Leistungsbeschreibung. Inhaltsverzeichnis

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Transkript:

Anlage 1 Leistungsbeschreibung in der Fassung vom: Inhaltsverzeichnis 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereiche/Grundstruktur 1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen 1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild 2. Leistungsbereiche 2.1 Personenkreis 2.1.1 Zielgruppe 2.1.2 Ausschlusskriterien 2.2 Art und Ziel der Leistungen 2.2.1 Hilfeart, Rechtsgrundlage 2.2.2 Ziele 2.2.3 Methodische Grundlagen 2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen 2.3.1 Pädagogische Regelversorgung 2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich 2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit mit dem Jugendamt; zeitliche Perspektive 2.3.2.2 Aufnahmeverfahren 2.3.2.3 Anamneseverfahren 2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik 2.3.2.5 Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; Fachliche und organisatorische Besprechungen 2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung 2.3.3 Leitung- und Verwaltung 2.3.4 Fortbildung und Supervision 2.3.5 Versorgung 2.3.6 Raumangebot 3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung 4. Personelle Ausstattung Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 1 (Stand: 01.12.2016) - Seite 1 -

Individuelle Leistungsbeschreibung Einrichtung: (Name, Adresse) Ort der Leistungserbringung: Einrichtungsart: Anzahl Gruppen und Plätze: Gruppen und Plätze 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur Darstellung der grundsätzlichen Gliederung der Einrichtung (notwendig bei Einrichtungen mit mehreren Leistungsbereichen, die nicht nur Jugendhilfe betreffen müssen; eventuell Beifügung eines Organigrammes) 1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen Darstellung nach Einrichtungsarten und Umfang der Leitungsanteile der Gesamteinrichtung 1.3 Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild 2. Leistungsbereiche 2.1 Personenkreis 2.1.1 Zielgruppe Zielgruppe, die die angebotenen Leistungen erreichen sollen. 2.1.2 Ausschlusskriterien Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 1 (Stand: 01.12.2016) - Seite 2 -

2.2 Art und Ziel der Leistungen 2.2.1 Hilfeart und Rechtsgrundlagen 2.2.2 Ziele Grundaussagen über die Zielsetzung der unter Ziffer 1.3 genannten Prämissen 2.2.3 Methodische Grundlagen Darstellung der Methoden, mit denen die definierten Ziele erreicht werden sollen 2.3 Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen 2.3.1 Pädagogische Regelversorgung Die Beschreibung der pädagogischen Regelversorgung charakterisiert das konkrete erzieherische Tun der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Heimerziehung. Sie verdeutlicht, worin der Inhalt des erzieherischen Alltags konkret besteht und somit durch die pädagogische Leistung regelhaft umfasst wird. Diese Regelversorgung muss einerseits durch Zahl und Qualifikation des pädagogischen Personals sichergestellt werden, andererseits ist der Aufwand dieser Regelversorgung mit der Berechnung des pädagogischen Personals abgegolten. Die pädagogische Regelversorgung in der Heimerziehung wird in Anhang D zum Rahmenvertrag 78 f SGB VIII verbindlich festgelegt und ist damit Bestandteil der Leistungsvereinbarung. 2.3.2 Sozialpädagogischer, heilpädagogischer und/oder pädagogisch/therapeutischer Bereich 2.3.2.1 Hilfeplanverfahren; Zusammenarbeit Jugendamt; zeitliche Perspektive Darstellung der Mitwirkung am Hilfeplanverfahren und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (Wer, in welchem Umfang, Verfahren u.ä.) Aus der Darstellung der Ziele und Methoden, mit denen eine bestimmte Zielgruppe erreicht werden soll, sollte ein zeitlicher Rahmen gegeben werden 2.3.2.2 Aufnahmeverfahren Darstellung des Aufnahmeverfahrens (Art, zeitlicher Umfang, Personaleinsatz u.ä.) Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 1 (Stand: 01.12.2016) - Seite 3 -

2.3.2.3 Anamneseverfahren Darstellung des Anamneseverfahrens (Art, zeitlicher Umfang, Personaleinsatz u.ä.) 2.3.2.4 Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik Darstellung der Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik (Art, zeitlicher Umfang, Personaleinsatz u.ä.) 2.3.2.5 Förder-, Erziehungs- und Therapieplanung; Fallbesprechungen; Fachliche und organisatorische Besprechungen Beschreibung über Art und Umfang der Erstellung und Fortschreibung dieser Pläne; Art der Dokumentation 2.3.2.6 Ganzheitliche und gezielte Förderung Beschreibung und klare Aussagen der Ressourcen zeitlicher, sächlicher und personeller Art zur Erreichung der Ziele im vorgegebenen Zeitrahmen. Täglicher Betreuungsumfang (auch Doppelbetreuungen, Nachtbereitschaft usw.) Räumliche Einbindung des Personals in die Einrichtung (Personalwohnungen u.ä.) Sozialpädagogische, heilpädagogische und/oder pädagogisch/therapeutische Leistungen Förderung im leiblichen Bereich (Darstellung der Inhalte) Förderung im emotionalen Bereich (Darstellung der Inhalte) Förderung im sozialen Bereich (Darstellung der Inhalte) Förderung im kognitiven Bereich (Darstellung der Inhalte) Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 1 (Stand: 01.12.2016) - Seite 4 -

Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit (vollstationäre Einrichtungen) bzw. Betreuung und Förderung (teilstationäre Einrichtungen) im lebenspraktischen Bereich Ernährung, Gesundheit und Hygiene, Wohnen, Behördenkontakte Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeit Darstellung der schulischen und beruflichen sowie berufsfördernden Angebote innerhalb und außerhalb der Einrichtung, die tatsächlich in Anspruch genommen werden können Arbeit mit dem (stationäre Einrichtungen) bzw. Einbeziehung (teilstationäre Einrichtungen) in das soziale Umfeld Freizeitpädagogische Maßnahmen (Art und Umfang) Hilfen zur Krisenbewältigung Kooperation mit Vormündern, Pflegern u. ä. Eltern-, Familiengespräche (Elternarbeit) - Eindeutige Beschreibung zu Art und Zielen der Einbeziehung in den Hilfeprozess - Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase (stationäre Einrichtungen) bzw. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen und der Eltern auf die Beendigung der Hilfe (teilstationäre Einrichtungen) Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 1 (Stand: 01.12.2016) - Seite 5 -

2.3.3 Leitung- und Verwaltung (Darstellung der Aufgaben) Konzeptioneller, Organisatorischer Bereich, Personalbereich, Wirtschaftlicher Bereich 2.3.4 Fortbildung und Supervision (Darstellung Art und Umfang) 2.3.5 Versorgung (Darstellung der Aufgaben) Hauswirtschaft, Küchendienst und Verpflegung Technische Dienste Reinigung Fahrdienste Ärztliche Versorgung Klare Aussagen über die genaue Versorgung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen 2.3.6 Raumangebot und räumliche und technische Ausstattung Darstellung der Unterbringung (Anzahl Betten, Möblierung u. ä.) und Darstellung der betriebsnotwendigen Anlagen unter Berücksichtigung der Zielgruppe, Zielsetzungen und der vor Ort gegebenen Möglichkeiten (Gebäude, Räume, Ausstattung usw.) Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 1 (Stand: 01.12.2016) - Seite 6 -

3. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung Folgende Leistungen können nur durch vorherige Vereinbarung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit dem belegenden Jugendamt vereinbart und erbracht werden und bedingen ggfalls eine eigene Vergütung: 4. Personelle Ausstattung (Darstellung des eingesetzten Personals nach Funktion, Umfang und Qualifikation) Leitung und Verwaltung Gruppenübergreifende Dienste Erziehung und Betreuung Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 1 (Stand: 01.12.2016) - Seite 7 -

Wirtschafts- und Versorgungsdienste Technische Dienste Fremdleistungen Art Zeitlicher Umfang Rahmenvertrag 78 f SGB VIII, Anlage 1 (Stand: 01.12.2016) - Seite 8 -