DIE NSG AG S DATA SHARING UND CONSENT AKTIVITÄTEN UND ERGEBNISSE

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Transkript:

DIE NSG AG S DATA SHARING UND CONSENT AKTIVITÄTEN UND ERGEBNISSE Carmen Schade Brittinger Dr. Manfred Brunner 23.02.2018 MIRACUM Symposium 1

AG Data Sharing Ein DIZ benötigt nicht nur Technische Komponenten, sondern auch Regelungen und Verfahrensweisen!

AG Data Sharing Ein DIZ benötigt nicht nur Technische Komponenten, sondern auch Regelungen und Verfahrensweisen! Eckpunktepapier einer einheitlichen Nutzungsordnung

AG Data Sharing Eckpunktepapier einer einheitlichen Nutzungsordnung Ausgangspunkt und Rahmen für Datenzugriffs und Nutzungsordnungen einzelner Standorte

AG Data Sharing Eckpunktepapier einer einheitlichen Nutzungsordnung

AG Data Sharing Beschreibung des Vorgehens beim Audit im Rahmen der Medizininformatik Initiative Use Case Audit Systemaudits der Datenintegrationszentren Prozessaudit Ergebnisaudit Bewältigung von übergreifenden Abfragen an einer vorgegebenen gemeinsamen Datenstruktur

AG Consent Vertreter aller Konsortien ADMIRE Zenker (UK Bonn), Schweim (UK Essen) DIFUTURE Müller (LMU München), Kohlmayer (TU München) HD4CR Jahns, Geiger (UK Würzburg) HiGHmed Strech (MH Hannover), Winkler (NCT Heidelberg) share it! Duhm Harbeck (Uni Lübeck), Langanke (Uni Greifswald) SMITH Bischoff, Funkat (UK Leipzig) MIRACUM Kristina Ihrig (DKTK), Petra Ina Pfefferle (Uni Marburg), Oliver Opitz (Lanz Zentr. Mannheim), Manfred Brunner (UK Erlangen) Vertreter der TMF Mitglieder der AG Biobanken des Arbeitskreises klinischer Ethikkommissionen Rechtliche Expertise

Arbeitsauftrag Entwicklung eines gemeinsamen Standards für die Patienteneinwilligung zur Nutzung von Patientendaten aus der Versorgung für die Forschung Geplantes Arbeitsergebnis: Mustertext zur Einwilligung in die breite Nutzung von Versorgungsdaten für die medizinische Forschung 8

Grundlegende Anforderungen 1. Patientenorientiert (Umfang, Verständlichkeit) 2. Geeignet für die use cases der Konsortien 3. Modular aufgebaut 4. Bundesweite Gültigkeit 5. Rechtliche Anforderungen EU DSGVO BDSG neu Landesdatenschutzgesetze Spezifische Gesetze (Krankenhausgesetze, Landesgesundheitsgesetze) 9

Weitergehende Anforderungen Zusätzliche Kriterien Weitgehender Broad Consent Adaptation bestehender Lösungen (AK EK) Rekontaktierungsmöglichkeit Prozess (Aufklärung und Einwilligung) Elektronische Erhebung und Abbildung Standardisierte technische Verwaltbarkeit Berücksichtigung der Nachnutzung von Sozialdaten und anderer Versorgungsdaten Berücksichtigung internationaler Nutzbarkeit der Daten/Proben (unsichere Drittstaaten) Transparenzangebote bzw. pflichten Rechtliche Anforderungen Freiwillig keine Nachteile bei Verweigerung Eindeutig durch eine aktive Handlung Informiert Zweckgebunden und konkret (für wissenschaftliche Forschung auch unkonkret) Ausdrücklich Beschränkung auf genannte Daten Widerrufbar für die Zukunft Nachweisbar Verständlich ohne missbräuchliche Klauseln 10

Aktivitäten der AG 1. Meetings Treffen bei der TMF: 9 Treffen (4.11.2016 16.2.2018) Telefonkonferenz Redaktionsgruppe 2. Sichtung vorhandener Patienteninformationen mit Einwilligungserklärungen Behandlungsverträge Andere Institutionen innerhalb des Konsortiums AG Biobanken des Arbeitskreises Medizinischer Ethikkommissionen 3. Juristische Prüfung landesrechtlicher Rahmenbedingungen 4. Entwurf eines ersten Mustertextes Patienteninformation (4 Seiten) Einwilligungserklärung (2 Seiten) 11

(Zwischen)Ergebnis 1. Module Erhebung, Verarbeitung und wissenschaftliche Nutzung der Patientendaten Übertragung und wissenschaftliche Nutzung der Krankenkassendaten Gewinnung, Lagerung und wissenschaftliche Nutzung der Biomaterialien Eigentumsübertragung Möglichkeit einer erneuten Kontaktaufnahme 2. Geltungsdauer der Einwilligung Erhebung: 5 Jahre ab Einwilligung, Nutzung: über diesen Zeitraum hinaus 3. Widerrufsrecht Datenlöschung oder anonymisierung 12

Status 16.02.2018 Version des Mustertextes liegt konsentiert vor Planung 1. Beurteilung/Begutachtung durch die Datenschutzbehörden 2. Workshop mit den Datenschutzbehörden 04/2018 3. Erweiterungen 4. Erarbeitung von Handreichungen 5. Veröffentlichung über den Arbeitskreis Medizinischer Ethikkommissionen 6. Klärung weiterer Rechtsfragen 7. Planung der elektronischen Umsetzung 2018 13

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Carmen Schade Brittinger carmen.brittinger@kks.uni marburg.de Dr. Manfred Brunner manfred.brunner@uk erlangen.de Wir danken für die Unterstützung und Mitarbeit in den NSG AGs Dr. Jürgen Hinkelmann, Referent des Ärztlichen Direktors, Universitätsklinikum Frankfurt Kristina Ihrig, Medizinische Klinik II, Universitätsklinikum Frankfurt Prof. Dr. Oliver G. Opitz, Leiter des Heinrich Lanz Zentrums, Universitätsmedizin Mannheim Prof. Dr. Dr. Petra Ina Pfefferle, Institut für Laboratoriumsmedizin und Pathobiochemie, Molekulare Diagnostik, Philipps Universität Marburg Dr. Clemens Ruppert, Leiter der DZL Biobank Gießen, Justus Liebig Universität Gießen Dr. Martin Sedlmayr, Lehrstuhl für Medizinische Informatik, Friedrich Alexander Universität Erlangen Nürnberg FKZ 01ZZ1801A