Voigtei 15. November 2017 Informationen zur Flurbereinigung Olaf Stührmann Geschäftsstelle Sulingen, Dezernat 4.2
Wo laufen derzeit Flurbereinigungen? Seite 2
Neue Flurbereinigungen Seite 3
Was will Flurbereinigung? Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum insbesondere - Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sowohl für die - wirtschaftenden Betriebe als auch für die - Verpächter Seite 4
Wie ist dieses Ziel zu erreichen? Durch Zusammenlegung und Neuzuteilung des ländlichen Grundbesitzes - durch zweckmäßige Gestaltung nach Lage, Form und Größe, - nach modernen betriebswirtschaftlichen Kriterien, Herstellung/Erneuerung des ländlichen Wegenetzes - für die gestiegenen Anforderungen neuzeitlichen landwirtschaftlichen Verkehrs, - für Zwecke der Naherholung und der touristischen Nutzung. Seite 5
- Reduzierung des Arbeitsaufwandes, - Erleichterung der Bewirtschaftung, Was hat der Einzelne davon? durch Verringerung der Hof-Feld- und der Feld-Feld Entfernung, leistungsfähiges Wirtschaftswegenetz, Kostenminderung u.a. bei Maschineneinsatz, Treibstoff und Düngung, Zeitersparnis. Seite 6
Gemeindewege Wegeaufhebungen Bodenordnung Wegeausbau Beispiel für die Neugestaltung Seite 7
Wegebau Bitumen Seite 8
Wegebau Schotter Seite 9
Verliere ich Fläche? Ein Landabzug wird erforderlich, wenn - mehr Fläche für Wege, Gewässer und Ausgleichsmaßnahmen benötigt wird, - die Vermessung ergibt, dass das Gebiet kleiner ist als im Kataster nachgewiesen. Je weniger neue Wege gebaut bzw. je mehr Wege eingespart werden oder Flächen der Gemeinde zur Verfügung stehen, je geringerer ist der Bedarf. In den aktuellen Verfahren liegt der Landabzug bei 0,0 bis 0,15 % Seite 10
Wie werden diese Maßnahmen finanziert? Der Personal- und Sachaufwand für Planungsleistungen wird zu 100 % vom Land Niedersachsen getragen. Wegebau, Kompensation, Vermessung und sonstige Maßnahmen im Interesse der Teilnehmergemeinschaft (= Grundstückseigentümer) finanzieren sich zu 75 % durch Zuschüsse des Landes, des Bundes und der EU und 25 % durch Eigenleistungen der Teilnehmergemeinschaft, > durch Beiträge der Teilnehmer/Grundstückseigentümer, > (und üblicherweise) durch einen Beitrag der Gemeinde. Seite 11
Beispiel Daten für ein durchschnittliches Verfahren (rd. 1.000 ha) in der GS Sulingen Gesamtkosten 1.500.000,- Zuschuss 75% 1.125.000,- Eigenleistung von vor Ort 25% 375.000,- Dies entspricht einer Eigenleistung pro ha von rd. 375-400 (je nach Größe der beitragspflichtigen Fläche) als einmaliger Beitrag. In der Regel wird die Zahlung über 4 Jahre aufgeteilt: 4 x 95 100 /ha Die Gemeinde kann durch einen Zuschuss den Betrag absenken. Seite 12
Gibt es weitere Ziele? - Bereitstellung von Land für öffentliche Zwecke z.b. Radwege, Naherholung usw., - Entflechtung von Nutzungskonkurrenzen mit anderen Fachplanungen (Straßenbau, Trinkwassergewinnung, Netzausbau) durch Flächenmanagement Lagerichtige Beschaffung von Land durch Ankauf und/oder Austausch, - Maßnahmen des Landschafts- und Gewässerschutzes als freiwillige Vorhaben, - Unterstützung von gemeindlichen Maßnahmen Osterfeuerplatz, Regenrückhaltung usw. Der Vorhabenträger muss die Fläche aufbringen und trägt die Kosten. Seite 13
Landschaft Feldhecke Seite 14
Landschaft Regenrückhaltebecken Seite 15
Wie wird eine Flurbereinigung vorbereitet? Seite 16
Teilnehmer am Arbeitskreis sollten sein: - Landwirtschaft, - Verpächter, - Gemeinde, - Jagdgenossenschaft, - Heimatverein, - ehrenamtlicher Naturschutz, - interessierte Bürger Der Arbeitskreis Flurbereinigung Die Mitglieder werden in einer Bürgerversammlung benannt. Hinzu kommen: Landkreis, Unterhaltungsverbände u.a.m. Seite 17
Über einen Zeitraum von rd. 2 Jahren wird erarbeitet: - Abgrenzung des Gebietes, - Verfahrensziele, - erforderliche Bau- und Gestaltungsmaßnahmen, - Kosten. Die Öffentlichkeit wird über den Stand informiert (Internet, Versammlungen). Jährlich wird das Landwirtschaftsministerium (ML) über den Sachstand informiert. Seite 18
Die Vorbereitungsphase schließt mit den Neugestaltungsgrundsätzen ab, die - vom ML geprüft und - in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden. Trifft das Vorhaben auf keine breite Zustimmung, wird es nicht weiterverfolgt. Seite 19
Moderation Arbeitskreis Bestandsaufnahme Einleitung 2020/21? Was kommt danach? Wahl des Vorstandes Aufstellen des Plans nach 41 FlurbG Ausbau (auf alter Trasse) Wertermittlung Besitzeinweisung Ausbau Vermessung Planwunsch Seite 20
Noch Fragen zur Flurbereinigung??? Jetzt! oder: olaf.stuehrmann@arl-lw.niedersachsen.de in der Geschäftsstelle Sulingen des ArL Leine-Weser Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 21