A Gutachten und Anträge des Gemeinderates an die Bürgerschaft betreffend



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Transkript:

Politische Gemeinde St. Margrethen Gemeindeabstimmung vom 3. März 2013 A Gutachten und Anträge des Gemeinderates an die Bürgerschaft betreffend Glasfasernetz für die Bedürfnisse der Elektrizitätsversorgung Die Urnenöffnungszeiten können dem Stimmausweis entnommen werden. Es gilt der Stimmausweis der gleichzeitig stattfindenden eidgenössischen Abstimmung. Orientierungsversammlung: Dienstag, 12. Februar 2013 um 19.30 Uhr, in der Aula des Schulhauses Wiesenau

Gutachten und Anträge des Gemeinderates St. Margrethen zuhanden der Urnenabstimmung vom 3. März 2013 betreffend die Erstellung eines Glasfasernetzes für die Elektrizitätsversorgung Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger Der Gemeinderat beschäftigte sich im letzten Jahr intensiv mit dem Aufbau eines gemeindeweiten Glasfasernetzes. Es wurden mit externer fachlicher Unterstützung eine Machbarkeitsstudie und eine Kostenschätzung erarbeitet. Gestützt auf die daraus gewonnenen Erkenntnisse beantragt Ihnen der Gemeinderat, einen ersten Ausbauschritt für die Bedürfnisse der Stromversorgung in Angriff zu nehmen. Er unterbreitet Ihnen zuhanden der Urnenabstimmung vom 3. März 2013 den folgenden Bericht samt Anträgen: 1. Das Wichtigste in Kürze Mit der vollständigen Strommarktöffnung werden die Anforderungen an die Erfassung der Kundendaten anspruchsvoller. Die Zähler aller Kunden sind monatlich abzulesen und zu verrechnen. Die Stromnetze müssen intelligenter werden, weil das Stromnetz in wachsendem Umfang nicht nur für den Bezug, sondern auch für die Lieferung von Energie benutzt wird. Die Produktion aus Wind und Sonne in dezentralen Anlagen lässt sich nur schwer planen und unterliegt grossen Schwankungen. Zur Ausbalancierung dieser Schwankungen sind Automatisierungen erforderlich, die nur mit einer dauernden Erfassung der Echtzeitwerte bei den Stromkunden funktionieren. Um die steigenden Anforderungen an den Datenaustausch erfüllen zu können, sind leistungsfähige Datenleitungen zwischen den Liegenschaften und den technischen Anlagen erforderlich. LWL-Verteilschrank einer Transformerstation 2

Der Aufbau einer Grundinfrastruktur für die Bedürfnisse der Elektrizitätsversorgung verursacht Kosten in Höhe von knapp 3 Mio. Franken. Diese Aufwendungen werden über die Investitionsrechnung der Elektrizitätsversorgung finanziert und linear über 20 Jahre abgeschrieben. Sie belasten den steuerfinanzierten Gemeindehaushalt nicht. Die notwendige Grundinfrastruktur für die Stromversorgung bildet eine ausbaufähige Basis für den Aufbau eines schnellen und leistungsfähigen Kommunikationsnetzes innerhalb der Gemeinde. Zudem ermöglicht sie es, die öffentlichen Gebäude mit einem modernen Glasfasernetz zu erschliessen. 2. Ausgangslage 2.1 Gesetzliche Verpflichtungen Mit der Strommarktöffnung erwachsen den Elektrizitätsversorgungsunternehmungen (EVU) zusätzliche Aufgaben bei der Erfassung des Stromverbrauchs. Das eidgenössische Stromversorgungsgesetz schreibt vor, dass die EVU für das Messwesen und die Informationsprozesse die Verantwortung tragen. Damit sind folgende Aufgaben gemeint. - Die EVU erfassen die Energieverbrauchsdaten online in Echtzeit und leiten sie an die Marktakteure zur Verrechnung weiter. - Vermehrt werden dezentrale Stromeinspeisungen, wie z.b. Photovoltaikanlagen, an das Netz angeschlossen. Damit die Netzstabilität gewährleistet bleibt, müssen die Produktion und der Verbrauch fortlaufend geregelt werden, indem z.b. konventionelle Kraftwerke zu mehr oder weniger Produktion angehalten werden. Zu diesem Zweck sind dem Netzregulator die mit dem Kundenzähler erfassten Daten zuzuführen. - Die Qualität der Netzspannung hat bestimmte Normen zu erfüllen. Jedes EVU ist in seinem Versorgungsnetz dafür verantwortlich. Dazu ist in Zukunft eine zentrale Überwachung und Steuerung der peripheren Anlagen erforderlich. Damit diese Anforderungen erfüllt und die damit verbundenen grossen Datenmengen bewältigt werden können, ist ein leistungsfähiges Datenkabelnetz erforderlich, welches das gesamte Versorgungsnetz umfasst. 3

2.2 Zukünftige Leistungsansprüche Die heutige moderne Datenverarbeitung erfolgt digital. Die Anforderungen an die Geschwindigkeit der zu übermittelnden Datenpakete wird immer höher, sei es bei einer Maschinensteuerung wie auch bei der Überwachung von Betriebszuständen. Besonders die Übertragung von Audio- und Videosignalen benötigt leistungsfähige Verbindungen, die einen grossen Durchsatz an Daten ermöglichen. Hier bietet sich die Glasfaser-Technologie an, denn sie ermöglicht die verlustarme schnelle Übermittlung grosser Datenmengen über grössere Distanzen. 2.3 Bestand Die Technischen Betriebe verwenden für die Steuerung der Wasserversorgungsanlagen bereits heute Glasfaserkabel. Diese verbinden den Zentralrechner mit den externen Bauwerken. Zudem nutzen das Altersheim und einige private Kunden das Glasfasernetz für interne EDV-Verbindungen. 3. Aufbau einer Glasfaser - Grundversorgung 3.1 Konzept Ein umfassendes in Zukunft gerichtetes Glasfasernetz weist eine ringförmige Struktur auf, einen sogenannten Backbone. An diesen Ring können die peripheren Nutzungen angeschlossen werden. Idealerweise berührt das Backbone-Kabel alle Transformer-Stationen, da dort schon Verbindungen in das übrige Versorgungsnetz bestehen. Zugleich stehen hier die Überwachungs- und Steuergeräte für die Stromversorgung. 3.2 Umsetzung und Ausbau Glasfasernetz Es ist vorgesehen, ein Grundversorgungsnetz innerhalb der Gemeinde zu errichten. Dabei gelangen ausschliesslich Glasfaserkabel zur Anwendung. Miteinander verbunden werden alle Transformer-Stationen und die öffentlichen Gebäude. Die Leitungen werden so ausgelegt, dass auch für einen allfälligen Ausbau zu einem eigentlichen Kommunikationsnetz genügend Kapazitäten verlegt werden. St. Margrethen wird dazu in sechs Zellen unterteilt. Innerhalb jeder Zelle erhält eine Transformer-Station die Funktion eines zentralen Sammelpunktes. Hier werden die Glasfaserkabel zu den einzelnen Objekten gebündelt und über das Backbone-Netz an die nächste Zelle angebunden. 4

5 Backbone-Netz: Zellenplan mit den Standorten der Transformerstationen

3.3 Netzaufbau Der Grundaufbau eines Backbone Netzes umfasst zwei wesentliche Elemente: das Rohrleitungsnetz und das eigentliche Glasfasernetz. Rohranlagen (Layer 0) Wo immer möglich werden die Glasfaserkabel in bestehende Rohranlagen des Elektrizitätswerkes eingezogen. Da aber aufgrund der frühen Verkabelung des Stromversorgungsnetzes nur wenige Schutzrohre vorhanden sind, müssen vielerorts neue Rohrleitungstrassen erstellt werden. Entweder sind diese ausschliesslich für das Glasfasernetz zu erstellen oder können, kombiniert mit Leitungsprojekten der Strom- und Wasserversorgung, verlegt werden. Glasfaserkabel (Layer 1) Sind die Trassen verfügbar, werden die Glasfaserkabel in die Rohrleitungstrassen eingezogen. Die Glasfaserkabel und die Kabelendverteiler ergeben eine nutzbare Einheit zur Übertragung von Steuer- und Überwachungssignalen der Stromversorgung. Für die Backbone-Verbindungen sind rund 13,4 km Kabel mit 432 Fasern notwendig. Dazu kommen 3,8 km Kabel mit 48 Fasern für die Netzerweiterungen. Daraus ergeben sich alleine für den Layer 1 Durchschnittskosten von Fr. 28.60 pro Meter Kabel oder rund Fr. 0.82 pro Meter Glasfaser. Nimmt man die Gesamtkosten von Fr. 2'941'000, sind dies Fr. 0.49 pro Meter Faserlänge. 4. Umsetzung Leerrohrtrasse für Strom- und Glasfaserleitungen Der Aufbau soll in mehreren Jahresetappen erfolgen. In erster Priorität wird Rücksicht auf Abschnitte genommen, bei denen gleichzeitig andere Werkleitungen erstellt oder Strassen saniert werden. Die ersten Abschnitte sollen 2013 ausgeführt werden und bis zum Jahre 2018 sollte das Backbone-Netz stehen. Die Investitionskosten richten sich nach der Grösse der einzelnen Abschnitte. 6

5. Kosten Investitionskosten Die Kosten für den Aufbau eines Glasfasernetzes präsentieren sich wie folgt: Rohrleitungen und Grunderschliessung (Layer 0) Leitungsgräben Fr. 1'800'000 Muffen Schächte Fr. 190'000 Hauseinführungen Fr. 64'000 Total Rohrleitungen Glasfasernetz (Layer 1) Fr. 2'054'000 Backbone Netz und Netzerweiterungen Fr. 263'000 Muffen und Hausanschlusskasten Fr. 80'000 Spleissungen und Verbindungen Fr. 30'000 Verteilschränke Trafostationen Fr. 120'000 Total Glasfasernetz Fr. 493'000 Übriges Planung, Bauleitung Fr. 267'000 Dokumentationen, Unvorhergesehenes Fr. 127'000 Total Übriges Fr. 394'000 Total, exkl. MwSt. Fr. 2'941'000 (Kostenschätzung +/- 10%) 6. Finanzierung Die Investitionskosten wirken sich nicht auf den allgemeinen Gemeindehaushalt aus, da es sich um Ausgaben für das gebührenfinanzierte Elektrizitätswerk handelt. Die Technischen Betriebe verfügen über eine eigene Rechnung und decken ihre Ausgaben selbst. Die Aufwendungen werden über die Investitionsrechnung der Elektrizitätsversorgung finanziert und linear über 20 Jahre abgeschrieben. Für das Glasfasernetz wurden Rückstellungen in der Höhe von Fr. 540'000 gebildet, die zur Tilgung der Erstellungskosten verwendet werden. 7

Die jährliche Belastung durch Abschreibungen und Zinsen (3%) beträgt nach Auflösung der Rücklage bei einem Abschreibungszeitraum von 20 Jahren Fr. 161'000 pro Jahr zulasten der Stromversorgung (Annuität). 7. Weitere Ausbaustufen Der Ausbau des Glasfasernetzes wird sich in Zukunft auch nach den Bedürfnissen von Neubauprojekten richten. Besonders dort, wo ein gebündeltes Interesse von Glasfaserkabelnutzern vorhanden ist, soll mit dem Energie- auch das Glasfaserkabel zugeführt werden. 8. Anträge Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen unterbreitet Ihnen der Gemeinderat folgende Anträge: 1. Für die Erstellung eines Glasfaser Backbone-Netzes mit Einbindung der öffentlichen Gebäude wird ein Kredit von Fr. 2'941'000 bewilligt. 2. Die Investitionskosten gehen zulasten der Investitionsrechnung der Elektrizitätsversorgung. Sie sind innerhalb von 20 Jahren linear abzuschreiben. Wer den Anträgen zustimmen will, schreibe Wer die Anträge verwerfen will, schreibe JA. NEIN. St. Margrethen, 17. Dezember 2012 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Gemeindepräsident: Reto Friedauer Der Gemeinderatsschreiber: Felix Tobler 8