Betreuungsvertrag zwischen dem Förderverein der Grundschule Mottgers e.v. und (Erziehungsberechtigte/r)

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Seite 1 von 6 Betreuungsvertrag zwischen dem Förderverein der Grundschule Mottgers e.v. und (Erziehungsberechtigte/r) Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Name des Kindes: Geburtsdatum: wird folgender Betreuungsvertrag geschlossen: 1. Betreuung 1.1 Der Förderverein übernimmt ab dem die Betreuung des o.g. Kindes im Auftrag der/des Erziehungsberechtigten. 1.2 Die Betreuung findet in den unterrichtsfreien Zeiten der Grundschule Mottgers zwischen 7.30 und 17.00 Uhr durch geeignetes Personal statt. 1.3 Während der gesetzlichen Ferienzeiten des Landes Hessen findet keine Betreuung statt. Eine Betreuung wird bei Unterrichtsausfall schulintern geregelt. Wenn aufgrund höherer Gewalt der Schulbetrieb eingestellt werden muss, fällt auch die Betreuung aus, z.b. extreme Wetterlage. Die Betreuung findet nicht statt bei gleichzeitiger Erkrankung zweier Betreuungspersonen. 1.4 Dem Betreuungspersonal ist gestattet, mit den zu betreuenden Kindern einen Spielplatz aufzusuchen, oder Spaziergänge zu machen. 1.5 Die Betreuung des Kindes besteht im wesentlichen in der Beaufsichtigung. Es besteht kein Anspruch auf Mithilfe bei der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. 2. Betreuungskosten 2.1 Die Höhe des Betreuungsgeldes bemisst sich auf der Grundlage einer Mindestauslastung der Betreuungsgruppe. Sollte sich die Berechnungsgrundlage ändern, kann eine Anpassung des Monatbeitrages zur Aufrechterhaltung des Betreuungsangebotes möglich sein.

Seite 2 von 6 2.2 Das Betreuungsgeld wird jeweils zum 15. eines Monats in zwölf gleichen Monatsbeiträgen je nach Beanspruchung der Betreuungszeit in Höhe von 30 auf das Konto des Fördervereins der Grundschule Mottgers e.v. bei der VR Bank Schlüchtern e.g., BLZ 53061313, Konto 4015649 eingezogen. 3. Aufnahme / Warteliste 3.1 Es werden Schülerinnen/Schüler der Grundschule Mottgers in die Betreuung aufgenommen. 3.2 Die Aufnahme in die Betreuungsgruppe setzt eine Mitgliedschaft im Förderverein der Grundschule Mottgers e. V. voraus. 3.3 Die Aufnahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen, als Betreuungsplätze vorhanden sind, wird eine Warteliste erstellt. 4. Kündigung / Fristen 4.1 Kündigung des Betreuungsvertrag durch die/den Erziehungsberechtigte/n 4.1.1 Die ordentliche Kündigung der Betreuung durch die/den Erziehungsberechtigte/n ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich und bedarf der Schriftform. 4.1.2 Eine außerordentliche Kündigung durch die/den Erziehungsberechtigte/n ist mit einem Ortswechsel in ein anderes Schuleinzugsgebiet, ist möglich und bedarf der Schriftform. 4.1.3 Der Vertrag endet automatisch am Ende der vierten Klasse. 4.2 Kündigung des Betreuungsvertrages durch den Förderverein der Grundschule Mottgers e.v. 4.2.1 Der Förderverein der Grundschule Mottgers ist zur außerordentlichen Kündigung des Betreuungsvertrages berechtigt, wenn: - das zu betreuende Kind den Anweisungen der Betreuungspersonen zuwiderhandelt, z.b. sich unerlaubt aus der Betreuung entfernt hat und - ein Gespräch zwischen der/den Erziehungsberechtigte/n, Betreuungspersonen und Vereinsvorstand stattgefunden hat, sowie - der/den Erziehungsberechtigten eine schriftliche Abmahnung zugestellt wurde und nach erfolgter Abmahnung sich die gerügten oder ähnliche Vorgänge wiederholen. Förderverein: Grundschule Mottgers e.v. 1. Vorstand: Alexandra Zeller Gartenstraße 18 36391 Sinntal Kassenwart: Markus Kress Sterbfritzerstr. 6 36391 Sinntal Schriftführer: Markus Heiliger Im Eichhof. 1 36391 Sinntal Bankverbindung: VB RB Schlüchtern eg Konto 40 15 64 BLZ 530 613 13 Seite 2 von 6

Seite 3 von 6 4.2.2 Der Förderverein der Grundschule Mottgers e.v. ist zur Kündigung des Betreuungsvertrages berechtigt, wenn sich die Zahlung es Betreuungsgeldes mit mehr als zwei Monatsbeiträgen im Rückstand befindet. 4.2.3 Lässt sich das Betreuungsangebot wegen veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen, aus Kostengründen oder wegen mangelnder Räumlichkeiten nicht mehr aufrechterhalten, kann der Förderverein der Grundschule Mottgers e.v. die Betreuungsverträge mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende kündigen. 4.2.4 Bei einer Kündigung nach Ziffer 4.2.1 und 4.2.2 entfällt mit Zugang der Kündigung bei der/dem Erziehungsberechtigte/n die Verpflichtung des Fördervereins der Grundschule Mottgers e.v. auf Gewährung von Betreuung und die Zahlungsverpflichtung der/des Erziehungsberechtigten. 5. Versicherungen 5.1 Die Unfallversicherung der Schülerinnen und der Schüler, die an einem Betreuungsangebot teilnehmen regelt der Schulträger. 5.2 Die/der Erziehungsberechtigte bestätigt, für das zu betreuende Kind eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Das Versicherungsverhältnis besteht bei der: Versicherung Versicherungssnummer: 6. Haftungsbeschränkung Der Förderverein der Grundschule Mottgers e.v. haftet nicht für die Beschädigung, Vernichtung oder das Abhandenkommen mitgebrachter Gegenstände der Kinder. Die Haftung des Fördervereins ist im übrigen wegen aller Haftpflichtfälle auf Vorsatz uns grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung des Fördervereins der Grundschule Mottgers e.v. ist ausgeschlossen. 7. Betreuer Eltern Lehrer 7.1 Die/der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass das Betreuungspersonal, nach Absprache mit einem Erziehungsberechtigten, Kontakt mit den Lehrern der Schule bezüglich des Kindes aufnehmen kann. Die Inhalte dieser Gespräche beziehen sich nicht auf die Leistungen des Kindes im Unterricht. 7.2 Bei Nichtteilnahme des Kindes an der Betreuung, ist die /der Erziehungsberechtigte verpflichtet, eine schriftliche Entschuldigungen unverzüglich der Betreuung oder im Sekretariat der Grundschule Mottgers abzugeben. Seite 3 von 6

Seite 4 von 6 7.3 Die/der Erziehungsberechtigte ist weiterhin verpflichtet, ansteckende Krankheiten oder andere Gründe, die eine gemeinsame Betreuung mit anderen Kindern beeinträchtigen, mitzuteilen. 7.4 Das Betreuungspersonal unterliegt der Schweigepflicht. 8. Persönliche Angaben Auf beiliegendem Anhang werden die persönlichen Angaben gemacht. Dieses Dokument wird in der Betreuungsgruppe aufbewahrt, so dass das Betreuungspersonal bei Bedarf Einsicht nehmen kann. Ort/Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten Unterschrift Vorstand Hinweis: Dieser Betreuungsvertrag gilt erst als zustandegekommen, wenn er durch den Vorstand des Fördervereins der Grundschule Mottgers e.v. mit Unterschrift bestätigt wurde. Seite 4 von 6

Seite 5 von 6 Info zur Anmeldung zur Schülerbetreuung Liebe Eltern der Grundschule Mottgers, wir freuen uns sehr, das Sie das Betreuungsangebot des Fördervereins für Ihr Kind am der Grundschule Mottgers wahrnehmen möchten. Mit einen engagierten Team betreuen wir die Schüler vor und nach den Unterrichtszeiten. Bedingungen der Schülerbetreuung: Betreuung Zu Beginn der Betreuung wird verbindlich festgelegt, an welchen Tagen - zur welcher Zeit Ihr Kind kommt. Dies gilt auch für Stundenplanänderungen. Die Betreuung findet an der Grundschule Mottgers und dessen Umfeld statt. Ihre Kinder sind weiterhin versichert. Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag beträgt 30,00. Die Betreuung an einzelnen Tagen ist möglich. Kosten betragen hierfür 3,00 / pro Tag. Diese Kosten werden am Ende eines Monat per Bankeinzug eingezogen. Wenn Sie eine Betreuung außerhalb der geplanten Zeiten wünschen, sprechen Sie uns bitte an. Bitte beachten Sie! Da die Betreuung durch den Förderverein organisiert und finanziert wird, muss mindestens ein Elternteil Mitglied im Verein sein. Bitte melden Sie Ihr Kind rechtzeitig für die Betreuung an, damit wir genügend Plätze im neuen Schuljahr bereitstellen können. Ein Betreuungsvertrag wird separat von den Antragsteller und dem Förderverein unterschrieben. Bei Nichtteilnahme ist eine schriftliche Entschuldigungen der Eltern nötig. Verantwortlichkeiten Während der Betreuung liegt die Aufsicht beim Betreuungsteam des Fördervereins. Damit unsere Betreuer diese Verantwortung auch wahrnehmen können, müsse sie genau wissen, wann Ihr Kind kommt und wann es geht. Diese Informationen benötigen wir von Ihnen als Eltern. Deshalb teilen Sie den Betreuungsteam immer mit, wenn sich die verabredeten Zeiten einmal ändern. Seite 5 von 6

Seite 6 von 6 Der Bogen mit den Kontaktadressen und Notfalldaten ist für jedes Kind auszufüllen. Wir danken für Ihr Vertrauen. Der Vorstand der Grundschule Mottgers Seite 6 von 6