Autobahndirektion Nordbayern BAB A 73 Nürnberg - Feucht Bau- km bis

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Transkript:

Autobahndirektion Nordbayern BAB A 73 Nürnberg - Feucht Bau- km 162+750 bis 168+855 6-streifiger Ausbau der A 73 im Abschnitt AS Nürnberg-Hafen-Ost bis AK Nürnberg-Süd PROJIS-Nr.: 0991009300 PROJIS-Nr.: 0991008500 UNTERLAGE 17.2 Immissionstechnische Untersuchungen - Erläuterungen zu den Luftschadstoffen - aufgestellt: Autobahndirektion Nordbayern Nürnberg, den 18.12.2015 Arndt, Abteilungsdirektor

Inhaltsverzeichnis 1. PROJEKTBEZOGENE GRUNDLAGEN... 1 1.1. Schutzbedürftigkeiten... 1 1.2. Relevante Schadstoffe und Kenngrößen... 1 1.3. Eingangsdaten... 2 1.3.1 Prognosebelastungen... 2 1.3.2 Windgeschwindigkeit... 2 1.3.3 Vorbelastungswerte... 2 1.3.4 Abschirmung durch Lärmschutzanlagen... 2 2. BERECHNUNGSMODELL... 3 3. ERGEBNIS... 4

1. PROJEKTBEZOGENE GRUNDLAGEN 1.1. Schutzbedürftigkeiten Folgende Ortsteile der Stadt Nürnberg liegen im Wirkungsbereich der BAB A 73: Stadtteile Lage zur BAB Bau-km Kürzeste Entfernung BAB Maiach westlich 162+750 335 m Gartenstadt östlich 163+400 200 m Falkenheim nördlich 165+000 295 m Kettelersiedlung nördlich 166+000 685 m Langwasser- Süd Tabelle 1: Abstände der Ortsteile nördlich 167+000 790 m 1.2. Relevante Schadstoffe und Kenngrößen Die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BIm- SchV) sieht zum Schutz der menschlichen Gesundheit für die maßgeblichen verkehrsbedingten Schadstoffgruppen nachfolgende Regelungen vor. Die Einhaltung der Grenzwerte der 39. BImSchV ist dabei mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern. Sie ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens. Allerdings muss absehbar sein, dass das Vorhaben nicht die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung dieser Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern. Da beim 6-streifigen Ausbau der A 73 im Abschnitt AS N.Hafen-Ost bis AK Nürnberg-Süd die maßgeblichen Grenzwerte der 39. BImSchV eingehalten werden, ist diese Voraussetzung gegeben (vgl. Ziffer 3). Schadstoff Mittelungszeitraum Grenzwert [µg/ m³] Erlaubte Überschreitungen pro Jahr Kohlenmonoxid CO 8 Stunden gleitend 10.000 keine Stickstoffdioxid NO2 1 Stunde 200 18 Kalenderjahr 40 keine Schwefeldioxid SO2 1 Stunde 350 24 24 Stunden 125 3 Benzol Kalenderjahr 5 keine Partikel PM10 24 Stunden 50 35 PM10 Kalenderjahr 40 keine PM2.5 Kalenderjahr 25 keine Benzo(a)pyren BaP Kalenderjahr 0,001 (Zielwert) keine Tabelle 2: Grenzwerte Autobahndirektion Nordbayern Seite 1

1.3. Eingangsdaten 1.3.1 Prognosebelastungen Die der Abschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen zu Grunde liegenden verkehrsbezogenen Eingangswerte Prognosebelastungen und Lkw-Anteile - für das Jahr 2030 wurden über das beauftragte Verkehrsgutachten von SSP Consult, Bergisch Gladbach, ermittelt. 1.3.2 Windgeschwindigkeit Für die Bestimmung der Immissionen wird die Windgeschwindigkeit in einer Höhe von 10 m über Gelände berücksichtigt. Grundsätzlich gilt, dass eine niedrige Windgeschwindigkeit den Verdünnungseffekt reduziert und sich somit die Schadstoffkonzentration erhöht. Im vorliegenden Ausbauabschnitt liegt die mittlere Windgeschwindigkeit gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Landesamts für Umwelt zwischen 2,6 und 3,0 m/s. Auf der sicheren Seite liegen wird mit dem Minimalwert von 2,6 m/s gerechnet. 1.3.3 Vorbelastungswerte Die Vorbelastungswerte wurden beim Bayerischen Landesamt für Umwelt abgefragt. Es wurden die Messwerte von den Messstationen aus dem Landesüberwachungssystem- Bayern (Burgbernheim, Erlangen und Schwabach) der Kalenderjahre 2011, 2012 und 2013 herangezogen. 1.3.4 Abschirmung durch Lärmschutzanlagen Die luftschadstoffreduzierende Wirkung durch die Abschirmung der vorhandenen und geplanten Lärmschutzanlagen wurde bei der Abschätzung der Luftschadstoffe auf der sicheren Seite liegend nicht berücksichtigt. Autobahndirektion Nordbayern Seite 2

2. BERECHNUNGSMODELL Für den vorliegenden Planungsabschnitt ist eine Abschätzung der Belastung durch Luftschadstoffe anhand der Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) erfolgt. Diese Abschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen wurde mit dem zur RLuS gehörigen PC- Berechnungsverfahren durchgeführt. Das Berechnungsverfahren ist auf die gewöhnlich zur Verfügung stehenden Daten zugeschnitten und ermöglicht die Abschätzung der Immissionen für folgende verkehrsbedingt maßgebliche Schadstoffe: Stickstoffdioxid (NO2), Stickstoffmonoxid (NO), Partikel kleiner 10 µm (PM10), Partikel kleiner 2,5 µm (PM2,5), Benzol (C6H6), Kohlenmonoxid (CO), Schwefeldioxid (SO2), Benzo(a)pyren (BaP) (Marker für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). In Relation zum jeweiligen Grenzwert stellen NO2 und Partikel (PM10 und PM2,5) die straßenverkehrsbedingten Luftschadstoffleitkomponenten dar. Berechnet werden Jahresmittelwerte und zusätzlich Überschreitungshäufigkeiten für NO2 und PM10 sowie der maximale gleitende CO-8h-Mittelwert. Blei wird nicht mehr betrachtet, da die verkehrsbedingten Bleiemissionen bei nahe Null liegen. Die erforderlichen, nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen für die Anwendung des Berechnungsmodells der RLuS sind gegeben: Verkehrsstärken über 5.000 Kfz/24 h, Geschwindigkeiten über 50 km/h, Trogtiefen und Dammhöhen unter 15 m, Längsneigung bis 6 %, maximaler Abstand vom Fahrbahnrand 200 m, Lücken innerhalb der Randbebauung 50 %, Abstände zwischen den Gebäuden und dem Fahrbahnrand 2 Gebäudehöhen, Gebäudebreite 2 Gebäudehöhen. Der Berechnung der Luftschadstoffe wurde exemplarisch für den Stadtteil mit dem geringsten Abstand zur Autobahn durchgeführt. Gemäß Tabelle 1 liegt die Gartenstadt mit einem Abstand von 200 m der A 73 am nächsten. Auf der sicheren Seite liegend, wurde die Berechnung ohne Berücksichtigung der luftschadstoffreduzierende Wirkung der vorhandenen und geplanten Lärmschutzanlagen durchgeführt. Autobahndirektion Nordbayern Seite 3

3. ERGEBNIS Die für die Gartenstadt durchgeführte PC-Berechnung zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung wurden nachfolgende Eingabeparameter zu Grunde gelegt: Prognosejahr: 2030 Straßenkategorie: Autobahn, kein Tempolimit Längsneigungsklasse: +/-2 % Anzahl Fahrstreifen: 6 Windgeschwindigkeit: 2,6 m/s Entfernung: 200 m DTV 2030: 106.515 Kfz/24h Schwerverkehrsanteil: 11,7 % Die Berechnungsergebnisse können nachfolgender Tabelle entnommen werden: Schadstoff Mittelungszeitraum Kohlenmonoxid CO 8 Stunden gleitend Grenzwert [µg/ m³] Erlaubte Überschreitungen pro Jahr Gesamtbelastungswert Bewertung [% des Grenzwertes] 10.000 keine 1019 -* Stickstoffdioxid NO2 1 Stunde 200 18 - -** Kalenderjahr 40 keine 21,8 55 Schwefeldioxid SO2 1 Stunde 350 24 - - 24 Stunden 125 keine 6,0 5 Benzol Kalenderjahr 5 keine 1,02 20 Partikel PM10 24 Stunden 50 35 - -*** PM10 Kalenderjahr 40 keine 21,43 54 PM2.5 Kalenderjahr 25 keine 12,55 50 Benzo(a)pyren BaP Kalenderjahr 0,001 T (Zielwert) a Tabelle 3: Gesamtbelastungswerte und Bewertung keine 0,00003 3 * 8h-CO-Mittelwert beträgt: 5303µg/m³ (Bewertung: 53 % vom Beurteilungswert von 10000 µg/m³) **NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2 mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) ***PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 19 mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) Die zum Schutz der menschlichen Gesundheit einzuhaltenden maßgeblichen Luftschadstoff-Grenzwerte der 39. BImSchV werden im Ausbauabschnitt durchgängig eingehalten Autobahndirektion Nordbayern Seite 4