AWO-Norm Dienstleistungen der Bildung, Erziehung und Betreuung in Ganztagsschulen (Grund- und Förderschulen)* Stand:
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- Rolf Auttenberg
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1 DGS 1. DGS 1.1. DGS 1.1. Grundlagen Leitbild AWO-Bildungsverständnis als Jugendhilfeträger und Leitbild der Ganztagsschule in das Leitbild der Einrichtung / der Maßnahme einbeziehen. Konzept a) Konzept, welches das Selbstverständnis der AWO als Jugendhilfeträger mit dem Konzept der Ganztagsschule verbindet, entwickeln unter Berücksichtigung der pädagogischen und strukturellen Anforderungen sowie der Erwartungen der Eltern, Kinder und deren Lebenswelten bedürfnis- und bedarfsorientierten, ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Förderungsplanung Erziehungspartnerschaft mit Eltern Sozialraumorientierung und des Standortbezugs Berufsgruppen übergreifenden Zusammenarbeit b) Leistungsbeschreibungen für alle Dienstleistungsangebote entwickeln. c) Konzepte regelmäßig überprüfen und fortschreiben. Rechtliche Grundlagen
2 a) Kooperationsvereinbarung als Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeträger und Schulträger /Schule initiieren, die Aussagen enthält insbesondere zu Umfang, Inhalt, Leistungsspektrum des Angebotes Fragen der Steuerung des Personaleinsatzes und der zur Verfügung stehenden Ressourcen Fragen der Dienst- und Fachaufsicht im Rahmen der Dienstleistung Regelungen zur internen und externen Kooperation und Vernetzung Festlegung verbindlicher Ansprechpartner/-innen b) Bewertung und Aktualisierung der Vereinbarung regelmäßig initiieren. DGS 2. c) Regelungen zur Aufsichtspflicht festlegen. Kinderschutz a) Standards zur Gewährleistung des Schutzauftrages festlegen. b) Verfahren zur frühzeitigen Erkennung und Bewertung von externen und internen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen sicherstellen. c) Verfahren zu angemessenen Interventionen und Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung sicherstellen. Dienstleistungsprozesse DGS 2. DGS 2.1. DGS 2.1. Pädagogische Standards für die Dienstleistungsprozesse festlegen und Beteiligung der Schülerinnen und Schüler als durchgängiges Prinzip sicherstellen. Gestaltung von Übergängen Kindgerechte Maßnahmen zur Gestaltung von Übergängen und zur Eingewöhnung in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (von der Kindertageseinrichtung bis zur weiterführenden Schule, Ausbildung, Erwerbsarbeit) planen, begleiten und mitwirken.
3 DGS 2.3. DGS 2.3. Bildungsangebote a) Angebote einer aktiven, d.h. unterstützenden und fördernden schulisch orientierten Lernzeit in Abstimmung mit Lehrern/-innen und Eltern sicherstellen (z.b durch individuelle Förderung). b) Bedarfsbezogene Maßnahmen zu erweiterten Lernund Erfahrungsmöglichkeiten im Schulleben entwicklen, planen und anbieten. c) Angebote entsprechend der geltenden fachlichen Mindeststandards und der Philosophie der Ganztagsschule entwickeln. d) Individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes feststellen und ggfl. Maßnahmen einleiten. e) Ferienangebote mit Schulträger, Schule und Eltern abstimmen und auch Angebote der Kommune (wie Stadtranderholung) oder anderer Träger bei der Planung berücksichtigen. Mahlzeiten gestalten Bei der Essenssituation ausgewogene Ernährung gemütliche und kommunikative Atmosphäre sicherstellen sowie interkulturelle und gesundheitliche Besonderheiten berücksichtigen. Gesundheitsschutz a) Qualitätsstandards festlegen für - Umgang mit ansteckenden Krankheiten - Sofortmaßnahmen in Unfallsituationen - Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen/kontinuierlicher Unfallschutz - Erkrankung des Kindes - Umgang mit Medikamenten b) Individuelle Absprachen zur Gesundheitsvorsorge und fürsorge mit Eltern anbieten.
4 DGS 2.5. DGS 2.5. DGS 3. DGS 3. Erziehungspartnerschaft mit Eltern Angebote zur Information und zur bedarfsorientierten Beteiligung der Eltern sicherstellen. Hauswirtschaft Qualitätsstandards zur Hygiene mit dem Schulträger vereinbaren, die mindestens Regelungen beinhalten zu den Hygienezielen zur persönlichen Hygiene zur Produkt- und Gerätehygiene - zur Dienst- und Fachaufsicht DGS 4. DGS 4. Interne Kommunikation Regelmäßige Besprechungen zur Sicherung der fachlichen Arbeit innerhalb des Teams festlegen und durchführen. Dokumentation und Evaluation a) Regelungen für maßnahme- und einzelfallbezogene Dokumentationen festlegen. b) Maßgebliche pädagogische Prozesse jährlich auf der Basis ermittelter relevanter Daten evaluieren (z.b. durch Kundenbefragungen), Veränderungen beachten und Verbesserungsmaßnahmen festlegen. Koordination/ Kooperation/ Vernetzung a) Gespräche zwischen Schule und Jugendhilfeträger initiieren (z.b. Teilnahme an Lehrerkonferenzen) und regelmäßig durchführen. b) Soziale Infrastruktur im Interesse der Schülerinnen und Schüler nutzen. c) Zusammenarbeit mit weiteren Dienstleistungserbringern initiieren. Umgang mit Eigentum der Kunden a) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum sorgsamen Umgang mit dem Eigentum der Kunden verpflichten.
5 DGS 9. DGS 9. b) Angemessene Regelungen zum Schutz des Eigentums des Kunden vor Verlust und Beschädigung festlegen. c) Verfahren zur Schadensregulierung festlegen und bekanntmachen. d) Angemessene Regelungen zum Schutz der Daten von Kunden treffen. Handhabung und Lagerung von Waren, Arbeitsmitteln und Prüfmitteln a) Sachgerechte Lagerung von Werk-, Spiel-, Beschäftigungs- und Verbrauchsmaterialien sicherstellen. b) Wartung von Werkzeugen, Elektrogeräten und EDV-Anlagen sicherstellen. Vorbereitung und Begleitung externer Prüfungen Systematische Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung externer Prüfungen sicherstellen. *Anmerkung: Die AWO-Norm " (Grund- und Förderschulen)" kann auch als Orientierungshilfe für diese Angebote in anderen Schulformen herangezogen werden. Aufgrund der stetigen Veränderungen dieser Angebotsformen wird eine Aktualisierung der AWO-Norm in kurzen Zeitabständen vorzunehmen sein.
AWO-Norm Dienstleistungen der Bildung, Erziehung und Betreuung in Ganztagsschulen (Grund- und Förderschulen)* Stand:
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