Fragen und Antworten zur evb Ab dem 1. März 2008 bekommt die Versicherungskarte aus Papier, auch Doppelkarte genannt, digitale Konkurrenz! Anlass für die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Diese schreibt vor, dass der Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den regionalen Zulassungsbehörden vollständig elektronisch abzuwickeln ist. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Verfahren. 1. Ich möchte ein Fahrzeug neu anmelden oder ummelden. Was muss ich bei der Zulassungsbehörde vorlegen? Für die Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeuges gilt Folgendes: Sie benötigen den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2), eine ordnungsgemäße TÜV-Bescheinigung sowie eine Bestätigung über die bestandene Abgasuntersuchung ihres Fahrzeuges. Außerdem brauchen Sie einen Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. Ab dem 1. März 2008 können Sie von Ihrem Versicherungsberater eine elektronische Versicherungsbestätigung (evb) in Form einer evb-nummer anfordern, sofern Ihre Zulassungsbehörde bereits an dem neuen Verfahren teilnimmt. Ansonsten benötigen Sie zusätzlich eine Versicherungsbestätigung in Papierform. Das benötigen Sie bei einer 1.1 Neuzulassung EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) (nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung) 1.2. Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) (nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung) 1.3. Umschreibung innerhalb eines Landkreises Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (Bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis AU Prüfbescheinigung (soweit vorgeschrieben) 1.4. Umschreibung außerhalb eines Landkreises mit und ohne Halterwechsel Seite 1
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (Bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis AU Prüfbescheinigung (soweit vorgeschrieben) Kennzeichenschilder 1.5. Wiederzulassung Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (Bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung Nachweis über gültige Abgasuntersuchung (soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben) Die bisherigen Kennzeichenschilder 2. Wie funktioniert das neue Verfahren? Der Versicherer händigt dem Kunden keine Papier-Versicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellt für ihn eine elektronische Versicherungsbestätigung (evb) in einer zentralen Datenbank bereit. Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die evb von dort abrufen. Für eine einfache Zuordnung der elektronischen Versicherungsbestätigungen erhält jeder Kunde vom Versicherer einen Code, die so genannte VB-Nummer. Sie dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte evb für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen. Bei der Anmeldung seines Fahrzeugs muss der Kunde, sofern die Zulassungsbehörde am elektronischen Verfahren teilnimmt, keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine evb-nummer nennen. Der Zulassungsstellenmitarbeiter überprüft dann online, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden. 3. Wie sieht eine evb-nummer aus? Bei der evb-nummer handelt es sich um eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben wie beispielsweise H7FX5A3. Über diese evb-nummer können die Mitarbeiter in der Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten direkt einsehen, statt sie wie bislang händisch aufnehmen zu müssen. 4. Wie erhalte ich eine evb-nummer, und welche Vorteile habe ich als Autofahrer? Die evb-nummer schenkt Ihnen vor allem Zeit. Denn um an die neue Nummer zu kommen, genügt ein Anruf bei Ihrem Versicherungsberater: Der schickt sie bequem per SMS auf das Handy, per E-Mail oder Post nach Hause, übermittelt sie gleich direkt am Telefon oder händigt Ihnen die Nummer persönlich aus. Warte- und Bearbeitungszeiten in den Kfz-Zulassungsstellen werden deutlich verkürzt. Die evb-nummer ist nur der erste Schritt für eine vollkommen elektronische Zulassung. : Sie können sich auch selbst über das Internet eine evb-nummer abholen. Wir benötigen dafür von Ihnen alle Angaben für einen Antrag. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage: www.nuernberger.de Seite 2
5. Ab wann wird die alte Versicherungsbestätigung, die so genannte Doppelkarte aus Papier, ungültig und wann wird auf die elektronische Versicherungsbestätigung (evb) umgestellt? Um die Funktionsfähigkeit der evb ab März 2008 zu gewährleisten, steht das Verfahren für einige am Pilotbetrieb beteiligte Zulassungsbehörden schon ab kommenden Januar zur Verfügung. Zum 1. März erfolgt dann die bundesweite Einführung. Wahrscheinlich können jedoch nicht alle Zulassungsbehörden sofort elektronische Versicherungsbestätigungen abrufen. In einer Übergangsphase - zunächst bis Ende 2008 werden die Versicherer deshalb die evb-nummer in die bisherige Versicherungsbestätigungs-karte (VB) eindrucken. Akzeptiert die Zulassungsbehörde elektronische Versicherungsbestätigungen, dient die Papier-VB nur als Merkzettel für die evb-nummer. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der Papier-VB zugelassen. 6. Ich habe mein Fahrzeug angemeldet und jetzt kann ich die evb-nummer nicht mehr finden. Was kann ich tun? Wenn Sie Ihr Fahrzeug mithilfe der evb-nummer zugelassen haben, benötigen Sie die Nummer nicht mehr. Sie ist dann verbraucht wie eine benutzte Fahrkarte. Ab der Zulassung dient das Ihnen zugeteilte Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis in den 27 Mitgliedsländern Europas. 7. Wenn mein Fahrzeug bereits zugelassen ist, muss ich es erneut mit der neuen evb- Nummer anmelden? Nein. Es ändert sich für Sie nichts. Sie benötigen die evb-nummer lediglich, wenn Sie ein Auto neu zulassen, nach einer Stilllegung Ihr Fahrzeug wiederzulassen oder wenn Sie Ihr Fahrzeug z.b. wegen Umzug auf einen neuen Zulassungsbezirk ummelden möchten. 8. Wenn ich mein Fahrzeug abmelden möchte, benötige ich dann eine evb-nummer? Nein. Bei der Abmeldung eines Fahrzeuges wird kein Nachweis über eine gültige Kfz- Haftpflichtversicherung benötigt. Bei der Kfz-Zulassungsbehörde brauchen Sie den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) und die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges. 9. Wie kann ich bei einer Verkehrskontrolle nachweisen, dass ich versichert bin? Wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits zugelassen haben, dienen die Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis und zwar in allen 27 Mitgliedsländern Europas. Sollten Sie auf dem Weg zur Kfz-Zulassungsbehörde sein und noch kein gültiges Kennzeichen für Ihr Fahrzeug haben, genügt es, wenn Sie die evb-nummer bei der Kontrolle vorzeigen. Die Polizei hat die Möglichkeit die Gültigkeit der evb-nummer zu überprüfen. 10. Welche Unterlagen bekomme ich als Nachweis meiner gültigen Kfz-Versicherung zusätzlich zur neuen evb-nummer? Hier ändert sich nichts. Auch die bisherige Papier-Versicherungsbestätigung war kein Vertragsdokument für Sie, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisformular für die Zulassungsbehörde. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie in der gewohnten Form von Ihrem Versicherer. 11. Kann ich mein Fahrzeug auch weiterhin persönlich anmelden? Gibt es in den Kraftfahrzeugzulassungsbehörde weiterhin Sachbearbeiter, die mir helfen? Die elektronische Versicherungsbestätigung darf nicht mit dem noch nicht verwirklichten Projekt - einer Internetzulassung verwechselt werden. Die Frage, ob Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person (z.b. Angestellte eines Autohauses) in der Zulassungsbehörde erscheinen müssen, hat grundsätzlich nichts mit der evb zu tun. Dies hängt allein davon ab, ob Ihre persönliche Anwesenheit oder die einer bevollmächtigten Person zulassungsrechtlich erforderlich ist (z.b. bei der Erstzulassung). Durch den Einsatz der evb werden sich aber die Wartezeiten erheblich verkürzen, da die Versicherungsdaten nicht erneut aufgenommen werden müssen, sondern durch die Eingabe der evb-nummer direkt aus der evb übernommen werden können. Ihre evb-nummer erhalten Sie weiterhin von Ihrem Versicherungsberater direkt persönlich, per SMS oder per E-Mail oder auf dem Postweg. Sie sind somit nicht auf das Internet oder auf das Mobiltelefon angewiesen. In allen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden stehen Ihnen weiterhin kompetente Sacharbeiter zur Verfügung. Seite 3
12. Ist mein Fahrzeug mit dem neuen evb-zulassungsverfahren automatisch auch Voll- oder Teilkasko versichert? Nein: Auch hierbei ändert sich für Sie nichts. Wie bisher, gilt auch bei der Zulassung mit einer evb nur der vorläufige Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Wie bisher ist bei einer von Ihnen gewünschten zusätzlichen Voll- oder Teilkaskoversicherung die Deckungszusage von einem Sachbearbeiter der Generaldirektion oder von Ihrem zuständigen, dazu berechtigten Betreuer notwendig. 13. Kann ich eine evb-nummer auf Vorrat bekommen? Sie wollen sich ein neues Fahrzeug zulegen und wissen noch nicht, welches Fahrzeug es sein wird und wann Sie es bekommen? Dann können Sie sich jetzt bereits eine einzelne evb-nummer für künftige Zulassungen geben lassen. Sie müssen dann die genauen Daten des zukünftigen Fahrzeughalters und Versicherungsnehmers angeben: Name, Anschrift und Geburtsdatum. Diese EvB-Nummer gilt aber nur 9 Monate. Danach ist sie verfallen und Sie müssen sich evtl. eine neue evb-nummer geben lassen. 14. Ich habe meine evb-nummer verloren: Kann ein anderer damit ein Fahrzeug auf meinen Namen zulassen? Eine evb-nummer kann nur für die Zulassung eines Fahrzeugs auf den Fahrzeughalter verwendet werden, der unter dieser evb-nummer gespeichert ist. Es kann also nicht irgendjemand ein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen, weil Sie für die Zulassung persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen und Ihren Personalausweis vorlegen müssen. Oder Sie erteilen einer anderen Person eine Zulassungsvollmacht und geben dieser Person Ihren Personalausweis mit. 15. Kann ich die evb-nummer auch direkt an das zuständige Autohaus übermitteln lassen? Ja. Dafür müssen Sie bei der Anforderung Ihrer Nummer die Anschrift des Autohauses mitteilen. Das Autohaus kann Ihr Fahrzeug jedoch nur für Sie zulassen, wenn Sie das Autohaus dazu bevollmächtigen. 16. Welche Daten muss ich meinem Versicherer bzw. meinem Berater zwingend geben, damit er mir die evb-nummer übermitteln kann? Ihr Versicherer bzw. Berater benötigt folgende Angaben von Ihnen: Fahrzeughalter: Vorname, Name, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort und Fahrzeugart. Wenn Versicherungsnehmer abweichend vom Halter: Vorname, Name, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort des Versicherungsnehmers und Fahrzeugart. 17. Wie bekomme ich kurzfristig eine neue evb-nummer? Wenn es z.b. bei Vorlage der evb- Nummer Probleme mit der Zulassung gibt (z.b. falsche evb-nummer notiert etc.) oder ich die evb-nummer vergessen habe. Eine neue evb-nummer ist möglich, muss aber mit allen erforderlichen Daten (s. Frage 16) neu angefordert werden. 18. Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig? Ein Kurzzeitkennzeichen ist ab der Zulassung bei der Zulassungsbehörde 5 Tage gültig. 19. Beitrag bei Kurzzeitkennzeichen Der Beitrag für ein Kurzzeitkennzeichen wird weiterhin von dem Berater eingefordert und bei einem Folgevertrag verrechnet. 20. Welche Zulassungsarten gibt es? Kfz-Vertrag Amtliches (schwarzes) Kennzeichen Kurzzeitkennzeichen mit Folgevertrag Kurzzeitkennzeichen ohne Folgevertrag Handel und Handwerk-Verträge Händlereigene Kurzzulassung Kurzzeitkennzeichen Rotes Kennzeichen Seite 4
GARANTA-Spezial-Schutz-Verträge Amtliches (schwarzes) Kennzeichen Kurzzeitkennzeichen Rotes Kennzeichen Weitere Kennzeichen Mopedkennzeichen Stand 24.01.2008 Seite 5