Bezeichnung und Rechtsform: Südtiroler Volksbank Genossenschaft auf Aktien Rechtssitz: Schlachthofstraße 55 39100 Bozen Verwaltungssitz: J. Durst - Strasse, 28 39042 Brixen e-mail Adresse: gsinfo@volksbank.it - internet: www.volksbank.it Bankleitzahl: 05856-0 Bankenverzeichnis bei der Banca d Italia: Im Verzeichnis der Banken mit der Nummer 3630.1.0 eingetragene Bank Eintragungsnummer im Handelsregister: Steuer- und Eintragungsnummer im Handelsregister Bozen: 00129730214 Garantiesysteme, an denen die Bank beteiligt ist: Mitglied des Einlagensicherungsfonds Genossenschaftskapital 2008 69.340.638 - Reserven 2008 486.433.284 KONTOKORRENT FÜR PRIVATPERSONEN INFORMATIONSBLATT Transparenzbestimmungen für Bankoperationen, Bank-und Finanzdienstleistungen Merkmale und charakteristische Risiken Das Kontokorrentkonto ist ein durch einen Vertrag geregeltes Mittel/Instrument, mit welchem die Bank für ihren Kunden einen Kassendienst abwickelt, indem sie Geldbeträge aufbewahrt und deren Verfügbarkeit gewährleistet. Der Kunde kann über die zu seinen Gunsten sich ergebenden Beträge sowohl in materieller als auch in elektronischer Form verfügen. Das Kontokorrentkonto bildet die Voraussetzung für die Abwicklung von verschiedenen Transaktionen und für die Inanspruchnahme verschiedener Dienstleistungen der Bank. Transaktionen, die zu Gutschriften auf dem Kontokorrentkonto führen, sind z.b.: die Einlage von Bargeld, der Eingang von Gehalt und Rente; die Einlage von Bankschecks. Transaktionen, die zu Belastungen auf dem Kontokorrentkonto führen, sind z.b.: die Behebung von Bargeld, die Ausstellung von Bankschecks, die Behebung von Bargeld am Geldausgabeautomaten (Bancomat), die Bezahlung von Einkäufen mit Debet- oder Kreditkarte. Weitere Transaktionen, die über das Kontokorrentkonto abgewickelt werden, sind Inkassodienste (von der Bank durchgeführte Übertragung von Geldbeträgen auf Anweisung des Begünstigten), Zahlungsdienste (von der Bank durchgeführte Übertragung von Geldbeträgen auf Anweisung des Schuldners), Überweisungsaufträge (Übertragung von Geldbeträgen vom Kontokorrentkonto des Auftraggebers auf das Kontokorrentkonto des Begünstigten). Das Detail zu den oben genannten Transaktionen entnehmen Sie den entsprechenden Informationsblättern (siehe Abschnitt zu Vertragsklauseln). Voraussetzungen für die Eröffnung dieses Kontokorrents: Privatperson, Deviseninländer. Die wichtigsten Risiken bestehen in: der Änderung der wirtschaftlichen Bedingungen zu Ungunsten des Kunden (Zins- und Spesensätze); der Schwankung des Wechselkurses bei Auslandstransaktionen oder Einlagen in ausländischer Währung; der Gutschrift von Schecks oder ähnlichen Werten mit Eingang vorbehalten. Das bedeutet, dass der Kunde nicht vor der Anreifung der Verfügbarkeit über die gutgeschriebenen Beträge verfügen kann. der Eintragung in das nationale Register Centrale d Allarme Interbancaria, welches bei der Nationalbank Banca d Italia geführt wird, und im welchem der Kunde erfasst wird, wenn er Bankschecks ausstellt, die zum Zeitpunkt der Einlösung nicht gedeckt sind; der betrügerischen Benützung des Scheckheftes (oder der Bancomatkarte) durch Dritte im Falle von Verlust oder Diebstahl desselben (oder derselben). Bei der Aufbewahrung des Scheckheftes (und der Bancomatkarte) ist höchste Vorsicht geboten. Kontokorrent für Privatpersonen / Seite 1
Wirtschaftliche Bedingungen: In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen, werden die Konditionen zu Gunsten der Bank in ihrem Höchstausmaß und jene zu Gunsten des Kunden in ihrem Mindestausmaß angeführt.. KONTOKORRENT FÜR PRIVATPERSONEN Trimestrale Zinsgutschrift / Zinsbelastung Die Zinsberechnung erfolgt auf der Basis des Kalenderjahres KT = Kalendertage - AT = Arbeitstage BEMERKUNGEN: Die Bewegungen mittels Direct Banking (trading on line ausgenommen), Bancomatkarten, Kreditkarten und Kiosk werden für die Berechnung des Forfait nicht berücksichtigt. *Die Spesen für die Übermittlung der Bankmitteilungen aller Bankverträge des Kunden werden auf dem Kontokorrent (falls es mehrere Kontokorrente gibt auf dem als Hauptkonto eröffneten) bzw. falls nicht bestehend auf dem Sparbuch belastet. Zinssätze (variabel) Habenzinssatz p.a. 0,050 % Sollzinssatz p.a. 12,480 % Sollzinssatz dringende kurzf. Kredite (Aufschlag Sollzinssatz) 2,500 % Überziehungszinssatz 5,000 % Höchstdebet-Provision (trim.) 0,625 % Kreditbereitstellungskommission (trim.) 0,200 % Überziehungsspesen mit oder ohne Kreditrahmen (für jeden Tag der Überziehung) von Euro 0,01 bis Euro 250,00 von Euro 250,01 bis Euro 5.000,00 von Euro 5.000,01 bis Euro 25.000,00 über Euro 25.000,00 Trimestraler Höchstbetrag Buchungsspesen 1,00 Euro 2,50 Euro 4,00 Euro 15 Barbehebung am Schalter 1,00 Euro Anzahl Bewegungen im Forfait pro Trimester (ausgenommen Barbehebungen) 12 Spesen für Bewegungen über Forfait 1,50 Euro Kontoführungsspesen Spesen Kontoführung (pro Trimester) Spesen für Staffelrechnung Spesen für Kontoauszug in Papierform Spesen für elektronischen Kontoauszug Spesen für Kontolöschung Spesen für Kontolöschung Spesen für verschiedene Dienste "Utenze" Zahlungen vom K/K Steuerzahlungen vom K/K Überweisungen vom Konto Wertstellungen 1 2,50 Euro Bar- und Scheckeinlage bei eigener Filiale Tag Einlage Scheckeinlage unserer Bank Scheckeinlage auf dem Platze 3 AT Scheckeinlage auf anderen Banken 3 AT Einlage von unserer Bank ausgestellten Zirkularschecks Einlage von Zirkularschecks Barbehebung - am Schalter / mittels Bancomat Tag Beheb. Belastung ausgestellter Schecks Tag Ausstel. Belastung PagoBancomat Tag Zahlung Verfügbarkeit Bar- und Scheckeinlage bei eigener Filiale 0 Scheckeinlage unserer Bank Scheckeinlage auf dem Platze 5 AT Scheckeinlage auf anderen Banken 5 AT Einlage von unserer Bank ausgestellten Zirkularschecks Einlage von Zirkularschecks 4 AT Spesen für Transparenzmitteilungen Spesen für Übersichtsblatt Spesen für vorvertragliche Information Spesen für die Verwaltung der Post* Zusendung für jedes normale Kuvert Zusendung für jedes schwere Kuvert Aufbewahrung in der Filiale (trimestrales Forfait pro Kunde) Zusendung in elektronischer Form 1,50 Euro 0,60 Euro 1,20 Euro 5,00 Euro Kontokorrent für Privatpersonen / Seite 2
Legende Habenzinssatz Der in Prozentpunkten ausgedrückte und auf das Jahr berechnete Preis des Geldes. Die Kapitalisierung der Zinsen erfolgt vierteljährlich. Sollzinssatz Der Sollzinssatz wird bei Kreditgewährung angewendet. Die Kapitalisierung der Sollzinsen erfolgt vierteljährlich. Überziehungszinssatz In Prozentpunkten ausgedrückter Aufschlag auf den Sollzinssatz für Ausnützungen über dem genehmigten oder bei nicht vorhandenem Kreditrahmen. Höchstdebetprovision Kommission auf den höchsten Sollsaldo (Sollbestand) der Ausnützungssumme, berechnet sofern die Ausnützung dreißig aufeinanderfolgende Tage andauert. Die Kommission wird bei jedem periodischen Kontoabschluss belastet. Vierteljährliche Kapitalisierung der Zinsen Verfahren, bei welcher die Zinsen aus einem Kapital c um einen bestimmten Zinssatz i für eine bestimmte Zeit f zum selben Kapital hinzugefügt werden und den Gesamtbetrag bilden. Kreditbereitstellungskommission Trimestrale Kommission (in Prozenten ausgedrückt), proportional zum Betrag und der Dauer des Rahmens. Überziehungsspesen Spesen für die Verwendung von Bankmitteln ohne vorangehende Kreditgewährung; die Spesen werden pro Tag und Höhe des ausgenützten Betrages berechnet. Wertstellung Datum, ab welchem die Zinsberechnung, sei es für Soll- als auch für Haben-Bewegungen, beginnt. Vierteljährliche Fixgebühr Berechnete Gebühr für die Verwaltung und Führung des Kontokorrentkontos. Bewegungsspesen Spesen, die für jede Buchungszeile auf dem Kontokorrentkonto berechnet werden. Kontoauszug Periodische Aufstellung der getätigten Kontobewegungen mit einer genauen Beschreibung derselben. Verfügbarkeit der Scheckeinlage Der gutgeschriebene Scheckbetrag ist erst x Tage nach der Einlösung verfügbar; Tage, die sich je nach Art des eingezahlten Schecks unterscheiden. Kontokorrent für Privatpersonen / Seite 3
Vertragsklauseln Schecks: Der Kunde kann über sein Kontokorrentguthaben auch mittels Scheckausstellung verfügen. Bei fehlender Deckung wird der Scheck protestiert. Der nach Widerruf der Scheckausstellungsgenehmigung oder nach Kontoschließung auf das Konto gezogene Scheck wird nicht mehr honoriert. Falls die Bank einen Scheck trotz fehlender Deckung honoriert, ist dies keiner Kreditgewährung gleichzustellen. Kontobelastung durch Schecks und Wechsel: Der Kunde ermächtigt die Bank auf seinem Konto von ihm gezogene bzw. ausgestellte Schecks und Wechsel zu belasten, auch wenn ein Indossament mit unleserlicher Unterschrift angebracht wurde. Gutschrift von Effekten und Ähnlichem: Der Erlös von Effekten u. Ähnlichem wird, Eingang vorbehalten, dem Konto gutgeschrieben und ist nicht vor Überprüfung oder Inkasso von Seiten der Bank, verfügbar. Zinssatz: Der vereinbarte Zinssatz kann variabel oder indexiert sein. Periodischer Kontoabschluss und Verzugszinsen: Die Soll/Habenzinsen werden mit identischer Periodizität abgerechnet. Auf den Passivsaldo, der nach endgültigem Abschluß des Kontos errechnet wird, werden die vereinbarten Verzugszinsen berechnet, die den jeweiligen Grenzwert nicht überschreiten (Gesetz über Wucherzinsen Nr. 108 von 1996). Unbewegtes Konto: Falls das Kontokorrent über ein Jahr nicht bewegt wird und der Habensaldo 250,00 nicht überschreitet, werden von der Bank keine Zinsen bezahlt und kein Kontoauszug verschickt. Periodische Mitteilungen: Es wird vereinbart, dass keine jährliche periodische Mitteilung erfolgt, wenn das Konto mehr als ein Jahr lang unbewegt war und der Guthabensaldo nicht Euro 2.500,00 überschreitet. Annahme des Kontoauszuges: Der Kontoauszug wird als angenommen betrachtet, falls innerhalb von 60 Tagen ab Zustellungsdatum, keinen Reklamationen bei der Bank eingehen. Aufrechnungs- und Garantierecht: Falls zwischen Bank und Kunden mehrere Geschäftsverbindungen bestehen, kann die Bank den Ausgleich der Haben - und Sollsalden vornehmen. Diese Klausel wird bei Konsumenten, gemäß Art. 34 G.V. 206/2005 und nachfolgende Ergänzungen und Änderungen nur dann angewandt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Die Bank kann außerdem vom Pfandrecht und vom Einbehalt von Titeln und Werten jeglicher Art, unabhängig des Rechtstitels, Gebrauch machen. Kundenunfallpolizze: Falls im Vertrag vorgesehen und der Kontoinhaber (Privatperson oder Inhaber einer Einzelfirma) nicht schriftlich darauf verzichtet hat, ist er durch die Kundenunfallversicherung der Südtiroler Volksbank (bei Todesfall oder bei bleibender Invalidität) versichert. Siehe Informationsblatt! Änderung der Konditionen: Bei Vorliegen eines triftigen Grundes und einer ausdrücklichen Vereinbardung mit dem Kunden hat die Bank die Möglichkeit die Zinsen und die anderen wirtschaftlichen Bedingungen auch zum Nachteil des Kunden abzuändern. Dem Kunden wird ein entsprechender Änderungsvorschlag mit einer Vorankündigungsfrist von 30 Tagen übermittelt. Der Kunde hat das Recht straf- und spesenfrei vom Vertrag zurücktreten wobei bei Vertragsauflösung die vorangegangenen Bedingungen angewandt werden. Internetrisiko: Die Bank haftet nicht für die Schäden, die durch die Verwendung des Internets zwecks elektronischem Zugriff des Kunden auf seine Konten entstehen. Die Bank haftet nicht für den Schaden: der dem Kunden durch den Verlust oder durch den Diebstahl der Scheckformulare entsteht, bis sie nicht darüber informiert wird oder den Unannehmlichkeiten, die dem Kunden entstehen, falls er bei Überweisungen in die USA oder in andere Staaten, in welchen die Kontonummer bei Nichtübereinstimmung mit der Kontobezeichnung über diese überwiegt Rücktritt: Sowohl der Kunde als auch die Bank können mittels schriftlicher Vorankündigung von 15 Tagen jederzeit vom Vertrag zurücktreten.. Aufträge, die nach dem Rücktritt bei der Bank eingehen, werden nicht mehr durchgeführt. Verweis auf andere Informationsblätter: Überweisungen Italien / Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro (EU-2560/01), Schecks Bancomat, CashCard, OneMore, Kreditkarten: Cartasi, Bank Americard, American Express, Diners; verschiedene Zahlungen, Viacard, Telepass Spesen und Kommissionen für besondere Anfragen Kundenunfallversicherung Schecks Verweis auf andere wichtige Informationen: Reglement der Beschwerdestelle der Banken und des Bankombudsmanns Die wichtigsten Transparenzbestimmungen (Zusammenfassung der wichtigsten Rechte und Maßnahmen zum Thema Transparenz) Kontokorrent für Privatpersonen / Seite 4