DAS ERNEUERBARE-ENERGIEN- GESETZ (EEG) UND DIE EEG-UMLAGE. Hintergrundinformationen



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Transkript:

DAS ERNEUERBARE-ENERGIEN- GESETZ (EEG) UND DIE EEG-UMLAGE Hintergrundinformationen

DAS ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG) UND DIE EEG-UMLAGE Hintergrundinformationen Die CDU setzt sich für den Energieumstieg hin zu den Erneuerbaren Energien ein. Dieser trägt langfristig dazu bei, uns von der Abhängigkeit und den Kostensteigerungen bei den fossilen Energieträgern zu befreien. Von der überwiegenden Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wird dieser Umstieg befürwortet. Mittlerweile ist der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf 25 Prozent gestiegen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Grundlage der Förderung Erneuerbarer Energien ist das Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG). Dieses löste im Jahr 2000 das Stromeinspeisungsgesetz von 1990 ab. Seitdem ist das Gesetz mehrfach novelliert und damit auf einen neueren Stand gebracht worden. Die letzte Novelle gilt seit Januar 2012. Ziel des Gesetzes ist es, eine klima- und umweltverträgliche Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen. Fossile Energiequellen wie beispielsweise Kohle oder Erdöl sollen geschont werden. Stattdessen wird die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien wie beispielsweise Wind und Sonne gefördert. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 Prozent erhöht werden. Bis zum Jahr 2030 sollen es sogar mindestens 50 Prozent, bis 2040 mindestens 65 Prozent sein. Spätestens im Jahr 2050 sollen mindestens 80 Prozent unseres Stroms aus Sonne, Wind, Biogas oder anderen Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Vom In-Kraft-Treten des Gesetzes im Jahr 2000 bis heute haben die Erneuerbaren Energien ihren Anteil an der Stromversorgung von 6,7 Prozent auf 25 Prozent gesteigert. Stromabnahme-Pflicht Mit dem EEG werden die Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und zu vergüten. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den vergüteten Strom unverzüglich an den Übertragungsnetzbetreiber weiterzugeben.

Strom aus Windkraftanlagen, Solarenergie, Biomasse, Geothermie oder Wasserkraft erhält nach der aktuellen Gesetzgebung eine feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Damit haben Betreiber von Windrädern oder Solaranlagen sowie die Kreditinstitute einen klaren Rahmen für Entscheidungen zu ihren Investitionen in diesem Bereich. Die Vergütung ist degressiv angelegt. Das heißt: Für neue Anlagen sinkt sie jährlich. Was ist die EEG-Umlage? Bisher ist der Strom aus Erneuerbaren Energien im Durchschnitt teurer als der Strom aus konventionellen Energieträgern wie Öl und Gas. Damit dieser Strom konkurrenzfähig ist, wird er per Gesetz gefördert. Die so entstehenden Förderkosten, werden über eine sogenannte EEG-Umlage als Teil des Strompreises auf die Stromkunden umgelegt. Die EEG-Umlage funktioniert in etwa wie ein Fonds (EEG-Umlagekonto) mit Einnahmen und Ausgaben. Der wichtigste Ausgabenblock sind die Zahlungen an die Betreiber von Erneuerbare- Energien-Anlagen. Auf der Einnahmeseite stehen die Verkaufserlöse aus der Vermarktung des EEG- Stroms an der Strombörse. Die Differenz (fehlende Einnahmen zur Deckung der Ausgaben) wird über die EEG- Umlage von den Verbrauchern getragen. Jeweils bis zum 15. Oktober müssen die Übertragungsnetzbetreiber eine Abschätzung der zu erwartenden EEG-Umlage für das kommende Jahr vorlegen. Diese gilt dann für das gesamte Jahr. Mögliche Über- oder Unterdeckungen des EEG-Kontos aufgrund einer von der Prognose abweichenden Marktentwicklung werden dann im jeweiligen Folgejahr ausgeglichen. Wie hoch steigt die EEG-Umlage? Was bedeutet dies für die privaten Verbraucher? Die EEG-Umlage wird von heute 3,59 Cent/kWh auf 5,277 Cent/kWh im Jahr 2013 steigen dies haben die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, Tennet, 50Hertz und TransnetBW am 15. Oktober 2012 mitgeteilt. 2

Den Umlagebetrag für 2013 bezifferten sie auf 20,36 Milliarden Euro gegenüber 14 Milliarden Euro in diesem Jahr. Darin enthalten ist eine Summe von knapp 2,6 Milliarden Euro zum Ausgleich der Differenz zwischen Prognose und tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aus dem Vorjahr. Ein durchschnittlicher Haushalt verbraucht etwa 3500 kwh Strom im Jahr. Wenn die Stromversorger die Umlage in voller Höhe an die Kunden weitergäben, müssten diese 59 Euro oder etwa 5 Euro/Monat im Jahr 2013 mehr bezahlen. Warum steigt die EEG-Umlage? Folgende Entwicklungen tragen zum Anstieg der EEG-Umlage bei: Schnellerer Anstieg EEG-Strommenge Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung steigt deutlich schneller als vorausgesagt. Er lag in der ersten Jahreshälfte 2012 bei rund 25 Prozent. Würde dieses Entwicklungstempo beibehalten, läge der Anteil 2020 nicht wie vorgesehen bei 35 Prozent, sondern bei rund 50 Prozent. Andere Struktur des Ausbaus Erneuerbarer Energien und damit der Vergütung Ausschlaggebend für den deutlichen Anstieg der EEG-Umlage ist insbesondere der Boom bei Solaranlagen (Photovoltaik) und bis Ende 2011 auch bei der Bioenergie. Dies sind gleichzeitig die Energieformen, die im EEG am höchsten vergütet werden. Sonderfaktor Umlage 2013 Der Anstieg der EEG-Umlage im Jahr 2013 wird auch deshalb so groß ausfallen, weil sie eine Nachzahlung für 2012 enthält. Man hatte auch wegen der Abschaltung von Kernkraftwerken mit höheren Börsenpreisen für Strom gerechnet. Stattdessen sind die Preise an der Strombörse gefallen. Das EEG-Konto ist deshalb überzogen. Dies muss im Jahr 2013 in Höhe von etwa 0,67 Cent/kWh ausgeglichen werden. Um zu verhindern, dass das EEG-Konto erneut ins Minus gerät, wurde zum anderen die sogenannte Liquiditätsreserve als finanzieller Puffer von 3 auf 10 Prozent erhöht. Dies macht für 2013 dann 0,42 Cent/kWh aus. Niedriger Börsen-Strompreis Die Erhöhung der EEG-Umlage ist auch das Ergebnis fallender Strompreise an der Börse. Ein Grund für den niedrigen Börsen-Strompreis sind die Erneuerbaren Energien selbst, bei denen im Unterschied zu konventionellen Energieträgern keine Brennstoff- 3

kosten anfallen. Die Umlage bemisst sich aus dem Unterschied zwischen Einspeisevergütung und Börsen-Strompreis. Sie steigt damit, wenn dieser fällt. Hinzu kommt die schwache Wirtschaftsentwicklung im Euroraum mit entsprechend geringer Stromnachfrage, die den Börsen-Strompreis ebenfalls verringert. Für 2013 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem durchschnittlich um 7 Prozent niedrigeren Börsen-Strompreis als in 2012. Ausnahmeregelungen für Industrie Da die EEG-Umlage stark steigt, wirken sich auch die Ausnahmen für stromintensive Unternehmen stärker aus. Ist allein die Förderung Erneuerbarer Energien für den Anstieg der Strompreise verantwortlich? Nein, dies zeigt schon die Strompreisentwicklung der letzten Jahre: Im Jahr 2000 betrug der durchschnittliche Strompreis für Haushalte 13,94 Cent/kWh bei einer EEG-Umlage von 0,2 Cent/kWh. Bis zum Jahr 2009 erhöhte sich der Strompreis auf 23,21 Cent/kWh, obwohl die EEG-Umlage nur bei 1,31 Cent/kWh lag. Im Jahr 2011 lag der Strompreis bei 24,95 Cent/kWh die EEG-Umlage betrug 3,53 Cent/kWh. Ein großer Teil der Strompreiserhöhungen fand also unabhängig von der EEG-Umlage statt. Ursachen für die Preiserhöhungen waren vor allem auch die gestiegenen Brennstoff- Kosten für Kohle, Öl und Erdgas. Wird Strom wieder billiger, wenn die Förderung Erneuerbarer Energien eingestellt wird? Die CDU setzt sich dafür ein, dass die Erneuerbaren Energien möglichst schnell markt- und wettbewerbsfähig werden. So ist zum einen die Förderung degressiv gestaltet das heißt, für neue Anlagen sinkt sie jährlich. Zum anderen wurde beispielsweise bei der Photovoltaik mit 52 Gigawatt bereits eine Obergrenze eingeführt. Ist diese Obergrenze erreicht, läuft die Förderung aus. Die Erneuerbaren Energien haben eine beachtliche Lernkurve durchlaufen: So sind beispielsweise die Kosten für eine Photovoltaikanlage seit 2006 um zwei Drittel gesunken 4

und sie fallen weiter. Gleichzeitig wurde die Vergütung für neue Anlagen deutlich abgesenkt von über 50 Cent/kWh im Jahr 2000 auf 19,5 bis auf 13,5 Cent/kWh im Jahr 2012 (jeweils in Abhängigkeit von der Größe der Anlage). Das bedeutet, dass neue Anlagen bei den EEG-Kosten kaum noch ins Gewicht fallen. Der Großteil der Förderkosten fällt für ältere Anlagen an, die 20 Jahre lang zu höheren Fördersätzen einspeisen. Hinzu kommt, dass für die Erneuerbare-Energien-Anlagen keine Brennstoffkosten anfallen, während die Gewinnung fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas immer aufwändiger und damit teurer wird So konnten durch die Erneuerbaren Energien die Kosten für den Import fossiler Energieträger im Jahr 2011 um 7 Milliarden Euro vermindert werden. Auch ohne die Erneuerbaren Energien wäre eine Modernisierung und Erneuerung des Kraftwerksparks und des Stromnetzes notwendig, um ältere Kraftwerke zu ersetzen und das Leitungsnetz leistungsfähiger zu machen. Die Investitionskosten für Gas- und Kohlekraftwerke allerdings sind gestiegen. Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen Unternehmen mit hohem Stromverbrauch und Schienenbahnen (beispielsweise Straßenbahn, DB) können einen Antrag auf eine ermäßigte EEG-Umlage stellen und so ihre Stromkosten senken. Dafür muss das Unternehmen nachweisen, dass es im letzten Geschäftsjahr mindestens eine Gigawattstunde Strom verbraucht und das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens mindestens 14 Prozent betragen hat. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden müssen eine Zertifizierung nachweisen, mit der der Energieverbrauch und die Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewerten worden sind. 5

Die Entlastungen sehen folgendermaßen aus: Stromverbrauch Bis 1 GWh Stromanteil über 1 bis 10 GWh Stromanteil über 10 bis 100 GWh Stromanteil über 100 GWh Stromverbrauch über 100 GWh u. Verhältnis Stromkosten zur Bruttowertschöpfung über 20 Prozent Schienenbahnen 10 GWh EEG-Umlage Zahlung der EEG-Umlage in voller Höhe 10 Prozent der EEG-Umlage 1 Prozent der EEG-Umlage 0,05 Cent /kwh 0,05 Cent/kWh 10 Prozent des Stroms: EEG- Umlage in voller Höhe; darüber hinaus 0,05 Cent/kWh Warum gibt es diese Ausnahmeregelungen? Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten. Gleiches gilt für die Wettbewerbsfähigkeit bei den Schienenbahnen gegenüber anderen Verkehrsmitteln (Pkw, Flugzeug etc.). Schon heute sind die Industriestrompreise in Deutschland die zweithöchsten in Europa. Energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, werden durch vergleichsweise hohe Energiekosten erheblich benachteiligt. Abwanderungen ins Ausland und der Verlust von Arbeitsplätzen wären die Folge. Aus diesem Grunde setzt sich die CDU mittelfristig für eine Vereinheitlichung der Wettbewerbsbedingungen ein. Solange deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb durch unterschiedliche Rahmenbedingungen für Steuern und Preise jedoch benachteiligt werden, sollten sie entlastet werden. Denn nur mit wettbewerbsfähigen Energiepreisen sind diese Unternehmen in der Lage, Arbeitsplätze zu schaffen und zum Wachstum in Deutschland beizutragen. 6

Die energieintensiven Industrien beschäftigen rund 830 000 Mitarbeiter. Sie investieren jedes Jahr über 10 Milliarden Euro am Standort Deutschland und stellen Grund- und Werkstoffe für wichtige Zukunftsbranchen in Deutschland her. Sie sind auch beim Ausbau der Erneuerbaren Energien unverzichtbar, wie etwa zur Stahlerzeugung im Bereich der Windenergie. Die Ausnahmeregelungen sind mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2004 von einer rot-grünen Regierung eingeführt worden. Rund 0,6 Cent der derzeitigen EEG-Umlage in Höhe von 3,59 Cent pro Kilowattstunde entfallen auf Entlastungen der energieintensiven Industrie. Warum sind die Ausnahmeregelungen im EEG 2012 ausgeweitet worden? Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2012 wurde die Schwelle, ab der stromintensive Unternehmen einen Antrag auf eine reduzierte EEG-Umlage stellen können, von 10 GWh auf 1 GWh abgesenkt. Damit kann die Regelung auch mittelständischen Unternehmen zugutekommen. Eine zu große Ungleichbehandlung im Vergleich zu großen Unternehmen wird vermieden. In diesem Jahr profitierten 734 Unternehmen von der Ausnahmeregelung im EEG. Für das Jahr 2013 haben über 2000 Unternehmen einen Antrag auf Entlastung gestellt. Die meisten Antragsteller sind Unternehmen aus dem Bereich Metallerzeugung und Metallbearbeitung sowie der Herstellung von Metallerzeugnissen, die schon prozessbedingt viel Energie verbrauchen. Der Vorwurf, auch Golfplätze und Rechenzentren könnten in den Genuss der Ermäßigungen kommen, ist schon deshalb nicht zutreffend, weil nur energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes überhaupt antragsberechtigt sind. Alle Anträge werden zurzeit noch intensiv geprüft. Das Prüfverfahren wird erst Ende dieses Jahres abgeschlossen. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Darüber hinaus wird die CDU-geführte Bundesregierung genau prüfen, ob die Privilegierung jeweils mit dem Gesetzesziel übereinstimmt, diejenigen energieintensiven Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, zu entlasten. Der im Erneuerbare- Energien-Gesetz bereits verankerte Grundsatz lässt Ausnahmeregelungen nur zu, soweit 7

die Ziele des Gesetzes nicht gefährdet werden und die Ausnahmen mit den Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher vereinbar sind. Was kann der private Verbraucher tun, um Belastungen durch die höhere EEG-Umlage zu vermeiden? Zum einen besteht die Möglichkeit, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Preisportale helfen bei Suche nach dem günstigsten Anbieter. Der Verbraucher kann damit auch dazu beitragen, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Stromanbietern zu fördern, der sich dann wieder preismindernd auswirken kann. Zum anderen lässt sich die höhere Belastung durch die EEG-Umlage in Höhe von 5 Euro/Monat durch Stromsparen wieder abfedern. Energiesparlampen, abschaltbare Stecker oder eine bessere Einstellung der Heizungspumpe oder des elektrischen Warmwasserbereiters können schon ausreichend sein, um einen Kostenanstieg zu vermeiden. Allein durch die Vermeidung sogenannter Stand-by-Verluste kann ein Haushalt bis zu 500 kwh Strom im Jahr einsparen. Die CDU-geführte Bundesregierung setzt sich dafür ein, Energiesparberatung für alle Haushalte kostenlos anzubieten. Wie soll das Erneuerbare-Energie-Gesetz weiterentwickelt werden? Die Bezahlbarkeit der Energie ist für die CDU ein wichtiges Thema. Die Energiewende ist eine Generationenaufgabe mit erheblichen Investitionen und finanziellen Anstrengungen. Ziel muss es sein, die unvermeidlichen Kostensteigerungen der Energiepreise durch eine möglichst effiziente Ausgestaltung des Umbaus so gering wie möglich zu halten. Weder private Verbraucher noch Unternehmen dürfen durch die Energiewende überfordert werden. Erneuerbare Energien führen längst kein Nischen-Dasein mehr, wie zu Beginn ihrer Entwicklung und Förderung. Um künftig einen großen Anteil an der Energieversorgung übernehmen zu können, ohne dass die Kosten aus dem Ruder laufen, ist eine Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes notwendig. 8

Bundesumweltminister Peter Altmaier hat einen Verfahrensvorschlag für eine grundlegende Reform des EEG vorgelegt, mit der der Kostenanstieg begrenzt werden soll. Dieser Vorschlag geht über die bisherigen Korrekturen und Anpassungen hinaus. Mit dem neuen EEG sollen zeitliche und mengenmäßige Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien festgelegt werden. Der Ausbau soll in einem stetigen und berechenbaren Rahmen stattfinden. Ähnlich wie bei der Photovoltaik, wo die Förderung bei einer installierten Leistung von 52 Gigawatt auslaufen soll, ist dies auch für andere Energiearten sinnvoll. Das Ausbautempo soll regional stärker mit dem Ausbau der Netze abgestimmt werden. Da schon jetzt absehbar ist, dass das Mindestausbauziel von 35 Prozent Erneuerbare Energien im Jahr 2020 überschritten wird, soll eine maßvolle Zielanpassung auf ca. 40 Prozent vorgenommen werden. Für die Erneuerbaren Energien wird das Erreichen der Marktfähigkeit gesetzlich als Ziel festgeschrieben. Lastmanagement und Speicher-Aspekte sollen im neuen EEG mit berücksichtigt werden. Könnte eine Senkung der Stromsteuer eine spürbare Entlastung bringen? Der Vorschlag, die Stromsteuer zu senken, um die Verbraucher zu entlasten, wirkt auf den ersten Blick eingängig hat aber auch seine Haken und Ösen. Er kann zu neuen Ungerechtigkeiten führen, weil er diejenigen, die es sich leisten können, viel Strom zu verbrauchen, besonders stark entlastet. Geringverdiener, die nur das Nötigste an elektrischen Geräten besitzen und wenig Strom verbrauchen, hätten hingegen auch nur eine geringe Entlastung. Die durchschnittliche jährliche Stromrechnung eines 3-Personen-Haushalts beträgt etwa 875 Euro. Darin sind rund 72 Euro Stromsteuer enthalten. Eine Senkung der Stromsteuer, die Steuerausfälle für die öffentliche Hand von z. B. 3 Milliarden Euro verursacht, würde für diese Haushalte eine Entlastung von 38 Euro jährlich bzw. 3 Euro monatlich bedeuten. Stand 18.10.2012 9