Eckpunkte und Personalausstattung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Eckpunkte und Personalausstattung"

Transkript

1 Eckpunkte und Personalausstattung für das sozialpädagogisch begleitete Wohnen für junge Menschen in Form eines Jugendwohnheims nach 13,3 und 13,1 SGB VIII Empfehlung der Verbände der Leistungserbringer (AG KJHG) vom Grundsätzliches Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen nach 13,3 SGB VIII, wie z.b. Jugendwohnheime, Lehrlingsheime, Jugendwohngemeinschaften unterstützen mit ihrem Leistungsangebot junge Menschen während ihrer Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung. Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen nach 13,3 SGB VIII sind ein Angebot der Jugendsozialarbeit, für das nach 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis erforderlich ist und eine Vereinbarungspflicht nach 78a-g SGB VIII besteht. Danach ist der örtliche Träger der Jugendhilfe für die Aushandlung von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zuständig, auch dann, wenn er selbst nicht unmittelbar Leistungsträger ist. Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden. 2. Zielsetzung und Auftrag des sozialpädagogisch begeleitenden Jugendwohnens nach 13,3 und 13,1 SGB VIII Auftrag des Jugendwohnens nach 13,3 und 13,1 SGB VIII ist es, junge Menschen während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Ausbildung die notwendige Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogische Begleitung sicher zu stellen, sie bei ihrer Ausbildung sowie bei ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu fördern. Dies geschieht über eine enge Verknüpfung von Alltagserleben und pädagogischer Arbeit. Mit diesem Auftrag verbinden sich die folgenden Ziele: schulische und/oder berufliche Hilfen Hilfe zur Selbsthilfe Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen entsprechend seiner Möglichkeiten Strukturierung des Alltags Jugendwohnheime und sonstige Wohnformen orientieren sich dabei am Grundsatz einer ganzheitlichen Förderung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebens- Seite 1 von 4

2 lagen von jungen Frauen und Männern. Sie bieten Hilfen zur personalen und sozialen Entwicklung, zur Verselbständigung und zur sozialen Integration gemäß den Vorgaben der 1 und 9 SGB VIII. 3. Zielgruppe Zielgruppen des Leistungsangebotes sind 1. Junge Menschen, die zum Ausgleich einer sozialen Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maß auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind. ( 13,1 SGB VIII) 2. junge Menschen, die während der Teilnahme an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder bei der beruflichen Qualifizierung eine sozialpädagogisch begleitete Wohnform benötigen ( 13,3 SGB VIII) ohne dass eine soziale Benachteiligung nach 13,1 SGB VIII vorliegt. 4. Inhalte und Leistungen sozialpädagogisch begeleitenden Jugendwohnens nach 13,3 und 13,1 SGB VIII Das Leistungsangebot umfasst 1. Leistungen der Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogischen Betreuung Dazu gehören Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung Versorgung, Betreuung und Unterstützung der jungen Menschen Befriedigung der existenziellen Grundbedürfnisse Strukturierung des Tages- und Wochenablaufs (z.b. gemeinsamer Zeitrahmen, Mahlzeiten, Hausordnung) allgemeine Freizeitgestaltung Feste und Feiern im Jahresablauf pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung im alltäglichen Zusammenleben: Schul- und ausbildungsbezogene Beratung Unterstützung bei Lern- und Hausaufgaben innerhalb der Hausgemeinschaft Unterstützung beim Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte Bildungs- und Freizeitangebote Förderung der Verselbständigung Unterstützung bei der allgemeinen Lebensführung, ggf. Hilfestellung bei individuellen Problemlagen Lebenspraktische Hilfen und Förderung sozialer Kompetenzen Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen Seite 2 von 4

3 Mitgestaltung der Hausgemeinschaft und Beschwerdemanagement Förderung eines demokratischen Grundverständnisses (Partizipation) Unterstützung beim Umgang mit Behörden 2. Allgemeine Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie, mit Schule, Ausbildungsbetrieben, Jugendamt, anderen Behörden und weiteren externen Partnern. Sie umfasst weiterhin eine anlassbezogene Kooperation mit Schulen, Ausbildungsbetrieben und Behörden. 3. Regieleistungen 5. Leistungen des Jugendwohnheims in der Struktur des Rahmenvertrages SGB VIII für Baden-Württemberg Regelleistungen Die Regelleistungen des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens beinhalten: 1. Leistungen der Grundbetreuung nach 6 Abs 2 Buchst. a RV, (Betreuung und Unterstützung, Versorgung und Wohnen) 2. ergänzende Betreuung/ergänzende Leistungen nach 6 Abs 2 Buchst. e RV, zur fachlich notwendigen Differenzierung des einrichtungsbezogenen Leistungsangebotes, z.b. für einrichtungsbezogene pädagogische Angebote und Aktivitäten 3. Leistungen der allgemeinen Zusammenarbeit/Kontakte mit den Eltern, zu Dritten, Schule und sozialem Umfeld nach 6 Abs 2 Buchstabe b RV (Kontaktpflege) 4. Regieleistungen 6 Abs 2 Buchst. d RV (Leitung, Verwaltung, Hauswirtschaft/Haustechnik ) Individuelle Zusatzleistungen Neben Regelleistungen können für junge Menschen mit einer sozialer Benachteiligung oder individuellen Beeinträchtigung und einem entsprechenden Unterstützungsbedarf nach 13,1 SGB VIII individuelle Zusatzleistungen nach Anlage 2 Ziffer 2.1 und 2.3 RV oder in Modulen zusammengefasste individuelle Zusatzleistungen mit dem Jugendamt vereinbart werden. 6. Personalausstattung Für die Regelleistung nach 6 Abs 2 RV sind folgende Personalschlüssel notwendig: 1. Für die Grundbetreuung nach 6 Abs 2 Ziffer a RV und für Leistungen der Zusammenarbeit/Kontakte nach 6 Abs 2 Ziffer b RV, einschl. damit verbundenen administrativer Tätigkeiten 1 VK für 30 Plätze pro Betreuungstag Die Personalausstattung für Leistungen der ergänzenden Betreuung/erg. Leistungen nach 6 Abs. 2 Ziffer e werden angebots- oder einrichtungsbezogen vereinbart. Seite 3 von 4

4 Die Betreuung und Hilfe erfolgt durch anerkannte Fachkräfte nach dem Fachkräftegebot des 21 LKJHG. 2. Für Regieleistungen nach 6 Abs 2 Ziffer d RV im Bereich Leitung 1 VK für 100 Plätze Verwaltung 1 VK für 100 Plätze Hauswirtschaft und Technik 1 VK für 30 Plätze 7. sozialpädagogisch begeleitendes Jugendwohnen nach 13,3 und 13,1 SGB VIII in den Vereinbarungen nach 78 ff. SGB VIII Für Leistungsangebote nach 13, 3 und 13,1 SGBIII sind Leistungs- und Entgeltund Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach 78 b und c SGB VIII abzuschließen. Der Aufbau und Inhalt der Leistungsvereinbarung richtet sich nach 7 des Rahmenvertrages nach 78 f SGB VIII für Baden-Württemberg und dem entsprechenden Vertragsmuster der Kommission Kinder- und Jugendhilfe. Auf der Grundlage des 8 Rahmenvertrag ist auch eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung abzuschließen. Die Entgeltvereinbarung umfasst 1. die leistungsgerechte Vergütung für die Regelleistungen sowie die für dieses Leistungsangebot nach 13 Rahmenvertrag betriebsnotwendigen Investitionen (Regelentgelt) Zuschüsse Dritter sind bei der Entgeltermittlung anzurechnen und in Abzug zu bringen 2. Entgelte für vereinbarte Leistungsmodule, als zusammengefasste individuelle Zusatzleistungen Beschluss der AG KJHG am Anlage Mustervorlage der Leistungsvereinbarung Mustervorlage der Entgeltvereinbarung Seite 4 von 4

5 Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Name Straße PLZ Ort (Leistungserbringer) und dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe Name Straße PLZ Ort, unter Beteiligung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg entsprechend der Kommunalen Vereinbarung für die Einrichtung Name Straße PLZ Ort (Leistungserbringer) für das Leistungsangebot Sozialpädagogisch begleitete Wohnform für junge Menschen in Form eines Jugendwohnheims Mustervorlage Seite 1

6 I Strukturdaten des Leistungsangebotes 1 Art des Leistungsangebotes Nichtzutreffendes streichen: Leistungen für die Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform nach 13,3 SGB VIII, Leistungen für die Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform nach 13,3 SGB VIII in Verbindung mit 13,1 SGB VIII, 2 Strukturdaten (1) Angebotsform und Platzzahl Das Leistungsangebot umfasst insgesamt Anzahl Plätzen Adresse (2) Öffnungszeit und Betreuungsumfang Das Leistungsangebot ist an Anzahl Tagen/Jahr mit einem Betreuungsumfang von 24 Stunden/Tag einschließlich damit verbundener Bereitschaftsdienste geöffnet. (3) Regelleistung Das Leistungsangebot umfasst 1. Grundbetreuung ( 6 Abs. 2 a RV) Die Nachtbereitschaft erfolgt Einrichtungsbezogen. 2. Ergänzende Betreuung/ergänzende Leistungen ( 6 Abs. 2 e RV) in Form von Zusammenarbeit /Kontakte ( 6 Abs. 2b RV) 4. Regieleistungen ( 6 Abs. 2d RV). (4) Individuelle Zusatzleistungen Individuelle Zusatzleistungen sofern nicht in Leistungsmodulen pauschaliert (Absatz 5) - können ggf. bei Bedarf im Rahmen einer Betreuung nach 13,1 SGB VIII analog im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 2 des Rahmenvertrages mit dem örtlichen Träger vereinbart werden. Mustervorlage Seite 2

7 (5) Leistungsmodule Nichtzutreffendes streichen: Es wurden keine Leistungsmodule vereinbart Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes 3 Personelle und sächliche Ausstattung der Regelleistung (1) Personelle Ausstattung Grundbetreuung und Zusammenarbeit/Kontakte, Regieleistungen Leitung Verwaltung Hauswirtschaft 0,00 VK 0,00 VK 0,00 VK 0,00 VK (2) Sächliche Ausstattung Die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche sächliche Ausstattung wird von der Einrichtung im notwendigen Umfang und in der erforderlichen Qualität bereitgestellt. 4 Betriebsnotwendige Anlagen Das Leistungsangebot wird in folgenden Gebäuden und Anlagen erbracht: Mustervorlage Seite 3

8 II. Beschreibung des Leistungsangebotes 5 Auftrag / Zielsetzung Auftrag des Jugendwohnens ist es, junge Menschen während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Ausbildung die notwendige Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogische Begleitung sicher zu stellen, sie bei ihrer Ausbildung zu unterstützen sowie ihre persönliche und soziale Entwicklung zu fördern. Dies geschieht über eine enge Verknüpfung von Alltagserleben und pädagogischer Arbeit. Mit diesem Auftrag verbinden sich die folgenden Ziele: Hilfe zur Selbsthilfe Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven schulische und/oder berufliche Hilfen Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen entsprechend seiner Möglichkeiten Strukturierung des Alltags Jugendwohnheime und sonstige Wohnformen orientieren sich dabei am Grundsatz einer ganzheitlichen Förderung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von jungen Frauen und Männern. Sie bieten Hilfen zur personalen und sozialen Entwicklung, zur Verselbständigung und zur sozialen Integration gemäß den Vorgaben der 1 und 9 SGB VIII. Die Zielsetzungen des Leistungsangebotes sind insbesondere 1. 6 Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppen) Zielgruppen des Leistungsangebotes sind im Aufnahmealter ab Zahl Jahren bis Zahl Jahren Das Leistungsangebot richtet sich an junge Menschen die während der Teilnahme an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder bei der beruflichen Qualifizierung eine sozialpädagogisch begleitete Wohnform nach 13,3 SGB VIII benötigen Nicht aufgenommen werden junge Menschen Mustervorlage Seite 4

9 7 Inhalte und Umfang des Leistungsangebotes (1) Regelleistungen 1. Grundbetreuung Die Grundbetreuung umfasst die geeigneten und notwendigen Leistungen im Bereich der Versorgung Betreuung und Unterstützung für die in Einfachbetreuung erbracht werden. Dazu gehören insbesondere: Betreuung an 365 Tagen im Jahr Gewährleistung der Aufsichtspflicht Notwendige Betreuungsleistungen in der Nacht in Form einer einrichtungsbezogenen Nachtbereitschaft/Rufbereitschaft (Nichtzutreffendes streichen) Gestaltung des Wohnumfeldes Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung: Versorgung, Betreuung und Unterstützung der jungen Menschen Befriedigung der existenziellen Grundbedürfnisse Strukturierung des Tages- und Wochenablaufs (z.b. gemeinsamer Zeitrahmen, Mahlzeiten, Hausordnung) allgemeine Freizeitgestaltung Feste und Feiern im Jahresablauf pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung im alltäglichen Zusammenleben: Schul- und ausbildungsbezogene Beratung Unterstützung bei Lern- und Hausaufgaben innerhalb der Hausgemeinschaft Unterstützung beim Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte Förderung der Verselbständigung Unterstützung bei der allgemeinen Lebensführung, ggf. Hilfestellung bei individuellen Problemlagen Lebenspraktische Hilfen Förderung sozialer Kompetenzen Unterstützung bei der Bewältigung bei Krisen Mitgestaltung der Hausgemeinschaft und Beschwerdemanagement Förderung eines demokratischen Grundverständnisses (Partizipation) Unterstützung beim Umgang mit Behörden Mustervorlage Seite 5

10 2. Ergänzende Betreuung Die ergänzende Betreuung umfasst folgende Leistungen 3. Zusammenarbeit, Kontakte Die allgemeine Zusammenarbeit umfasst folgende Leistungen: Allgemeine Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie allgemeine Kontaktpflege mit Schule, Ausbildungsbetrieben Jugendamt und weiteren externer Partner Anlassbezogene Kooperation mit Schulen, Ausbildungsbetrieben und Behörden : Leistungen des Kinderschutzes nach 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt. 4. Regieleistungen (.) Die Regieleistungen umfassen Leistungen der Leitungsfunktionen: Wahrnehmung der Leitungsfunktion, Personalführung und steuerung, Organisation und Management der Einrichtung, Marketing, Leistungs- und Qualitätsentwicklung, Außenvertretung, Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, Gremienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit Leistungen der Verwaltung: Allgemeine Verwaltung, Personal- und Klientenverwaltung, Leistungsverwaltung und Rechnungswesen, EDV-Administration Leistungen der Hauswirtschaft. Bewirtschaftung der Wohn- und Funktionsräume, Einkauf, Lagerhaltung, Zubereitung von Mahlzeiten (Speiseversorgung), Wäscheversorgung (Allgemeinwäsche), Hausreinigung (Grundreinigung und Gemeinschaftsflächen), Haustechnische Leistungen (2) Individuelle Zusatzleistungen Individuelle Zusatzleistungen können bei Bedarf im Rahmen einer Betreuung nach 13,1 SGB VIII gemäß der Anlage 2 RV angeboten und analog im Rahmen der Hilfeplanung nach 36 SGB VIII im Einzelfall vereinbart werden. (3) Leistungsmodule Die Leistungsmodule nach 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: Mustervorlage Seite 6

11 8 Qualität des Leistungsangebotes 9 Qualifikation des Personals Das vorgehaltene pädagogische Personal entspricht den Anforderungen des 21 LKJHG Betreuungskräfte. Die Qualifikation umfasst im Bereich Pädagogische Betreuung: Pädagogische Fachkräfte sonstige Fachkräfte Leitung Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte Pädagogische Fachkräfte Verwaltung Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal Sonstige Bereiche Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen und sonstige Kräfte 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung Die Einrichtung erbringt ihre Leistungen in dem hier beschriebenen Angebot unter den in diesem Vertrag beschriebenen Voraussetzungen. 11 Gewährleistung Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der Leistungen nach 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Mustervorlage Seite 7

12 III Schlussbestimmungen 12 Grundlage dieser Vereinbarung Der Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII vom für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung ist Grundlage dieser Vereinbarung. 13 Beginn, Ende und Kündigung des Leistungsverhältnisses Die hier beschriebenen Leistungen werden ab dem Aufnahmetag des jungen Menschen erbracht. Die Leistungserbringung endet mit der Beendigung des Leistungsverhältnisses durch das Jugendamt. 14 Laufzeit der Leistungsvereinbarung Die Vereinbarung gilt ab Datum. Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum Datum. Für die Leistungsträger Ort / Unterschriftsdatum Für den Leistungserbringer Ort / Unterschriftsdatum Örtlicher Träger der Jugendhilfe Ort / Unterschriftsdatum Träger der Einrichtung Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg als Beteiligter entsprechend der Kommunalen Vereinbarung Mustervorlage Seite 8

13 Entgeltvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Name Straße PLZ, Ort und dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Name Straße PLZ, Ort unter Beteiligung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (gem. Kommunaler Vereinbarung) für die Einrichtung Name Straße PLZ, Ort (Leistungserbringer) und das Leistungsangebot Sozialpädagogisch begleitete Wohnform für junge Menschen in Form eines Jugendwohnheims Entgeltvereinbarung Jugendwohnheim (Liga- Muster), Stand Seite 1/2

14 1 Leistungsangebot Auf der Grundlage der zwischen den Vertragsparteien für den Leistungsbereich geschlossenen Leistungsvereinbarung vom Datum werden für das Leistungsangebot Sozialpädagogisch begleitete Wohnform für junge Menschen in Form eines Jugendwohnheims die in 2 dieser Vereinbarung genannten Entgelte vereinbart. 2 Entgelte Entgelt für Regelleistungen: 0,00 / pro xxx Investitionsbetrag: 0,00 / pro xxx Es wurden keine Leistungsmodule vereinbart Es wurden folgende Leistungsmodule vereinbart: (Modul 1 TEXT ) 0,00 / pro xxx 4 Laufzeit der Entgeltvereinbarung Die Vereinbarung gilt ab Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum (Datum). (Datum). (Ort, Datum) Für den örtlichen Träger der Jugendhilfe Für den Leistungserbringer Örtlicher Träger der Jugendhilfe Träger der Einrichtung Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Entgeltvereinbarung Jugendwohnheim (Liga- Muster), Stand Seite 2/2

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden- Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Name Straße PLZ Ort (Leistungserbringer) und

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Name Straße PLZ Ort (Leistungserbringer) und

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Stiftung St. Konradihaus Schelklingen Konradistraße

Mehr

Leistu ngsverei nbaru ng nach 78b Abs. 1 Nr. 18GB Villi. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f 8GB VIII fur Baden-Wiirttemberg

Leistu ngsverei nbaru ng nach 78b Abs. 1 Nr. 18GB Villi. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f 8GB VIII fur Baden-Wiirttemberg Leistu ngsverei nbaru ng nach 78b Abs. 1 Nr. 18GB Villi. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f 8GB VIII fur Baden-Wiirttemberg Landratsamt Rhein - Neckar - Kreis KurfOrstenanlage 38-40 69115 Heidelberg dem

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Name Straße PLZ Ort (Leistungserbringer) und

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden- Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Waisenhausstiftung Freiburg Vertreten durch

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Übergangsvereinbarung bis zur Vorlage der Genehmigung als Schule am Heim für Erziehungshilfen Leistungsvereinbarung zwischen dem Träger der Einrichtung Verein für Erziehungshilfe e.v. Mähderstr. 1 72768

Mehr

Leistungsbeschreibung. Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung. Inhaltsverzeichnis Anlage 1 Leistungsbeschreibung in der Fassung vom: Inhaltsverzeichnis 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereiche/Grundstruktur 1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen 1.3 Grundsätzliches

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung Einrichtung: (Name, Adresse) Ort der Leistungserbringung: Einrichtungsart: Angebotene gesetzl. Leistungen: SGB VIII Anzahl Gruppen und Plätze 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Waisenhausstiftung Freiburg vertreten durch die

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Stiftung St. Konradihaus Schelklingen Konradistraße

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Stiftung St. Konradihaus Schelklingen Konradistraße

Mehr

Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg

Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung JUGENDHILFE HUBERTUS Gaimühler Strasse 48 69247

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung Einrichtung: (Name, Adresse) Ort der Leistungserbringung: Einrichtungsart: Angebotene gesetzl. Leistungen: SGB VIII Anzahl Gruppen und Plätze 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur

Mehr

Inhaltsverzeichnis. PräambeI. I. Allgemeines. 1 Gegenstand und Grundlagen. II. Leistungsvereinbarung

Inhaltsverzeichnis. PräambeI. I. Allgemeines. 1 Gegenstand und Grundlagen. II. Leistungsvereinbarung Inhaltsverzeichnis PräambeI I. Allgemeines 1 Gegenstand und Grundlagen II. Leistungsvereinbarung 2 Art und Ziel 3 Personenkreis 4 Inhalt der Leistungen 5 Umfang der Leistungen 6 Qualität der Leistungen

Mehr

Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg

Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg in der Fassung vom 01.05.2018 Zwischen dem Landkreistag Baden-Württemberg, Panoramastraße 37, 70174 Stuttgart dem Städtetag Baden-Württemberg, Königstraße

Mehr

Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII

Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII Zwischen dem Landkreistag Baden-Württemberg, Panoramastraße 37, 70174 Stuttgart dem Städtetag Baden-Württemberg, Königstraße 2, 70173 Stuttgart dem Gemeindetag Baden-Württemberg,

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Waisenhausstiftung Freiburg vertreten durch die

Mehr

Jahrestagung Jugendwohnen am im Hotel Wartburg in Stuttgart

Jahrestagung Jugendwohnen am im Hotel Wartburg in Stuttgart Jahrestagung Jugendwohnen am 10.05.2016 im Hotel Wartburg in Stuttgart Einführung SGB VIII: 13 Abs.1SGB VIII gegenüber 13 Abs.3 SGB VIII aus der Sicht des KVJS (A. Pchalek) Rechtsgrundlagen des Angebotes

Mehr

Rahmenvertrag nach 78 f SGB VIII

Rahmenvertrag nach 78 f SGB VIII Rahmenvertrag nach 78 f SGB VIII zwischen dem Landkreistag Baden-Württemberg, Panoramastraße 37, 70174 Stuttgart dem Städtetag Baden-Württemberg, Relenbergstraße 12, 70174 Stuttgart dem Gemeindetag Baden-Württemberg,

Mehr

Schutz von Kindern und Jugendlichen und sonstigen Wohnformen gemäß 45 SGB VIII (KJHG)

Schutz von Kindern und Jugendlichen und sonstigen Wohnformen gemäß 45 SGB VIII (KJHG) Träger der Einrichtung (Anschrift) Datum Tel. Fax Über die Kreis-/Stadt-Verwaltung - Jugendamt An den Landschaftsverband Rheinland Dezernat 4 - Jugend 50663 Köln Aktenzeichen des Landesjugendamtes 41.22-

Mehr

Orientierungshilfe. zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen gem. 35 a SGB VIII anzubieten

Orientierungshilfe. zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen gem. 35 a SGB VIII anzubieten 1 Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie Orientierungshilfe zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen

Mehr

Pflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI)

Pflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI) Pflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI) vom: für die Pflegeeinrichtung: Der Träger der Pflegeeinrichtung: X X und die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

Mehr

Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg

Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg Zwischen dem Landkreistag Baden-Württemberg, Panoramastraße 37, 70174 Stuttgart dem Städtetag Baden-Württemberg, Königstraße 2, 70173 Stuttgart dem

Mehr

Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg

Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg Zwischen dem Landkreistag Baden-Württemberg, Panoramastraße 37, 70174 Stuttgart dem Städtetag Baden-Württemberg, Königstraße 2, 70173 Stuttgart dem

Mehr

Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen

Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe ( 4 Abs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung enthält

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Anlage C Muster-Trägervertrag Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 078 Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str.

Mehr

Diese Vereinbarung regelt auf Grundlage des Bayerischen Rahmenvertrages nach 79 SGB XII den Basisleistungsrahmen für diesen Leistungstyp.

Diese Vereinbarung regelt auf Grundlage des Bayerischen Rahmenvertrages nach 79 SGB XII den Basisleistungsrahmen für diesen Leistungstyp. Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für den Leistungstyp Teilstationäre Angebote für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Leistungstyp T-BSS 1. Gegenstand und Grundlage Diese Vereinbarung

Mehr

Leistungstyp T-E-FS/BG. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:

Leistungstyp T-E-FS/BG. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen: Individuelles Leistungsangebot / -vereinbarung für den Leistungstyp teilstationäre Angebote zur Tagesbetreuung für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen in Förderstätten, Förder- und Betreuungsgruppen

Mehr

(in der Fassung vom )

(in der Fassung vom ) Anlage D.7 zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und vom 15.12.2006 Rahmenleistungsbeschreibung Stationäre sozialpädagogische Krisenintervention im Rahmen

Mehr

Bausteine der Jugendberufshilfe. Berufsausbildung

Bausteine der Jugendberufshilfe. Berufsausbildung Folien Jugendberufshilfe/Jugendsozialarbeit Bausteine der Jugendberufshilfe Beratung Berufsvorbereitung Berufsausbildung Beschäftigung Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) SGB VIII 13 Jugendsozialarbeit

Mehr

Landkreis. Telefon. Fax. . Rechtsform. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich):

Landkreis. Telefon. Fax.  . Rechtsform. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): Individuelles Leistungsangebot/-vereinbarung nach dem Bayer. Rahmenvertrag nach 79 Abs. 1 SGB XII für die Leistungstypen Wohnen für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung mit/ohne Tagesbetreuung

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017

DIJuF Interaktiv  Stand: Entwurfsfassung für 2017 DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

13 SGB VIII Jugendsozialarbeit. Grundlagen Umsetzung Forderungen. 1.1 Die wesentlichen Regelungen des 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit)

13 SGB VIII Jugendsozialarbeit. Grundlagen Umsetzung Forderungen. 1.1 Die wesentlichen Regelungen des 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit Grundlagen Umsetzung Forderungen 1. Gesetzliche Grundlagen 1.1 Die wesentlichen Regelungen des 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) 13 SGB VIII enthält Regelungen für die Zielgruppen

Mehr

Beschluss Nr. 4/2003 vom

Beschluss Nr. 4/2003 vom Brandenburger Kommission Klein-Köris, den 10.07.2003 Nach 93 BSHG -Land Brandenburg Beschluss Nr. 4/2003 vom 10.07. 2003 Die Brandenburger Kommission gem. 93 BSHG beschließt die beigefügten Leistungstypen

Mehr

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Betreutes Wohnen Hauptstraße 55-59 www.kreuznacherdiakonie.de 1. Allgemeines 1.1. Anschrift Hauptstr. 55 59 1.2. Einrichtungsträger Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts Ringstr.

Mehr

F 4447/15 Fachtag Betreuungsrecht. am 10. Oktober :30 Uhr bis 16:30 Uhr in Heidelberg

F 4447/15 Fachtag Betreuungsrecht. am 10. Oktober :30 Uhr bis 16:30 Uhr in Heidelberg F 4447/15 Fachtag Betreuungsrecht am 10. Oktober 2015 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr in Heidelberg Workshop 3 Die Schnittstelle zur Kinder- und Jugendhilfe rechtliche Betreuung von jungen Volljährigen Réka Fazekas,

Mehr

Leistungstypen T-KJ-K-HPT; T-KJ-G-HPT. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:

Leistungstypen T-KJ-K-HPT; T-KJ-G-HPT. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen: Individuelles Leistungsangebot / -vereinbarung für die Leistungstypen teilstationäre Angebote für körperlich oder geistig behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Heilpädagogischen Tagesstätten

Mehr

Konzeption der dem Psychosozialen Wohnheim angegliederten Trainingswohnungen für psychisch Kranke

Konzeption der dem Psychosozialen Wohnheim angegliederten Trainingswohnungen für psychisch Kranke Deutsches Rotes Kreuz Trainingswohnung für psychisch Kranke Angegliedert an das Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen auf Rügen Tel:.03838/209756 Fax:03838/202664 Konzeption der dem Psychosozialen

Mehr

Rahmenverträge nach 78 SGB VIII / Verordnungen / Empfehlungen zur Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII

Rahmenverträge nach 78 SGB VIII / Verordnungen / Empfehlungen zur Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Rahmenverträge nach 78 SGB VIII / Verordnungen / Empfehlungen zur Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Internetrecherche - Stand April 2008 Bundesland Rahmenvertrag 78 SGB III Anlagen zum Rahmenvertrag /

Mehr

Leistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen

Leistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Leistungstyp 25 Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Arbeits- und Betreuungsangebote für Erwachsene im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen Dieser Leistungstyp ist Bestandteil

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlich seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlich seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht Leistungsbeschreibung Anschrift der Einrichtung Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlich seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht DRK Regionalverband Magdeburg

Mehr

Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker

Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker Deutsches Rotes Kreuz Betreutes Wohnen für psychisch Kranke zu erreichen unter Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen Tel.:03838/209756 Fax:03838/252664 Konzeption für das Ambulant Betreute

Mehr

Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen

Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen nhang Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfen für junge Volljährige ( 4 bs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung

Mehr

Leistungs- und Qualitätsvereinbarung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen nach 80a SGB XI

Leistungs- und Qualitätsvereinbarung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen nach 80a SGB XI Leistungs- und Qualitätsvereinbarung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen nach 80a SGB XI zwischen dem Träger Name Träger Straße HNr. PLZ Ort für die Einrichtung Name Einrichtung Straße HNr. PLZ Berlin

Mehr

Pflegesatzvereinbarung für pflegebedürftige Menschen (SGB XI) im Wachkoma (Phase F)

Pflegesatzvereinbarung für pflegebedürftige Menschen (SGB XI) im Wachkoma (Phase F) Pflegesatzvereinbarung für pflegebedürftige Menschen (SGB XI) im Wachkoma (Phase F) vom: für die Pflegeeinrichtung: Der Träger der Pflegeeinrichtung: X X und die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg (gültig ab 01.01.2017) zwischen dem Träger der Einrichtung Anthroposophische Jugendhilfe

Mehr

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung stationäre Wohngruppe Leistungsart: rechtliche Grundlagen: stationäre Jugendhilfe SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) 27 Hilfen zur Erziehung 34 Heimerziehung, sonstige betreute

Mehr

Rahmenleistungsbeschreibung. Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII

Rahmenleistungsbeschreibung. Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII Anlage D.8 (Rahmenleistungsbeschreibung: Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder) zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug)

Mehr

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, den Ersatzkassen BARMER

Mehr

Richtlinie für den Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach den 78b-78e Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Richtlinie für den Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach den 78b-78e Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Richtlinie für den Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach den 78b-78e Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) 1. Grundsatz Gemäß 11a Abs. 1 Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt

Mehr

Leistungsbeschreibung Sozialpädagogisch begleitetende Wohnhilfen

Leistungsbeschreibung Sozialpädagogisch begleitetende Wohnhilfen Seite 1 von 5 Stand: 06/2002 Zuordnung des Angebotes Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Allgemeine Beschreibung der möglichen Grundleistungen Sozialpädagogisch begleitete Wohnhilfen Sozialpädagogisch

Mehr

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege zwischen dem Pflegeheim IK: in Trägerschaft von und - der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt - dem BKK

Mehr

Jugendkonferenz im Salzlandkreis Sozialarbeit Möglichkeiten und Grenzen an der Schnittstelle SGB II/ SGB III und SGB VIII

Jugendkonferenz im Salzlandkreis Sozialarbeit Möglichkeiten und Grenzen an der Schnittstelle SGB II/ SGB III und SGB VIII Jugendkonferenz im Salzlandkreis 28.10.2015 Sozialarbeit Möglichkeiten und Grenzen an der Schnittstelle SGB II/ SGB III und SGB VIII Jugendberufshilfe Übergang Schule - Beruf Probleme: parallele Zuständigkeit

Mehr

Leistungsbereich: Platzzahl:

Leistungsbereich: Platzzahl: Anlage 1: Leistungs- und Qualitätsmerkmale: 1. Allgemeine Angaben Einrichtung: Institutionskennzeichen: Telefon: Telefax: E-Mail: Homepage: Träger: Telefon: Telefax: E-Mail: Homepage: Status: O Privatgewerblich

Mehr

Orientierungshilfe. zur Erstellung eines Leistungsangebotes für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen gem. 35 a SGB VIII anzubieten

Orientierungshilfe. zur Erstellung eines Leistungsangebotes für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen gem. 35 a SGB VIII anzubieten Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie Orientierungshilfe zur Erstellung eines Leistungsangebotes für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen

Mehr

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der Kurzzeitpflege

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der Kurzzeitpflege Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der Kurzzeitpflege zwischen der Name Träger Straße PLZ Ort nachfolgend Träger genannt und der dem Pflegekasse bei der AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Am

Mehr

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege zwischen dem Pflegeheim IK-Nr. in Trägerschaft von und - der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt - dem

Mehr

Konzeptbaustein. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen

Konzeptbaustein. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen Konzeptbaustein Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen Inhalt: 1 Zielgruppe 2 Spezifische Ziele der Leistungen 3 Leistungsanbote 4 Spezifisches zur Organisationsstruktur Anlagen:

Mehr

Geplante Eckpunkte des BMFSFJ und BMVBS. zum Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier. ESF-Förderperiode

Geplante Eckpunkte des BMFSFJ und BMVBS. zum Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier. ESF-Förderperiode Geplante Eckpunkte des BMFSFJ und BMVBS zum Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier ESF-Förderperiode 2014-2020 1 Modellvorhaben BIWAQ Kompetenzagenturen STÄRKEN vor Ort Aktiv in (U 27) der Grundlage:

Mehr

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung Erziehungshilfeverbund Gerburgis Erziehungshilfeverbund Bönninghausenweg 3-5 46399 Bocholt Erziehungshilfeverbund Gerburgis Bönninghausenweg 3-5 46399 Bocholt Tel.: 02871/245 0 210 Fax: 02871/245 0 240

Mehr

Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Beratungs- und Aufsichtsmaterialien Referat 43

Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Beratungs- und Aufsichtsmaterialien Referat 43 Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Beratungs- und Aufsichtsmaterialien Referat 43 Stand: 26.08.2014 Beratungs- und Aufsichtsmaterialien von Referat 43 Antragsformulare Grundlagenpapier Voraussetzungen

Mehr

Orientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1

Orientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1 Orientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1 I. Träger plant ein neues Projekt; mit 100 % Eigenmittel Ohne Stiftungsgelder oder anderweitige Zuschussgeber, die eine Einbeziehung,

Mehr

Bildungsziele: Realschulabschluss / Abitur

Bildungsziele: Realschulabschluss / Abitur Off Road Kids Stiftung Betreute Jugendwohngruppe Leistungsangebot gemäß 34, 35a SGB VIII ab 12 Jahren und für junge Volljährige gemäß 41 SGB VIII Denn Kinder- und Jugendhilfe ist ein wertvolles Stipendium

Mehr

1 Grundlagen. (3) Zu den vollstationären Pflegeeinrichtungen gehören Pflegeheime mit einem Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI.

1 Grundlagen. (3) Zu den vollstationären Pflegeeinrichtungen gehören Pflegeheime mit einem Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI. Anlage 2 zum Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege gemäß 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Vergütungszuschläge für pflegebedürftige Personen gemäß 43 b SGB XI in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Mehr

LEISTUNGEN ZUR SOZIALEN TEILHABE (EINGLIEDERUNGSHILFE) NACH DEM BUNDESTEILHABEGESETZ

LEISTUNGEN ZUR SOZIALEN TEILHABE (EINGLIEDERUNGSHILFE) NACH DEM BUNDESTEILHABEGESETZ LEISTUNGEN ZUR SOZIALEN TEILHABE (EINGLIEDERUNGSHILFE) NACH DEM 91 SGB IX, TEIL 2: NACHRANG (AB 01.01.2020) (1) Eingliederungshilfe erhält, wer die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern

Mehr

Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII

Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII Muster zu Teil 1 und 3 Zusatzvereinbarung Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII (Betreutes Wohnen) Zwischen Landeswohlfahrtsverband

Mehr

1 Grundlagen. (3) Zu den vollstationären Pflegeeinrichtungen gehören Pflegeheime mit einem Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI.

1 Grundlagen. (3) Zu den vollstationären Pflegeeinrichtungen gehören Pflegeheime mit einem Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI. Anlage 1 zum Rahmenvertrag für Kurzzeitpflege gemäß 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Vergütungszuschläge für pflegebedürftige Personen gemäß 43 b SGB XI in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Mehr

Anforderungen an die Konzeption von erlaubnispflichtigen Einrichtungen ( 45 SGB VIII) erläutert von Rüdiger Arendt, KVJS-Landesjugendamt

Anforderungen an die Konzeption von erlaubnispflichtigen Einrichtungen ( 45 SGB VIII) erläutert von Rüdiger Arendt, KVJS-Landesjugendamt Anforderungen an die Konzeption von erlaubnispflichtigen Einrichtungen ( 45 SGB VIII) erläutert von Rüdiger Arendt, KVJS-Landesjugendamt Neuordnung des Betriebserlaubnisverfahrens 45 SGB VIII Erlaubnis

Mehr

Verzeichnis Individueller Zusatzleistungen gemäß 6 Abs. 3 des Rahmenvertrages nach 78f SGB VIII

Verzeichnis Individueller Zusatzleistungen gemäß 6 Abs. 3 des Rahmenvertrages nach 78f SGB VIII Verzeichnis Individueller Zusatzleistungen gemäß 6 Abs. 3 des Rahmenvertrages nach 78f SGB VIII Anlage 3 zum Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg Stand: 01.05.2018 G L I E D E R U N G

Mehr

zum Regierungsentwurf vom eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG)

zum Regierungsentwurf vom eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG) DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 17.4.2017 SYNOPSE zum Regierungsentwurf vom 12.4.2017 eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern Jugendlichen (Kinder- Jugendstärkungsgesetz KJSG) Finanzierung/Sozialraum

Mehr

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen XXXXXX nachfolgend Träger genannt und derxxxxxxxxx derxxxxxxxxx derxxxxxxxxx derxxxxxxxxxxxx nachfolgend Pflegekassen genannt

Mehr

Leistungstypen WT-E-K; WT-E-G; W-E-K; W-E-G. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:

Leistungstypen WT-E-K; WT-E-G; W-E-K; W-E-G. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen: Individuelles Leistungsangebot / -vereinbarung für die Leistungstypen Wohnen für Erwachsene mit körperlicher oder geistiger Behinderung mit / ohne Tagesbetreuung Leistungstypen WT-E-K; WT-E-G; W-E-K; W-E-G

Mehr

zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz als Träger der Sozialhilfe und Finkenau Hamburg

zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz als Träger der Sozialhilfe und Finkenau Hamburg Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz als Träger der Sozialhilfe und PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH Finkenau 11 22081

Mehr

DATENBLATT. zum Info-Katalog Sachsen-Anhalt ( 10 Abs. 2 Rahmenvertrag) Tel.:

DATENBLATT. zum Info-Katalog Sachsen-Anhalt ( 10 Abs. 2 Rahmenvertrag) Tel.: Landesverwaltungsamt - Landesjugendamt - Referat 502 Familie und Frauen DATENBLATT zum Info-Katalog Sachsen-Anhalt ( 10 Abs. 2 Rahmenvertrag) Teil I Angaben zum Träger 1 (Ansprechpartner f. Rückfragen):...

Mehr

Vereinbarung gem. 78 a ff SGB VIII. Leistungsvereinbarung

Vereinbarung gem. 78 a ff SGB VIII. Leistungsvereinbarung Zwischen Vereinbarung gem. 78 a ff SGB VIII Kreisausschuss des Hochtaunuskreises vertreten durch das Kreisjugendamt Ludwig-Erhard-Anlage 1-4 61352 Bad Homburg Öffentlicher Träger der Jugendhilfe und Jugendhilfe

Mehr

Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg

Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg zwischen der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart dem Verband der

Mehr

Leistungsbeschreibung gem. 78 c KJHG SGB VIII

Leistungsbeschreibung gem. 78 c KJHG SGB VIII Verselbstständigungsangebot Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen Leistungsbeschreibung gem. 78 c KJHG SGB VIII Bild: Unser Haupthaus aus dem Jahre 1700 Träger: Corsten Jugendhilfe GmbH Telefon: 02482 1259-0

Mehr

Leistungsbeschreibung nach 13 KJHG Ergänzende sozialpädagogische Hilfen bei erzieherischem Mehrbedarf im BBW Waiblingen

Leistungsbeschreibung nach 13 KJHG Ergänzende sozialpädagogische Hilfen bei erzieherischem Mehrbedarf im BBW Waiblingen Leistungsbeschreibung nach 13 KJHG Ergänzende sozialpädagogische Hilfen bei erzieherischem Mehrbedarf im BBW Waiblingen Berufsbildungswerk Waiblingen Steinbeisstraße 16 71332 Waiblingen Tel. 07151/5004-0

Mehr

LAG Jugendsozialarbeit NRW

LAG Jugendsozialarbeit NRW LAG NRW AWO Diakonie Katholische Paritäter ÖRT Jugendwerkstatt 13 SGB VIII Jugendhilfe Angebot zur persönlichen Stabilisierung und beruflichen Orientierung; Förderung der sozialen Integration und Eingliederung

Mehr

Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Rechtsgrundlage Zielgruppe Die Erziehungsbeistandschaft

Mehr

Wohnen und Lernen Jugendhilfe im BBW

Wohnen und Lernen Jugendhilfe im BBW Wohnen und Lernen Jugendhilfe im BBW Eine Chance für die Zukunft! Kein Schulabschluss, kein Job, zu Hause nur Ärger: Für manche Jugendliche sieht die Zukunft ziemlich grau aus. Für eine Ausbildung fehlen

Mehr

Petitum Im Jahr 2018 wurde in Hamburg der Reformationstag als gesetzlicher Feiertag neu eingeführt.

Petitum Im Jahr 2018 wurde in Hamburg der Reformationstag als gesetzlicher Feiertag neu eingeführt. Beschluss der Vertragskommissionen nach 78f SGB VIII und Hamburger Rahmenvertrag für ambulante Erziehungshilfen gemäß Ziffer 4.1. der gemeinsamen Geschäftsordnung Beschluss Vorlage des Diakonischen Werkes

Mehr

Wohn- und Betreuungsvertrag:

Wohn- und Betreuungsvertrag: Frau / Herr zurzeit wohnhaft in - nachstehend Bewohner/Bewohnerin genannt - vertreten durch (rechtliche Betreuerin / rechtlicher Betreuer) und der Lebenshilfe Grafschaft Diepholz GmbH, vertreten durch

Mehr

Verzeichnis Individueller Zusatzleistungen

Verzeichnis Individueller Zusatzleistungen Verzeichnis Individueller Zusatzleistungen gemäß 6 Abs. 3 des Rahmenvertrages nach 78f SGB VIII Anlage 2 zum Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden- Württemberg G L I E D E R U N G 1 Grundlagen der

Mehr

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Stand: Februar 2009 Begleitetes Wohnen Jugendwohnen St. Hermann-Josef Kölnstr. 315, 53117 Bonn Tel. 0228/967710 Fax. 0228/9677129 E-Mail: st.hermann-josef@heimstatt-bonn.de Internet:

Mehr

Kooperationsvereinbarung für das Projekt. Berliner Allee. zwischen. der Kreisstadt Unna. und dem Jobcenter Kreis Unna

Kooperationsvereinbarung für das Projekt. Berliner Allee. zwischen. der Kreisstadt Unna. und dem Jobcenter Kreis Unna Kooperationsvereinbarung für das Projekt Berliner Allee zwischen der Kreisstadt Unna und dem Jobcenter Kreis Unna Präambel Ausgangspunkt des Projektes Berliner Allee ist die Hypothese, Transferleistungen

Mehr

Winfried Pletzer. Bayerischer Jugendring Referat Kommunale Jugendarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden. Fon: 089/

Winfried Pletzer. Bayerischer Jugendring Referat Kommunale Jugendarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden. Fon: 089/ 1 Empfehlungen: (Aufgaben) (Rahmenbedingungen) und (Standards) der Kommunalen Jugendarbeit in Bayern Herzog-Heinrich-Str. 7 80336 München www.bjr.de 2 Empfehlungen: (Aufgaben) (Rahmenbedingungen) und (Standards)

Mehr

Anlage D.8 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII

Anlage D.8 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII Anlage D.8 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII Präambel (in der Fassung vom 01.02.2018) Die Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Formen der stationären Hilfen zur

Mehr

Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder

Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder wissenschaftlicher Referent Gliederung 1. Datenlage Problemaufriss 2. Inhaltliche

Mehr

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der stationären Pflege (Vollstationäre Pflege)

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der stationären Pflege (Vollstationäre Pflege) Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der stationären Pflege (Vollstationäre Pflege) zwischen dem Pflegeheim IK-Nr. in Trägerschaft von und - der Pflegekasse bei der AOK

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Konzeption Lebenshilfe Walsrode Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Vorwort Das ambulant betreute Wohnen bietet eine Betreuungsform für Menschen mit Behinderungen,

Mehr

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Die Neufassung berücksichtigt die a) Satzung

Mehr