Pflichtenheft für die Wirtschafts- und Gewerbeförderungskommission der Gemeinde Buttisholz

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Transkript:

Pflichtenheft für die Wirtschafts- und Gewerbeförderungskommission der Gemeinde Buttisholz (21. März 2013)

Inhaltsverzeichnis 1. Zusammensetzung 3 2. Organisation der Kommission 3 3. Arbeitsweise der Kommission 3 4. Allgemeine Grundlagen 3 5. Ziele 4 6. Rechte und Pflichten der Kommissionsmitglieder 4 7. Finanzen 4 8. Änderung des Pflichtenheftes 5 2/5

Die Wirtschafts- und Gewerbeförderungskommission der Gemeinde Buttisholz gibt sich folgendes Pflichtenheft: 1. Zusammensetzung Die strategisch tätige Kommission setzt sich aus folgenden Vertretern zusammen: a. Gemeinderat (Gemeindepräsident und ressortverantwortliches Gemeinderatsmitglied) b. Gewerbeverein-Vorstand (Präsident) c. Gewerbetreibende Buttisholz (2 bis 3 Personen) d. Geschäftsführer Gemeinde Buttisholz 2. Organisation der Kommission Die Kommission hat einen Präsidenten/eine Präsidentin. Er/Sie ist für die fach- und sachgerechte Führung der Kommission verantwortlich und leitet die Sitzungen. Der Präsident/die Präsidentin vertritt die Kommission in allen Belangen gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber den Medien. Die Gemeinderatsmitglieder in der Kommission vertreten die Anliegen und Anträge der Kommission gegenüber dem Gesamt-Gemeinderat im Sinne der Mehrheit der Kommission. 3. Arbeitsweise der Kommission Die Kommission führt Protokoll. Dieses gewährleistet die lückenlose Berichterstattung an den Gesamt- Gemeinderat. Die Kommission entscheidet auf Antrag des Präsidenten/der Präsidentin über die Veröffentlichung von Medienmitteilungen zu den Beratungsergebnissen der Kommission. Die Sitzungen werden in der Regel ca. dreimal jährlich abgehalten. 4. Allgemeine Grundlagen a. Gemeindeordnung der Gemeinde Buttisholz (Art. 32) b. Organisationsverordnung der Gemeinde Buttisholz (Art. 3/12/26) c. Auftrag Gemeinderat Buttisholz d. Kantonale Wirtschaftsförderung "www.luzern-business.ch" e. Weiterführende Informationen 3/5

5. Ziele a. Wahrung und Vertretung der Interessen im Bereich Wirtschaft- und Gewerbeförderung in der Gemeinde Buttisholz b. Förderung der Gewerbeansiedlung und Arbeitsplatzschaffung c. Kontaktaufnahme mit Behörden sowie ansiedlungswilligen Personen und Betrieben d. Information und evtl. Beratung von aktuellen Themen und Projekten, die den Bereich "Wirtschaft und Gewerbe" betreffen und solche, die in der Gemeinde in Planung sind e. Behandlung von Themen auf Anregung der Mitglieder der Wirtschafts- und Gewerbeförderungskommission f. Führung von Feierabendgesprächen mit Gewerbebetreibenden oder Betriebsbesichtigungen (Puls fühlen) g. Anliegen und Wünsche der Gewerbebetreibenden entgegen nehmen, wenn möglich Unterstützung anbieten und weiterleiten an Gemeinderat h. Für die Gemeinde Buttisholz relevante Themen aus Presse und TV auswerten und diskutieren i. Förderung der Marke Buttisholz im Kanton Luzern j. Bindeglied zur Kantonalen Wirtschaftsförderung k. Evtl. Stellungnahme zu Vernehmlassungen oder Eingaben von Seiten der Bevölkerung 6. Rechte und Pflichten der Kommissionsmitglieder Die Rechte und Pflichten der Kommission und ihrer Mitglieder richten sich nach den allgemeinen Vorschriften der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderates, bezüglich: a. Amts- und Sitzungsgeheimnis b. Information der Öffentlichkeit c. Verwendung der Kommissionsprotokolle 7. Finanzen Die Arbeit in der Kommission wird nach dem Vollzugsbeschluss Nr. 1 zur Personal- und Besoldungsverordnung der Gemeinde Buttisholz (Art. 16) entschädigt. Ein eigentliches Budget steht der Kommission nicht zur Verfügung. Für Projekte oder grössere Aufwendungen besteht das Antragsrecht zu Handen des Gemeinderates. 4/5

8. Änderung des Pflichtenheftes Die einzelnen Kommissionsmitglieder können jederzeit Anträge auf Änderung des Pflichtenheftes an die Gesamt-Kommission stellen. Änderungen müssen vom Gemeinderat genehmigt werden. Buttisholz, 11. März 2013 NAMENS DER WIRTSCHAFTS- UND GEWERBEFÖRDERUNGSKOMMISSION Die Präsidentin: sig. Irene Zemp Der Gemeindeschreiber: sig. Reto Helfenstein Buttisholz, 21. März 2013 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Gemeindepräsident: sig. Franz Zemp Der Gemeindeschreiber: sig. Reto Helfenstein 5/5