Geprüfter Personalfachkaufmann (m/w) 21. Juni 2017, Nagold Ziel Personalfachkaufleute sind qualifizierte Praktiker, die selbstständig alle Personalvorgänge bearbeiten und personalpolitische Grundsätze konkret umsetzen können. Sie haben Kenntnisse über die vielfältigen Aufgaben, die dem wirtschaftlich bedingten Bedarf an guten Mitarbeiter/-innen eines Unternehmens dienlich sind. Ihre Fertigkeiten tragen den Qualifikationen und den Erwartungen der Belegschaft Rechnung. Zielgruppe Mitarbeiter/-innen aus dem Bereich Personalwesen, die sich auf eine qualifizierte Tätigkeit in diesem Bereich vorbereiten wollen. Zulassungsvoraussetzung Siehe nächste Seite(n) Inhalt Siehe nächste Seite(n) Dauer, Zeiten, Ort, Preis Dauer: Abendlehrgang, knapp 2 Jahre (inkl. Ausbilderlehrgang) Zeiten: Mittwoch, 18.00 Uhr 21.15 Uhr, Freitag, 18.00-21.15 Uhr, jeden 2. Samstag, 08.00 13.00 Uhr Referent/-in: verschiedene Ort: IHK-Zentrum für Weiterbildung, Lise-Meitner-Str. 23, 72202 Nagold Preis: 2.950,- (zahlbar in 6 Raten) zzgl.ca. 90,- für DIHK-Textbände, zzgl. Prüfungsgebühr (z. Zt. 550,- Personalfachkaufmann + 160,- Ausbilder), sowie sonstige Literatur Hinweis: Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen die Teilnehmer einen Ausbilderschein nachweisen. Zuschuss: Abschluss: Das AFBG verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen. Die Antragsteller/-innen dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Weitere Informationen finden Sie unter www.meister-bafoeg.info. Antragsunterlagen und weiterführende Beratung erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt. IHK-Prüfung Ansprechpartner/-in Carl Christian Hirsch, Telefon 07452 9301-16, E-Mail hirsch@pforzheim.ihk.de Vorbereitungslehrgänge anderer Bildungsträger finden Sie unter www.nordschwarzwald.ihk24.de, OID 26196
Zulassungsvoraussetzung (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (2) Bis zum Ablegen der Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlichrechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß 3 Abs. 1 der Ausbilder- Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen. (3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben. (4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Geprüfter Personalfachkaufmann (m/w) A. Ausbilderlehrgang Siehe separate Ausschreibung B. Lehrgang Personalfachkaufmann (m/w) 1. Handlungsbereich Personalarbeit organisieren und durchführen - Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden - Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten - Prozesse im Personalwesen gestalten - Projekte planen und durchführen - Informationstechnologie im Personalbereich nutzen - Beraten und Fachgespräche führen - Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen - Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden 2. Handlungsbereich Personalarbeit auf der Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen - Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden - Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen - Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen - Sozialversicherungsrecht anwenden - Sozialleistungen des Betriebes gestalten - Personalbeschaffung durchführen - Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten 3. Handlungsbereich Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und bei Personalmarketing berücksichtigen - Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten - Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarf für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln - Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen - Personalcontrolling gestalten und umsetzen 4. Handlungsbereich Personal- und Organisationsentwicklung steuern - Mitarbeiter/-innen beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern - Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter/-innen sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen - Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen - Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen - Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten - Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen
Geprüfter Personalfachkaufmann (m/w) Hinweise für Teilnehmer/-innen Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald Service-Center Postfach 920 75109 Pforzheim Widerrufsbelehrung Folgen des Widerrufs Anmeldung 21.06.2017 in Nagold Teilnehmer/-in Name Vorname Straße PLZ/Wohnort Telefon Mail Geburtstag Mobil Geburtsort Beratung zu Lehrgang und Prüfung durch die IHK-Weiterbildungsberatung ist erfolgt: ja nein Muster-Widerrufsformular Arbeitgeber Firma Postanschrift PLZ/Ort Telefon Mail Werbeeinwilligung Zahlung Rechnungsempfänger: privat Firma Die umseitigen AGB habe ich zur Kenntnis genommen und melde mich zahlungspflichtig an. Ort, Datum: Unterschrift:
Geprüfter Personalfachkaufmann (m/w) Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmeldung 4. Absage von Veranstaltungen sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf 2. Zahlungsbedingungen 5. Urheberrecht 6. Datenschutz 3. Rücktritt/Kündigung Zusatzvereinbarung für Teilnehmer, die durch die Agentur für Arbeit gefördert werden