Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016)

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6574 18. Wahlperiode 04.11.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/6159 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016) A. Problem Mit dem Gesetz soll die deutsche Wirtschaft im Kalenderjahr 2016 gefördert werden. B. Lösung Es werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 760,5 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstands) und Angehörige freier Berufe erhalten im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen mit einem Volumen von insgesamt rund 6,030 Mrd. Euro. Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Vergleiche Abschnitt B. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger.

Drucksache 18/6574 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Bei der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten, sie werden vielmehr von Finanzierungskosten entlastet. Die Kosten, die den Förderinstituten und den Hausbanken mit der Gewährung der Darlehen entstehen, werden vom ERP-Sondervermögen gedeckt. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es werden weder für Unternehmen noch für die Verwaltung neue Informationspflichten eingeführt. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, und Hausbanken durchgeführt. Der Bund trägt die Personal- und Sachkosten, die unmittelbar bei ihm für die Verwaltung des Vermögens entstehen. Für die Verwaltung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig, am bisherigen Verfahren verändert sich nichts. F. Weitere Kosten Mögliche Auswirkungen auf Einzelpreise können nicht eingeschätzt werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/6574 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6159 unverändert anzunehmen. Berlin, den 4. November 2015 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Dr. Peter Ramsauer Vorsitzender Dr. Thomas Gambke Berichterstatter

Drucksache 18/6574 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Bericht des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke I. Überweisung Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/6159 wurde in der 127. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 2015 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung, an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung sowie an den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung gutachtlich überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Von den 760,5 Mio. Euro des Wirtschaftsplans entfallen 752,4 Mio. Euro auf Investitionen und 6,3 Mio. Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse. Die Einnahmen teilen sich auf in 347,9 Mio. Euro aus Zinsen, Tilgungen, Rückflüssen und Erträgen sowie 412,6 Mio. Euro aus Einnahmen aus Vermögen. Aus ERP-Mitteln wird die Zinsbegünstigung von Darlehen und Beteiligungskapital für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstands, sowie für Freiberufler mit einem Volumen von rund 6,03 Mrd. Euro finanziert. Davon entfallen 3,39 Mrd. Euro auf Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, 1,2 Mrd. Euro auf Innovationen, 1 Mrd. Euro auf Exportfinanzierungen sowie 350 Mio. Euro auf Vorhaben in regionalen Fördergebieten. Für die Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften stehen 90 Mio. Euro zur Verfügung. Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, und den Hausbanken durchgeführt. Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 18/6159 verwiesen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/6159 in seiner 60. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme. Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/6159 in seiner 40. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme. Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) in seiner 30. Sitzung am 23. September 2015 mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016) (BR-Drs. 363/15) befasst und festgestellt: Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregeln und folgender Indikatoren: Managementregel 5 (Technische Entwicklungen ökologisch und sozial verträglich gestalten) Managementregel 9 (Sozialer Zusammenhalt: Armut und Ausgrenzung vorbeugen, Chancen ermöglichen, demografischen Wandel gestalten, Beteiligung aller am gesellschaftlichen Leben) Indikator 7 (Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge Gute Investitionsbedingungen schaffen und Wohlstand dauerhaft erhalten) Indikator 8 (Innovation Zukunft mit neuen Lösungen gestalten) Indikator 10 (Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Wirtschaftsleistung umwelt- und sozialverträglich steigern) Indikator 16 (Beschäftigung Beschäftigungsniveau steigern) Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen: Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinn der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Er beinhaltet Regelungen, die unter ökonomischen Gesichtspunkten ausgewogen sind und keine Belastungen für die Wirtschaft mit sich bringen. Die Förderung von Unternehmen in volkswirtschaftlich bedeutsamen Bereichen (Gründungen, Innovationen) ist ein wichtiges Element für

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/6574 die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen sowie den dauerhaften Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist soweit plausibel. Eine explizite Nennung der betroffenen Managementregeln und Indikatoren wäre wünschenswert gewesen. Eine Prüfbitte ist jedoch nicht erforderlich. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Unterausschuss Regionale Wirtschaftspolitik und ERP-Wirtschaftspläne hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner 7. Sitzung am 11. Oktober 2015 abschließend beraten und dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung empfohlen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner 53. Sitzung am 4. November 2015 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU merkte die Förderleistungen in Höhe von 760 Mio. Euro an. Zinsgünstige Finanzierungen seien mit einem Volumen von rund 6 Mrd. Euro veranschlagt. Die fast 70-jährige Geschichte des Förderprogramms sei mit seinen zinsgünstigen Krediten insgesamt ein großer Erfolg. Mit zwei Dritteln des Gesamtvolumens liege der Schwerpunkt nach wie vor bei Existenzgründungen und Innovationen. Der geringe Rückgang des Förderansatzes könne mit dem derzeitigen historisch niedrigen Zinsniveau und der etwas verhaltenen Investitionstätigkeit begründet werden. Insgesamt sei dies ein wichtiges Instrument für die Existenzgründung junger Unternehmen, weshalb die Fraktion dem Gesetzentwurf zustimme. Die Fraktion der SPD bezeichnete das ERP-Sondervermögen als eine erfolgreiche Finanzierungsmöglichkeit für den Mittelstand. Gerade Aspekte wie Energieeffizienz bei Unternehmensgründungen und -erweiterungen sprächen für die Nachhaltigkeit dieser Maßnahme. Insbesondere für den Mittelstand biete diese Förderung die Möglichkeit, auf dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Auch Innovationen und High-tec seien Bestandteil der Förderkulisse, darum unterstütze die Fraktion den Gesetzentwurf ebenfalls. Die Fraktion DIE LINKE. signalisierte die grundsätzliche Unterstützung. Allerdings stellten sich Fragen hinsichtlich einer Evaluierung der Verwendung des Sondervermögens. Die letzte Evaluierung habe im Jahr 2011 stattgefunden und bezog sich auf einen Zeitraum von 2005 bis 2010. Konkret sei in der letzten Evaluierung festgestellt worden, dass es besonders hohe Mitnahmeeffekte beim ERP-Regionalförderprogramm gebe. Fraglich sei, ob es hier in den letzten fünf Jahren qualitative und quantitative Veränderungen gegeben habe. Außerdem sei damals dargestellt worden, dass in erheblichem Umfang größere Unternehmen gefördert wurden. Auch hier stelle sich die Frage nach der Entwicklung in den letzten fünf Jahren und ob das eigentliche Anliegen des Sondervermögens noch im Fokus der Arbeit stehe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigte ebenfalls Zustimmung zu dem Gesetzentwurf an. Die Zielsetzung sei ein wichtiges Element für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen sowie die dauerhafte Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Kritisch sei allerdings zu hinterfragen, ob das Instrument eines Zinszuschuss das richtige sei. Es wurde auf die andauernde Niedrigzinsphase verwiesen, wegen der Mittel nicht ausgeschöpft wurden Des Weiteren wurde Bezug genommen auf die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes, der die Transparenz als nicht ausreichend ansehe. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss einstimmig, dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf Drucksache 18/6159 zu empfehlen. Berlin, den 4. November 2015 Dr. Thomas Gambke Berichterstatter

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