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Transkript:

Bei Fragen zum Inhalt dieser Prospektergänzung wenden Sie sich bitte an Ihren Börsenmakler, Ihre Bank, Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder einen anderen unabhängigen Finanzberater. Der Verwaltungsrat von Lazard Global Active Funds plc (die Gesellschaft ), dessen Mitglieder unter der Überschrift Unternehmensleitung und Verwaltung im Prospekt der Gesellschaft vom 19. März 2015 (der Prospekt ) namentlich aufgeführt sind, ist für die Angaben im Prospekt und dieser Prospektergänzung verantwortlich. Der Verwaltungsrat hat diese Angaben mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft. Nach bestem Wissen und Gewissen des Verwaltungsrats entsprechen diese Angaben der Wahrheit und es wurden keine für das Verständnis dieser Angaben erforderlichen Informationen ausgelassen. LAZARD EMERGING MARKETS EQUITY FUND (ein Fonds der Lazard Global Active Funds plc, einer in Umbrella-Form und mit getrennter Haftung für Verbindlichkeiten der einzelnen Fonds untereinander strukturierten offenen Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) PROSPEKTERGÄNZUNG Die vorliegende Prospektergänzung ist Bestandteil des Prospekts und ist im Zusammenhang mit diesem zu lesen. Diese Prospektergänzung ersetzt die Prospektergänzung vom 10. Februar 2014. Das Datum dieser Prospektergänzung ist der 19. März 2015.

INHALTSVERZEICHNIS BEGRIFFSBESTIMMUNGEN... 3 EINLEITUNG... 5 ANLAGEZIEL UND ANLAGESTRATEGIE... 6 ANLAGE- UND KREDITAUFNAHMEBESCHRÄNKUNGEN... 7 ANLAGERISIKEN... 7 ANLEGERPROFIL... 7 UNTERNEHMENSLEITUNG UND VERWALTUNG... 7 VERMÖGENSBEWERTUNG... 7 AUSSCHÜTTUNGEN... 8 ZAHLUNGSWÄHRUNG UND DEVISENGESCHÄFTE... 8 ZEICHNUNG... 8 ZEICHNUNGSVERFAHREN... 8 ZAHLUNG VON ZEICHNUNGSBETRÄGEN... 10 MINDESTZEICHNUNG/MINDESTBESTAND... 11 RÜCKNAHME... 11 VERFAHREN... 11 ZAHLUNG VON RÜCKNAHMEERLÖSEN... 13 MINDESTRÜCKNAHME... 13 FONDSWECHSEL... 14 ANSPRECHPARTNER... 14 ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN... 14 GEBÜHREN UND KOSTEN... 14 GRÜNDUNGSKOSTEN... 14 VERWALTUNGSGEBÜHR... 14 SONSTIGE AUFWENDUNGEN... 15 AUSGABEGEBÜHR... 15 RÜCKNAHMEGEBÜHR... 15 UMTAUSCHGEBÜHR... 15 2

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Thesaurierende Anteilklassen : die Anteilklassen Stg Institutional Accumulating, Stg Institutional S Accumulating, US$ Retail Accumulating und US$ Institutional S Accumulating. Geschäftstag : ein Tag, an dem die Börsen in Dublin, London und New York für den Geschäftsverkehr geöffnet sind. Ablauf der Annahmefrist : der Zeitpunkt an einem Handelstag, bis zu dem Anträge auf Zeichnung, Umtausch, Übertragung und Rücknahme von Anteilen angenommen werden, d. h. 12.00 Uhr (irischer Zeit) an dem betreffenden Handelstag. Handelstag : jeder Geschäftstag. Ausschüttende Anteilklassen : die Anteilklassen Institutional, Stg Institutional Distributing, Stg Institutional S Distributing, US$ Institutional, US$ Retail Distributing und US$ Institutional S Distributing. Schwellenländer : umfassen sämtliche im MSCI Emerging Markets Index vertretenen Länder sowie (i) Länder mit einem sog. Schwellenaktienmarkt ( emerging stock market ) im Sinne der Definition der International Finance Corporation; (ii) Länder, die von der Weltbank als Volkswirtschaften mit niedrigem bis mittlerem Einkommen eingestuft werden, oder (iii) diejenigen Länder, die gemäß den Publikationen der Weltbank als Entwicklungsländer gelten. Die Anteilklasse Institutional : die auf Euro lautende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Fonds : Lazard Emerging Markets Equity Fund. Erstausgabezeitraum : der Zeitraum, in dem Anteile einer oder mehrerer bestimmter Anteilklasse(n) erstmals angeboten werden, wie in dieser Prospektergänzung beschrieben, bzw. ein früherer oder späterer Zeitraum, den der Verwaltungsrat jeweils nach seinem Ermessen festlegen und der irischen Zentralbank mitteilen kann. Erstausgabepreis : der Preis, zu dem die Anteile einer bestimmten Anteilklasse während des betreffenden Erstausgabezeitraums gezeichnet werden können. Die Anteilklassen Institutional : die Anteilklassen Institutional, Stg Institutional Accumulating, Stg Institutional Distributing und US$ Institutional. Anlageverwalter : Lazard Asset Management LLC und/oder eine andere gemäß den Vorschriften der irischen Zentralbank mit der Anlageverwaltung für den Fonds beauftragte Stelle. Die Anteilklassen Retail : die Anteilklassen US$ Retail Accumulating und US$ Retail Distributing. Die Anteilklassen Institutional S : die Anteilklassen Stg Institutional S Accumulating, Stg Institutional S Distributing, US$ Institutional S Accumulating und US$ Institutional S Distributing. Anteile : Anteile des Fonds. Die Anteilklasse Stg Institutional Accumulating : die auf Pfund Sterling lautende thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Institutional Distributing : die auf Pfund Sterling lautende ausschüttende Anteilklasse für institutionelle Anleger. 3

Die Anteilklasse Stg Institutional S Accumulating : die auf Pfund Sterling lautende thesaurierende Anteilklasse S für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Institutional S Distributing : die auf Pfund Sterling lautende ausschüttende Anteilklasse S für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional : die auf US-Dollar lautende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional S Accumulating : die auf US-Dollar lautende thesaurierende Anteilklasse S für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional S Distributing : die auf US-Dollar lautende ausschüttende Anteilklasse S für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Retail Accumulating : die auf US-Dollar lautende thesaurierende Anteilklasse für Privatanleger. Die Anteilklasse US$ Retail Distributing : die auf US-Dollar lautende ausschüttende Anteilklasse für Privatanleger. Bewertungstag : jeder Wochentag von Montag bis Freitag, unabhängig davon, ob es sich um einen Handelstag handelt, abgesehen von den Wochentagen, auf welche die folgenden Feiertage fallen: die Weihnachtsfeiertage, Neujahr, Karfreitag, Ostermontag sowie jeder Feiertag, der sich daraus ergibt, dass die vorgenannten Feiertage auf einen Samstag oder Sonntag fallen. Bewertungstermin : 16.00 Uhr (New Yorker Zeit) an jedem Handelstag und an jedem Bewertungstag. 4

LAZARD EMERGING MARKETS EQUITY FUND EINLEITUNG Die Gesellschaft ist in Irland von der irischen Zentralbank als OGAW im Sinne der OGAW- Vorschriften zugelassen. Die Erstzulassung des Fonds durch die irische Zentralbank erfolgte am 21. Dezember 2006 unter dem Namen Lazard Emerging Market Equity Fund. Diese Prospektergänzung ist Bestandteil des Prospekts und ist in Verbindung mit den allgemeinen Angaben zur Gesellschaft im aktuellen Prospekt (sowie den jüngsten Jahres- und Halbjahresberichten) zu lesen. In ihrer Struktur entspricht die Gesellschaft einem Umbrella-Fonds, d. h. dass das Anteilkapital der Gesellschaft in mehrere Anteilklassen aufgeteilt werden kann, die jeweils allein oder zusammen mit anderen Anteilklassen einen eigenständigen Fonds der Gesellschaft bilden. Jeder Fonds darf mehr als eine Anteilklasse auflegen. Diese Prospektergänzung enthält Angaben zu den nachstehend aufgeführten Anteilklassen des Fonds: Anteilklassen Währung der Anteilklasse Institutional Euro US$ Institutional US$ Institutional S Accumulating US$ Institutional S Distributing US$ Retail Accumulating US$ Retail Distributing US-Dollar US-Dollar US-Dollar US-Dollar US-Dollar Stg Institutional Accumulating Stg Institutional Distributing Stg Institutional S Accumulating Stg Institutional S Distributing Pfund Sterling Pfund Sterling Pfund Sterling Pfund Sterling Zum Datum dieser Prospektergänzung umfasst der Fonds ausschließlich die vorstehend genannten Anteilklassen; es können jedoch künftig im Einklang mit den Vorschriften der irischen Zentralbank noch weitere Anteilklassen aufgelegt werden. Die Basiswährung des Fonds ist der US-Dollar. Die Anteilklassen Institutional, Stg Institutional Accumulating, Stg Institutional Distributing, Stg Institutional S Accumulating und Stg Institutional S Distributing werden nicht gegenüber der Basiswährung des Fonds abgesichert (hedged). Anleger sollten eine Anlage in den Fonds als mittel- bis langfristige Anlage ansehen; eine solche Anlage sollte keinen wesentlichen Teil des Investmentportfolios eines Anlegers ausmachen und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. 5

Anlageziel und Anlagestrategie Anlageziel Anlageziel des Fonds ist langfristiger Kapitalzuwachs durch Anlage in ein diversifiziertes Portfolio von Aktienwerten weltweit (mit Schwerpunkt auf Aktienwerte der Schwellenländer), die an den - für den Fonds in Anlage I zum Prospekt aufgeführten - Geregelten Märkten gehandelt werden oder notiert sind. Dabei finden die in Anlage III des Prospekts ausgeführten Anlagebeschränkungen Anwendung. Anlagestrategie Ziel des Fonds ist es, die Wertentwicklung des MSCI Emerging Markets Index ( Index ) zu übertreffen. Bei dem Index handelt es sich um einen breit diversifizierten Index, der Emittenten umfasst, die in Schwellenländern ansässig sind, dort gegründet wurden oder notiert sind oder einen erheblichen Teil ihrer Geschäftstätigkeit dort ausüben (d. h. Unternehmen werden dann als Emittenten mit einem erheblichen Teil ihrer Geschäftstätigkeit in Schwellenländern angesehen, wenn über 50 % ihres Nettovermögens und/oder ihrer Einkünfte aus Schwellenländern stammen). Der Fonds legt in erster Linie in Aktienwerte und auf Aktien bezogene Wertpapiere von Emittenten in Schwellenländern an, zu denen unter anderem an Börsen und außerbörslich gehandelte Stammaktien, Vorzugsaktien, Optionsscheine und Bezugsrechte gehören (die jeweils von Unternehmen ausgegeben werden und die Inhaber zur Zeichnung zusätzlicher Wertpapiere des betreffenden Unternehmens berechtigen), sowie Hinterlegungsscheine (Depositary Receipts) und Anteile. Der Fonds kann vorbehaltlich der in Anlage III zum Prospekt enthaltenen Beschränkungen in andere Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen, wie börsengehandelte Investmentfonds und/oder andere Investmentfonds der Gesellschaft. Zusätzlich kann der Fonds gelegentlich in festverzinsliche Wertpapiere mit Investment-Grade-Rating anlegen, die von staatlichen Emittenten oder von Unternehmen begeben werden (einschließlich Anleihen und Schuldverschreibungen), sowie in Wandelanleihen, die an einem Geregelten Markt notiert sind oder gehandelt werden. Bei Wandelanleihen handelt es sich um Schuldtitel, die in Aktienwerte des Emittenten umgewandelt werden können. Vorbehaltlich der Bedingungen und innerhalb der Grenzen, die von der irischen Zentralbank festgelegt werden, kann der Fonds auch zur Optimierung des Portfoliomanagements Geschäfte mit Finanzderivaten eingehen. Anlagen des Fonds in Finanzderivate erfolgen gemäß den Bestimmungen in Anlage II des Prospekts und sind auf Anlagen in Index-Terminkontrakte und/oder Swaps beschränkt, die jeweils eingesetzt werden können, um ein kostengünstigeres und zeiteffizienteres Engagement im Einklang mit der Anlagepolitik des Fonds zu erreichen, ohne dass eine unmittelbare Anlage in die Referenzwerte erforderlich ist. Sofern der Anlageverwalter in Index-Terminkontrakte und/oder Swaps für den Fonds anlegt, erfolgt die Berechnung des Gesamtrisikos des Fonds, das sich zusammensetzt aus dem zusätzlichen Risiko und der Hebelwirkung (Leverage), die vom Fonds durch den Einsatz von Finanzderivaten, einschließlich Instrumenten mit derivativer Komponente, generiert werden, mindestens einmal täglich auf Basis des Commitment-Ansatzes. Eine Hebelung des Fonds ist jedoch nicht beabsichtigt. Fondswährung Die Basiswährung des Fonds ist der US-Dollar. Der Zeichnungspreis wird in US-Dollar, Euro und Pfund Sterling veröffentlicht, wird aber auch in Yen berechnet. Handel und Abrechnung erfolgen in US-Dollar, Euro, Pfund Sterling und Yen. Die Wechselkursgebühren für Handel und Abrechnung in anderen Währungen als der Währung der betreffenden Anteilklasse gehen zu Lasten des Anlegers 6

(weitere Informationen finden sich im Kapitel Zahlungswährung und Devisengeschäfte in dieser Prospektergänzung). Anlage- und Kreditaufnahmebeschränkungen Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen OGAW. Entsprechend finden auf den Fonds die Anlage- und Kreditaufnahmebeschränkungen in den OGAW-Vorschriften und den OGAW- Verlautbarungen der irischen Zentralbank Anwendung. Diese Beschränkungen sind in Anlage III des Prospekts im Einzelnen ausgeführt. Anlagerisiken Anteilinhaber und künftige Anleger sollten zusätzlich zu den im Folgenden dargestellten Risiken die im Prospekt dargelegten Anlagerisiken beachten. Der Wert der Anlagen kann sowohl steigen als auch fallen, und die Anleger erhalten das ursprünglich von ihnen in den Fonds angelegte Kapital unter Umständen nicht in voller Höhe zurück. Die Basiswährung des Fonds ist der US-Dollar. Die Anteile der Anteilklasse Institutional, Stg Institutional Accumulating, Stg Institutional Distributing, Stg Institutional S Accumulating und Stg Institutional S Distributing werden nicht gegenüber der Basiswährung des Fonds abgesichert (hedged). Der Wert von Anteilen der vorstehend genannten Anteilklassen unterliegt daher einem Wechselkursrisiko gegenüber der Basiswährung des Fonds. Der Fonds hat die Möglichkeit, in Vermögenswerte anzulegen, die auf eine von der Basiswährung des Fonds abweichende Währung lauten. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, diese Währungspositionen gegenüber der Basiswährung des Fonds abzusichern. Schwankungen der jeweiligen Wechselkurse können den Fonds daher nachteilig beeinflussen. Anteilinhaber und künftige Anleger werden auf die sonstigen allgemeinen, im Prospekt unter der Überschrift Risikofaktoren beschriebenen Anlagerisiken sowie insbesondere auf die Anlagerisiken in Bezug auf Fonds, die in Schwellenländern, in Schuldtitel (einschließlich wandelbarer Wertpapiere) und Finanzderivate anlegen, hingewiesen. Anlegerprofil Geeignet für institutionelle Anleger, deren Ziel ein langfristiger Kapitalzuwachs in erster Linie durch die Anlage in börsennotierte Wertpapiere (d. h. überwiegend in Aktien, aber auch in andere Anlagewerte) ist und die bereit sind, die oftmals mit den weltweiten Aktienmärkten verbundenen hohen Wertschwankungen zu akzeptieren. Unternehmensleitung und Verwaltung Der Prospekt enthält ausführliche Angaben zum Verwaltungsrat und zu Dienstleistern der Gesellschaft. Lazard Asset Management LLC wurde als Anlageverwalter für den Fonds bestellt. Vermögensbewertung Der Nettoinventarwert des Fonds und der einzelnen Anteilklassen wird zu jedem Bewertungstermin nach Maßgabe der Satzung von der Verwaltungsstelle ermittelt. Einzelheiten hierzu werden im Kapitel Gesetzlich vorgeschriebene und sonstige Informationen im Prospekt ausgeführt. 7

Ordnungsgemäß eingegangene Zeichnungs- und Rücknahmeanträge werden an einem Handelstag bearbeitet. Der Nettoinventarwert des Fonds sowie jeder Anteilklasse steht an jedem Bewertungstag zur Verfügung, unabhängig davon, ob der Bewertungstag ein Handelstag ist. Ausschüttungen Ausschüttungen in Bezug auf die Ausschüttenden Anteilklassen erfolgen, soweit zutreffend, normalerweise im April und Oktober eines jeden Jahres. Nähere Angaben dazu finden sich im Kapitel Ausschüttungspolitik im Prospekt. Für Thesaurierende Anteilklassen werden keine Ausschüttungen vorgenommen. Etwaige einer Thesaurierenden Anteilklasse zurechenbare Erträge und Gewinne werden im Namen der Anteilinhaber dieser Thesaurierenden Anteilklasse im jeweiligen Fonds thesauriert; diese Erträge und Gewinne spiegeln sich dann im Nettoinventarwert der betreffenden Thesaurierenden Anteilklasse wider. Zahlungswährung und Devisengeschäfte Werden Zahlungen für den Kauf oder die Rücknahme von Anteilen oder Ausschüttungen in einer anderen Währung angeboten oder verlangt als derjenigen, auf die die Anteile der betreffenden Anteilklasse des Fonds lauten, so tätigt die Verwaltungsstelle für Rechnung und auf Gefahr und Kosten des betroffenen Anlegers die notwendigen Devisengeschäfte. Im Falle eines Antrags auf Kauf oder Rücknahme über einen bestimmten Geldbetrag (und nicht über eine bestimmte Anzahl von Anteilen) wird das erforderliche Devisengeschäft zu dem an dem betreffenden Handelstag maßgeblichen Wechselkurs ausgeführt. Im Falle eines Antrags auf Kauf oder Rücknahme einer bestimmten Anzahl von Anteilen wird das erforderliche Devisengeschäft durchgeführt, sobald der relevante Zeichnungs- bzw. Rücknahmepreis ermittelt wurde, und zwar zu dem an dem betreffenden Tag maßgeblichen Wechselkurs. Bei Ausschüttungen wird das erforderliche Devisengeschäft zu dem an dem Geschäftstag vor dem Tag der Auszahlung der Ausschüttung maßgeblichen Wechselkurs ausgeführt. Die Kosten dieser Devisentransaktionen trägt der Anleger. ZEICHNUNG Zeichnungsantrag Zeichnungsverfahren Die Antragsteller müssen den vom Verwaltungsrat für den Fonds vorgeschriebenen Zeichnungsantrag ( Zeichnungsantrag ) ausfüllen und den Anforderungen im Hinblick auf die Verhinderung von Geldwäsche unverzüglich nachkommen. Ein Zeichnungsantrag, aus dem die Zahlungsmodalitäten und der Empfänger der Zeichnungsbeträge hervorgehen, liegt dieser Prospektergänzung bei. Zeichnungsanträge sind (sofern die Verwaltungsgesellschaft nicht etwas anderes bestimmt) unwiderruflich und können der Verwaltungsstelle auf Gefahr des Antragstellers per Telefax übersandt werden. Das Original des Zeichnungsantrags muss binnen vier Geschäftstagen nach Ablauf der Annahmefrist für den betreffenden Zeichnungsantrag bei der Verwaltungsstelle eingehen. Alle Dokumente im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche sollten dem Originalzeichnungsantrag beigefügt werden. Gehen das Original des Zeichnungsantrags sowie die erforderlichen Dokumente im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche nicht innerhalb dieser Frist ein, so kann die Verwaltungsgesellschaft die Anteile nach ihrem Ermessen zwangsweise zurücknehmen. Eine Rückgabe von Anteilen durch die Antragsteller auf eigenen Wunsch ist erst möglich, wenn das 8

Original des Zeichnungsantrags sowie die angeforderten Dokumente im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche bei der Verwaltungsstelle eingegangen sind. Anteilinhaber können bei der Verwaltungsstelle telefonisch, per Fax oder durch andere von der Gesellschaft genehmigte Kommunikationsmittel weitere Anteile zeichnen. Telefonische Aufträge werden von der Verwaltungsstelle aufgezeichnet. Erstausgabezeitraum Der fortlaufende Erstausgabezeitraum für Anteile der Anteilklasse US$ Retail Distributing endet um 17.00 Uhr (irischer Zeit) am 18. September 2015, sofern dieser Zeitraum vom Verwaltungsrat nicht verkürzt oder verlängert und dies der irischen Zentralbank entsprechend mitgeteilt wird. Anträge für die Zeichnung von Anteilen während des Erstausgabezeitraums müssen (zusammen mit dem Zeichnungsbetrag in frei verfügbaren Mitteln und allen erforderlichen Dokumenten im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche) innerhalb des Erstausgabezeitraums eingehen. Alle Anleger, die während des Erstausgabezeitraums Anteile zeichnen, müssen den Zeichnungsantrag ausfüllen (bzw. zu vom Verwaltungsrat genehmigten Bedingungen ausfüllen lassen). Erstausgabepreis Für die Anteile der Anteilklassen US$ Retail Distributing beläuft sich der Erstausgabepreis auf USD 1,00. Ausführungszeitpunkt Sämtliche Zeichnungsanträge, die nach dem Erstausgabezeitraum eingehen, werden auf Forward- Pricing -Basis abgewickelt, d. h. unter Heranziehung des zum Bewertungstermin (d. h. 16.00 Uhr (New Yorker Zeit) an dem jeweiligen Handelstag) ermittelten Zeichnungspreises der betreffenden Anteile. Zeichnungsanträge für Anteile aller Klassen müssen vor Ablauf der Annahmefrist (d. h. vor 12.00 Uhr (irischer Zeit) an dem betreffenden Handelstag) eingegangen und angenommen worden sein. Zeichnungsanträge, die nach dem Ablauf der Annahmefrist an dem betreffenden Handelstag eingehen, werden normalerweise zur Bearbeitung bis zum nächsten Handelstag zurückgehalten. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nach ihrem Ermessen Anträge, die nach Ablauf der Annahmefrist, aber vor dem Bewertungstermin des betreffenden Handelstages eingehen, zur Abwicklung an diesem Tag zulassen. Nach dem Bewertungstermin an dem betreffenden Handelstag eingehende Zeichnungsanträge werden zur Bearbeitung bis zum nächsten Handelstag zurückgehalten. Ist die Zahlung für eine Zeichnung innerhalb der geltenden Frist nicht vollständig in frei verfügbaren Mitteln eingegangen, so ist die Gesellschaft berechtigt (und, wenn diese Mittel nicht frei verfügbar sind, verpflichtet), die Zuteilung rückgängig zu machen und/oder den Antragsteller für diejenigen Kosten in Anspruch zu nehmen, die dem Fonds auf Grund der nicht fristgerechten Zahlung oder der nicht frei verfügbaren Mittel entstanden sind. Des Weiteren ist die Gesellschaft berechtigt, zur Deckung dieser Kosten die Anteile des Antragstellers an dem Fonds oder an einem anderen Teilfonds der Gesellschaft insgesamt oder teilweise zu verkaufen bzw. zurückzunehmen. Zeichnungs- und Ausgabepreise Der Zeichnungspreis je Anteil wird festgestellt durch 9

(a) Bestimmung des Nettoinventarwerts der betreffenden Anteilklasse zum Bewertungstermin des Handelstages, an dem die Zeichnung erfolgen soll; (b) (c) Teilung des gemäß (a) festgestellten Betrags durch die Zahl der an dem betreffenden Bewertungstermin umlaufenden Anteile der betreffenden Anteilklasse; und Addition oder Subtraktion des Betrages, der zur Rundung des Ergebnisses auf die vom Verwaltungsrat als angemessen erachteten Dezimalstellen erforderlich ist. Der Verwaltungsrat kann in seinem Ermessen den Zeichnungspreis um einen von ihm als angemessen erachteten Betrag für Steuern und Gebühren (praktisch eine Verwässerungsgebühr) erhöhen, sofern ein umfangreicher Zeichnungsantrag eingeht und der Verwaltungsrat der Ansicht ist, dass die Erhebung dieser Steuern und Gebühren im Interesse der anderen Anteilinhaber des Fonds ist. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, nach seinem alleinigen Ermessen für jeden Zeichnungsantrag für Anteile der Anteilklassen Institutional und Institutional S eine Ausgabegebühr von bis zu 3 % des Zeichnungspreises und für Anteile der Anteilklassen Retail eine Ausgabegebühr von bis zu 7 % des Zeichnungspreises zu erheben. Der Ausgabepreis entspricht also dem Zeichnungspreis zuzüglich einer etwaigen Ausgabegebühr. Der jeweils letzte Zeichnungspreis wird an jedem Geschäftstag zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsstellen der Verwaltungsstelle und des Promoters zur Verfügung gestellt und auf der Website des Promoters unter www.lazardassetmanagement.co.uk (die auf aktuellem Stand zu halten ist) veröffentlicht. Bruchteile von Anteilen Zeichnungsbeträge, deren Höhe unter dem Ausgabepreis für einen Anteil liegt, werden nicht an den Antragsteller zurückgezahlt. Vielmehr werden in einem solchen Fall Bruchteile von Anteilen ausgegeben, die jedoch nicht kleiner als ein Hundertstel eines Anteils sein dürfen. Zeichnungsbeträge, deren Höhe weniger als einem Hundertstel eines Anteils entspricht, werden dem Antragsteller nicht zurückgezahlt, sondern von der Gesellschaft zur Deckung von Verwaltungskosten einbehalten. Zahlungsweise Zahlung von Zeichnungsbeträgen Zahlungen für gezeichnete Anteile müssen in Höhe des Zeichnungsbetrages ohne Abzug von Bankgebühren in der Währung der Orderplatzierung per telegrafischer Überweisung auf das zum Handelszeitpunkt angegebene Bankkonto erfolgen (es sei denn, die örtlichen Bankusancen lassen elektronische Banküberweisungen nicht zu). Andere Zahlungsweisen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Verwaltungsgesellschaft. Zahlungszeitpunkt Zahlungen für Zeichnungsanträge müssen binnen drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag eingehen. 10

Mindestzeichnung/Mindestbestand Erstzeichnung Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Betrag festlegt, dürfen bei der Erstzeichnung von Anteilen einer Klasse die folgenden Beträge ( Mindesterstzeichnungsbeträge ) nicht unterschritten werden: Anteilklassen Institutional Anteilklassen Institutional S Anteilklassen Retail US$ 2.000.000 oder der entsprechende Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Yen Stg 100.000.000 oder der entsprechende Gegenwert in Euro, US-Dollar oder Yen US$ 2.000 oder der entsprechende Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Yen Folgezeichnungen Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Betrag bestimmt, dürfen Folgezeichnungen für Anteile der Anteilklassen Retail einen Betrag von 1.000 US-Dollar oder den entsprechenden Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Yen nicht unterschreiten. Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Betrag bestimmt, dürfen Folgezeichnungen für Anteile der Anteilklassen Institutional einen Betrag von 100.000 US- Dollar oder den entsprechenden Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Yen nicht unterschreiten. Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Betrag bestimmt, dürfen Folgezeichnungen der Anteilklassen Institutional S einen Betrag von Stg 1.000.000 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro, US-Dollar oder Yen nicht unterschreiten. Mindestbestand Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Mindestbestand zulässt, müssen einem Anteilinhaber nach der teilweisen Rückgabe oder anderweitigen Veräußerung von Anteilen noch mindestens Fondsanteile im Wert des vorstehend für die betreffende Anteilklasse bestimmten Mindesterstzeichnungsbetrages verbleiben. Rücknahme RÜCKNAHME Verfahren Jeder Anteilinhaber ist (außer in Zeiten, in denen die Berechnung des Nettoinventarwertes auf Grund der im Kapitel Vorübergehende Aussetzung des Prospekts beschriebenen Umstände ausgesetzt ist) berechtigt, bei der Verwaltungsstelle die Rücknahme seiner Fondsanteile durch die Gesellschaft an einem Handelstag zu beantragen. Die Rücknahme von Anteilen bedarf der Antragstellung bei der Verwaltungsstelle. Sämtliche Rücknahmeanträge werden auf Forward-Pricing -Basis abgewickelt, d. h. unter Heranziehung des zum Bewertungstermin (d. h. 16.00 Uhr (New Yorker Zeit) an dem betreffenden Handelstag) ermittelten Rücknahmepreises der Anteile. Rücknahmeanträge werden nur angenommen, wenn für die ursprünglich gezeichneten Anteile Zahlung in frei verfügbaren Mitteln erfolgt ist und die vollständig ausgefüllten Zeichnungsanträge im Original eingegangen sind. Die Zahlung von Rücknahmeerlösen erfolgt erst, wenn das Original des 11

Zeichnungsantrags und sämtliche von der Verwaltungsgesellschaft geforderten Unterlagen (einschließlich der Dokumente im Zusammenhang mit den Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche) eingegangen und die Verfahren zur Verhinderung der Geldwäsche abgeschlossen sind. Rücknahmeanträge für Anteile des Fonds müssen vor Ablauf der Annahmefrist (d. h. 12.00 Uhr (irischer Zeit) an dem betreffenden Handelstag) eingehen. Die Anteilrücknahme erfolgt zu dem zum Bewertungstermin am betreffenden Handelstag ermittelten Rücknahmepreis (nach Abzug etwaiger anwendbarer Rücknahmegebühren). Geht der Rücknahmeantrag nach Ablauf der Annahmefrist ein, so wird er in der Regel als Antrag auf Rücknahme von Anteilen am darauffolgenden Handelstag behandelt; in diesem Fall gilt für die zurückzunehmenden Anteile der Rücknahmepreis dieses Tages (nach Abzug etwaiger anwendbarer Rücknahmegebühren). Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nach ihrem Ermessen Rücknahmeanträge, die nach Ablauf der Annahmefrist, aber vor dem Bewertungstermin des betreffenden Handelstages eingehen, zur Abwicklung an diesem Tag zulassen. Nach dem Bewertungstermin an dem betreffenden Handelstag eingehende Rücknahmeanträge werden zur Bearbeitung bis zum nächsten Handelstag zurückgehalten. Sofern die Verwaltungsgesellschaft nicht etwas anderes bestimmt, sind Rücknahmeanträge unwiderruflich und können auf Gefahr des Antragstellers per Telefon, Telefax oder Post gestellt werden. Rücknahmepreis Der Rücknahmepreis je Anteil wird ermittelt durch (a) (b) (c) Ermittlung des Nettoinventarwertes der jeweiligen Anteilklasse zum Bewertungstermin an dem betreffenden Handelstag; Teilung des gemäß (a) errechneten Betrages durch die Zahl der zum Bewertungstermin umlaufenden Anteile der betreffenden Anteilklasse; und Addition oder Subtraktion des Betrages, der zur Rundung des Ergebnisses auf die vom Verwaltungsrat als angemessen erachteten Dezimalstellen erforderlich ist. Der Verwaltungsrat kann in seinem Ermessen einen von ihm als angemessen erachteten Betrag für Steuern und Gebühren (praktisch eine Verwässerungsgebühr) vom Rücknahmepreis abziehen, sofern ein umfangreicher Rücknahmeantrag eingeht und der Verwaltungsrat der Ansicht ist, dass die Erhebung dieser Steuern und Gebühren im Interesse der anderen Anteilinhaber des Fonds ist. Der Verwaltungsrat kann für die Anteilklassen des Fonds nach seinem alleinigen Ermessen eine Rücknahmegebühr in Höhe von maximal 2 % des Rücknahmepreises erheben. Diese Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Verwaltungsrat nach seinem alleinigen Ermessen der Ansicht ist, dass Anteilinhaber kurzfristige Handelspraktiken verfolgen, die als missbräuchlich angesehen werden, nicht im Interesse der Anteilinhaber sind oder bei denen der Verwaltungsrat nach seinem alleinigen Ermessen der Ansicht ist, dass ein die Rücknahme beantragender Anteilinhaber Arbitragegewinne zu erzielen versucht. Der jeweils letzte Rücknahmepreis steht an jedem Geschäftstag zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsstellen der Verwaltungsstelle und des Promoters zur Verfügung und wird auf der Website des Promoters unter www.lazardassetmanagement.co.uk (die auf aktuellem Stand zu halten ist) veröffentlicht. 12

Bruchteile Gibt ein Anteilinhaber nicht seine gesamten Anteile an einem Fonds zurück, so (a) (b) werden in dem Fall, dass ein Teilbetrag des Rücknahmeerlöses niedriger ist als der Rücknahmepreis für einen Anteil, Bruchteile von Anteilen ausgegeben, die jedoch jeweils mindestens einem Hundertstel eines Anteils entsprechen müssen; werden Rücknahmeerlöse, deren Höhe weniger als einem Hundertstel eines Anteils entspricht, dem Anteilinhaber nicht zurückgezahlt, sondern zur Deckung von Verwaltungskosten vom Fonds einbehalten. Zwangsrücknahme Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Anteile zum Rücknahmepreis zwangsweise einzuziehen oder die Übertragung von Anteilen auf einen Qualifizierten Inhaber zu verlangen, wenn nach ihrer Einschätzung (i) die Anteile nicht im Besitz eines Qualifizierten Inhabers sind oder (ii) sich durch die Rücknahme bzw. Übertragung die Gefahr steuerlicher oder aufsichtsrechtlicher Nachteile für die Gesellschaft oder die Anteilinhaber ausschließen oder verringern lässt. Zahlungsweise Zahlung von Rücknahmeerlösen Die Zahlung von Rücknahmeerlösen erfolgt durch telegrafische Überweisung auf Kosten des Anteilinhabers auf das im Zeichnungsantrag genannte oder ein anderes der Verwaltungsstelle schriftlich mitgeteiltes Bankkonto. Zahlungszeitpunkt Sofern der Verwaltungsgesellschaft die erforderlichen Unterlagen vorliegen und alle erforderlichen Überprüfungen (d. h. von Kontoangaben) erfolgt sind, gelangt der Rücknahmeerlös spätestens drei Geschäftstage nach dem Handelstag zur Auszahlung, an dem die Rücknahme erfolgt. Bei einer Teilrücknahme teilt die Verwaltungsstelle dem betreffenden Anteilinhaber mit, wie viele Anteile in seinem Besitz verbleiben. Mindestrücknahme Mindestrücknahme Der Wert der zur Rücknahme vorgelegten Anteile der Anteilklassen Institutional S darf je Rücknahmevorgang Stg 1.000.000 (oder einen von der Verwaltungsgesellschaft bestimmten geringeren Betrag ( Mindestrücknahmebetrag )) oder den entsprechenden Gegenwert in Euro, US- Dollar oder Yen nicht unterschreiten. Der Wert der zur Rücknahme vorgelegten Anteile aller anderen Anteilklassen darf je Rücknahmevorgang 1.000 US-Dollar (oder einen von der Verwaltungsgesellschaft bestimmten geringeren Betrag ( Mindestrücknahmebetrag )) oder den entsprechenden Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Yen nicht unterschreiten. 13

Fondswechsel Ausführliche Angaben zum Umtausch von Fondsanteilen finden sich im Kapitel Fondswechsel des Prospekts. Ansprechpartner Die wichtigsten Angaben über den Ansprechpartner für Anteilkäufe und -verkäufe sind im Folgenden aufgeführt. Lazard Global Active Funds plc Teilfonds: Lazard Emerging Markets Equity Fund Lazard Fund Managers (Ireland) Limited C /o BNY Mellon Investment Servicing (International) Limited Wexford Business Park Drinagh Wexford Irland Tel: +353-53 9149888 Fax: +353-53 9153901 Übertragung von Anteilen Die Bedingungen für die Übertragung von Anteilen sind im Prospekt dargelegt. GEBÜHREN UND KOSTEN Gründungskosten Sämtliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung des Fonds sowie die Gebühren der Berater der Gesellschaft in Bezug auf den Fonds (Gründungskosten), die sich insgesamt auf maximal US$ 100.000 belaufen, werden vom Fonds getragen und über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend sechs Monate nach Auflegung des Fonds oder über einen anderen vom Verwaltungsrat jeweils festgelegten Zeitraum, abgeschrieben. Verwaltungsgebühr Anteilklassen Institutional, Institutional S und Retail Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, eine Gebühr in Höhe von 1,50 % per annum des Nettoinventarwertes jeder Anteilklasse Retail, in Höhe von 1,00 % per annum des Nettoinventarwertes jeder Anteilklasse Institutional und in Höhe von 0,85 % per annum des Nettoinventarwertes jeder Anteilklasse Institutional S zu erheben. Die Gebühren werden anhand des täglich ermittelten Nettoinventarwertes der jeweiligen Anteilklasse taggenau berechnet und sind monatlich rückwirkend zahlbar. Die Gebühren und Kosten des Anlageverwalters, des Promoters und der Vertriebsstellen werden aus der von der Verwaltungsgesellschaft bezogenen Gebühr gezahlt. 14

Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Kosten der Gesellschaft (wie unter Sonstige Aufwendungen im Kapitel Gebühren und Kosten des Prospekts ausführlich beschrieben) werden den einzelnen Anteilklassen des Fonds anteilig bis zu einem Höchstsatz von jährlich 0,30 % des Nettoinventarwertes des Fonds zugewiesen. Darüber hinausgehende Kosten mit Ausnahme von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Fondsanlagen (einschließlich Maklergebühren, Transaktionsgebühren für die Depotbank und Unterdepotbanken, Stempelsteuern und anderer anfallender Steuern) sind von der Verwaltungsgesellschaft zu tragen. Ausgabegebühr Der Verwaltungsrat ist berechtigt, nach seinem alleinigen Ermessen für jeden Zeichnungsantrag für Anteile der Anteilklassen Institutional und Institutional S eine Ausgabegebühr von bis zu 3 % des Zeichnungspreises und für Anteile der Anteilklassen Retail eine Ausgabegebühr von bis zu 7 % des Zeichnungspreises zu erheben. Diese Gebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu entrichten. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, die Ausgabegebühr ganz oder teilweise an Finanzmittler weiterzugeben, die zum Verkauf von Anteilen des Fonds beitragen. Rücknahmegebühr Der Verwaltungsrat kann für die Anteilklassen des Fonds nach seinem alleinigen Ermessen eine Rücknahmegebühr in Höhe von maximal 2 % des Rücknahmepreises erheben. Diese Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Verwaltungsrat nach seinem alleinigen Ermessen der Ansicht ist, dass Anteilinhaber kurzfristige Handelspraktiken verfolgen, die als missbräuchlich angesehen werden, nicht im Interesse der Anteilinhaber sind oder bei denen der Verwaltungsrat nach seinem alleinigen Ermessen der Ansicht ist, dass ein die Rücknahme beantragender Anteilinhaber Arbitragegewinne zu erzielen versucht. Umtauschgebühr Der Verwaltungsrat ist berechtigt, nach seinem alleinigen Ermessen eine Umtauschgebühr in Höhe von maximal 1 % des Rücknahmepreises der umzutauschenden Anteile zu erheben. 15