Fachkommission Psychotherapeutenverordnung MANUAL für die Beurteilung von Gesuchen um Erteilung einer Psychotherapeutenbewilligung (Stand: 1. Mai 2012) G:\Rechtsdienst\Bewilligungen\Psychotherapeuten\PsychotherapieManual2012.doc
A. Psychologische Grundausbildungen, welche die Voraussetzungen von 6 Unterabsatz a der Psychotherapeutenverordnung (SRL Nr. 809) erfüllen. 1. Abschlüsse an einer schweizerischen Hochschule in Psychologie, Heilpädagogik oder Sonderpädagogik, unter Einschluss der Psychopathologie. 2. Abschlüsse an einer schweizerischen Hochschule in humanwissenschaftlicher Richtung mit Psychologie, Heilpädagogik oder Sonderpädagogik als erstes Nebenfach, unter Einschluss der Psychopathologie. 3. Gegenüber den Ziffern 1. und 2. gleichwertige Abschlüsse an einer ausländischen Hochschule. 4. Abschluss an der Hochschule für Angewandte Psychologie in psychologischer Diagnostik und Beratung (früher Institut für Angewandte Psychologie in psychologischer Diagnostik und Beratung).
B. Praktische Weiterbildungen, welche die Voraussetzungen von 6 Unterabsatz b der Psychotherapeutenverordnung (SRL Nr. 809) erfüllen. I. Allgemeines Für alle nachfolgenden Institutionen ist Voraussetzung, dass der Gesuchsteller eine Anstellung als Psychologe oder als Therapeut nachweist. Eine Anstellung als Erzieher erfüllt die Bedingungen von 6 Unterabsatz b der Psychotherapeutenverordnung (PVO) nicht. Des weitern muss die fachliche Kontrolle durch einen Arzt, Psychotherapeuten oder Psychologen gewährleistet sein. II. Die einzelnen Praktikumstypen 1. Praktikum in einer Institution des Typs A Das Praktikum in einer Institution des Typs A wird voll angerechnet. Die Anstellung hat bei einem Arbeitspensum von 100% mindestens ein Jahr zu dauern. Bei einem kleineren Arbeitspensum verlängert sich die Arbeitsdauer entsprechend. Unter den Typ A fallen folgende Institutionen: - Luzerner Psychiatrie - Stationäre Dienste: Psychiatrische Kliniken Luzern und St. Urban; - Ambulante Dienste: Psychiatrische Ambulatorien, drogentherapeutisches Ambulatorium ab 1. April 2009 [= Zeitpunkt der organisatorischen Zusammenlegung mit dem Psychiatrischen Ambulatorium Luzern]; - Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst. - gleichwertige ausserkantonale psychiatrische Institution (im Einzelfall zu prüfen). 2. Praktikum in einer Institution des Typs B Die Arbeit in einer Institution des Typs B wird zu 50% angerechnet. Die Anstellung hat bei einem Arbeitspensum von 100% mindestens zwei Jahre zu dauern. Bei einem kleineren Arbeitspensum verlängert sich die Arbeitsdauer entsprechend. Unter den Typ B fallen Beobachtungs- und Therapiestation für Kinder und Jugendliche bzw. für Erwachsene wie: - das Therapiezentrum für Suchtkranke Meggen ab 1. Juli 1998 (= Zeitpunkt, ab dem der Chefarzt der Psychiatrischen Klinik am Kantonsspital Luzern die ärztliche Leitung inne hat), - das Drogentherapeutische Ambulatorium, von 1. Januar 1998 (= Zeitpunkt, ab dem der Chefarzt der Psychiatrischen Klinik am Kantonsspital Luzern die ärztliche Leitung inne hat) bis 31. März 2009 [= Zeitpunkt der organisatorischen Zusammenlegung mit dem Psychiatrischen Ambulatorium Luzern], - das Therapieheim Sonnenblick, Kastanienbaum, - oder andere gleichwertige ausserkantonale Beobachtungs- und Therapiestationen (im Einzelfall zu prüfen).
3. Praktikum in einer Institution des Typs C Ein Praktikum in einer Institution des Typs C wird nur teilweise anerkannt. Eine 100%- Anstellung von einem Jahr wird zu 50% angerechnet. Bei einem kleineren Arbeitspensum verlängert sich die Arbeitsdauer entsprechend. Zusätzlich muss ein Praktikum in einer Institution des Typs A von mindestens einem halben Jahr oder in einer Institution des Typs B von mindestens einem Jahr nachgewiesen werden. Abweichende Regelungen, z.b. infolge Alters des Gesuchstellers, bleiben vorbehalten. Institutionen des Typs C sind: - die Sozial-Beratungszentren im Kanton Luzern, - der Schulpsychologische Dienst des Kantons Luzern, - die Heilpädagogische Frühförderung, - Rehabilitationskliniken wie Suva Bellikon oder Paraplegikerzentrum Nottwil, - die fachlich kontrollierte Mitarbeit in einer Praxis, die von einem Psychiater, einem ärztlichen Psychotherapeuten (= Allgemeinpraktiker mit einer zusätzlichen psychotherapeutischen Ausbildung) oder von einem nichtärztlichen Psychotherapeuten geführt wird.
C. Spezielle Ausbildungen zum Psychotherapeuten, welche die Voraussetzungen von Unterabsatz c der Psychotherapeutenverordnung (SRL Nr. 809) erfüllen. a. Schweizer Institutionen 1. Abschluss des Alfred Adler-Institutes, Zürich, als individualpsychologischer Therapeut. 2. Abschluss der Abteilung für psychosoziale Medizin der Psychiatrischen Poliklinik des Universitätsspitals Zürich in Paar- und Familiendynamik mit integralen Ergänzungen. Richtschnur sind 1'200 Stunden (400 Stunden Wissen/Können / 200 Stunden Selbsterfahrung / 200 Stunden Supervision / 400 Stunden kontrollierte therapeutische Tätigkeit). [heute: Abschluss des Instituts für ökologisch-systemische Therapie, Zürich, in Paar- und Familientherapie.] 3. Abschluss des C.G. Jung-Institutes, Küssnacht, in analytischer Psychotherapie. 4. Abschluss des Institutes für Ehe und Familie, Zürich, in familienorientierter Systemtherapie mit integralen Ergänzungen. Richtschnur sind 1'200 Stunden (400 Stunden Wissen/Können / 200 Stunden Selbsterfahrung / 200 Stunden Supervision / 400 Stunden kontrollierte therapeutische Tätigkeit). [heute: Abschluss des Instituts für systemische Entwicklung und Fortbildung, Zürich, in Systemtherapie.] 5. Zertifikat des Psychoanalytischen Seminars, Zürich, oder Bestätigung der Seminarleitung, dass der Absolvent als fähig erachtet wird, fachlich selbständig psychotherapeutisch tätig zu sein. 6. Abschluss der Schweizerischen Gesellschaft für bioenergetische Analyse und Therapie (SGBAT). 7. Zertifikat der Akademie für Verhaltenstherapie und Methodenintegration als Verhaltenstherapeut (AIM). 8. Zertifikat der Schweizerischen Gesellschaft für Daseinsanalyse (SGDA). 9. Ordentliche Mitgliedschaft der Schweizerischen Gesellschaft der Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche (SPK). 10. Zertifikat der Schweizerischen Gesellschaft für Gesprächspsychotherapie (SGGT). 11. Abschluss der Schweizerischen Gesellschaft für Transaktionsanalyse (SGTA). 12. Abschluss der Schweizerischen Gesellschaft für Psychoanalyse (SGPSsa). 13. Zertifikat der Schweizerischen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (SGVT). 14. Diplom des Szondi-Institutes für allgemeine Tiefenpsychologie und speziell für Schicksalsanalyse. 15. Diplom der Universität Bern (postgraduale Weiterbildung in Psychotherapie). [heute: Postgraduelle Weiterbildung an der Universität Bern für Psychotherapie mit kognitivbehavioralem und interpersonalem Schwerpunkt (Prof. Dr. Klaus Grawe).]
16. Zertifikat des Weiterbildungsinstitutes für integrative Familientherapie (Carol Gammer) in integrativer Paar- und Familientherapie mit integralen Ergänzungen. Richtschnur sind 1'200 Stunden (400 Stunden Wissen/Können / 200 Stunden Selbsterfahrung / 200 Stunden Supervision / 400 Stunden kontrollierte therapeutische Tätigkeit). 17. Zertifikat des Ausbildungsinstitutes für systemische Therapie und Beratung, Meilen, mit integralen Ergänzungen. Richtschnur sind 1'200 Stunden (400 Stunden Wissen/Können / 200 Stunden Selbsterfahrung / 200 Stunden Supervision / 400 Stunden kontrollierte therapeutische Tätigkeit). 18. Abschluss des Instituts für Körperzentrierte Psychotherapie (IKP), Zürich, in körperzentrierter Psychotherapie 19. Abschluss des Kirschenbaum Instituts, Thalwil, in systemisch-integrativer Einzel-, Paar- und Familientherapie. Richtschnur sind 1'200 Stunden (400 Stunden Wissen/Können / 200 Stunden Selbsterfahrung / 200 Stunden Supervision / 400 Stunden kontrollierte therapeutische Tätigkeit). 20. Abschluss des Instituts für Kinder-, Jugendlichen- und Familientherapie (KJF), Luzern, in psychoanalytisch-systemisch orientierter Kinder-, Jugendlichen- und Familientherapie. Richtschnur sind 1'200 Stunden (400 Stunden Wissen/Können / 200 Stunden Selbsterfahrung / 200 Stunden Supervision / 400 Stunden kontrollierte therapeutische Tätigkeit). 21. Abschluss des Instituts für selbständige interdisziplinäre Studien (ISIS), Zürich, in kunst- und ausdrucksorientierter Psychotherapie. Richtschnur sind 1'200 Stunden (400 Stunden Wissen/Können / 200 Stunden Selbsterfahrung / 200 Stunden Supervision / 400 Stunden kontrollierte therapeutische Tätigkeit). 22. Diplom des Weiterbildungsinstituts für lösungsorientierte Therapie und Beratung, Lenzburg, in systemisch-lösungsorientierter Theorie und Beratung. Richtschnur sind 1'200 Stunden (400 Stunden Wissen/Können / 200 Stunden Selbsterfahrung / 200 Stunden Supervision / 400 Stunden kontrollierte therapeutische Tätigkeit). 23. Abschluss der postgradualen Weiterbildung in Psychotherapie mit kognitivverhaltenstherapeutischem und verhaltensmedizinischem Schwerpunkt der Universität Zürich (ab Curriculum September 2000). 24. Diplom des Zentrums für systemische Therapie und Beratung (ZSB), Bern, in systemischer Therapie Curriculum B (ab Curriculum November 2001). 25. Abschluss der postgradualen Weiterbildung in kognitiver Verhaltenstherapie mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche der Akademie für Verhaltenstherapie im Kindes- und Jugendalter der Universitäten Basel, Fribourg und Zürich. 26. Abschluss der psychotherapeutischen Weiterbildung in kognitiver Verhaltenstherapie der Universität Basel. 27. Abschluss der postgradualen Weiterbildung in Tiefenpsychologischer Psychotherapie mit Schwerpunkt in Katathym Imaginativer Psychotherapie KIP (Curriculum 3) der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für katathymes Bilderleben (SAGKB), Bern. 28. Postgraduale Weiterbildung in systemisch und kognitiv-behavioraler Psychotherapie mit Schwerpunkt für Kinder und Jugendliche des Instituts für Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters der Universitätskliniken Basel, Bern und Zürich
b. Ausländische Institutionen 1. Zertifikat des Fritz Perls-Instituts für integrative Therapie, Gestalttherapie und Kreativitätsförderung, Düsseldorf, Deutschland, in integrativer Gestaltpsychotherapie. 2. Zertifikat des Moreno-Instituts, Stuttgart, als Psychodramatherapeut, mit integralen Ergänzungen. Richtschnur sind 1'200 Stunden (400 Stunden Wissen/Können / 200 Stunden Selbsterfahrung / 200 Stunden Supervision / 400 Stunden kontrollierte therapeutische Tätigkeit).