SCHLESWIG - HOLSTEINISCHER VERBAND FÜR SOZIALE STRAFRECHTSPFLEGE e.v. - Straffälligenhilfe und Opferhilfe -

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Transkript:

SCHLESWIG - HOLSTEINISCHER VERBAND FÜR SOZIALE STRAFRECHTSPFLEGE e.v. - Straffälligenhilfe und Opferhilfe -. Landesverband Von-der-Goltz-Allee 93 24113 Kiel ischer Landtag Innen- und Rechtsausschuss Postfach 7121 24171 Kiel Von-der-Goltz-Allee 93 24113 Kiel Telefon (0431) 6 46 61 Fax (0431) 64 33 11 www.soziale-strafrechtspflege.de E-Mail: landesverband@soziale-strafrechtspflege.de Mittelholstein Unterelbe Schleswig-Flensburg Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig Auxilia Itzehoe Beratungsstelle im Packhaus von Pro Familia Berufsfortbildungswerk des DGB Brücke Kiel Brücke Rendsburg-Eckernförde Caritasverband Christl. Jugenddorfwerk Deutschlands CJD- Landesgruppe S-H DRK Kiel, den 24.08.2007 Diakonisches Werk Diakonisches Werk Husum Diakonisches Werk der Kirchenkreise Rendsburg & Eckernförde Diakonisches Werk des Kirchenkreises Schleswig Ev. Stadtmission Kiel Strafvollzug in Stellungnahme zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP, Drucksache 16/1347 Förderverein Bewährungshilfe Neumünster Forum Sozial Kiel Freie Jugendhilfe Ratzeburg Gefährdeten- u. Straffälligenhilfe Stormarn Gefährdetenhilfe Norderstedt Hempels Kiel Jugendhilfeverein Nordfriesland Kinder- und Jugendhilfe- Verbund Kiel Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zur o.a. Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP zum Strafvollzug in Stellung nehmen zu können. Wir begrüßen die umfangreiche Aufarbeitung weitreichender Aspekte des Strafvollzugs in durch die Landesregierung. Viele der genannten Zahlen und getroffenen Aussagen sind sehr hilfreich für die Arbeit unseres Landesverbandes und die Praxis der angeschlossenen Mitgliedseinrichtungen. Die finanziellen Anstrengungen des Landes im Bereich Strafvollzug sind aus unserer Sicht insgesamt sehr positiv zu bewerten. Das Engagement des Landes in der Sozialtherapie, im Bau von Sportstätten für Gefangene oder die neu geschaffene Möglichkeit auch für jüngere weibliche Inhaftierte, ihre Freiheitsstrafe in Schleswig- Holstein abzusitzen, weisen für uns in die richtige Richtung. Im Bereich der nicht 1 LAG ischer BewährungshelferInnen LAG ischer GerichtshelferInnen LAG der Justizvollzugsabteilungsleitungen LAG der TOA- KonfliktberaterInnen Land in Sicht, Husum Lichtblick Kiel Norderhelp Neumünster Odyssee, Kiel Paritätischer Wohlfahrtsverband Rechtsfürsorge Lübeck -Resohilfe- Resohilfe Nordfriesland Bredstedt Stiftung Straffälligenhilfe Sönke-Nissen-Park-Stiftung Glinde Resokette der Diakonie Vorwerker Heime Lübeck Verein für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe Pinneberg Verein für Jugendhilfe Pinneberg Verein für Resozialisierung Rendsburg-Eckernförde Verein Hilfe zur Selbsthilfe Flensburg Verein für Straffälligenbetreuung Flensburg Wendepunkt Krs. Pinneberg ZBS des Diakonischen Werkes Neumünster

hoheitlichen Aufgaben des Strafvollzugs kooperiert das Land mit einer Vielzahl von Freien Trägern in enger und vertrauensvoller Weise. Auch diese Einbettung des Strafvollzugs in die Bürgergesellschaft halten wir für ein vorbildliches Charakteristikum der Arbeit in, die in der Antwort der Landesregierung entsprechend gewürdigt wird. Hinzuzufügen wäre dem Bericht sogar, dass auch das Sozialministerium Freie Träger bei die Arbeit der sogenannten Integrierten Beratungsstellen an den großen Haftstandorten sowie bei der Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Vollzug finanziell unterstützt. Die Landtagsdebatte zum Thema am 07.06.2007 hat zudem gezeigt, dass sich alle Landtagsfraktionen dem Gedanken einer sozialen Strafrechtspflege verpflichtet fühlen. Das macht uns zuversichtlich für die Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen auch im Strafvollzug. Wir gehen deswegen davon aus, dass die richtige Entscheidung der Landesregierung, dem Landtag ein eigenständiges Jugendstrafvollzugsgesetz zur Entscheidung vorzulegen, von allen Fraktionen getragen wird. Trotz dieser grundsätzlich positiven Beurteilung der Situation des Strafvollzugs in gibt es aus Sicht unseres Landesverbands einige kritische Dinge zur Antwort der Landesregierung, aber auch zur Anfrage der FDP selbst, anzumerken: 1. Die Große Anfrage und somit auch die Antwort der Landesregierung legen aus unserer Sicht ein übergroßes Gewicht auf Fragen der Disziplin der Gefangenen, des Einsatzes von Waffen und anderen Repressionsinstrumenten sowie der Arbeitssituation des allgemeinen Vollzugsdienstes. Die aus Sicht des Landesverbands auch in weitgehend ungelöste Kernproblematik des Strafvollzugs liegt jedoch vielmehr in einem noch unzureichend strukturierten und vernetzten Übergang aus der Haft in die Freiheit. An der Frage der Entlassungsvorbereitung und der nachgehenden Hilfen entscheidet sich maßgeblich die Chance auf eine gelingende Resozialisierung, also der Erfüllung des vorrangigen gesetzlichen Auftrags des Strafvollzugs. Diese Problematik kommt in der bisherigen Befassung des Landtags deutlich zu kurz. 2. Die in der Antwort der Landesregierung beschriebene Notwendigkeit einer Erhöhung des Platzkontingents in der Jugendarrestanstalt Moltsfelde bleibt im Bericht selbst unerklärt. Aus Sicht des Landesverbands ist eine solche Tendenz bedenklich und sollte zu einem verstärkten Nachdenken über das Angebot an ambulanten Sanktionsalternativen im Jugendbereich führen, zumal das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 31.05.2006 den Jugendvollzug nochmals als ultima ratio möglicher Sanktionen bewertet hat. 2

3. Zur gegenwärtigen Praxis des Jugendvollzugs in ist folgendes anzumerken: Die Unterbringung von Jugendlichen in der Teilanstalt Neumünster im Rahmen des Strafvollzugs für Erwachsene ist abzulehnen. Jugendvollzug muss in eigenständigen Anstalten stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner erwähnten Entscheidung die Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs ausdrücklich betont. Das besondere Ausbildungsangebot in der JVA Neumünster, an dem die Gefangenen aus dem Jugendstrafvollzug partizipieren, rechtfertigt nicht auf Dauer den bisherigen Zustand. Auch wenn eine Änderung nicht von heute auf morgen umzusetzen ist, muss die Trennung des Jugendstrafvollzugs vom Erwachsennevollzug als politisches Ziel formuliert werden. Unser Mitgliedsverein Norderhelp e.v. hat hierzu eine andere Position eingenommen. Der Wohngruppenvollzug in Neumünster insgesamt sowie der Wohngruppenvollzug in zwei mit je 15 Gefangenen besetzten Gruppen in Schleswig muss wegen der räumlichen Voraussetzungen und der mangelnden Betreuungsintensität als nicht anspruchsgerecht bezeichnet werden. Die Besuchsregelungen in Schleswig sind für eine landeszentrale Anstalt nicht ausreichend. Am Wochenende, an dem es vielen Angehörigen von Inhaftierten überhaupt nur möglich ist, Besuchsreisen zu tätigen, gibt es keinerlei Besuchsmöglichkeiten. Betreuung und Beschäftigung der Gefangenen in der Jugendanstalt sind an Wochenenden ebenfalls stark notleidend. Angesichts von Erkenntnissen einer bundesweiten Untersuchung durch den Kriminologischen Dienst im Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges, die eine Häufung erfolgreicher Suizidversuche in Anstalten an Sonntagen konstatiert, ist diesem Zustand dringend abzuhelfen. Ein schlechtes Signal für die Bedeutung, die dem Jugendvollzug beigemessen wird, ist zudem die anhaltende Vakanz des Leitungspostens der Jugendanstalt. 4. Zur Situation der Anstalten in insgesamt ist folgendes anzumerken: Ein Kontingent von laut Bericht der Landesregierung 29 unbesetzten Stellen zuzüglich einiger Abordnungen ins Ministerium im Bereich des Strafvollzugs ist aus Sicht des Landesverbands nicht ohne Qualitätsverlust der Arbeit in den Anstalten denkbar. Hier ist schnelle Abhilfe vonnöten. Eine Unterbringung aller Inhaftierten in Einzelzellen ist in nicht gewährleistet. Auch wenn in den einzelnen Anstalten mit dieser Situation differenziert und verantwortungsvoll umgegangen wird, ist diesem Missstand abzuhelfen. 3

5. Bedenklich ist aus Sicht des Landesverbands die auch im Bundesvergleich ausgesprochen niedrige Anzahl und Quote von Gefangenen im offenen Vollzug. Die Chancen, ein Leben in Freiheit einzuüben und vorzubereiten, sind aus dem offenen Vollzug heraus ungleich besser als eine direkte Entlassung aus der geschlossenen Anstalt. Eine stärkere Nutzung der vorhandenen Plätze im offenen Vollzug ist aus Sicht des Landesverbands deshalb dringend geboten. Für den Jugendvollzug befürwortet der Landesverband in diesem Kontext die Einführung innovativer Möglichkeiten des Vollzugs in freier Form nach 91, Abs. 3 JGG. 6. Ebenfalls essentiell für eine gute Vorbereitung auf das Leben in Freiheit und dringend nötig für eine erfolgreiche Tätigkeit der Freien Träger, die den Übergang begleiten, sind Vollzugslockerungen z.b. für Ausführungen zur Wohnungs- oder Arbeitssuche und die Bereitstellung entsprechenden Personals. Der Bericht der Landesregierung lässt keine Vergleiche zur Lockerungspraxis der einzelnen Anstalten zu aus der Praxis der Straffälligenhilfe werden hier jedoch stark unterschiedliche Herangehensweisen zurückgemeldet. Aus Sicht des Landesverbands besteht für eine restriktive Lockerungspraxis kein Anlass. Die geringe Zahl der Entweichungen aus schleswigholsteinischen Anstalten legt eine resozialisierungsfreundliche Praxis nahe. 7. Zur Arbeitsplatzsituation in den Anstalten und der Vorbereitung auf die Berufstätigkeit nach der Haft ist folgendes anzumerken: Die Frage der tatsächlichen Arbeitslosenquote in schleswig-holsteinischen Anstalten wird im Bericht der Landesregierung nicht explizit erwähnt. Für den Landesverband wäre diese Zahl, möglichst im Bundesvergleich, wie auch Angaben zum Prozentsatz der arbeitsunfähigen Gefangenen interessant. Im Bericht der Landesregierung fehlt ferner eine Erklärung der vakanten Arbeitsstellen in den Vollzugsanstalten sowie eine Statistik über Vermittlungserfolge in den Arbeitsmarkt nach der Haft. Die Entlohnung der Gefangenen fällt mit ca. 10,58 EUR pro Tag gegenüber unserem EU-Nachbarn Österreich mit 4,50-6,80 EUR pro Stunde ausgesprochen niedrig aus. Diese Differenz sollte aus Sicht des Landesverbands zu einer Mindest-Lohndiskussion auch in den Vollzugsanstalten führen, auch wenn die dort geleistete Arbeit schwer mit der in der freien Wirtschaft vergleichbar ist. Die im Bericht genannte Zahl von 74 Ausbildungsabschlüssen in den schleswig-holsteinischen Anstalten in einem Zeitraum von fünf Jahren erscheint angesichts einer hochgerechneten Gefangenenzahl von 21.000 als relativ gering. Zieht man in Betracht, dass häufig eine Entlassung während der Ausbildung einem Abschluss in der Anstalt entgegenstehen könnte, kann jedenfalls 4

festgestellt werden, dass es an Möglichkeiten fehlt, in der Haft begonnene Ausbildungen draußen fortzusetzen. Kontakte in die Wirtschaft sollten hier intensiviert werden. 8. Zur Suchtproblematik in den Anstalten möchten wir an dieser Stelle auf unsere Hinweise in der Stellungnahme des Landesverbands zum Kabinettsentwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetzes für aufmerksam machen. Sie gelten für alle Vollzugsformen: Aus Sicht des Landesverbands sollte die Möglichkeit einer Substitutionsbehandlung mit psychosozialer Begleitung für drogenabhängige Gefangene grundsätzlich ermöglicht werden. Ebenso sollte die Bereitstellung von Kondomen zur Infektionsvorbeugung geregelt werden. Soweit ein Bedarf besteht, sollte aus demselben Grund ferner die Regelung einer Möglichkeit zum Spritzentausch überprüft werden (diese Forderung wird von unserem Mitgliedsverein Norderhelp e.v. nicht geteilt). Wir hoffen, der Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags mit unseren Ausführungen dienlich zu sein und stehen Ihnen für weitere Ausführungen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Heribert Ostendorf (1. Vorsitzender) Bankverbindung: Ev. Darlehnsgenossenschaft Kiel (BLZ 210 602 37) Konto 44 350 Eingetragen unter VR 2170 Spenden sind steuerabzugsfähig am Amtsgericht Kiel 5