällig. Die Ausgleichsabgabe ist zweckgebunden. Sie darf nur für die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen ausgegeben werden. Davon profitieren dann diejenigen Arbeitgeber, die schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigen. Ihnen zahlt das Integrationsamt des KVJS jährlich rund 20 Millionen Euro aus. Übrigens: Grundsätzlich können sämtliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen aus der Ausgleichsabgabe gefördert werden, je nach den konkreten Erfordernissen. 12 KVJS-Ratgeber

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Was heißt eigentlich besonderer Kündigungsschutz? Es stimmt nicht, dass schwerbehinderte Menschen fast unkündbar sind. Besonderer Kündigungsschutz bedeutet, dass für die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters die vorherige Zustimmung durch das Integrationsamt des KVJS nötig ist. Ansonsten gelten die gleichen Spielregeln wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch. Viele Probleme am Arbeitsplatz lassen sich aber lösen, bevor es zu einer Kündigung kommt. Dies ist der Grundgedanke von innerbetrieblicher Prävention und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Dabei setzen sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Reha-Träger und Integrationsamt oder Integrationsfachdienst an einen Tisch und handeln gemeinsam eine Lösung aus. Nur in durchschnittlich vier Prozent der Fälle lehnt das Integrationsamt einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung ab. Gibt es weitere Besonderheiten? Ja. Schwerbehinderten Menschen steht eine Woche zusätzlicher Urlaub im Jahr zu. Schwerbehinderte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können unter gewissen Voraussetzungen bereits ab einem Alter von 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Übrigens: Schichtarbeit, Nachtarbeit und Akkordarbeit dürfen grundsätzlich auch schwerbehinderte Arbeitnehmer machen. KVJS-Ratgeber 13

Ein-Blicke in die Praxis Metzgerei Kübler, Stuttgart/Waiblingen 110 Mitarbeiter, davon 14 schwerbehindert (verschiedene innere Leiden, Wirbelsäulenschäden, ein Gehörloser, ein stark Sehbehinderter) Eigentlich wollte die Metzgerei ja einer schwerbehinderten Mitarbeiterin mit starkem Rheuma kündigen. Aber dann kam alles ganz anders nämlich: Anlässlich des Kündigungsverfahrens beim Integrationsamt erfuhr der Arbeitgeber von den Fördermöglichkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Aufgrund von BSE und Schweinepest war die wirtschaftliche Situation angespannt. Gerne würde man ein weiteres Standbein in Form einer Maultaschenproduktion schaffen, aber die Investitionskosten sind zu hoch. Alleine für die Produktion der Maultaschen sind rund 90.000 Euro zu veranschlagen, 286.000 Euro wären für die supermarktgerechte Verpackung aufzuwenden. Die Firma Kübler entschied sich in Abstimmung mit dem Integrationsamt dafür, zehn schwerbehinderte Mitarbeiter für die Produktion, Verpackung und Vertrieb der Maultaschen einzustellen. Das Integrationsamt gewährt deshalb einen Zuschuss von 200.000 Euro. Als positiver Nebeneffekt ist der Teamgeist der Belegschaft durch die Integration der schwerbehinderten Menschen gestiegen, erklärt der Arbeitgeber. Ersparnis für den Arbeitgeber: 200.000 Euro 14 KVJS-Ratgeber

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Phönix Sicherheitsdienste, Waghäusel Neun Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, davon eine körperbehindert Zur Unterstützung ihres Vertriebsteams wollte die Firma Phönix Sicherheitsdienste ein Call- Center einrichten. Dazu sollte ein neuer Telefon- Daten bank-arbeitsplatz geschaffen werden. Mit einer contergangeschädigten Praktikantin hatte Phönix gute Erfahrungen gemacht - die gelernte Handelsvertreterin hatte bereits zuvor Berufserfahrung in einem Call-Center gesammelt. Nun wollte Phönix sie gern übernehmen. Da bei der zukünftigen Mitarbeiterin die Arme verkürzt und die Hände nicht vollständig aus gebildet sind, brauchte sie einen ergonomischen Arbeitsstuhl, einen höhenverstellbaren Schreibtisch mit geeignetem Rollcontainer, eine besondere Fußstütze, eine ergonomische Tastatur und eine besondere Computermaus. Für diese behinderungsbedingten technischen Arbeitshilfen gab es einen Zuschuss der Agentur für Arbeit von rund 4.700 Euro. Das Integrationsamt bewilligte weitere 15.000 Euro als Zuschuss für die normale Arbeitsplatz- Ausstattung, zu der unter anderem die Telefonanlage, die Software und eine Adressdatenbank für das neue Call-Center gehörten. Damit ist die schwerbehinderte Mitarbeiterin nun buchstäblich auf Draht bei der erfolgreichen Unterstützung ihrer Außendienst-Kollegen. Ersparnis für den Arbeitgeber: 19.700 Euro www.phoenix-sd.de KVJS-Ratgeber 15

Reinert Kunststofftechnik, Bissingen 60 Mitarbeiter, davon fünf unter anderem mit Lernbehinderung oder geistiger Behinderung Die kunststoffverarbeitende Firma stellt Spritzgussteile aus Thermoplasten und Duroplasten her und bearbeitet die Kunststoff-Teile auch weiter: Tampondrucken oder Heißprägen, Ultraschallschweißen oder mechanische Bearbeitung sowie Komplettmontage von Baugruppen gehören unter anderem zum Leistungsspektrum. Bei der Kunststoff-Verarbeitung gibt es viele gleichbleibende Tätigkeiten, die Geduld und Feingefühl erfordern. Viel Geduld und außergewöhnliche Zuverlässigkeit für ihre Tätigkeit bringen auch die drei geistig behinderten oder lernbehinderten Mitarbeiter mit, die die Firma beschäftigt. Sie wurden durch den Integra tionsfachdienst vermittelt und kommen von der Sonderschule und aus der Werkstatt für behinderte Menschen. Über Praktika konnte sich Betrieb und Schwerbehinderte zuvor gründlich kennen lernen. Ein Arbeitsplatz wurde bei seiner Neuschaffung 1998 mit 1000 Mark vom Integrationsamt bezuschusst. Außerdem zahlt das Integrationsamt Zuschüsse zu den Lohnkosten der schwerbehinderten Mitarbeiter und für den erhöhten Betreuungsaufwand des Arbeitgebers. Monatlicher Zuschuss für den Arbeitgeber: 1.530 Euro www.reinert-kunststofftechnik.de 16 KVJS-Ratgeber

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Ansprechpartner und Adressen Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Zweigstelle Karlsruhe Integrationsamt Erzbergerstraße 119 76133 Karlsruhe Dietmar Tremmel Telefon 07 21 81 07-961 Telefax 07 21 81 07-975 Dietmar.Tremmel@kvjs.de Erika Haltmayer Telefon 07 21 81 07-962 Telefax 07 21 81 07-975 Erika.Haltmayer@kvjs.de Technischer Beratungsdienst: Karl-Heinz Baumert Telefon 07 21 81 07-952 Telefax 07 21 81 07-975 Karl-Heinz.Baumert@kvjs.de Bernhard Ganz Telefon 07 21 81 07-953 Telefax 07 21 81 07-975 Bernhard.Ganz@kvjs.de Karl-Heinz Marquart Telefon 07 21 81 07-968 Telefax 07 21 81 07-975 Karl-Heinz.Marquart@kvjs.de Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Integrationsamt Regionalbüro Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 170 79098 Freiburg Technischer Beratungsdienst: Klaus Kury Telefon 07 61 2719-26 Telefax 07 61 2719-43 35 Klaus.Kury@kvjs.de Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Integrationsamt Zweigstelle Stuttgart Lindenspürstraße 39 70176 Stuttgart Karin Kimmich-Protz Telefon 0711 63 75-265 Telefax 0711 63 75-108 Karin.Kimmich-Protz@kvjs.de Gerhard Opp Telefon 0711 63 75-526 Telefax 0711 63 75-108 Gerhard.Opp@kvjs.de Technischer Beratungsdienst: Axel Gabriel Telefon 0711 63 75-277 Telefax 0711 63 75-108 Axel.Gabriel@kvjs.de Peter Kattner Telefon 0711 63 75-284 Telefax 0711 63 75-108 Peter.Kattner@kvjs.de Bernd Simmendinger Telefon 0711 63 75-278 Telefax 0711 63 75-108 Bernd.Simmendinger@kvjs.de Klaus Zuckschwerdt Telefon 07 61 2719-45 Telefax 07 61 2719-43 35 Klaus.Zuckschwerdt@kvjs.de KVJS-Ratgeber 17

Info-Material Ratgeber Integrationsfachdienste Ratgeber Integrationsunternehmen Aufbau, Ausstattung, Ausbau Ratgeber Existenzgründung und Existenzerhaltung für schwerbehinderte Menschen Faltblatt Neue Wege der betrieblichen Prävention Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen. Info-Film Schwerbehinderte Menschen sind wertvolle Mitarbeiter Arbeitgeber über ihre Erfahrungen Der Film stellt Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen in unterschiedlichen Betrieben vor und informiert über die Fördermöglichkeiten durch das Integrationsamt des KVJS. DVD, ca. 12 Minuten Info-Film Aktion 1000-1000 Arbeitsplätze für geistig behinderte Menschen Das Integrationsamt des KVJS will mit Hilfe der Integrationsfachdienste 1000 neue Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen schaffen. Wie, das zeigen zahlreiche Beispiele des Films. DVD, ca. 12 Minuten KVJS spezial Aktion 1000 Das Magazin zur Aktion 1000 Einblicke in die Arbeit des Integrationsamtes bietet die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift behinderte Menschen im Beruf (ZB) mit Baden-Württemberg Beilage Das Informationsmaterial ist kostenlos. Unsere Publikationen auch unter: www.kvjs.de/publikationen/behinderungund-arbeit.html Bestellung unter: Gisela Lüttges Telefon 07 21 81 07-983 Telefax 07 21 81 07-940 Gisela.Luettges@kvjs.de 18 KVJS-Ratgeber

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Nützliche Internet-Adressen www.ifd-bw.de Das Angebot der baden-württembergischen Integrationsfachdienste im Internet www.kvjs.de Die Seiten des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg www.integrationsaemter.de Seite der Arbeitsgemeinschaft deutscher Integrationsämter mit der Zeitschrift Behinderte Menschen im Beruf (ZB) und vielen nützlichen Informationen www.gemeinsame-servicestelle.de Seite der gemeinsamen Servicestellen für Reha bilitation in Baden-Württemberg www.rehadat.de Informationssystem zur Unterstützung der Integration von Behinderten in die Arbeitswelt mit Datenbanken zu verschiedenen Themen bereichen der beruflichen Rehabilitation www.talentplus.de Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung www.arbeitsagentur.de Die Seite der Bundesagentur für Arbeit bietet auch Informationen zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Informationen des Rentenversicherungsträgers www.bar-frankfurt.de Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bietet viele Infos auch zur Teilhabe am Arbeitsleben www.kein-handicap.de Online-Stellenbörse für behinderte Menschen www.sozialministerium-bw.de Das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg www.behindertenbeauftragter.de Infos vom Behindertenbeauftragten der Bundes regierung KVJS-Ratgeber 19

Integrationsamt Erzbergerstraße 119 76133 Karlsruhe Tel.: 07 21 81 07-0 Fax: 07 21 81 07-976 Lindenspürstraße 39 70176 Stuttgart Tel.: 07 11 63 75-0 Fax: 07 11 63 75-108 Kaiser-Joseph-Straße 170 79098 Freiburg Tel.: 07 61 27 19-0 Fax: 07 61 27 19-60 www.kvjs.de info@kvjs.de