Referat PFLEGEFINANZIERUNG Im Kontext der Taxkalkulation 2012 Noldi Hess CURAVIVA Vorstandsmitglied Ressort Betriebswirtschaft www.lak.ch 1 Die Kosten kennen wir, aber wer bezahlt wie viel ist umstritten? 2 Tendenzen (heute nicht behandelt) nimmt zu Anzahl ältere Menschen Bedarf an Dienstleistungen Bedarf an Spitexleistungen Bedarf an Betreuung und Pflege Bedarf an Pflege- und Betreuungspersonal nimmt ab Anzahl Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt Anzahl Pflegeplätze im Verhältnis zur älteren Bevölkerung 3 1
Politische Steuerung Altersleitbilder, Zukunftswerkstätten Planung der Angebote in Planregionen Gesetze, Verordnungen, Pflegefinanzierung Kontrolle, Steuerung, Diskurs 4 Pflegeheimfinanzierung Die Gemeinden bezahlen einen Teil der Pflegekosten (Pflegefinanzierung), dafür bezahlen die Bewohner die vollen Kosten für den Aufenthalt (NFA). 5 Konkrete Änderungen 2011 1. Die Pflege in 12 Stufen (Instrumente) 2. Die Pflegefinanzierung 3. Die Aufenthaltsfinanzierung 6 2
Gesetze, Verordnungen vom in Kraft Gesetzliche Regelwerke! KVG Krankenversicherungsgesetz 18.03.1994 01.01.1996 VKL Kostenermittlung, Leistungserfassung 03.07.2002 01.01.2003 Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung 13.06.2008 01.07.2010 KLV Krankenpflege-Leistungsverordnung 24.06 2009 01.07.2010 Kantonale Verordnung zur Umsetzung 01.01.2011 Verordnung 867a 01.02.2011 01.01.2011 7 Kanton Luzern Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) Änderung vom 1. Februar 2011* Die Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen. 8 Kerninhalt 4 Absatz 5 (neu) 5 Für die Erfassung des Pflegebedarfs bei der Krankenpflege im Pflegeheim können die Leistungserbringer unter folgenden Systemen wählen: a. BESA 99 mit Leistungskatalog 2005: Die Umrechnung erfolgt mit 3,06 Minuten pro BESA-Punkt b. BESA Version 4.0 mit Leistungskatalog 2010 c. RAI/RUG in der Version CH-Index 2011 (gemäss Anhang). 9 3
Übersicht Leistungsauftrag VKL (Erhebung) Taxordnung Leistungen Kosten Taxen Aufenthaltsleistungen Pflegeleisttungen Individuelle Leistungen Aufenthaltskosten Pflegekosten Individuelle Kosten Aufenthaltstaxen Pflegetaxen Individuelle Preise 400 Millionen (LU) 10 Prognostizierte Finanzierung 250'000'000 200'000'000 214'000'000 150'000'000 100'000'000 73'700'000 78'100'000 50'000'000 0 31'400'000 2'700'000 Pension+Betreuung Versicherer KLV Bewohner KLV Restfinanzierer KLV Versicherer MiGeL 11 Finanzierung: bisher/neu bisher neu Pflege und Betreuungstaxe 1-4 Pflegekosten Versicherer Pflegekosten (KLV) Gemeinden Pflegekosten (KLV) Versicherer Pflegetaxen KLV in 12 Stufen Pflegekosten Bewohner Pflegekosten (KLV) Bewohner Betreuungskosten Grundtaxe 0 Pensionskosten Aufenthaltkosten Bewohner Aufenthaltstaxe Anlagekosten 12 4
Taxen 2011 Vollerhebung auf www.lak.ch Ø Fr. 144.00 Aufenthaltstaxen (tiefst 105, höchst 230) Verhältnis zum Ø: 72% - 160% = Spanne 88% Ø Fr. 226.00 Pflegetaxe Stufe 10 (tiefst 165, höchst 267) Verhältnis zum Ø: 73% - 118% =Spanne 45% 13 Taxkalkulation 2012 Institutionelle Konsolidierung Die ersten Erfahrungen mit den 12- stufigen Instrumenten und die ersten Leistungsdaten in Minuten und Pflegetagen pro Stufe, lassen eine interne Konsolidierung erstmals zu. (Muss!) Instrumentelle Kalibrierung Die Instrumentenkalibrierung wirkt sich auf die Kalkulationen aus. (national) 14 Konsolidierung und Kalibrierung 2 Kerngeschäfte KORE Pension Betreuung und Pflege 2 Kostenträger Konsolidierung und Kalibrierung Schlüssel Pflege KLV Aufenthaltsfinanzierung Pflegefinanzierung 15 5
Konsolidierung institutionell Betrieblicher Konsolidierungsbedarf: Verhältnis der KLV und der nicht KLV Leistungen Streubereich der Betriebe Normierter Start mit 3.06 Minuten pro BESA Punkt Trend der Ergebnisse im laufende Jahr Einpendelung 2012 16 Kalibrierung der Instrumente Gültig ab 01.01.2012 gemäss nationaler ArGr Tarifstrukturen II 3.06 3.00-2% -8.5% + 9% BESA LK 2005 BESA LK 2005 BESA LK 2010 BESA LK 2010 RAI 2007 RAI 2007 17 Kalibrierung BESA LK 2005 18.10.2011 0.98 Minuten Pflege- kalibriert kalibrierte veränderte Bewohner LK 2010 Stufe Minuten Stufe Stufe 208 73 4 72 4 0 46 3 45 3 0 162 9 159 8-1 177 9 173 9 0 79 4 77 4 0 150 8 147 8 0 42 3 41 3 0 144 8 141 8 0 83 5 81 5 0 33 2 32 2 0 32 2 31 2 0 114 6 112 6 0 18 6
Kalibrierung BESA 4.0 18.10.2011 0.9155 Minuten Pflege- kalibriert kalibrierte veränderte Bewohner LK 2010 Stufe Minuten Stufe Stufe 930 73 4 67 4 0 46 3 42 3 0 162 9 148 8-1 177 9 162 9 0 79 4 72 4 0 150 8 137 7-1 42 3 38 2-1 144 8 132 7-1 83 5 76 4-1 33 2 30 2 0 32 2 29 2 0 114 6 104 6 0 19 Kalibrerung RAI (Auszug ) Kalibrierung RAI Ergebnis Ergebnis RAI CH Index Vertrag 36 LU-Verordnung 2011 Kalibrierung 2012 Minuten Stufen 1.09 Stufen 14 23 14.8 1 16.1 1 0 PAO 1 0 PA1 38.0 2 41.4 3 1 2 0 BA1 44.9 3 48.9 3 0 3 0 PA2 45.9 3 50.0 3 0 3 0 IA1 61.2 4 66.7 4 0 4 0 BA2 63.6 4 69.3 4 0 4 0 PB1 69.3 4 75.5 4 0 5 1 PB2 71.4 4 77.8 4 0 5 1 BB1 85.5 5 93.2 5 0 5 0 CA1 86.8 5 94.6 5 0 6 1 IB1 90.3 5 98.4 5 0 6 1 PC1 90.7 5 98.9 5 0 6 1 BB2 95.4 5 104.0 6 1 6 1 PC2 101.2 6 110.3 6 0 6 0 IA2 106.6 6 116.2 6 0 7 1 IB2 117.0 6 127.5 7 1 7 1 CA2 120.3 6 131.1 7 1 7 1 PD1 128.1 7 139.6 7 0 8 1 PD2 129.2 7 140.8 8 1 8 1 CB1 130.3 7 142.0 8 1 8 1 20 Teilanalyse Ergebnis BESA 4.0 in Bezug auf die Ebene Beiträge der Krankenversicherer Code Anzahl Bewohner Beiträge Versicherer Beiträge pro Tag Pflegestufen Anzahl Bewohner Beiträge Versicherer Beiträge pro Tag Stufe 0 0 0 0.00 0 0 0 0 0 Stufe 1 1 118 9.00 1'062 1 154 9.00 1'386 Stufe 2 2 282 18.00 5'076 2 310 18.00 5'580 Stufe 3 3 269 27.00 7'263 3 282 27.00 7'614 Stufe 4 4 215 36.00 7'740 4 206 36.00 7'416 Stufe 5 5 202 45.00 9'090 5 245 45.00 11'025 Stufe 6 6 236 54.00 12'744 6 254 54.00 13'716 Stufe 7 7 224 63.00 14'112 7 229 63.00 14'427 Stufe 8 8 205 72.00 14'760 8 188 72.00 13'536 Stufe 9 9 159 81.00 12'879 9 143 81.00 11'583 Stufe 10 10 110 90.00 9'900 10 74 90.00 6'660 Stufe 11 11 66 99.00 6'534 11 29 99.00 2'871 Stufe 12 12 58 108.00 6'264 12 30 108.00 3'240 2144 107'424 2144 99'054 39'209'760 36'154'710 Ergebnis 100% 92.21% Einstufungen mit Korrektur nach unten 43% 930 3'055'050 3.90 21 7
Feststellungen Bedarf für institutionelle Konsolidierung (Justierung) ist gegeben Ergebnisse der nationalen Kalibrierung liegen vor (Die wichtigsten Partner waren mit im Boot) (LU) Verordnung 867a ist jedoch noch gültig und müsste geändert werden 22 Szenario I Die Leistungserbringer konsolidieren die Taxen aufgrund der Erfahrungen der ersten neuen Monate mit der neuen Pflegefinanzierung Die Leistungserbringer setzen die Kalibrierung der Einstufungssysteme um Der Vertrag mit Tarif Suisse AG regelt das Nähere Der Kanton passt die Verordnung an. Er benennt die drei kalibrierten Systeme. 23 Szenario II Die Leistungserbringer konsolidieren die Taxen aufgrund der Erfahrungen der ersten neun Monate mit der neuen Pflegefinanzierung Die Leistungserbringer orientieren sich an der Verordnung 867a Die Vertragsverhandlungen mit Tarif Suisse scheitern (für den Kanton Luzern) Der Kanton präzisert die Verordnung mit dem Zusatz bei BESA 4.0 LK 2010 (nicht kalibriert) 24 8
Stand Heute zu den Szenario Der Kanton hat bis heute noch keine offizielle Meinung abgegeben Das SDK hat die Kantone noch nicht offiziell und in empfehlendem Sinne über die Kalibrierung informiert Der VLG hat das Problem erkannt, hat aber ebenfalls noch keine fundierte Meinung gefasst Die 25 Was können wir heute tun? Wir können die Berechnungen im Sinne der beiden Szenarien erstellen und noch ein paar Tage zuwarten und hoffen, dass jemand die Führung übernimmt Wir können heute abmachen, welchen Weg wir gemeinsam favorisieren wollen, im vollen Wissen, dass wir dazu nicht wirklich befugt sind. So oder so, wir müssen uns mit der Taxkalkulation befassen und wir müssen die notwendigen Korrekturen vertreten. 26 Schlüssel Unbestritten liegt im Schlüssel für die Ermittlung der Kosten für die Pflege KLV Konfliktpotential. Das bisherige Formular 3 hat ausgedient. Der Schlüssel für die Aufteilung der Kostenstelle 110 zu den Trägern, KLV pflichtig und nicht pflichtig, muss neu erarbeitet werden. 27 9
Methode Die KLV Leistung wird von den Systemen in Minuten ermittelt, um diese einer der 12 Stufen zuweisen zu können. Diese Ermittlung führt zur aktzeptierten Abrechnung (Beiträge, Restfinanzierung) Darum nehmen wir die Einstufungen aller Bewohner als KLV Leistung (24h) und setzen diese mit der Leistung des Pflegeund Betreuungsteams (24h) in Bezug, um den Schlüssel für die Verteilung der Kosten zu erarbeiten. 28 Schematik Kostenebene (Kostenverursachung) Hauptkostenstelle 110 Löhne Fachpersonal Löhne Assistenzpersonal Löhne in Ausbildung Sachwirtschaft kalk. Finanzwirtschaft aus Umlage Gebäude aus Umlage Energie aus Umlage Technik aus Umlage Verwaltung aus Umlage Hauswirtschaft aus Umlage Wäscherei aus Umlage Verpflegung Leistungsebene (Kostenabtragende Stunden) Direkte Leistung des Pflegeteams im Tagesgeschäft (24h) davon Leistungen gemäss BESA oder RAI KLV pflichtig Kosten der: Pflegefinanzierung davon andere Leistungen = nicht pflichtig Teil der Kosten der: Aufenthaltsfinanzierung 29 Berechnung (KLV Schlüssel) A Total aller Einstufungen in Minuten 8200 60 137 Dienste Fach- und Assistenzpersonal 22 8 176 Dienste Lernende, Praktikanten,etc 6 8 0.45 22 B Total direkter Einsatz 24h 198 Verhältnis A/B 69% Faktor für die höhere Fachlichkeit 10% C Schlüssel für KLV Pflege 79% Berücksichtigt: Die Produktionsstunde Pflege KLV kostet mehr als die Produktionsstunde Betreuung. 30 10
Konsolidierung (Schritt I) Mit den Daten vom Formular 10 der letzten abgeschlossenen KORE werden die Kostenblöcke Pension, Betreuung+Pflege und MiGel rekonstruiert. Danach werden die Kostenblöcke mit dem neuen Schlüssel neu berechnet. Diese Blöcke werden mit den Leistungsdaten des aktuellen Jahres verknüpft und das Ergebnis zeigt die neuen Basis-Kostensätze. 31 Diese Basiskostensätze bilden die Grundlage für die Taxkalkulation 2012. Im Tool für diese Kalkulation werden dann die Kostenentwicklung vom Rechnungsjahr 2010 zum Budgetjahr 2012 und die Auslastung noch berücksichtigt. Danach können aus dem Tool die neuen Taxen und die Ertragselemente abgelesen werden. 32 Kalibrierung (Schritt II) Als Vorarbeit für den zweiten Schritt muss das aktuelle Bewohnergut mit den Kalibrierungsvorgaben überführt werden, damit die Anzahl Bewohner pro Stufe neu ermittelt werden kann. Diese Ermittlung muss ergänzt mit der Kalibrierungsgrösse in % (plus oder minus) nachgetragen werden. Das heisst, die Kalibrierung ist im gleichen Tool wie für den Schritt I integriert und nutzt als Basis die gleichen Zahlen. 33 11
Wenn die Konsolidierung und die Kalibrierung umgesetzt werden, können die Taxen und die Ertragselemente im Tool abgelesen werden. Die Ergebnisse Pflege KLV können direkt für die drei Finanzierer in die Taxordnung übertragen werden. Das Ergebnis für den Aufenthalt kann direkt in die Taxordnung übernommen werden, wenn alle Plätze einem gleichwertigen Angebot entsprechen. 34 Tool (benötigte Daten) Formular 10 Kostensatz Kostensatz Kostensatz Kostensatz Leistung Leistung letzte abgeschlossene KORE pro Pensionstag pro Betreuungstag pro BESA Punkt MiGeL Total Aufenthaltstage/Jahr Total BESA Punkte/Jahr Umlage Schlüssel Anteil KLV Leistung in % 35 Tool (benötigte Daten) Aktuell Einstufungen als Referenz Leistung Aktuelle Anzahl Bewohner 365 0 Leistung Total Minuten pro Tag aller aktuellen Einstufungen 365 0 Aktuell Personaleinsatz als Referenz Aktuell Direkte Leistung Pflege- und Betreuungsteam 24h 365 0 Aktuell davon KLV Leistung aus aktueller Einstufung 0 Aktuell Berechnung für die Umlage KLV Leistung in % #DIV/0! Aktuell Berücksichtigung Grade + Skill für Pflege KLV 10.00% #DIV/0! 36 12
Tool (Ergebnis I) Ergebnis Konsolidierung (Schritt I) vor nach Konsolidierung Aufenthaltskostensatz 123.78 126.24 Konsolidierung Pflegekostensatz KLV pro Minute 1.00 1.22 37 Tool (benötigte Angabe) Kalibrierung Schritt II -8.45% Ergebnis Konsoldierung und Kalibrierung (Schritt I + II) vor nach Konsolidierung Aufenthaltskostensatz 123.78 133.98 Konsolidierung Pflegekostensatz KLV pro Minute 1.00 1.23 38 Tool (benötigte Angaben) Aufenthalt Pflege 365 365 98% 98% 358 358 Index Satz 104.0% 133.98 KORE Aufenthalt (konsolidiert, kalibriert) 104.0% 1.23 KORE Minute Pflege (konsolidiert, kalibriert) BESA 4.0 0 0 0 BESA 4.0 <20 1 3 BESA 4.0 >21 2 7 BESA 4.0 >41 3 8 BESA 4.0 >61 4 8 BESA 4.0 >81 5 11 BESA 4.0 >101 6 5 BESA 4.0 >121 7 2 BESA 4.0 >141 8 2 BESA 4.0 >161 9 2 BESA 4.0 >181 10 0 BESA 4.0 >201 11 0 BESA 4.0 >220 12 0 Index Zielbudget letzte KORE 3'952'382 104.0% 4'111'400 4'117'700 100.15% 39 13
Tool Ergebnis Ertragselemente in aufgerundeten Franken: Aufenthalt, Pflege KLV Bewohner, Pflege KLV Versicherer, Pflege KLV Restfinanzierer, MiGeL Taxen Pflege KLV in 12 Stufen Aufenthaltstaxe Verhältnis zum Zielbudget 40 Zusammenfassung Die Ermittlung der KLV Kosten basiert auf den Leistungsminuten (Output vom Einstufungssystem) des Betriebes. Die darum notwendige Konsolidierung (Kostensätze/Taxen) bringt eine Verschiebung zu Lasten oder zu Gunsten der Aufenthaltstaxen. Jeder Betrieb hat einen anderen Korrekturbedarf, über alle gesehen wird die Konsolidierung plus/minus aufgehen. 41 Zusammenfassung Die Kalibrierung wird eine Verlagerung von Pflege- zu Aufenthaltskosten zur Folge haben. Dies Verlagerung g geht zu Lasten: der Selbstzahler der Ergänzungsleistungen der Wirtschaftlichen Sozialhilfe Entlastet werden: Die Versicherer Die Restfinanzierer (jedoch unterschiedlich, wenn überhaupt) 42 14
Konsolidierung institutionell Betrieblicher Konsolidierungsbedarf: Verhältnis der KLV und der nicht KLV Leistungen Streubereich der Betriebe Normierter Start mit 3.06 Minuten pro BESA Punkt Trend der Ergebnisse im laufende Jahr Einpendelung 2012 43 Kalibrierung der Instrumente Gültig ab 01.01.2012 gemäss nationaler ArGr Tarifstrukturen II 3.06 3.00-2% -8.5% + 9% BESA LK 2005 BESA LK 2005 BESA LK 2010 BESA LK 2010 RAI 2007 RAI 2007 44 Konsolidierung und Kalibrierung 2 Kerngeschäfte KORE Pension Betreuung und Pflege 2 Kostenträger Konsolidierung und Kalibrierung Schlüssel Pflege KLV Aufenthaltsfinanzierung Pflegefinanzierung 45 15
Übersicht Betreuung KLV Gemeinden KLV Gemeinden Aufenthalt Pension KLV Versicherer KLV Bewohner KLV Versicherer KLV Bewohner 46 In Kürze (Konsolidierung und Kalibrierung) Berechnung: Alte - Neue Kostensätze Aufenthaltsfinanzierung Pflegefinanzierung./. Pflegetage./. BESA Punkte./. KLV Minuten 47 Fragen 48 16