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ZWISCHENBERICHT GZ. BMVIT /0002-IV/BAV/UUB/LF/2016. Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Bereich Zivilluftfahrt

Transkript:

Unfall / Schw ere St öru ng / Stör ung Zwischenbericht Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes GZ: BMVIT-86.071/0002-IV/SUB/ZLF/2018 Schwere Störung mit den Motorflugzeugen Type Bombardier DHC-8-402 und Type Airbus A319-112, am 16.06.2017, um ca. 10:58 Uhr UTC im Bereich Wegpunkt BALAD, Niederösterreich Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Abkürzungen und Begriffe 3 Vorbemerkungen 4 Hinweis 4 Kontakt 4 Einleitung 5 Tatsachenermittlung 6 GZ: BMVIT-86.071/0002-IV/SUB/ZLF/2018 2

Verzeichnis der Abkürzungen und Begriffe AGL Above Ground Level AIP Aeronautical Information Publication ALT Altitude AMSL Above Mean Sea Level ATC Air Traffic Control AUW All Up Weight BCMT Beginning of Civil Morning Twilight BKN Broken (5/8-7/8) CBO Cycles Between Overhaul COM Communications CPL Commercial Pilot Licence CRI Class Rating Instructor CSN Cycles Since New (manufacture) CSO Cycles Since Overhaul CU Cumulus EASA European Aviation Safety Agency ECET End of Civil Evening Twilight ELEV Elevation ELT Emergency Locator Transmitter FEW Few (1/8-2/8) FI Flight Instructor FT Feet (dimensional unit) GND Ground GS Ground Speed HPA Hectopascal ILS Instrument Landing System JAR-FCL Joint Aviation Requirement Flight Crew Licensing KT Knots LAPL Light Aircraft Pilot Licence LAT Latitude LONG Longitude METAR Aviation Routine Wather Report (Code Form) MSL Mean Sea Level NCD No Clouds Detected NIT Night Qualification NM Nautical Miles NOSIG No Significant change OVC Overcast (8/8) P/N Part Number PPL Private Pilot Licence Q Indicator for QNH in Hectopascal QFE Luftdruck in Flugplatzhöhe (oder an der Pistenschwelle) QNH Höhenmesser-Skaleneinstellung, um bei der Landung die Flugplatzhöhe zu erhalten RA Rain RCC Rescue-Coordination-Centre RMK Remark RPM Revolutions Per Minute SC Stratocumulus SCT Scattered (3/8-4/8) SEP Single Engine Piston S/N Serial Number SSR Secondary Surveillance Radar TAF Aerodrome Forecast TBO Time Between Overhaul TCAS Traffic Alert and Collision Avoidance System TMG Touring Motor Glider TR Track TSN Time Since New (manufacture) TSO Time Since Overhaul UTC Coordinated Universal Time VRB variable WGS84 World Geodetic System 1984 Z zulu see UTC GZ: BMVIT-86.071/0002-IV/SUB/ZLF/2018 3

Vorbemerkungen Die Sicherheitsuntersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 und dem Unfalluntersuchungsgesetz, BGBl. I Nr. 123/2005 idgf. Das einzige Ziel der Sicherheitsuntersuchung ist die Verhütung künftiger Unfälle oder Störungen, ohne eine Schuld oder Haftung festzustellen. Wenn nicht anders angegeben sind Sicherheitsempfehlungen an jene Stellen gerichtet, welche die Sicherheitsempfehlungen in geeignete Maßnahmen umsetzen können. Die Entscheidung über die Umsetzung von Sicherheitsempfehlungen liegt bei diesen Stellen. Zur Wahrung der Anonymität aller an dem Unfall, schweren Störung oder Störung beteiligten natürlichen oder juristischen Personen unterliegt der Zwischenbericht inhaltlichen Einschränkungen. Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Alle in diesem Bericht angegebenen Zeiten sind in UTC angegeben (Lokalzeit = UTC + 2 Stunden). Hinweis Dieser Zwischenbericht dient keinem anderen Zweck als der einer Sicherheitsuntersuchung gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 996/2010. Dieser Zwischenbericht sowie andere zur Verfügung gestellte Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, weder kopiert, verteilt, veröffentlicht oder Dritten in anderer Weise zugänglich gemacht werden. Der Umfang der Sicherheitsuntersuchung und das bei Durchführung der Sicherheitsuntersuchung anzuwendende Verfahren werden von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes nach Maßgabe der Erkenntnisse, die sie zur Verbesserung der Flugsicherheit aus der Untersuchung gewinnen will, festgelegt. Verordnung (EU)Nr.996/2010 Art. 5 Die Ermittlung der Ursachen impliziert nicht die Feststellung einer Schuld oder einer administrativen, zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Haftung. Verordnung (EU)Nr.996/2010 Art. 2 Hinweis zu abgebildeten Personen: Auf in diesem Bericht eingebundenen Darstellungen der Gegenstände und Örtlichkeiten (Fotos) sind eventuell unbeteiligte, unfallerhebende oder organisatorisch tätige Personen und Einsatzkräfte zu sehen und gegebenenfalls anonymisiert. Da die Farben der Kleidung dieser Personen (z.b. Leuchtfarben von Warnwesten) möglicherweise von der Aussage der Darstellungen ablenken können, wurden diese bei Bedarf digital retuschiert (z.b. ausgegraut). Kontakt Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes 1210 Wien, Trauzlgasse 1 Fax: +43 (0 )1 71162-6569299 Telefon: +43 (0) 1 71162-659208 Email: Homepage: fus@bmvit.gv.at https://www.bmvit.gv.at/sub GZ: BMVIT-86.071/0002-IV/SUB/ZLF/2018 4

Einleitung Luftfahrzeughalter: A) Luftfahrtunternehmen, Österreich B) Luftfahrtunternehmen, Österreich Betriebsart: A) Gewerblicher Luftverkehr, im Fluge befindlich B) Gewerblicher Luftverkehr, im Fluge befindlich Flugzeughersteller: A) Bombardier Inc., Kanada B) Airbus Industries, Frankreich Musterbezeichnung: A) DHC-8-402 B) A319-112 Luftfahrzeugart: A) Motorflugzeug B) Motorflugzeug Staatszugehörigkeit: A) Österreich (Zivilluftfahrzeug) B) Österreich (Zivilluftfahrzeug) Vorfallsort: Bereich Wegpunkt BALAD, Niederösterreich Koordinaten (WGS84): N 47 46 00,21 E 016 14 02,56 (BALAD) Ortshöhe über dem Meer: A) ca. 6900 FT, im Flug (geringster Abstand) B) ca. 7200 FT, im Flug (geringster Abstand) Datum und Zeitpunkt: 16.06.2017, 10:58 Uhr Der Bereitschaftsdienst der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Verkehrsbereich Zivilluftfahrt wurde am 16.06.2017 um 13:19 Uhr von der Zentralen Meldestelle der Austro Control GmbH (ACG) über den Vorfall schriftlich informiert. Gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 wurde eine Sicherheitsuntersuchung des Vorfalls eingeleitet. Gemäß Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 wurden die Kommission der Europäischen Union, die die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und die beteiligten Staaten über den Vorfall unterrichtet: Entwurfsstaat: A) Kanada B) Frankreich Herstellungsstaat: A) Kanada B) Frankreich GZ: BMVIT-86.071/0002-IV/SUB/ZLF/2018 5

Tatsachenermittlung Luftfahrzeug A, ein Motorflugzeug Type BOMBARDIER DHC-8-402, war nach Instrumentenflugregeln am Flughafen Praha/Ruzyne (LKPR) gestartet und befand sich im Anflug auf den Flughafen Wien/Schwechat. Luftfahrzeug A sollte ursprünglich über den Wegpunkt NERDU anfliegen, wurde jedoch zur Abkürzung des Flugweges in den linken Gegenanflug der Piste 34 südlich des Flughafens geführt. Für Luftfahrzeug A war ein Anflug zur Piste 34 mittels Instrumentenanflugverfahren ILS geplant. Luftfahrzeug B, ein Motorflugzeug Type AIRBUS A319-112, war nach Instrumentenflugregeln am Flughafen Wien/Schwechat (LOWW) auf Piste 29 gestartet und für einen Standard-Instrumentenabflug auf der Route SASAL 2 C südlich des Flughafens freigegeben. Der Zielflughafen war Podgorica in Montenegro (LYPG). Am Flughafen Wien/Schwechat herrschten Sichtwetterbedingungen. Abflüge wurden von Piste 29 und Anflüge zur Piste 34 durchgeführt. Für Luftfahrzeug A und Luftfahrzeug B wurde von der Anflugkontrollstelle Wien Flugverkehrskontrolldienst ausgeübt. Die Transponder für die Erfassung von Luftfahrzeug A und Luftfahrzeug B mittels Sekundär-Rundsichtradar wurden im Modus S betrieben. Luftfahrzeug A wurden von der Anflugkontrollstelle WIEN RADAR 134,675 MHz Freigaben für einen stufenweisen Sinkflug erteilt (ca. 10:50:00 Uhr: 10000 FT MSL, QNH 1014 HPA; ca. 10:54:40 Uhr: 8000 FT MSL) gefolgt von der Anweisung für einen magnetischen Steuerkurs MH 145 (ca. 10:55:50 Uhr). Luftfahrzeug B wurde nach der Übergabe von der Flugplatzkontrollstelle Wien an die Anflugkontrollstelle WIEN RADAR 134.675 MHz für einen Steigflug von 4000 FT MSL auf 6000 FT MSL freigegeben und angewiesen, die Flughöhe 6000 FT MSL wegen anderem Verkehr beizubehalten (ca. 10:56:20 Uhr). Anschließend wurde Luftfahrzeug A von der Anflugkontrollstelle WIEN RADAR für einen Sinkflug auf 7000 FT MSL freigegeben. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Luftfahrzeug A hinter Luftfahrzeug B. Die Wetterbeobachtung am Flughafen Wien/Schwechat meldete um 10:50 Uhr Gewitterwolken (FEW CB). Zeitgleich wurden mittels Wetterradar isolierte signifikante Radarechos 25 NM nördlich des Flughafens Wien/Schwechat geortet, welche sich in Richtung Osten bewegten. Für Luftfahrzeug B wurde aufgrund der Wetterlage entlang der freigegebenen Standard-Instrumentenabflug- Route SASAL 2 C eine Zustimmung für einen abweichenden magnetischen Steuerkurs MH 170 erbeten, welche von der Anflugkontrollstelle WIEN RADAR erteilt wurde (ca. 10:57:10 Uhr), jedoch Luftfahrzeug B näher an Luftfahrzeug A im linken Gegenanflug von Piste 34 heranführte. Um Luftfahrzeug A vom linken in den rechten Gegenanflug von Piste 34 zu führen, wurde von der Anflugkontrollstelle WIEN RADAR eine Änderung des magnetischen Steuerkurses von MH 145 auf MH 090 angewiesen. Die Kursänderung wurde nach rechts aufgetragen und wurde von der Besatzung von Luftfahrzeug A korrekt zurückgelesen. Danach wurde Luftfahrzeug A an die Anflugkontrollstelle WIEN DIRECTOR 119,800 MHz übergeben (ca. 10:57:50 Uhr). Anschließend wurde Luftfahrzeug B von der Anflugkontrollstelle WIEN RADAR für einen Steigflug auf Flugfläche 230 freigegeben. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Luftfahrzeug A in ca. 7700 FT MSL im Sinkflug vor Luftfahrzeug B, das sich in ca. 5900 FT MSL im Steigflug befand. Die Flugbesatzung von Luftfahrzeug A meldete beim Erstkontakt mit der Anflugkontrollstelle WIEN DIRECTOR eine Rechtskurve für einen magnetischen Steuerkurs MH 090 (ca. 10:58:20 Uhr). Zeitgleich wurde Luftfahrzeug B von der Anflugkontrollstelle WIEN RADAR angewiesen, den Steigflug sofort zu unterbrechen. In weiterer Folge kam es zu einer Staffelungsunterschreitung zwischen Luftfahrzeug A und Luftfahrzeug B. GZ: BMVIT-86.071/0002-IV/SUB/ZLF/2018 6

Verkehrsinformationen (Essential traffic information) wurden von der Anflugkontrollstelle WIEN DIRECTOR an Luftfahrzeug A und von der Anflugkontrollstelle WIEN RADAR an Luftfahrzeug B gegeben (ca. 10:58:30 Uhr). Zeitgleich sprach das Annäherungs-Warnsystem des Sekundär-Rundsichtradars STCA (Short Term Conflict Alert) an. Zusätzlich wurde Luftfahrzeug A von der Anflugkontrollstelle WIEN RADAR für einen Sinkflug von 7000 FT MSL auf 6000 FT MSL freigegeben (ca. 10:58:40 Uhr). Das bordseitige Kollisionswarnsystem TCAS von Luftfahrzeug A gab einen Verkehrshinweis (Traffic Advisory TA), gefolgt von einer Ausweichempfehlung zum Sinken (Resolution Advisory RA Descend, descend ). Zum Zeitpunkt der Ausweichempfehlung hatte die Flugbesatzung von Luftfahrzeug A von der Anflugkontrollstelle WIEN DIRECTOR bereits die Verkehrsinformation erhalten und Sichtkontakt zum Luftfahrzeug B hergestellt. Die Flugbesatzung von Luftfahrzeug A befolgte die Ausweichempfehlung des Kollisionswarnsystems und setzte den Sinkflug fort. Die Befolgung der Ausweichempfehlung wurde von der Flugbesatzung an die Anflugkontrollstelle WIEN DIRECTOR gemeldet (ca. 10:58:40 Uhr: TCAS RA ). Beim Passieren einer Flughöhe von ca. 6200 FT MSL wurde vom Kollisionswarnsystem die Lösung der Konfliktsituation mit dem Signal Clear of traffic anzeigt und wurde der Sinkflug von Luftfahrzeug A bis zum Erreichen der freigegebenen Flughöhe von 6000 FT MSL sowie die Rechtskurve fortgesetzt (ca. 10:59:10 Uhr). Das bordseitige Kollisionswarnsystem TCAS von Luftfahrzeug B gab einen Verkehrshinweis (Traffic Advisory TA), gefolgt von einer Ausweichempfehlung zum Steigen (Resolution Advisory RA Climb, climb ). Zum Zeitpunkt der Ausweichempfehlung hatte die Flugbesatzung von Luftfahrzeug B von der Anflugkontrollstelle WIEN RADAR bereits die Verkehrsinformation erhalten und Sichtkontakt zum Luftfahrzeug A hergestellt. Die Flugbesatzung von Luftfahrzeug B folgte der Ausweichempfehlung des Kollisionswarnsystems und setzte den Steigflug abweichend von der Anweisung, den Steigflug sofort zu unterbrechen, fort. Die Befolgung der Ausweichempfehlung wurde von der Flugbesatzung an die Anflugkontrollstelle WIEN RADAR gemeldet (ca. 10:58:40 Uhr: Climbing TCAS RA ). In einer Flughöhe von ca. 8000 FT MSL wurde vom Kollisionswarnsystem das Signal ausgegeben, die Flughöhe beizubehalten ( Level off, level off ), gefolgt vom Signal Clear of traffic, welches die Lösung der Konfliktsituation anzeigte. In weiterer Folge wurde Luftfahrzeug B von der Anflugkontrollstelle WIEN RADAR zur Fortsetzung des Steigflugs auf Flugfläche 230 freigegeben (ca. 10:59:20 Uhr). Luftfahrzeug A und Luftfahrzeug B befanden sich zum Zeitpunkt der Staffelungsunterschreitung im Nahkontrollbezirk LOWW 3 (TMA LOWW 3) im Luftraum der Klasse C. In Lufträumen der Klasse C dürfen Flüge nach Instrumentenflugregeln und nach Sichtflugregeln durchgeführt werden. Für alle Flüge wird Flugverkehrskontrolldienst erbracht und es wird eine Staffelung von Flügen nach Instrumentenflugregeln gegenüber anderen Flügen nach Instrumentenflugregeln und Flügen nach Sichtflugregeln sichergestellt. Die von Flugverkehrskontrollstellen erteilten Freigaben haben zwischen Flügen nach Instrumentenflugregeln eine Staffelung zu gewährleisten, welche den zur Anwendung innerhalb des Luftraums festgelegten Staffelungsmindestwerten zu entsprechen hat. Diese sahen zum Zeitpunkt der Staffelungsunterschreitung eine Höhenstaffelung von mindestens 1000 FT oder eine Horizontalstaffelung von mindestens 3 NM vor. Die Aufzeichnung der Flugwege von Luftfahrzeug A und Luftfahrzeug B, welche mittels Sekundär- Rundsichtradar erfasst wurden, ergab als geringsten Abstand zwischen den beiden Luftfahrzeugen 1,2 NM horizontal und 300 FT vertikal (ca. 10:58:50 Uhr). Zu diesem Zeitpunkt befanden sich das Luftfahrzeug A in ca. 6900 FT MSL im Sinkflug und das Luftfahrzeug B in ca. 7200 FT MSL im Steigflug auf kreuzenden Kursen. Vor dem Eintreten der Staffelungsunterschreitung hatten Flugbesatzungen mehrerer Luftfahrzeuge, für die ebenfalls von der Anflugkontrollstelle WIEN RADAR Anflugkontrolldienst ausgeübt wurde, unerwartet wetterbedingte Kursabweichungen beantragt. Gleichzeitig hielten Flugbesatzungen keine ständige Hörbereitschaft oder blockierten die Sprechfunkfrequenz, sodass Freigaben wiederholt werden mussten. GZ: BMVIT-86.071/0002-IV/SUB/ZLF/2018 7

Dadurch kam es zu einem raschen Anstieg des Sprechaufwandes auf der Frequenz der Anflugkontrollstelle WIEN RADAR verbunden mit einem raschen Anstieg der Arbeitsbelastung am Arbeitsplatz der Anflugkontrollstelle WIEN RADAR. Zum Vorfallzeitpunkt waren alle Sektoren der Anflugkontrollstelle Wien zu einem Sektor zusammengefasst (all sectors combined). Die Planung des Verkehrsablaufs zielte darauf ab, die Staffelung zwischen Luftfahrzeug A und Luftfahrzeug B in Hinblick auf Freigaben für den weiteren Sink- bzw. Steigflug sicherzustellen. Luftfahrzeug B sollte für einen von der Standard-Instrumentenabflug-Route SASAL 2 C abweichenden magnetischen Steuerkurs MH 170 freigegeben und Luftfahrzeug A vom linken in den rechten Gegenanflug der Piste 34 geführt werden. Um Luftfahrzeug A mit einer Änderung des magnetischen Steuerkurses von MH 145 auf MH 090 in den rechten Gegenanflug der Piste 34 zu führen, wäre eine Kursänderung nach links erforderlich gewesen. Wien, 18.06.2018 Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Bereich Zivilluftfahrt Dieser Zwischenbericht wurde gemäß Artikel 16 (7) der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 von der Leiterin der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes genehmigt. GZ: BMVIT-86.071/0002-IV/SUB/ZLF/2018 8