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Transkript:

Ausbildungsziele: Sie können beim folgende Lizenzen erwerben: PPL mit Klassenberechtigung SEP Single Engine Piston Nichtgewerbliche Führung von einmotorigen Kolbenmotorflugzeugen PPL mit Klassenberechtigung TMG Touring Motor Glider Nichtgewerbliche Führung von Reisemotorseglern Beide Klassen können gemeinsam oder nacheinander erworben werden! Vorteile der Schulung in einem Flugverein: Sie werden bereits am Anfang Ihrer Fliegerlaufbahn als Mitglied in eine Gemeinschaft von Flugbegeisterten aufgenommen. Eine Gemeinschaft, die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist und eine fundierte Ausbildung ohne Zeitdruck bietet. Durch die nichtgewerbliche Haltung der Luftfahrzeuge ist eine Ausbildung im Verein kostengünstiger als in einer kommerziellen Schule. Es besteht keinerlei finanzielles Risiko. Mit wenigen Ausnahmen sind Leistungen erst im Nachhinein zu bezahlen. Mitgliedschaft beim : Die Ausbildung kann nur von Vereinsmitgliedern in Anspruch genommen werden. Mitglied wird man durch Unterfertigen der Beitrittserklärung und Bezahlung des Beitritts- und Jahresbeitrages. Kursleitung und Betreuung: Ing. Roland Grabner +43 664 3374857 roland.grabner@speed.at Voraussetzung für die Ausbildung: Mindestalter Für den Beginn einer Ausbildung ist kein Mindestalter festgelegt, Alleinflüge sind jedoch erst ab der Vollendung des 16. Lebensjahres zulässig. Die Lizenz wird frühestens mit der Vollendung des 17. Lebensjahres ausgestellt. Gesundheitliche Eignung Der Nachweis erfolgt durch ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis (Medical) mindestens Klasse 2, welches von einem Fliegerarzt ausgestellt wird. Zusätzlich zur Konsultation eines Fliegerarztes sind möglicherweise ein augenärztliches und/oder ein HNO-Gutachten einzuholen! Obwohl ein Medical erst für die Alleinflüge benötigt wird, sollte die Flugtauglichkeit vor Beginn einer Ausbildung sichergestellt werden. RG / 26.03.2018 Seite 1 von 5

Theorieausbildung: Der Theorieunterricht incl. Vorprüfungen erfordert ca. 110 Stunden und wird im Schulungsraum des LSV abgehalten. 15 Std. LAW Luftrecht und Verfahren 7 Std. HPL Menschliches Leistungsvermögen 10 Std. MET Meteorologie 10 Std. POF Aerodynamik Grundlagen 10 Std. OPP Flugbetriebliche Verfahren 7 Std. FPP Flugleistung und Flugplanung 14 Std. AGK Allgemeine & technische Kenntnisse 25 Std. NAV Navigation und Radio-Navigation Jeder Theorieabschnitt wird mit einem Progress-Check abgeschlossen! Die Theorieprüfung wird von einem Prüfer der Behörde abgenommen und erfolgt im Multiple-Choice Verfahren am Tablett oder PC. Praxisausbildung: Die Praxisausbildung umfasst mindestens 45 Ausbildungsstunden mit einem Fluglehrer oder unter Aufsicht eines Fluglehrers (Alleinflüge) auf Clubflugzeugen des LSV und enthält die Klassenberechtigung SEP und/oder TMG. Die Ausbildungszeit beginnt mit dem Rollen des LFZ und endet mit dem Erreichen der endgültigen Parkposition (Blocktime). Zur Abrechnung kommt die Zeit vom Beginn des Startlaufs bis zum Abschluss der Landebewegung (Airtime). Inhabern eines gültigen Segelflugscheines werden 10% ihrer Segelflugzeit, max. jedoch 6 Stunden angerechnet, d.h. die erforderliche Ausbildungszeit verringert sich möglicherweise. Abschnitt A: Allgemeine Flugübungen mit Fluglehrer Abschnitt B: Platzrundenflüge mit Fluglehrer Abschnitt C: Platzrundenflüge Solo und Überlandflüge mit Fluglehrer Abschnitt D: Überlandflüge Solo und Prüfungsvorbereitung mit Fluglehrer Jeder Abschnitt wird mit einem Checkflug abgeschlossen! Ab dem Praxisabschnitt B sind die Progress-Checks Aerodynamik und Allgemeine Kenntnisse erforderlich. Die praktische Prüfung wird von einem von der Behörde anerkannten Flugprüfer abgenommen. RG / 26.03.2018 Seite 2 von 5

Sprechfunkberechtigung: Der Erwerb eines PPL erfordert eine Sprechfunkberechtigung. Diese Ausbildung wird innerhalb des Verbandes angeboten. Die Prüfung erfolgt bei der Fernmeldebehörde. BFZ - national bzw. deutscher Sprachraum, nur Sichtflug EFZ - international (Deutsch & Englisch) nur Sichtflug AFZ - international (Deutsch & Englisch) erforderlich für Instrumentenflug Für jede Sprache ist der Eintrag eines Sprachlevels in der Lizenz erforderlich. Die Überprüfung des Sprachlevels erfolgt durch einen Sprachprüfer (LPE) und/oder einen Sprachexperten (LPLE). Sprachlevel Level 4: Mindestanforderung für Piloten, gilt 4 Jahre Level 5: überdurchschnittliche Kenntnisse erforderlich, gilt 6 Jahre Level 6: nahezu muttersprachliches Niveau, kein Ablaufdatum Für die Alleinflüge ist der Besitz einer Sprechfunkberechtigung erforderlich! Sprechfunklehrer: Philipp Strobl +43 699 17245594 p.strobl@gmx.at RG / 26.03.2018 Seite 3 von 5

Ausbildungskosten: Allgemein LSV Beitritt LSV Jahresbetrag ÖAeC Beitritt ÖAeC Jahresbeitrag 300,- 350,- 5,- 63,- Summe 718,- Anschaffungen Kopfhörer mit Mikro (Aviation Headset) ca. 300,- Theoriepaket Theorieunterricht, Skripten, Navigationszubehör, Flugtasche, Flugbuch, Warnweste, Vorprüfungen & Prüfungsvorbereitung, Aufwand für Administration 1.800,- Sprechfunkausbildung BFZ oder EFZ oder AFZ Prüfung bei der Fernmeldebehörde Prüfung Sprachlevel (Englisch Level 4) ca. 480,- 590,- 710,- 130,- 300,- Summe mit EFZ ca. 1.000,- Fremdkosten Fliegerärztliche Erstuntersuchung ca. 150,- Theorieprüfung Praktische Prüfung ca. Ausstellung PPL ca. Flughafen Sicherheitsschulung Flughafen Zutrittskarte 120,- 100,- 250,- 120,- 45,- Summe ca. 800,- Ein geschlossener Theoriekurs wird erst ab drei Teilnehmern abgehalten! RG / 26.03.2018 Seite 4 von 5

Praxisausbildung Entscheidend für die Erlangung der Klassenberechtigung ist die Ausbildungszeit im Alleinflug (mind. 5 Std. für SEP und mind. 3 Std. für TMG). Praxisausbildung SEP (C152 oder DA20/DV20) 6.960,- 640,- Summe ca. 8.700,- Praxisausbildung TMG (DIMO) 6.560,- 640,- Summe ca. 8.300,- Praxisausbildung TMG (SF25) 3.960,- 440,- Summe ca. 5.500,- Diese Leistungen werden monatlich nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der angegebene Umfang basiert auf der gesetzlichen Mindesterfordernis und unseren Erfahrungswerten. Die Anzahl der für eine Prüfungsreife erforderlichen Stunden und Landungen ist individuell verschieden und kann höher sein. Alle Preisangaben ohne Gewähr Verlängerung der Klassenberechtigung: Alle Flüge werden in einem persönlichen Flugbuch eingetragen. Zur Verlängerung der Klassen SEP und TMG sind in den letzten 12 Monaten der Gültigkeitsperiode von 24 Monaten 12 Landungen sowie 12 Flugstunden nachzuweisen. Außerdem ist ein Übungsflug mit einem Fluglehrer zu absolvieren. Die Klassen SEP und TMG werden in jedem Fall gemeinsam verlängert. Die Klassenberechtigung kann auch ohne Nachweis von Flugstunden mit einer praktischen Prüfung verlängert werden. RG / 26.03.2018 Seite 5 von 5