KANTONAL-MUSIKVERBAND

Ähnliche Dokumente
Richtlinien für die Durchführung der AMFU-Musiktage Beschlossen durch die AMFU-Delegiertenversammlung vom 30. Oktober 2015 in Koppigen

Festreglement für Perkussions-Ensembles

REGLEMENT SOLISTENWETTBEWERB DES KANTONS FREIBURG

Bernischer Kantonal-Musikverband BKMV

Jury-Reglement für das Kantonale Musikfest

REGLEMENT FÜR PROJEKT STUNDENCHOR 2019

SINFONISCHE-/KLASSISCHE BLAESER- UND KAMMERMUSIK. Ä Harmonien, Blas-/Blechorchester, Fanfaren, gemischte Fanfaren Ä Kleine Ensembles und Solisten

Wettspielreglement Stand September 2017

Reglement für das Kantonale Musikfest

Die Klassierung erfolgt in 4 Stärkeklassen pro Besetzungstyp sowie zusätzlich Bläserensembles.

35. Jugendwettspiele des Ostschweizerischen Tambourenverbandes

29. ZTPV Jungtambouren- und Jungpfeiferfest 2010 Rothrist 25. / 26. September 2010

Reglement. Musikschulwettbewerb Sempach/Neuenkirch

Wettspielprogramm. Version 1.0. MK ZTPV Stefan Kayser

Reglement für die Solothurner Kantonalgesangfeste

Reglement kantonales Jugendmusikfest Genehmigt an der ordentlichen Delegiertenversammlung vom

Reglement Thurgauer Kantonal-Musikfest. Thurgauer Kantonal-Musikfest. Reglement. Version Seite 1 / 15

12. Musikpreis Grenchen Wettbewerb für Blasorchester Samstag, 21. April 2018

HANDWERKER & GEWERBE VEREIN. Au-Heerbrugg STATUTEN

Reglement für Bezirksmusikfeste Surselva. Reglament da fiastas da musica districtualas Surselva

11. Musikschulwettbewerb Neuenkirch/Sempach

Musikalische Kommissionen STPV Wettspielleitung BK Barbara Berli TK Ivan Kym. 27. Eidgenössisches Tambouren- und Pfeiferfest.

Reglement des Seeländischen Musikverbandes über die Einzel- und Gruppenwettspiele (SEGW)

Wettspielprogramm. Version définitive 1.1, 5. Januar 2011 En cas de différences, la version française fait foi

Reglement für die Delegiertenversammlung und Urabstimmung der Raiffeisenbank im Entlebuch

Statuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh.

Wettspielprogramm Wettspielprogramm der 37. OTV-Jugendwettspiele, 5./6. September 2015 in Wildhaus Seite 1 von 14

Statuten Polysport Glis-Gamsen

Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf

Wettspielprogramm. Stand: Wettspielprogramm der 40. OTV-Jugendwettspiele, 28./29. September 2019 in Näfels Seite 1 von 16

EIDGENÖSSISCHER JODLER-VERBAND GEGRÜNDET für den Jodelgesang. ADoku120201a_TR JG2012_BaP Ausgabe 2012

36. ZJTPF Entfelden 2019 Wettspielprogram m

Geschäftsordnung der Einbürgerungskommission der Stadt Kreuzlingen. vom 19. November Geschäftsordnung EBK.doc

Datum Musiktag X X 2 Jahre im Voraus

Festreglement für Parademusik

31. Oberländische Musiktage 16./17. Juni 2018 in Steffisburg Definitive Anmeldung

STATUTEN MUSIKGESELLSCHAFT BRIENZ

Wettspielprogramm. ARTH September Anmeldeschluss 13. Mai MK ZTPV Fabian Egger Version 1.3

1. TEIL: MUSIKALISCHE WETTBEWERBE 2 I. Anwendbarkeit und Grundsatz 2

Männerchor Oberneunforn

Schweizerische Volkspartei der Gemeinde Hausen Statuten

VEREINS-STATUTEN. Innovative EYE. (Innovative Education, Youth and Entertainment)

Statuten des Vereins

Laientheater Wiesendangen. Statuten

Musik- und Jugendmusiktagen sowie kantonalen Musikfesten

Wettspielprogramm. Ahnumüüsig im Ritterdorf. 72. Oberwalliser Tambouren und Pfeiferfest Mai 2013 in Niedergesteln. Hauptpartner: Co-Partner:

Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich

2 Amtsantritt des Verfassungsrates

Statuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg

3) Die BDP Wahlkreis Thun ist ein Wahlkreisverband der BDP Schweiz, Kanton Bern.

zur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen

S T A T U T E N DES FRAUENSPORTVEREINS BONADUZ

S T A T U T E N Club Jazz Meile

PFEIFER- UND TAMBOURENSCHULE Freiburg

Reglement syndicom Sektion Region Basel. 20. April 2013

Statuten des Vereins Zuger ChorNACHT (Fassung )

VBZ - Veteranenbund vpod Sektion Zürich Stadt und Institutionen

Statuten des Vereins Swiss Physics Olympiad (SwissPhO)

REGLEMENT ANIMATIONSRENNEN

Statuten. Gründung

Unter dem Namen "Verein ReBolting" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.

Statuten. Dachverband. Tagesstrukturen/Mittagstische Aargau DTMA

Statuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn

Statuten Version 2017

Statuten des Jassclub Tödi Stand

Statuten des Mieterinnen- und Mieterverbandes des Kantons Solothurn

Schützenbezirk Surselva (SBS)

STATUTEN DER VEREINIGUNG

Statuten des LAC Wohlen

Am 29. und 30. April 2017

Regionalplanungsgruppe Frauenfeld

Reglement über die Durchführung eines Aargauischen Kantonalmusikfestes. (Festreglement KMF) vom 3. Dezember 2016

Reglement über die Durchführung eines Aargauischen Kantonalmusikfestes. (Festreglement KMF) vom 3. Dezember 2016

1. Name und Sitz 1.1 Unter dem Namen Feuerwehrverein Wetzikon-Seegräben besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB, mit Sitz in Wetzikon.

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich

Statuten verein für altersbetreuung im oberen fricktal

Seit Statuten des Pool Billard Club Summaprada

S T A T U T E N. SVA-Sektion. Bern

Der Verein befasst sich mit gemeinnützigen Aufgaben und Werken, in erster Linie für die Bevölkerung Burgdorfs.

SCHWYZER KANTONAL - CHORVERBAND STATUTEN

CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten

REGLEMENT TURNVEREIN USTER VOLLEYBALL

GESCHÄFTSORDNUNG SBSV

über die Organisation und die Arbeitsweise des Untersuchungsrichteramtes Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Freiburg

OBERWALLISER MUSIKVERBAND

zur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen

Wir freuen uns jetzt schon auf tolle, erlebnisreiche Wettspiele und wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Vorbereitungen.

Sitz Art. 2 Sitz des Vereins ist Glarus Süd. Das Tätigkeitsgebiet umfasst den ganzen Kanton Glarus.

Reglement. - Ernennung Ehrenmitgliedern, Freimitglieder, Veteranen - Gratulationen - Jubiläen - Todesfälle

Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach

S T A T U T E N. Verein Gewerbe Speicher

Verband der Evangelischen Kirchenchöre im Thurgau. Statuten

Reglement. für das Musikfest. des Luzerner Kantonal-Blasmusikverbandes

Statuten Gewerbeverein Gossau

Reglement über den Gemeindeführungsstab

Vereinsstatuten. der. Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein.

Statuten. Aiki-Kai Zürich

Transkript:

FREIBURGER KANTONAL-MUSIKVERBAND F E S T R E G L E M E N T TAMBOUREN-SEKTIONSWETTSPIEL * * * * * *

Festreglement (Tambouren-Sektionswettspiel) Seite Nr. 2 INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Veranstaltung des Festes Vom OK zu bestimmende Aufgaben Technische Fragen II. ORGANISATION DES WETTSPIELES Aufteilung der Kategorien Kompetenz - Gesamtchorstück und Aufgabestück Mitgliederkontrolle - Einhaltung des Zeitplanes Bewertung des Wettspieles Teilnahmebewilligung Zugelassene Experten Voraussetzungen für Experten und Komponisten Aufgaben der KTK Entschädigung der Experten III. RANGVERKÜNDIGUNG Anzeige der Resultate Zusammenfassung der Resultate IV. VERPFLICHTUNGEN DER SEKTIONEN Pflichten der Sektionen Anerkennung der Autorität der Experten V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Reglementsänderungen Zustimmung der Änderungen Inkraftsetzung Original-Text Artikel 1 2 3 4 & 4bis 5 6 7 & 7bis 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Festreglement (Tambouren-Sektionswettspiel) Seite Nr. 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Die Tambouren-Sektionswettspiele werden alle 5 Jahre im Rahmen des kantonalen Freiburgischen Musikfestes als vollumfänglicher Teil desselben durchgeführt. Die Organisation dieses Wettspieles übernimmt jener Verein, welcher von der Delegiertenversammlung des Freiburger Kantonal-Musikverbandes (FKMV) mit der Durchführung beauftragt wird. Dieser Verein ernennt ein Organisationskomitee (OK), das in Zusammenarbeit mit der kantonalen Tambourenkommission (KTK) die Organisation dieses Festes gemäss vorliegendem Reglement gewährleistet. Veranstaltung des Festes Artikel 2 Auf die Musikkommission des OK entfallen folgende Aufgaben : a) Versand der provisorischen Einschreibeformulare zur gleichen Zeit wie die Anmeldungen der Musikvereine. Das Arbeitsprogramm für die Wettspiele, die Liste der erlaubten Perkussionstücke und die Klassierungsliste der Kompositionen des Schweizer Tambouren- und Pfeiferverbandes (STPV), werden diesem Versand beigelegt. Vom OK zu bestimmende Aufgaben b) Versand der definitiven Einschreibeformulare und des Aufgabenstückes zur gleichen Zeit wie die Anmeldung für die Musikvereine, jedoch spätestens 6 Monate vor dem Fest. c) Ausarbeitung und Druck des Zeitplanes und der Wettspielblätter - gemäss den Richtlinien der KTK - in Zusammenarbeit mit der kantonalen Musikkommission. Ein Ordner mit 2 Exemplaren der Partituren und den Wettspielsunterlagen muss für jeden Posten vorbereitet werden. d) Versand des Zeitplanes der Tambouren-Sektionen zur gleichen Zeit wie derjenige der Musikvereine

Festreglement (Tambouren-Sektionswettspiel) Seite Nr. 4 e) Reservation und Vorbereitung der Wettspielplätze. Das Wettspiel der Kategorie Perkussion wird in der Festhalle stattfinden, die anderen Wettspiele werden in Säle stattfinden. Nur für das Trommelspiel geeignete Säle, die dem Publikum ein gutes Zuhören ermöglichen werden zugelassen. Wenn die 2 Wettspielposten weiter als 10 Minuten zu Fuss voneinander entfernt sind, muss für die Musikanten ein Shuttlebus organisiert werden. Diese müssen durch die KTK, nach einer Besichtigung und mindestens ein Jahr vor dem Fest genehmigt werden. f) Zurverfügungstellen eines oder mehrerer Probeplätze, welche für Schön- und Schlechtwetter geeignet sind. Diese werden von der KTK genehmigt und müssen von den Wettspielplätzen genügend weit entfernt sein, um den Ablauf nicht zu stören g) Zurverfügungstellen eines Lokales zur Aufbewahrung der Instrumente und für Reparaturen h) Bildung eines Rechnungsbüros zur Erstellung der Zusammenfassung und der Resultatslisten i) Herstellung von Informations- und Hinweistafeln zu den Probe- und Wettspielplätzen j) Zurverfügungstellen eines Anzeige-Systems an jedem Wettspielplatz k) Die Resultate der Tambouren-Wettspiele figurieren auf einem Diplom, gleichberechtigt wie die Resultate der Musikvereine. l) Organisation einer Expertensitzung. Diese Sitzung wird ca. 1 Stunde vor dem Beginn des Tambouren-Wettspiels stattfinden. Die Experten, die KTK, und der Wettspielsverantwortlicher beim OK sind anwesend. Die Anwesenheit der Präsidenten des OK und der FKMV ist erwünscht. Jede andere Person ist von dieser Sitzung ausgeschlossen. Ein passender Raum mit geeignetem Empfang wird zur Verfügung gestellt.

Festreglement (Tambouren-Sektionswettspiel) Seite Nr. 5 m) Listen der vorgetragenen Stücke. Die Experten kennen nur den Namen der verschiedenen vorgetragenen Stücke. Auf Verlangen erhalten sie eine Kopie der Partituren. Artikel 3 Für alle technischen Fragen müssen sich das OK, respektive die Musikkommission des OK, an die Richtlinien der KTK halten. Technische Fragen

Festreglement (Tambouren-Sektionswettspiel) Seite Nr. 6 II. ORGANISATION DES WETTSPIELES Artikel 4 Die Sektionswettspiele teilen sich wie folgt auf: Kategorie A : Aufteilung der Kategorien Mindestens 4 Teilnehmer (Dirigent nicht mitgezählt) Kompositionen der Klassen 1 bis 3, gemäss der neuesten Klassierung des STPV Kategorie B : Mindestens 4 Teilnehmer (Dirigent nicht mitgezählt) Kompositionen der Klassen 4 bis 6, gemäss der neuesten Klassierung des STPV Kategorie Batterie Anglaise, BA Mindestens 6 Teilnehmer (Dirigent nicht mitgezählt) Instrumente: nur Tambouren, Toms und Pauke sind zugelassen (Konzerttrommel, sowie alle Rhythmusinstrumente sind ausgeschlossen) Bemerkungen: Die Teilnehmerzahl jeder Sektion kann in keinem Fall während des Wettspieles verändert werden. Kompositionen mit Rhythmusinstrumenten, sowie mehrstimmige Stücke sind nicht erlaubt. Alle Stücke müssen auswendig vorgetragen werden. Wenn die Mindestanzahl Teilnehmer nicht erreicht ist oder das Stück nicht auswendig vorgetragen wird, wird einen Abzug in Höhe der gesamten Punktanzahl des Postens abgezogen.

Festreglement (Tambouren-Sektionswettspiel) Seite Nr. 7 Artikel 4bis Wenn in den Kategorien A und B ein gewähltes Stück nicht vom STPV klassiert ist, so muss die Partitur mindestens 6 Monate vor dem Fest, der Kantonalen Tambourenkommission unterbreitet werden. Diese klassiert das Stück ausschliesslich für das besagte Fest und teilt der Sektion ihren Entscheid innert 15 Tagen mit. Kategorie Perkussion : Mindestens 6 Teilnehmer (Dirigent nicht mitgezählt) Wenn diese Mindestanzahl nicht erreicht wird, wird einen Abzug in Höhe der gesamten Punktanzahl des Postens abgezogen. Nur die Tambourensektionen, die in einer der drei Kategorien A, B oder BA teilnehmen, sind in der Kategorie Perkussion zugelassen. Die Sektionen präsentieren ein Stück nach ihrer Wahl aus der Liste der KTK, die mit dem Arbeitsprogramm versandt wurde. Die Sektionen haben die Möglichkeit, unter folgenden Bedingungen, ein anderes Stück zu wählen: Die Tambourenstimme soll das tragende Element sein. Folgende Perkussionsinstrumente sind erlaubt: Grosstrommel, Toms, Bongos, Kongas, Hi-Hat, Becken und die kleine Perkussion (Marakas, Klaves, usw). Melodische Instrumente wie Xylophon, Timpani oder gesamtes Schlagzeug sind nicht erlaubt. Die Partitur muss mindestens 6 Monate vor dem Fest der KTK unterbreitet werden. Diese klassiert das Stück ausschliesslich für das besagte Fest und teilt der Sektion ihren Entscheid innert 15 Tagen mit. Das Wettspiel der Kategorie Perkussion wird in der Festhalle stattfinden. Damit jeder Sektion genügend Vorbereitungszeit zur Verfügung steht, wird es frühestens 2 Stunden nach dem Wettspiel der anderen Sektionen, aber nicht vor 17:30 Uhr, beginnen.

Festreglement (Tambouren-Sektionswettspiel) Seite Nr. 8 Artikel 5 Die Aufgabenstücke unterstehen der Kompetenz der Kantonalen Tambourenkommission. Die Bestellung des Aufgabestückes geht zu Lasten des Kantonalvorstandes. Der Komponist darf nicht Mitglied einer Gesellschaft sein, welche in der Kategorie, in der sein Stück verlangt wird, eingeschrieben ist. Für die Kategorie A, B und BA wird ein Aufgabestück gestellt. Aufgabestücke Artikel 6 a) Die Teilung einer Gesellschaft in mehrere Sektionen ist für den Wettbewerb erlaubt. Jede Sektion kann aber nur in einer der Kategorie A, B oder BA teilnehmen und jeder Musikant nur in einer Sektion. Der Dirigent kann mit seinen verschiedenen Sektionen auftreten. Mitgliederkontrolle b) Für jede Sektion ist es Pflicht und Ehrensache nur mit den eigenen Mitgliedern am Wettspiel teilzunehmen. Der gleiche Musikant kann mit einer anderen Gesellschaft auftreten, wenn er dieser als ordentliches Mitglied angehört. Um die Mindestanzahl Teilnehmer zu erreichen, können mehrere Gesellschaften vereinigt werden aber alle Namen müssen bekannt gegeben werden und in diesem Fall ist laut Artikel 6.a keine Gruppenaufteilung möglich. c) Jede Sektion ist verpflichtet, sich zur vorgegebenen Zeit am Wettbewerbsort zu präsentieren. Jede Verspätung führt zur Disqualifikation. Einhaltung des Zeitplanes

Festreglement (Tambouren-Sektionswettspiel) Seite Nr. 9 Artikel 7 Kategorie A, B und BA: Die Leistungen der Wettspiele werden mit der neuesten Bewertungstabelle des STPV in folgender Reihenfolge bewertet: Bewertung des Wettspieles 1) Aufgabestück 2) Selbstwahlstück (Die Schwierigkeit des Selbstwahlstückes entscheidet über die Einteilung in die verschiedenen Kategorien, gem. Art. 4) 3) Im Fall eines Punktengleichstands wird die Rangliste der Sektionen nach der Note des Aufgabenstückes festgelegt. Wenn ein Punktegleichstand besteht werden zuerst die technische und dann die rhythmische Note des Aufgabestückes berücksichtigt. Auf der definitiven Anmeldung müssen die ausgewählten Stücke mit Titel und Komponist angegeben werden. Die angemeldeten Stücke können nicht mehr geändert werden. Alle Sektionen der gleichen Kategorie präsentieren sich vor der gleichen Jury. Zwei Juryplätze; an einem wird das Aufgabestück, am anderen das Selbstwahlstück vorgetragen. Die Kriterien des Selbstwahlstückes sind im Arbeitsprogramm festgelegt.

Festreglement (Tambouren-Sektionswettspiel) Seite Nr. 10 Artikel 7bis Kategorie Perkussion : Showelemente wie Schlegelakrobatik, Choreographie und andere sind Bestandteil der Ausführung und werden benotet. Die Sektionen können in einer anderen Uniform als die ihrer Musikgesellschaft auftreten. Die Aufführungen werden nach folgenden Kriterien benotet: Technische Ausführung Trommel : 10 Punkte Rhythmus und Zusammenspiel Trommel & Perkussion : 10 Punkte Technische Ausführung und Musikalität Perkussion : 10 Punkte Ausgewogenheit und Dynamik Trommel & Perkussion: 10 Punkte Show, Präsentation und Interpretation : 10 Punkte Auf der definitiven Anmeldung müssen die ausgewählten Stücke mit Titel und Komponist angegeben werden. Die angemeldeten Stücke können nicht mehr geändert werden. Alle Sektionen präsentieren sich vor der gleichen Jury. Der Wettbewerb wird erst dann beginnen, wenn alle Sektionen der anderen Kategorien, A, B & BA, mit ihrem Wettbewerb fertig sind. Es wird genügend Zeit vorgesehen, damit sich die angemeldeten Sektionen vorbereiten können. Artikel 8 Nur Tambouren eines Musikvereins, welche dem FKMV angehören, sowie Tambouren von eingeladenen Vereinen dürfen an den Wettspielen teilnehmen. Teilnahmebewilligung Artikel 9 Nur Experten, welche die vom STPV durchgeführten Kurse besucht haben und ausserhalb des Kantons wohnen, sind als Juror zugelassen. Zugelassene Experten

Festreglement (Tambouren-Sektionswettspiel) Seite Nr. 11 Die Experten werden von der KTK vorgeschlagen und vom Kantonalvorstand engagiert. Die Anstellungsbedingungen werden in einem schriftlichen Abkommen zwischen den Experten und dem Kantonalvorstand niedergelegt. Artikel 10 Die Jury-Mitglieder dürfen keine der Sektionen dirigieren oder mitspielen. Nach erfolgter Wahl dürfen sie nicht mehr als Berater an Proben der angemeldeten Sektionen tätig sein. Dies gilt auch für die Komponisten der Aufgabestücke. Voraussetzungen für Experten und Komponisten Artikel 11 Die KTK hat folgende Aufgaben : Aufgaben der KTK a) die Ernennung und Zuteilung der Experten. Jede Jury besteht aus mindestens zwei Personen für die Kategorien A, B und BA und aus mindestens drei Personen für die Kategorie Perkussion. b) die Erstellung und der Versand des Arbeitsprogrammes (mindestens ein Jahr vor dem Fest) und Prüfung der Selbstwahlstücke. c) die Erstellung der Wettspielblätter. d) die Übergabe der neuesten Klassierung der Kompositionen des STPV an die Musikkommission des OK. e) die Erstellung einer Liste der erlaubten Stücke in der Perkussionskategorie, die mit dem Arbeitsprogramm abgegeben wird. Artikel 12 Während des Festes haben die Experten Anrecht auf eine Entschädigung, deren Höhe gemäss dem Tarif des SBV festgelegt wird. Diese Kosten gehen zu Lasten des organisierenden Vereines. Entschädigung der Experten

Festreglement (Tambouren-Sektionswettspiel) Seite Nr. 12 IV. RESULTATVENRKÜNDIGUNG Artikel 13 Die von den Tambouren-Sektionen erreichten Resultate werden nach Bekanntgabe durch die Jury sofort an jedem Wettspielplatz mitgeteilt oder durch eine Anzeigetafel veröffentlicht. Anzeige der Resultate Auf der Liste der Resultate wird eine Zusammenfassung eingefügt. Artikel 14 Die Rangverkündigung wird am Donnerstag nach den Wettspielen und nach der Percu-Show auf der Hauptbühne im Festzelt von den Organisatoren durchgeführt. Sie wird folgendermassen ablaufen: Rangverkündigung a) Alle Sektionen werden pro Kategorie der Reihe nach auf die Bühne gerufen. Zuerst BA, dann B, A und zuletzt Perkussion. Sie werden durch die Fahne, den Präsidenten und den Tambourenleiter vertreten. b) Nur die 3 ersten jeder Kategorie werden vom Präsidenten der KTK erwähnt (3-2-1). c) Jede Gesellschaft bekommt von den Präsidenten der FKMV, der KTK und des OK ein Diplom, die Wettspielblätter (mit dem Bericht der Jury, den Partituren mit den Anmerkungen und Kommentare der Jury) und evtl. einem kleinen Andenken.

Festreglement (Tambouren-Sektionswettspiel) Seite Nr. 13 V. VERPFLICHTUNGEN DER SEKTIONEN Artikel 15 Die Sektionen sind verpflichtet : a) die vom OK zugestellten Fragebogen innerhalb der gesetzten Fristen zu beantworten Pflichten der Sektionen b) sich nach dem Arbeitsprogramm und dem Festreglement zu richten c) dem OK bei der definitiven Anmeldung mitzuteilen, wenn Mitglieder der Tambouren-Sektion bei einem anderen Verein mitspielen oder im Schlagzeugregister der Musikvereine aushelfen d) zwei Kopien der Partitur des Selbstwahlstückes zur gleichen Zeit wie die definitive Anmeldung an die Musikkommission des OK zu versenden (jedoch mindestens 6 Monate vor dem Fest) e) sich in der Uniform des Vereines zu präsentieren. Artikel 16 Die definitiv an den Wettspielen angemeldeten Sektionen erkennen durch ihre Anmeldung die Autorität der Experten an. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Anerkennung der Autorität der Experten

Festreglement (Tambouren-Sektionswettspiel) Seite Nr. 14 VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 17 Sollten aussergewöhnliche Umstände die Organisatoren der Sektionswettspiele verpflichten, Änderungen an diesem Reglement vornehmen zu müssen, können diese nur mit der Zustimmung der KTK vorgenommen werden. Die Behandlung sämtlicher in diesem Reglement nicht vorgesehener Fälle ist Aufgabe der KTK. Reglementsänderungen Artikel 18 Die Komplett- oder Teilüberarbeitung dieses Reglements muss nach den gültigen Statuten des FKMV geschehen. Zustimmung der Änderungen 1) Die Festreglemente können komplett oder teilweise durch die Delegiertenversammlung überarbeitet werden. Dies auf Vorschlag des Kantonalvorstandes oder wenn mindestens die Hälfte der Delegierten einen solchen Antrag stellen. 2) Alle Änderungen der Festreglemente, auch nur teilweise, müssen auf der Traktandenliste der Einladung stehen.

Festreglement (Tambouren-Sektionswettspiel) Seite Nr. 15 Artikel 19 Dieses Reglement gehört als vollumfänglicher Teil zu den Statuten und dem Festreglement des FKMV und ist für jedes kantonale Musikfest verbindlich. Inkraftsetzung Vorliegendes Festreglement tritt sofort in Kraft. So beschlossen an der ordentlichen Delegiertenversammlung vom 20. März 1994 in Broc, mit Änderungen an der GV vom 15. März 1998 in Vuadens, an der GV vom 15. März 2008 in Gurmels, der Revision vom 19. März 2011 in Estavayer-le- Gibloux und der Revision vom 19. März 2016 in La Joux. Artikel 20 Der französische Wortlaut des vorliegenden Festreglements gilt als Original-Text. Bei Meinungsverschiedenheiten ist die französische Version geltend. Originaltext FREIBURGER KANTONAL-MUSIKVERBAND Die Sekretärin FKMV Der Präsident KTK Der Präsident FKMV Ghislaine Girard Dominique Magnin Xavier Koenig