Ausstellungsordnung zur MDM

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Transkript:

1 Ziele Ausstellungsordnung zur MDM 1.1. Die Ausstellungsordnung soll die Ziele des DKB durchsetzen helfen und einen Beitrag zur weitgehenden Förderung der Vogelzucht in Mitteldeutschland leisten. 1.2. Die vorliegende Ausstellungsordnung gilt für die Durchführung der Mitteldeutschen Meisterschaft im Rahmen der LIPSIA, die generell in der ersten Woche im Dezember in Leipzig durchgeführt wird. 1.3. Die Schauklasseneinteilungen werden für alle Sparten vom DKB in der jeweils gültigen Fassung übernommen. 1.4. Eine Bildung von zu prämierenden Meisterklassen aus den Schauklassen ist dynamisch zu gestalten, um den jeweiligen Erfordernissen der Schaupraxis gerecht zu werden. 1.5. Die Ausstellungsordnungen der Fachgruppen des DKB sind Grundlage der hier vorliegenden Ausstellungsordnung der MDM. 1.6 Grundsätzlich sind nur Vögel der Selbstzucht zugelassen. Ausstellungsberechtigt sind Vögel des Jahrganges, in dem die MDM stattfindet (Jugend- Selbstzucht). Das trifft auch auf die Wellen-Sittiche zu. Ansonsten gilt für die Sparte Sittiche/Papageien die Ausnahmeregelung, dass Selbstzucht- Vögel mit einem Alter von bis zu 3 Jahren zur Bewertung gestellt werden können. 1.7 Vögel aus Beständen, die mit Seuchen infiziert sind oder Vögel aus ansteckungsverdächtigen Beständen sind, dürfen nicht eingeliefert werden. Werden grobe Mängel festgestellt (Parasitenbefall usw.) wird die Kollektion ausgeschlossen und es gibt für sie keine Bewertung. 1.8 Alle zur Schau kommenden Vögel müssen einen amtlich anerkannten Fußring ihrer Organisation tragen. Die Bestimmungen der Fußringgrößen unterliegen den einzelnen Fachgruppen des DKB. 1.9 Manipulationen am Fußring oder am Vogel werden entsprechend der DKB - Beschlüsse geahndet. 1.10 Zusätzliche Ring-Kennzeichnungen sind nicht erlaubt. Dies führt zur o.b.-stellung. 2 Allgemeine Schau-Richtlinien 2.1 Die MDM findet einmal jährlich generell in der ersten Woche im Dezember in Leipzig statt. 2.2 Die Leitung der Ausstellung obliegt dem Vorstand des Vereins MDM Mitteldeutsche Meisterschaft. 2.3 Die jährliche MDM ist offen generell für alle organisierten Vogelzüchter des Freistaates Sachsen, des Bundeslandes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen. Für die Jahre bis inklusive 2016 ist die MDM auch offen für die organisierten Züchter der Bundeslandes Berlin/Brandenburg. 2.4 Die Gesamtdauer der Ausstellung soll 4 Tage nicht überschreiten. Die Auslieferung der Vögel erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Schau. 1

2.5 Die vereinnahmten Standgelder werden in die Kasse des Vereins MDM überwiesen. Sie dienen unter anderem der Kostendeckung der Ausgaben zur MDM, wie zum Beispiel zur Bezahlung der Preisrichter, der Preise, Urkunden, zum Transport sowie der Verpflegung der Preisrichter und der eingetragenen Helfer des ORG-TEAMS. 2.6 Das jeweils gültige System der Einteilungen in Meisterklassen regelt, welche Vögel in welchen Gruppen ausgestellt werden können. Es wird auf der Grundlage der Angabe der Meisterklasse gerichtet, die der Aussteller angibt. Vögel, die der Züchter in eine falsche Meisterklasse eingeordnet hat, konkurrieren in dieser falschen Klasse, mit all den Nachteilen, die eine Bewertung dann mit sich bringt! Die exakte Bezeichnung des Vogels wird für den Katalog genutzt. 2.7 Die Vögel sind auf den Schauen nach Meisterklassen geordnet in den Regalen zu zeigen. 2.8 Der Ausrichter soll möglichst eine abwechslungsreiche Rahmenschau zusätzlich organisieren. Die Schau soll für die besuchende Bevölkerung einen Lehrcharakter haben. 2.9 Die Höhe des Standgeldes legt der Vorstand des Vereins MDM Mitteldeutsche Meisterschaft fest und sie wird in der aktuellen Ausschreibung zur MDM veröffentlicht. 2.10 Das Ausstellen erfolgt auf Risiko und Gefahr des Ausstellers. Der Ausrichter der MDM haftet in keinem Fall bei Tod, bei Verletzungen oder bei Diebstahl von Ausstellungsvögeln. Er übernimmt auch keine Haftung für Verlust an Sachen oder Sachschäden, die während des Transportes und/oder der Schaudauer eintreten. 3 Anmeldung 3.1 Alle Anmeldungen dürfen nur mit den vorgeschriebenen Formularen getätigt werden, die im Internet unter der Adresse www.lv31.beepworld.de herunterladbar sind. Diese müssen sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Sie müssen bis Anmeldeschluss eingegangen sein. Der jährlich angegebene Anmeldetermin muss eingehalten werden. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. 3.2 Gleichzeitig mit der Anmeldung sind das Standgeld und der Betrag für den Pflichtkatalog zu entrichten. 3.3 Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller alle DKB - Bestimmungen an sowie die Ausstellungsordnung für die MDM. 3.4 Ein Duplikat des Anmeldeformulars ist bei Einlieferung der Vögel vom Aussteller erneut abzugeben mit den jetzt zusätzlich noch eingetragenen Ringnummern. Im Tausch erhält er den bereits abgegeben Meldebogen mit den neu eingetragenen Boxnummern sowie die zugehörigen Etikettenausdrucke zurück. Die Boxen sind mit diesen Etiketten durch den Aussteller zu bekleben. 3.5 Mit der Anmeldung zur Ausstellung versichert der Züchter schriftlich, dass die Vögel aus seiner legalen Zucht stammen. Er versichert außerdem, dass keine unerlaubten Manipulationen am Käfig, am Ring- bzw. Ringbein und am Vogel vorgenommen wurden. Zuwiderhandlungen werden nach DKB-Bestimmungen geahndet. 3.6 Der Einlieferer versichert an Eides statt, dass die von ihm eingelieferten Vögel amtlich und vorschriftsmäßig beringt sind 2

nicht aus einem seuchen- und ansteckungsverdächtigen Bestand stammen die nach der VO zur Bundes-Artenschutz-Verordnung geforderten Bescheinigungen vorhanden sind 4 Einlieferung und Auslieferung 4.1 Der Einlieferungstermin wird im Fachorgan des DKB und im Internet (www.lv31.beepworld.de) veröffentlicht und muss eingehalten werden. 4.2 Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach Schauschluss. Eine Herausnahme der Vögel vor Beendigung der Schau ist verboten. 4.3 Die Käfignummern müssen vor der Einlieferung am Käfig angebracht werden. 4.4 Zur Einlieferung können nur ordnungsgemäß angemeldete Vögel kommen. 4.5 Der Züchter versichert mit der Einlieferung, dass die eingelieferten Vögel gesund sind und nicht aus Beständen stammen, die mit Seuchen oder anderen ansteckenden Erkrankungen befallen sind. 4.6 Vögel der Rahmenschau werden am Tag vor der Eröffnung der Ausstellung eingeliefert. 4.7 Unmittelbar nach der Einlieferung hat der Einlieferer die Vögel mit Wasser und Futter selbst zu versorgen. Spezielle Futterhinweise für heikle Vögel sind der Ausstellungsleitung schriftlich zu übergeben. Für diesen Fall muss das spezielle Futter mitgeliefert werden. 5 Käfige 5.1 Alle zur Ausstellung kommenden Vögel müssen in sauberen, den Bestimmungen des DKB entsprechenden Käfigen untergebracht sein, die vom Züchter selbst mitzubringen sind. Nicht den Bestimmungen entsprechende Käfige können seitens der Obleute zurückgewiesen werden bzw. nachträglich auch nach der Bewertung von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der jeweilige Obmann in Verbindung mit dem Vorstand. 5.2 Für Wursterkäfige gilt immer: Futterrinne rechts, Wassernapf (oder Wasserfontäne) links! Die Anordnung der Sitzstangen sind den entsprechenden Zeichnungen (siehe Anlagen zur AZ/DKB-Schauordnung) zu entnehmen. Die Käfignummern werden im linken Drittel auf die untere Käfigleiste geklebt. 5.3 Alle Käfige sind mit Bewertungskarten-Halter für Käfige der Fachgruppen FP, MCE und Si/Ex zu versehen. 6 Aufbewahrung 6.1 Die Aufbewahrung der Vögel hat so zu erfolgen, dass dieselben keinen gesundheitlichen Schaden nehmen. Vogelkäfige dürfen nicht auf dem Fußboden stehen. 6.2 Die Versorgung der Vögel hat täglich, durch ein vom Ausrichter bestimmtes Team zu erfolgen. 6.3 Im Interesse der Vögel besteht im Ausstellungsraum striktes Rauchverbot. Der Ausrichter ist verpflichtet, für die Einhaltung zu sorgen. 3

6.4 Unnötige Störungen der Tiere, wie häufiges Umstellen oder zu lange abendliche Beleuchtung etc. sind zu vermeiden. 6.5 Die Temperatur in den Ausstellungsräumlichkeiten sollte 18 Grad nicht unterschreiten. Für eine gleich bleibende Temperatur während der gesamten Veranstaltungsdauer ist Sorge zu tragen. 6.6 Die einzelnen Meister und Champion sind deutlich zu kennzeichnen. Die Bewertungskarten sind anzubringen. 6.7 Es dürfen nach Öffnung der Schau Verkaufshinweise an den Käfigen angebracht werden. Die Vögel dürfen aber erst nach Schau-Ende entnommen werden. 7 Bildung von Kollektionen 7.1 Die allgemeinen Richtlinien zur Anerkennung einer Kollektion lauten: alle vier Vögel müssen die im DKB definierten Merkmale einer Schauklasse aufweisen. es können sowohl Männchen als auch Weibchen in einer Kollektion ausgestellt werden. 7.2 Alle Käfige einer Kollektion müssen in Bauart und Farbe sowie Ausstattung absolut gleich sein. 7.3 Bei Finkenhybriden gelten vier Vögel einer Kreuzungsart als Kollektion. Bei Cardueliden gelten vier Vögel einer Art (separat für wildfarben oder mutiert) als Kollektion. 7.4 Erkennt die Ausstellungsleitung und/oder der amtierende Preisrichter, dass mindestens ein Merkmal einer Kollektion nicht gleich ist, entscheidet der Preisrichter in Abstimmung mit der Ausstellungsleitung über die Bewertungsform. 8 Ringe 8.1 Zur Schau eingelieferte Vögel dürfen nur einen offiziellen Ring tragen. Zusätzliche Ringe, gleich welcher Art, werden als Kennzeichnung betrachtet. Diese Vögel werden nicht bewertet (o.b.-stellung). 8.2 Alle vier Vögel der Kollektion sind mit gleichfarbigen Ringen des gleichen Verbandes/Vereins und des gleichen aktuellen Jahres zu beringen. 8.3 Die Bestimmungen zur Ringgröße (vgl. die vom DKB herausgegebenen Tabellen zu den Fußring-Größen) sind einzuhalten. 9 Einteilung der Meister- und Schauklassen 9.1 Es sind sämtliche Schauklassen entsprechend des letzten Beschlusses der Hauptversammlungen der einzelnen Fachgruppen im DKB zugelassen (siehe Absatz 1.3). Diese Schauklassen werden zu Meisterklassen zusammen geführt entsprechend der Veröffentlichung im Vogelfreund und im Internet (www.lv31.beepworld.de). 4

9.2 Jeder Züchter kann mit mehreren Einzelvögeln und Kollektionen in einer Meisterklasse am Wettbewerb teilnehmen. 9.3 Meistertitel werden sowohl für Kollektionen als auch für Einzelvögel gemäß der jeweils gültigen Meisterklassen-Einteilung vergeben, wenn diese Meisterklassen voll besetzt sind (siehe Tabelle). 9.4 Für jede der 7 Sparten G, F, P, M, C/E, EX und SI/PA wird ein Championtitel vergeben über alle Kollektionen sowie alle Einzelvögel (siehe Tabelle). 9.5 Ein zusätzlicher Championtitel wird für alle Wellensittiche vergeben. 9.6 Eine Championklasse GESANG wird nur unter der Voraussetzung eröffnet, wenn mindestens 18 Kollektionen zur Bewertung stehen. 9.7 Der Wettbewerb der BESTEN um den echt silbernen Weihnachtstaler wird separat für jede der 7 Sparten G, F, P, M, C/E, EX und SI/PA ausgetragen. Es werden die Punktergebnisse der 4 bestbewertetsten Vögel eines Züchters innerhalb einer Sparte addiert über sowohl alle Einzelvögel als auch Kollektionen. Voraussetzung für die Vergabe ist in der Tabelle aufgezeigt. 9.8 Für die notwendige automatische Errechnung der Gesamtpunkte für den Meistertitel bzw. Championtitel sowie für die Bestenermittlung muss neben der Prädikatsvergabe bei den beiden Sparten Exoten und Sittiche/Papageien auch eine Gesamt-Punktzahl für den Vogel vergeben werden. 9.9 Die Kriterien dafür, dass eine Meisterklasse voll besetzt ist, zeigt die nachfolgende Tabelle: Generelle Voraussetzung: mindestens 3 verschiedene Züchter je Klasse und mindestens 90 Pkt./Vogel bzw. 360 Pkt./Kollektion (außer Gesang) KLASSENBILDUNG Meisterklasse Einzelvögel Meisterklasse Kollektionen Meisterklasse der Sparten Farbe, Positur, Gesang, Cardueliden mindestens 30 Vögel mindestens 7 Koll. Meisterklasse der Sparten Exoten, Finkenhybriden, Sittiche und Papageien Championklasse der Sparten Farbe, Positur, Gesang, Cardueliden Championklasse der Sparten Exoten, Finkenhybriden, Sittiche und Papageien Wettbewerb der BESTEN um den echt silbernen Taler der Sparten Farbe, Positur, Gesang, Cardueliden Wettbewerb der BESTEN um den echt silbernen Taler der Sparten Exoten, Finkenhybriden, Sittiche und Papageien mindestens 20 Vögel mindestens 5 Koll. mindestens 30 Vögel mindestens 7 Koll. mindestens 20 Vögel mindestens 5 Koll. mindestens insgesamt 30 Vögel mindestens insgesamt 20 Vögel Tabelle: Voraussetzung zur Bildung einer Meisterklasse bzw. einer Championklasse sowie für den Wettbewerb der BESTEN Sind die Voraussetzungen der oben stehenden Tabelle nicht erfüllt, dann werden die Vögel der jeweils übergeordneten Klasse zugeordnet (siehe Schema der Meisterklassen-Bildung auf der Rückseite des Anmeldeformulars). 5

10 Bewertung 10.1 Die Bewertung der Vögel erfolgt gemäß der Beschlüsse der DKB-Preisrichter-Vereinigung. 10.2 Die ordnungsgemäße Durchführung der Bewertung der Vögel gewährleistet der Vorsitzende des Vereins MDM Mitteldeutsche Meisterschaft. Dazu ist den amtierenden Preisrichtern eine Bewertungsliste mit den Käfignummern, unterteilt nach Meisterklassen, vorzulegen. 10.3 Zu den Bewertungsräumen haben nur Befugte Zutritt. 10.4 Die Bestellung der Preisrichter und deren Einteilung obliegt dem Vorsitzenden des Vereins MDM Mitteldeutsche Meisterschaft in Verbindung mit den Obleuten. 10.5 Die Preisrichter sind angehalten, maximal 93 Punkte pro Vogel zu vergeben. Der erstplatzierte Vogel (bzw. Kollektion) einer Meisterklasse hat stets 1 Punkt mehr als der Zweitplatzierte. Auch der Champion (Kollektion oder Einzel) muss 1 Punkt mehr haben als der Zweitplatzierte. Bei Punktgleichheit für weiter reichende Platzierungen von Kollektionen oder Einzelvögeln wird für alle Punktgleichen auch der gleiche Platz vergeben. 10.6 Bei den platzierten Vögeln, mindestens bei den Champions sowie den BESTEN (Gewinnern der echten Silbermedaille), muss eine Ringkontrolle durchgeführt werden. Die Ringkontrolle wird von einem beauftragten Mitglied des Vorstandes des Vereins MDM Mitteldeutsche Meisterschaft durchgeführt. Es wird kontrolliert: 11 Ehrenpreise - die Züchternummer und das Zuchtjahr - die Ringgröße - nach Manipulationen. 11.1 Jeder Meister erhält eine Urkunde sowie eine Rosette zur Kennzeichnung an den Käfig und anlässlich der Siegerehrung einen gravierten Wanderpokal. Dieser muss zur folgenden MDM wieder an den Vorstand übergeben werden. Nach fünfmaligem Gewinn bzw. nach dreimaligem aufeinander folgendem Gewinn verbleibt der Pokal beim Züchter. 11.2 Jeder Champion erhält eine Urkunde sowie eine Rosette zur Kennzeichnung an den Käfig und anlässlich der Siegerehrung einen gravierten Wanderpokal. Dieser muss bis zur folgenden MDM wieder an den Vorstand übergeben werden. Nach fünfmaligem Gewinn bzw. nach dreimaligem aufeinander folgendem Gewinn verbleibt der Pokal beim Züchter. Ein Champion erhält zum Championpokal nicht zusätzlich einen Meisterpokal. 11.3 Im Wettbewerb der BESTEN wird separat für jede der 7 Sparten ein echter silberner Taler mit Motiven des Ausstellungsjahres an den besten Züchter vergeben. Zusätzlich erhalten die BESTEN eine Urkunde. 12 Katalog 12.1 Der Verein MDM Mitteldeutsche Meisterschaft hat einen Ausstellerkatalog für die MDM anzufertigen. 12.2 Der Katalog gilt für jeden Aussteller als Pflichtkatalog. 6

12.3 Im Katalog haben mindestens zu erscheinen: Adressenliste der Aussteller Ausgeschriebene Meisterklassen Alle Champion der Sparten Alle Meister Die MDM-Bestenwertung der Sparten Ranglisten sämtlicher Kollektionen geordnet nach Meisterklassen Ranglisten aller Einzelvögel geordnet nach Meisterklassen 13 Leitung der Ausstellung 13.1 Die Leitung der Ausstellung obliegt dem Vorstand des Vereins MDM Mitteldeutsche Meisterschaft. 13.2 Die spartenbezogene Leitung der Ausstellung obliegt dem jeweiligen Obmann in Absprache mit dem Vorstand. 13.3 Jeder Obmann ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem Vorstand, sein Helferteam seiner Wahl einzusetzen. 13.4 Das Helferteam arbeitet unentgeltlich. 14 Inkrafttreten Diese Ausstellungsrichtlinien gelten für die MDM und treten mit Beschluss des Erweiterten Vereinsvorstandes MDM Mitteldeutsche Meisterschaft am 14.06. 2014 in Leipzig in Kraft. Stand: 10. Juni 2014 gez.: Prof. Dr. Dr. Werner Stanek Vorsitzender des Vereins 7