GARANTIERT VERSCHLEISSFREI: GEBRAUCHTE SOFTWARE

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GARANTIERT VERSCHLEISSFREI: GEBRAUCHTE SOFTWARE Das Geschäftsmodell des Münchner Software-Händlers usedsoft DIE GESCHÄFTSIDEE Im Gegensatz zu fast allen anderen Produkten nutzt sich Software nicht ab. Eine gebrauchte Lizenz hat für den Käufer den gleichen Wert wie eine neue mit dem Unterschied, dass der Käufer sie zu wesentlich günstigeren Konditionen bezieht. Dies ist die einfache Idee, die dem Geschäftsmodell von usedsoft zugrunde liegt. Eine Idee, die von usedsoft entwickelt und zur Marktreife gebracht wurde. 1

AUCH NEUERE VERSIONEN VERFÜGBAR Und wie das aktuelle Beispiel Windows 8 zeigt, müssen neue Software-Versionen nicht unbedingt gleich besser sein. Die aktuellste Version einer Software verlangt zum einen Einarbeitungszeit und ist zum zweiten meist mit höheren Hardware-Anforderungen verbunden. Unter Umständen ist auch die übrige Software nicht kompatibel mit dem neuen Produkt. Eine ebenso bewährte wie vertraute Version ist dann eine echte Alternative. Da diese vom Hersteller aber oft nicht mehr angeboten wird, sind hier gebrauchte Lizenzen der einzige Weg. Allerdings bedeutet gebraucht keineswegs, dass es sich zwangsläufig um ältere Programme handeln muss. usedsoft bietet ebenso die Möglichkeit, beim Kauf aktuellster Versionen die Kosten erheblich zu senken. Die Quellen, aus denen das Unternehmen solche Lizenzen bezieht, sind vielfältig. Ob aus Insolvenzen oder aus Geschäftsaufgaben, aus Umstrukturierungsmaßnahmen oder aus Systemumstellungen: Es entsteht eine Überlizenzierung, die oft auch neueste Lizenzen beinhaltet. Auf diese Weise stehen auch aktuelle Versionen in großem Umfang zum Kauf bereit. UNGENUTZTE LIZENZEN VERSILBERN : AUS KOSTEN WERTE MACHEN Neben den Käufern gebrauchter Software können natürlich auch die Verkäufer von dem usedsoft-geschäftsmodell profitieren. Viele Unternehmen realisieren erst langsam, dass sich unvermutetes Tafelsilber auf ihren Rechnern befindet. Zuvor teuer eingekaufte Software wird durch strukturelle Veränderungen plötzlich überflüssig und verstaubt. Durch den Verkauf überschüssiger Lizenzen können Unternehmen nun endlich ihr gebundenes Kapital in liquide Mittel umwandeln. Schließlich käme auch niemand auf die Idee, nach dem Kauf eines neuen Wagens den alten direkt zum Schrottplatz zu bringen. Warum sollte dies bei Software- Lizenzen, deren Wert den eines Autos schließlich oft um ein Vielfaches übersteigt, eigentlich anders sein? RECHTSGRUNDLAGEN Rechtliche Grundlage des Software-Gebrauchthandels ist der Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht. Dieser besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt erschöpft, wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach nach dem ersten Verkauf keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der Käufer kann es also gebraucht weiterverkaufen. Dass der Erschöpfungsgrundsatz auch für Computerprogramme gilt, ist in 69c, Abs. 3[3] des deutschen und in 12, Abs 2[4] des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes festgelegt. Auch die EU-Richtlinie 2009/24/EG[5] erlaubt ausdrücklich den Handel von gebrauchten Computerprogrammen. NOTARTESTAT Mit jedem Kauf bietet usedsoft seinen Kunden ein notarielles Testat an. Der Verkäufer hat dafür zuvor eine Erklärung abgegeben, dass er rechtmäßiger Inhaber der übertragenen Lizenzen war, dass er sämtliche Kopien der verkauften Lizenzen gelöscht hat und dass er diese in Zukunft nicht mehr verwendet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Kette der Lizenzübertragungen in jedem Fall bis zum Hersteller bzw. zum autorisierten Fachhändler lückenlos zurückverfolgt werden kann. Zudem wird dadurch belegt, dass der Käufer der einzige Nutzer der Lizenzen ist in urheberrechtlicher Hinsicht ebenfalls ein unverzichtbarer Faktor. 2

MARKTPOTENZIAL Die Software-Hersteller vor allem die US-amerikanischen Monopolisten haben jedoch über Jahrzehnte ein wirkliches Kunststück fertig gebracht. Sie haben ihren Kunden mit Erfolg weisgemacht, Software wäre eben nicht ein Produkt wie andere auch. Deshalb könne man es auch nicht gebraucht weiterverkaufen. Ein Kunststück, das die Software-Kunden Milliarden gekostet hat. Denn jedes Mal, wenn ein Unternehmen Software nicht neu, sondern gebraucht kauft, spart es zwischen 25 und 40 Prozent manchmal sogar mehr. Und jede Software, die ein Unternehmen einmal gekauft hat und nicht mehr braucht, kann es wieder verkaufen, also zusätzliche Einnahmen erzielen. Um was für Summen es hier geht, zeigen folgende Zahlen: Alleine in Deutschland wurde in 2012 nach Schätzung des Branchenverbandes BITKOM für über 17 Mrd. Euro Software-Produkte verkauft davon 85 Prozent im B2B-Markt. Weltweit werden es rund 265 Mrd. Euro gewesen sein. Davon wird erfahrungsgemäß gut ein Drittel auf Europa entfallen. Der Handel mit gebrauchter Software ist also ein Markt mit Milliarden-Potenzial. Ein Potenzial, dass nun endlich erreichbar ist. DER DEUTSCHE SOFTWARE-KRIEG usedsoft wurde 2003 von Peter Schneider und zwei weiteren Partnern gegründet und ging 2004 in den Markt. Nach anfänglicher Skepsis der Unternehmen die Mär von der Unverkäuflichkeit gebrauchter Software hatte sich tief ins Bewusstsein der deutschen Wirtschaft gegraben nahm das Geschäft schnell Fahrt auf. Von 2005 bis 2008 erreichte das Unternehmen immer wieder zweistellige Zuwachsraten, zuletzt wurde sogar die 10 Mio.-Marke erreicht. usedsoft und Peter Schneider erhielten in Medien und Fachwelt fast einen Kultstatus. Alle großen deutschen Zeitungen brachten Personality-Stories, und die respektlose usedsoft- Werbung sorgte für Furore. WERFEN SIE IHR GELD NICHT AUS DEM WINDOW. Gebrauchte Microsoft Software jetzt besonders günstig. Ob Windows XP Professional oder MS Office: Bei usedsoft bekommen Sie fast jede gebrauchte Microsoft Software günstiger. Überzeugen Sie sich selbst auch über die Angebote anderer Hersteller. info@usedsoft.com www.usedsoft.com Der zunehmende Erfolg erregte jedoch den erheblichen Widerstand der US-amerikanischen Software-Hersteller. Und tatsächlich bewegte sich der Handel mit Gebrauchtsoftware zur damaligen Zeit zumindest aus Laien-Sicht in einer rechtlichen Grauzone. Im Grundsatz war es zwar seit jeher legal, Software gebraucht zu 3

verkaufen und zu kaufen. Doch die technologische Entwicklung verlief so rasant, dass die Gesetze schnell veralteten und Zweideutigkeiten entstanden. So stammt etwa die EU-weit geltende Software-Richtlinie, die den Weiterverkauf von Computerprogrammen prinzipiell erlaubt, aus dem Jahr 1993. Also aus einer Zeit, in der niemand daran dachte, dass man Software einmal per Download erwerben könnte. Das nutzten die Software-Hersteller aus: Sie behaupteten unter Ausnutzung der durch die technischen Entwicklungen entstandenen Regelungslücken, der Erschöpfungsgrundsatz habe bei Software keine Gültigkeit. Sie nutzten also das bestehende Vakuum, um den Software-Gebrauchthandel zu kriminalisieren, die usedsoft-kunden mit Macht einzuschüchtern und damit ihre Monopole zu retten. Microsoft ging sogar so weit, eine Strafanzeige zu erstatten: Gemeinsam mit der Kriminalpolizei durchsuchte die Microsoft-Polizei (kein Scherz!) die usedsoft-geschäftsräume in der Münchner Innenstadt sowie die Kanzlei des hochangesehenen usedsoft-notars ein paar Straßen weiter. Die Anschuldigungen entpuppten sich jedoch schnell als heiße Luft; die Ermittlungen wurden wegen erwiesener Unschuld von der Generalstaatsanwaltschaft München eingestellt. BILL GATES NICHTS AN, WENN SIE SPAREN WOLLEN. Gebrauchte Microsoft Software jetzt besonders günstig. Ob Windows XP Professional oder MS Office: Bei usedsoft bekommen Sie fast jede gebrauchte Microsoft Software günstiger. Überzeugen Sie sich selbst auch über die Angebote anderer Hersteller. info@usedsoft.com www.usedsoft.com Der US-Multi Oracle versuchte sein Glück auf anderem Wege: Er reichte Klage ein in den unteren Instanzen zunächst sogar mit Erfolg. Der usedsoft-gründer Peter Schneider war aber gestützt von der Rechtsauffassung zahlreicher Rechtsgelehrter entschlossen, die Frage höchstrichterlich klären zu lassen, um eine umfassende Liberalisierung des Software-Marktes zu erreichen. Kurz vor dem Ziel jedoch der Bundesgerichtshof hatte im Februar 2011 den Fall zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, die mündliche Verhandlung vor dem EuGH wurde für März 2012 anberaumt zog ein Investor sein Kapital ab und stellte seine Forderungen fällig. In der Folge musste die Schweizer usedsoft-holding der Sitz war im Jahr 2006 nach Zug verlegt worden wegen Überschuldung Insolvenz anmelden. Dadurch war auch die deutsche usedsoft-tochter Ende September 2011 gezwungen, den Gang zum Insolvenzrichter anzutreten. 2012 DER NEUSTART Dennoch war das Unternehmen aufgrund stabiler Umsätze weiterhin zahlungsfähig. Der usedsoft-gründer Peter Schneider war zudem mehr denn je von seiner Geschäftsidee überzeugt und entschlossen, so kurz vor dem Ziel nicht aufzugeben. Er kaufte den Geschäftsbetrieb im Februar 2012 mit privatem Kapital aus der Insolvenzmasse zurück und gründete alleine die neue usedsoft, wie sie auch heute noch besteht (die beiden Gründungspartner waren in der Zwischenzeit ausgeschieden). 4

DAS EUGH-URTEIL Am 3. Juli 2012 war es schließlich soweit: Der Europäische Gerichtshof fällte sein richtungweisendes Urteil. Und das fiel eindeutig aus: Nach langen Jahren der Unsicherheit schuf der EuGH endgültig Rechtssicherheit für den Gebrauchtsoftware-Handel: Im Einzelnen entschied der EuGH, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Die Richter betonten: Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Ein Hersteller hat demnach nach dem ersten Verkauf keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es frei weiterverkaufen. Der EuGH entschied darüber hinaus, dass der Zweiterwerber auch bei online übertragenen Computer-Programmen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung, so der EuGH. Der Käufer profitiert demnach auch von Updates und anderen Aktualisierungen durch den Software-Hersteller. Kurz darauf fiel dann noch ein weiteres wichtiges Urteil: Denn bis zuletzt war die Frage strittig, ob Computerprogramme, die gebündelt in Verkehr gebracht werden (sogenannte Volumenlizenzen ), einzeln weiterverkauft werden können. Dem EuGH-Urteil folgend, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. im Dezember 2012, dass auch das Aufspalten von Volumenlizenzen rechtmäßig ist (AZ 11 U 68/11, Absatz 77 ff.). Diese Entscheidungen waren ein Meilenstein für den freien Handel in Europa. Sie ermöglichten endlich einen freien und fairen Wettbewerb im Software-Handel, einem der letzten großen Monopole weltweit. 5